Beiträge von Djino

    Was möchtet ihr denn genau beschließen? (Lese ich richtig, dass ihr die Schülerinnen der Schule verweisen wollt???)
    Je "höher" die angestrebte Erziehungs- und bzw. Ordnungsmaßnahme ist, desto mehr solltet ihr auf die Rechte der betroffenen Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten achten (Anhörung; Einhaltung von Ladungsfristen, damit sie ausreichend Gelegenheit haben, zu erscheinen/sich vorzubereiten) und dies "penibelst" dokumentieren.
    Auch muss in der Klassenkonferenz genauestens besprochen und dokumentiert werden, was warum "verhängt" wird (ob überhaupt etwas verhängt werden muss) & warum es nicht eine andere ("niedrigere") Maßnahme sein kann.

    Es gibt mit Sicherheit einen schulrechtlichen Ansprechpartner in eurer Schulbehörde, den sollte euer Schulleiter bei "höheren" Maßnahmen (dass sind die im jeweiligen Schulgesetz in der Liste weiter unter stehenden, in BW also hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…d.psml&max=true ) sowieso zuvor befragen, für den Fall, dass es zu einem Widerspruch kommt. (Übrigens: Man sollte bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen prüfen, ob man den Widerspruch ausschließt/ausschließen kann. Ein Widerspruch hat nämlich aufschiebende Wirkung. Wird z.B. ein Schüler von der Klassenfahrt ausgeschlossen (die in zwei Wochen stattfinden soll) und gibt es den Widerspruch, wird der Schüler aller Voraussicht nach eben doch an der Fahrt teilnehmen dürfen müssen.)

    Es gibt mehrere Kommentare zum Schulrecht BW (eine schnelle Google-Suche liefert z.B. http://www.amazon.de/Schulgesetz-Baden-W%C3%BCrtemberg-Kommentar-f%C3%BCr-Praxis/dp/355601209X?tag=lf-21 [Anzeige] , http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/schul…nk-verlag,1135/ , http://www.beck-shop.de/Woerz-Alberti-…x?product=32495 oder http://www.amazon.de/Schulrecht-Baden-W%C3%BCrttemberg-Felix-Ebert/dp/3415051080/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1381657781&sr=1-2&keywords=boorberg+schulrecht+baden&tag=lf-21 [Anzeige]. Falls es sowas (in aktueller Fassung!) bei euch an der Schule noch nicht gibt, solltet ihr es vielleicht anschaffen. Darin befindet sich neben dem "einfachen" Gesetzestext immer auch eine Erklärung der einzelnen §§, Beispiele aus der Praxis, Beispiele für Gerichtsurteile, immer direkt im Anschluss an z.B. den §90...

    PS:
    bei Bedarf: Ablaufschema, Anschreiben etc. per PN/E-Mail - allerdings "falsches" Bundesland

    Zitat

    An ein Bewerbungsverfahren kann ich mich allerdings bei uns nicht erinnern ohne das es auch eine A14-Stelle gegeben hätte.


    Das Bewerbungsverfahren gibt es ja auch nur bei der Bewerbung um ein Beförderungsamt - eben wenn es um eine A14 Stelle geht (die dann übrigens nicht nur die Fachkonferenzleitung als Stelleninhalt ausgeschrieben haben darf).

    Die Übertragung dieser Aufgabe erfolgt durch die SL (Quellenangabe / Beleg habe ich im Moment nicht greifbar, wenn's dringend ist, geh ich nochmal stöbern).
    Macht die SL ihren Job richtig, wird sie eine langfristige "Personalpolitik" betreiben, Kollegen fördern, Fachbereiche stärken, Konflikte vermeiden (oder gerade suchen, wenn sich dies positiv auf die Qualität der Fachbereiche/des Unterrichts auswirkt?), ...

    Insofern:
    Erlebt habe ich schon die Wahl durch den Fachbereich - insbesondere, wenn eigentlich nur ein Kandidat zur Verfügung steht (oder alle möglichen Kandidaten grundsätzlich akzeptabel wären).
    Gibt es z.B. zwei Kandidaten, helfen zuvor auch Gespräche mit beiden/der beiden.
    Manchmal ist vielleicht auch der langfristige Blick notwendig (x Fachbereiche müssen in den folgenden Jahren übergeben werden, wer käme grundsätzlich in Frage, wer vielleicht mit beiden Fächern - und wo überwiegt dieses oder jenes Fach?)

