Note bei Sportbefreiung

  • Hallo,


    die Schulleitung hat angeordnet, dass auch Schüler mit einer Sportbefreiung eine Note auf dem Zeugnis bekommen müssen, da sie ansonsten nicht zum Fachabitur (Fachoberschule in Berlin) zugelassen werden könnten. Ich bin ein wenig verwundert darüber, da ich dazu nichts im Schulgesetz finden konnte und bisher auf dem Zeugnis "o.B. Sportbefreiung" eingetragen wurde.


    Kennt sich jemand mit dem Sachverhalt aus?


    Gruß und Danke für Hilfe

  • Das lass dir doch mal von der Schulleitung zeigen, wo das steht. Wir haben gerade im Seminar besprochen, dass dort o.B. zu stehen hat, das aber die Klassenkonferenz (die vom Schulleiter zu leiten ist) beschließen muss.



    Ich habe übrigens sogar eine Abiturzeugnis mit o.B. im Sportunterricht drauf stehen, ich hatte mir nämlich die Bänder abgerissen und durfte das Halbjahr keinen Sport machen. War kein Problem.

  • Hallo und danke für die Antwort. Ja, so sehe ich es auch und so habe ich es bisher gehandhabt. Im Schulgesetz für die FOS steht zwar, dass man mindestens einen Punkt in Sport haben muss, aber auch, dass bei unverschuldeter Nichtteilnahme o.B. einzutragen ist.

  • Hallo und danke für die Antwort. Ja, so sehe ich es auch und so habe ich es bisher gehandhabt. Im Schulgesetz für die FOS steht zwar, dass man mindestens einen Punkt in Sport haben muss, aber auch, dass bei unverschuldeter Nichtteilnahme o.B. einzutragen ist.


    Genau, es durften nicht 0 Punkte da stehen, das wäre nicht gegangen, bei o.B. war es aber kein Problem.

  • Hm. Ich hatte auch damals für ein Halbjahr eine Sportbefreiung. Musste aber an den Theorieteilen teilnehmen und zusätzlich eine kleine Arbeit schreiben. Hab dann eine Note bekommen. Das war in NRW, aber ich weiß nicht, wie rechtens das war.

  • Aber wie soll man denn 1 Punkt gegeben, wenn jemand nie mitmacht, weil vom Sportunterricht befreit? *amkopfkratz*

  • Ist denn statt Sport Sporttheorie erteilt worden (vielleicht auch integriert durch belegbare, mitgeteilte Anwesenheitspflicht und Übernahme von Schiedsrichtertätigkeit oder ähnlichem?) Hat der betroffene Schüler rechtzeitig den Hinweis bekommen, dass er einen Ersatzkurs hätte belegen müssen? Fehlt jetzt etwa irgendein Kurs, der ins Abitur eingebracht werden muss (wurde also nur die Mindestbelegungsverpflichtung ausgewählt, die durch den fehlenden Sportkurs unterschritten wird)? Scheitert das (Fach-) Abitur also eigentlich an den Versäumnissen des Fachlehrers in Sport/der Fachgruppe/des Oberstufenkoordinators o.ä.?
    Dann würde ich dringend anraten, entsprechende Theorie-Inhalte mit den Schülern nachzuarbeiten (falls noch nicht geschehen) und entsprechend zu bewerten... [OT: Gibt es eigentlich einen Smilie für "Teufels Küche"?]

  • Ist denn statt Sport Sporttheorie erteilt worden


    Sporttheorie gabs es zumindest früher in Berlin nur für Leute mit Leistungskurs Sport. Der Rest musste zwar Sportkurse (nur praktische gingen) belegen, aber nicht einbringen.
    Und wie gesagt, ein o.B. reicht für die Belegverpflichtung.


    Theoriekurse erfüllen die Belegpflicht nicht: http://gesetze.berlin.de/defau…ence&y=100&g=BlnVOGO&p=25


    Ansonsten ist ein o.B. zumindest bei Sport als Prüfungsfach möglich: http://gesetze.berlin.de/defau…ont%2FBlnVOGO%2EP13%2Ehtm

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