Als Lehrkraft bist du nicht nur für's Unterrichten (und Unterricht Vor- und Nachbereiten) zuständig. Jeder im Kollegium übernimmt die eine oder andere zusätzliche Aufgabe - egal ob A13, 14, 15, .... - der Unterschied ist nur, dass "A14er" etc. mehr Aufgaben wahrnehmen (kurz gefasst).
Also kann man dich "zwingen" - so wie man auch eure Kontaktperson zur Polizei, den Suchtbeauftragten, den Beauftragten für die Verkehrserziehung, die Gleichstellungsbeauftrage, die Verantwortlichen für die Schulhomepage, den Brandschutzbeauftragten, den Beauftragten für die Erste Hilfe, den Sicherheitsbeauftragten für den inneren Bereich, den Beauftragten für die Bibliothek, die Sammlungsleiter in den verschiedensten Fächern, den SV-Lehrer, ... (die Liste ließe sich noch eine Weile fortsetzen...) "gezwungen" hat, die Aufgabe zu übernehmen. (Es mag sein, dass die eine oder andere benannte Aufgabe bei euch Teil einer A14 Stellenbeschreibung ist, dass andere Aufgaben durch Entlastungsstunden "abgefedert" werden. Insgesamt bleibt aber immer noch genug Arbeit übrig, dass jeder im Kollegium, der nicht ganz neu an der Schule ist, mindestens eine zusätzliche Aufgabe übernimmt.)
Nur als Fachobmann - und dann auch noch für ein eher "kleines" Fach - wird man heutzutage übrigens nicht mehr A14er...
(Das Fachcurriculum muss übrigens durch die Fachkonferenz verabschiedet werden - weshalb eine frühe Beteiligung der Fachkollegen ganz sinnvoll ist...)