    Ob diese Besetzung mit erfasst wird durch §64ff NPersVg müsste man (anhand eines Kommentars) genauer prüfen - aber im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 NPersVG) ist es vielleicht sinnvoll, diese Besetzung mit dem SPR zusammen zu treffen - oder sie diesem zumindest vor der öffentlichen Bekanntgabe zu erläutern. (Auch zur "Absicherung" der SL - wenn dem Personalrat die Gründe für die eine und gegen die andere Besetzung bekannt sind - auch wenn der Personalrat über diese Gründe Schweigen bewahren sollte, da die Entscheidung in den (jeweils anderen) Personen, ihren Leistungen etc. begründet ist, so kann der Personalrat doch versichern, dass eine genaue & faire Abwägung verschiedener Aspekte stattgefunden hat...)

    Eine Online-Petition, bei der sich nicht nur Lehrkräfte und nicht nur Menschen aus Niedersachsen beteiligen dürfen: Für die Stärkung des Bildungsstandortes Niedersachsen & den Verzicht auf Mehrbelastungen für Lehrer!
    (Eine Unterzeichnung der Petition wird entweder namentlich oder anonym angezeigt - wer seinen eigenen Namen nicht im Internet sehen möchte, kann an einer - ganz leicht zu findenden Stelle - einfach ein Häkchen setzen.)

    Worum geht es? Hier der Beginn der bei der Petition vorhandenen ausführlichen Erläuterung:
    "Die niedersächsische Landesregierung plant entgegen früherer Zusagen, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gymnasien um eine Stunde zu erhöhen und die den älteren Lehrkräften bereits zugesagte Altersermäßigung um eine Stunde (ab 55 Jahre) bzw. 2 Stunden (ab 60 Jahre) wieder zurückzunehmen..."
    (Die Konsequenzen nicht nur für Lehrkräfte (aktive und angehende) sondern auch für Schüler und Eltern muss man in diesem Forum sicher nicht weiter erläutern.)

    Statt einer Antwort eine Nachfrage: Welche Gründe gab es denn (falls es sie gab), dass die Arbeit unbedingt zu dem Zeitpunkt geschrieben werden musste (statt, wie durch den FE angeboten, einige Tage später)? Ist dies durch den Schulleiter (SL) mitgeteilt worden, hat irgendwer mal danach gefragt? (Mein spontaner Gedanke: In den nächsten Wochen häufen sich Klassenarbeiten, so dass kaum noch ein Termin gefunden werden kann. Oder/Und: Es steht sehr bald ein Elternsprechtag an, zuvor sollte die erste Arbeit geschrieben worden sein, um entsprechend fundiert argumentieren zu können.Eventuell, das habe ich auch schon erlebt, ist die FE auch wesentlich stärker erkrant als es den Fachkollegen bekannt ist. So ist zwar die Bereitschaft, die Arbeiten demnächst zu schreiben, "nett gemeint", aber gesundheitlich für den betroffenen Kollegen (selbst wenn er an die Schule zurückkehrt) nicht zu verantworten.
    (Zu einem "Streit" gehören ja immer zwei Seiten - und viel zu oft ein Missverständnis oder eine Wissenslücke auf einer der beiden Seiten - oder bei beiden...)

    Ansonsten gilt der Fachleiter Englisch natürlich bei Eltern und Schülern als ein "besonderer" Experte, der vielleicht leichter anerkannt wird als "Ersatzersteller" einer Klassenarbeit. Das macht die Argumentation "Warum gerade der?" in Richtung Schüler/Eltern um einiges leichter. (Und noch etwas in Richtung Elternhaus: Manche (SuS und Eltern) empfinden es als unangenehm, wenn der Klassenarbeitsplan umgeworfen wird/Arbeiten verlegt werden (man sucht manchmal vielleicht auch nur nach einer Ausrede für (konstant) schlechte Leistungen. Krankheiten der Lehrkräfte sind einfach lästig... Wie ist das in der betroffenen Klasse (was ist dem Klassenlehrer, was der SL bekannt? - Und wie ist das mit dem "Ruf" der FE - manch ein Kollege hat ja den Ruf, eine FS (Faule Socke) zu sein, ohne dass dies dem Kollegen bekannt ist - sollte hier evtl. sogar besagte FE, die eigentlich FS ist, geschützt werden? [Off topic: Abkürzungen machen manchmal viel zu viel Spaß... ;) ]

    Vielleicht passend zum Thema:

