Der Fachlehrer ist allein zuständig für die Benotung von Tests, Klassenarbeiten etc. Die Schulleitung (Leitung der Fachkonferenz, Fachberatung, das Kultusministerium, Gerichte) haben hier keine Weisungsbefugnis.
Nobody is perfect: Meldet sich ein Schüler (oder seine Eltern) mit der sachlichen Anfrage, ob dieses/jenes/welches so stimmt oder ob da irgendwo ein Rechenfehler ist, dann gucke ich gern noch mal drauf. Ist es wirklich ein Rechenfehler, dann korrigiere ich die Note - meist nach oben, aber nach unten geht auch.
"Notennachverhandlungen" sind aber eine ganz andere Sache und eine Schulleitung ist gut beraten, wenn sie diese konsequent & von Anfang an unterbindet. Schon allein, weil eine einzige bessere Note in einem Test in den allermeisten Fällen nichts an der Zeugnisnote ändern würde. Und dafür drei Gesprächstermine mit xy Beteiligten, einige Gutachten, die auch geschrieben werden wollen? Mit der Arbeitszeit eines Kollegiums sollte man sorgfältiger umgehen...