Fahrtkostenabrechnung über die Schule aufs HJ begrenzt?

  • Ich habe dieses Schuljahr viele Besuche gemacht (bilde Erzieher aus und fahre viel in Kindergärten etc.)
    Nun wollte ich meine Fahrtkostenabrechnung machen und eine Kollegin sagte, dass das nur für das Halbjahr geht, somit wären meine Fahrtkosten im 1. HJ verfallen??


    Stimmt das? Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Es geht um etliche Besuche, die im ersten HJ lagen!

  • Dito in Hessen,


    die Frist ist aber nicht an igrendein Halb- oder Schuljahr gebunden, sondern alles was einen Tag älter ist als 6 Monate kann nicht mehr eingereicht werden. Zumindest nicht beim Schulamt, höchstens über die Steuer ist noch etwas rauszuholen. Reich wenigstens noch ein was geht, also die sechs rückliegenden Monate und zwar flott. Das macht eine Menge aus, in Hessen bekomme ich 35 Cent pro Km, macht bei meinen vielen Abordnungsstunden locker 200 € in zwei Monaten.


    Gruß Jenny

Werbung