    Zitat von Nele

    Die Beschaffung, Finanzierung und Verwaltung der Liegenschaften inklusive des zugehörigen Inventars (Möbel, Lampen, audiovisuelle Geräte, Tafeln, Kopierer und Verbrauchsmaterial), wie auch deren Reparatur, Wartung und Reinigung (in anderen Worten Putzen) liegen in der Verantwortung des Schulträgers, d.h. der Kommunalverwaltung. Verbeamtete und angestellte Lehrer sind Landespersonal für didaktisch-pädagogische Tätigkeiten sowie für die zugehörigen Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten zuständig. Lehrer sind deshalb nicht für den Möbeltransport zuständig und können auch nicht per Dienstanweisung dafür verpflichtet werden. Dieser Grundsatz ist auf Beschluss der Kultusministerkonferenz schon "seit immer" für alle Bundesländer gültig und ist in den jeweiligen Landesschulgesetzen und der Kommunalgesetzgebung festgeschrieben.

    (Quelle: Möbeltransport )

    So eine von Paulchen beschriebene Putzaktion haben wir übrigens auch, "funktioniert" in der Schülerschaft eigentlich ganz gut.

    Als kleiner "Erfahrungsbericht": Wir haben eine solche Typisierungsaktion mal als Schule durchgeführt. Neben freiwilligen Externen konnten sich auch die Schüler unserer Schule und der Nachbarschulen bei einem Vortrag am Vormittag informieren und alle ab 17 (Schüler ab dem Alter finden sich ja z.B. in der Oberstufe der Gymnasien oder in BBSen) konnten sich typisieren lassen - war von den Zahlen her ein voller Erfolg. Nebenbei wurde noch eine Spendenaktion organisiert und mit einem Service-Club zusammengearbeitet.

    Zitat

    nur leider kommt im Theater nichts, was ich irgendwie mit dem Lehrplan in Beziehung setzen kann


    Nun ja, wenn nicht das klassische Drama Thema im Lehrplan ist, vielleicht ist das Schreiben von Rezensionen, Erörterungen o.ä. Thema? Vielleicht ist das moderne Drama Thema, und im Kontrast hierzu wird die klassische Theaterauffassung betrachtet? (Man kann ja die entsprechende Vor- und Nachbereitung relativ kurz halten, wenn die thematische Einbettung in den (auch kontrastiven) Rahmen gegeben ist...)
    (Vielleicht könnte der Rechercheauftrag in der Biblliothek auch den Theaterbesuch vorbereiten?)
    Grundsätzlich ist ein Theaterbesuch im Rahmen des Unterrichts doch nur zu begrüßen. Sinnvoll ist natürlich die langfristigere Ankündigung, damit private und finanzielle Planungen entsprechend angepasst werden können...

    Ist denn statt Sport Sporttheorie erteilt worden (vielleicht auch integriert durch belegbare, mitgeteilte Anwesenheitspflicht und Übernahme von Schiedsrichtertätigkeit oder ähnlichem?) Hat der betroffene Schüler rechtzeitig den Hinweis bekommen, dass er einen Ersatzkurs hätte belegen müssen? Fehlt jetzt etwa irgendein Kurs, der ins Abitur eingebracht werden muss (wurde also nur die Mindestbelegungsverpflichtung ausgewählt, die durch den fehlenden Sportkurs unterschritten wird)? Scheitert das (Fach-) Abitur also eigentlich an den Versäumnissen des Fachlehrers in Sport/der Fachgruppe/des Oberstufenkoordinators o.ä.?
    Dann würde ich dringend anraten, entsprechende Theorie-Inhalte mit den Schülern nachzuarbeiten (falls noch nicht geschehen) und entsprechend zu bewerten... [OT: Gibt es eigentlich einen Smilie für "Teufels Küche"?]

    Hallo,

    dank dir für die Antwort & den Hinweis auf gpaed - kannte ich noch nicht (Persen dagegen durchstöbere ich seit einigen Jahren immer wieder mal - viele der Materialien dort sind aber zu weit "fortgeschritten" :( )

    In gewisser Weise beruhigt mich dein Kommentar, dass du viele Materialien selbst erstellst oder abwandelst ... dann bin ich mit meinen "Bastel-Sessions" also nicht allein (wobei ich hoffte, irgendwo einen florierenden Austausch dieser selbsterstellten Materialien zu finden... ob nun in einem Forum, einer Mailingliste o.ä.)

    Und ja, wir inkludieren seit einigen Jahren GB-Schüler (zieldifferent, muss ich es extra erwähnen?). Meine "Bewertung" der Erfahrungen ist, wie ich feststelle, auch abhängig davon, wie weit vorangeschritten das Schuljahr ist, wie viele Frustrationserfahrungen man mit z.B. der Materialbeschaffung hat (schließlich "stümper" ich ohne entsprechende Ausbildung nur so rum und benötige für die Planung einer einzigen Stunde & der Erstellung der verschiedenen differenzierenden Materialien auf unterschiedlichen Niveaus wesentlich länger als für die Wochenplanung & -nachbereitung der restlichen Klasse... dafür lassen sich die Klassenarbeiten dieser I-Schüler (ja, wir schreiben KAs und bewerten diese, denn in der Beobachtung der Regelschüler wird dies durch I-Schüler und I-Eltern eingefordert) schneller korrigieren - wenn auch nicht bewerten.) Eigentlich hat sich das ganze über die Jahre hinweg eingespielt - und lebt vom persönlichen Einsatz der meist teilzeitbeschäftigen Klassenlehrer... Was ansonsten noch benötigt wird, sind die (fast) ständig im Unterricht vorhandenen I-Helfer. Und wenn ausreichend viele (~4) GB-Schüler in einer Klasse sind, hat man in fast allen Stunden eine Förderschullehrkraft als Abordnung in der Klasse. Dann kann das System recht gut funktionieren - aber für die parallele Arbeit an ein und demselben Themen sind dann doch die gymnasialen Fachlehrkräfte zuständig. Und wenn man nur einen GB-Schüler in der Klasse hat, ist man eben an vier Tagen ohne Förderschullehrkraft, aber hoffentlich mit I-Helfer.)

    Die Klassen (also die Regelschüler in den I-Klassen, aber auch die "Schulgemeinschaft") gehen wirklich souverän mit der Inklusion um. Die GB-I-Schüler werden (im Rahmen der nach und nach stärker divergierenden Interessen) akzeptiert und beteiligt. So gehört es in der 5. Klasse vielleicht noch dazu, ein I-Kind zum Geburtstag einzuladen, in höheren Jahrgängen wird eher Verantwortung übernommen und bei Klassenfahrten eine unbekannte Stadt durchforstet, um eine rollstuhltaugliche Toilette zu finden, in der man Windeln wechseln kann.

    Unsere anderen I-Klassen (wenn sie denn überhaupt offiziell diesen Status erreichen...) etwa in den Bereichen Wahrnehmung oder emotionale / soziale Entwicklung (zielgleich) sind einerseits auch nicht perfekt (Förderzentren haben keine Stunden zur Verfügung, kennen sich nicht aus mit dem Gymnasium, haben hohe Krankenstände, liefern als Info-Material nur Ausdrucke der offiziellen Internetseiten, ... manches also systemisch bedingt, anderes bedingt durch die Personen, die in eine solche "Abordnung" geschickt werden...), andererseits hat sich auch das über die Jahre hinweg eingespielt. Insofern gibt es bei der Inklusion der (mir bekannten) verschiedenen Schwerpunkte keine Unterschiede in den "Möglichkeiten". Was auch auffällt: Die Regelschüler. Die sind (teilweise) in den letzten Jahren wesentlich auffälliger geworden. Wenn man in einer Klasse einen Besucher / Beobachter hat & hinterher das Gespräch sucht & erst dann erwähnt, dass einer der Schüler einen festgestellten Förderbedarf hat, dann wird dieser Schüler aus der Beobachtung heraus bei weitem (!) nicht als erstes als irgendwie auffällig benannt...

    Warum immer das Rad neu erfinden? (Tu ich leider viel zu oft...)
    Vielleicht kann jemand zu den folgenden Themengebieten Material digital (kostenlos oder kostenpflichtig) oder als Printausgabe empfehlen?
    "Zielgruppe": Lese-/ Schreibfähigkeiten im "unteren Grundschulbereich", vielleicht maximal Fördermaterialien bis Klasse 3 (Lesen: (sehr) kurze, einfache Texte; schreiben: abschreiben, Sätze sortieren, ...); inhaltliches / fachliches Anspruchsniveau gerne niedriger
    inklusiv in Ende Sekundarstufe I / Anfang Sekundarstufe II (-> gemeinsames Arbeiten am Thema - und nicht nur nebenher - wäre schön. Aber eben gleichzeitig auf dem Niveau der Grundschule Klasse 1-2 und des Gymnasiums Klasse 10-11...) [Ja, ich weiß, das ist die "eierlegende Wollmilchsau", die sich nicht so einfach finden lässt... insofern nehm ich auch gern Hinweise auf "Huhn, Schaf, Kuh und Schwein" als Einzelmaterial entgegen...]

    gesuchtes Material zum Oberthema "Kommunikation" - weitere Vorschläge willkommen ;)
    - Wortfeldarbeit (z. B. "sprechen")
    - evtl. Wörterbucharbeit
    - nonverbale Kommunikation (Gestik, Mimik, Körperhaltung, ...)
    - Ironie, Redensarten, ... (?)
    - "ritualisierte" Körpersprache (wie Kopfnicken, verschiedene Handzeichen, ...)
    - Streit / Konflikte
    - ... ?

    Wenn im Betreff steht "Deutsch", dann ist das zwar mein Unterrichtsfach - aber Materialien könnten auch fächerverbindende Elemente (mit Bezug zu Deutsch), Lebenspraxis, Hauswirtschaft o.ä. aufgreifen...

    Würde mich über Vorschläge freuen...

    Mehrfach wurde hier schon nach Belegen etc. gefragt. Wie wär’s mit den folgenden?

    Handy-Verbot

    • Warum?
      In diesem Fall http://openjur.de/u/145026.html war das andauernde Fehlverhalten unter anderem auch begründet durch mehrfache Verstöße gegen das Handy-Verbot in der Schulordnung.
    • Generelles Verbot?
      „Ein generelles Handyverbot in der Schule ist rechtlich nicht haltbar. Es gibt durchaus berechtigte Interessen, ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Es muss möglich sein, das Handy vor und nach dem Unterricht sowie auf dem Schulweg zu benutzen. Ein generelles Verbot ist deswegen nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn in anderer Weise kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr durchgeführt werden kann.“ van den Hövel, PaedF 2011, 31


    "Verlorenes" Handy
    Zur Frage von abhanden gekommenen Handys (und anderen Wertgegenständen) – und der evtl. daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung einer Lehrkraft:
    Kommt ein Handy abhanden, stellt sich die Frage ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt…
    …sie liegt nur dann vor, wenn eine Pflicht schuldhaft verletzt wird.
    Dann gilt zunächst Artikel 34 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/34.html ). Der Dienstherr kann bei Vorsatz oder grober(!) Fahrlässigkeit die Lehrkraft in Regress nehmen.
    Ob dann auch die Lehrkraft in Regress genommen wird, ist immer vom Einzelfall abhängig.
    Ob überhaupt & in welcher Höhe Ersatz geleistet werden muss für verloren gegangenes oder beschädigtes Schülereigentum, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig.
    Zum Beispiel wird eine Mitschuld der Schüler, die unzulässigerweise ihr Handy verwendet haben (und somit die Wegnahme des unterrichtsstörenden Gegenstandes in Kauf genommen haben), mit „eingerechnet“.
    Beispielurteil: kein Ersatzanspruch hier: http://openjur.de/u/125248.html

    Verfahren bei Amtspflichtverletzung
    § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG (http://dejure.org/gesetze/GVG/71.html ) - gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs vor dem zuständigen Landgericht (Anwaltszwang), Beweislast liegt beim Geschädigten

    Zitat von DeadPoet

    und soweit ich weiß, können wir die SuS nicht zwingen, uns zu zeigen, was auf dem Handy gespeichert ist.


    Nein, das ist ähnlich wie beim Briefgeheimnis. Aber wenn der dringende Verdacht besteht, dass das Handy missbräulich für entsprechende Fotos / Filme / Tonaufnahmen verwendet wurde, bittet man die Polizei um Amtshilfe. (Da mittlerweile so manches Foto direkt nach der Aufnahme automatisch in der Cloud gespeichert wird, wäre nur die Löschung auf dem Handy sowieso nicht ausreichend...)

    Zitat

    Das Verbot gilt für Handys, MP3 Player, iPods sowie andere kommunikationsfähige Geräte.


    +1

    Zur Begrenzung der Nutzung auf einzelne Bereiche:
    Wir haben uns entschieden, eine Handy-Regelung zu finden, die auch kontrolliert (und somit durchgesetzt) werden kann. Deshalb gilt ganz einfach: Handys (und vergleichbare Geräte) sind im Gebäude auszuschalten (eine Nutzung während des Unterrichts nach Genehmigung durch die Lehrkraft ist gestattet). Wir hätten sowieso kaum die Möglichkeit, zu kontrollieren, wer auf den Bänken am Ende des Schulgrundstücks sein Handy nutzt oder nicht, welcher Schüler (kennt man sie nicht alle persönlich) tatsächlich in Klasse 10 (o.ä.) ist.

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