Kündigung vom Beamtenverhältnis?

  • Hallo! Hat jemand von euch Erfahrungen mit einer Kündigung seines Beamtenverhältnisses und Neueinstellung in einem anderen Bundesland? LG

  • Möchtest du aus dem Beamtenverhältnis aussteigen und ins Angestelltenverhältnis wechseln? Oder soll's wieder eine Beamtenstelle werden? Dann ginge das doch über den Ländertausch...?

  • Hallo! Bevorzugt soll es wieder eine Beamtenstelle werden. Ich habe auch einen Antrag auf Ländertausch gestellt. Leider habe ich keine Freigabeerklärung erhalten. Auf meine Frage an das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, wann ich denn spätestens eine Freigabe erhalten werde, habe ich als Antwort erhalten, dass dazu derzeit keine Prognose gemacht werden könne. In einem Telefonat mit einem Vertreter des Ministreriums wurde ich auf die Möglichkeit einer Kündigung hingewiesen, aber mit dem Zusatz, dass das ja kein vernünftiger Mensch machen würde. Jetzt würde ich gerne wissen, ob es jemanden gibt, der einen Länderwechsel durch Kündigung gemacht hat. LG

  • Falls du dich tatsächlich zur Kündigung entschließt: Formuliere das Schreiben vielleicht wieder als Antrag für die Freigabe, aber diesmal mit dem Zusatz "hilfsweise Entlassung aus dem Beamtenverhältnis". So sollte dem Sachbearbeiter klar sein, dass ein einfaches "Nö" zu deinem Versetzungsantrag nicht dazu führt, dass du im Land bleibst. Du gehst sowieso, insofern könnten sie dem Antrag zustimmen (und darauf hoffen, dass sich das Tauschverfahren mehr als ein Schuljahr hinzieht & du so noch ein wenig erhalten bleibst...).

  • Conni: Wenn ich Angestellter wäre, hätte ich wohl schon längst gekündigt. Ist denn bei Dir mit der Kündigung und der Neueinstellung alles reibungslos gelaufen?


    Baer: Die Freigabe werde ich im November wieder auf einem Formular beantragen. Wenn ich dann erneut einen Ablehnungsbescheid erhalte, werde ich Widerspruch einlegen und eventuell meine Kündigung ankündigen. Hast Du Erfahrung mit dem, was Du mir vorgeschlagen hast?

  • Ein Kollege wollte mal eine Freistellung für mehrere Jahre erhalten (Lehrauftrag an einer ausländischen Uni). Wurde zunächst abgelehnt. Als durch die angedrohte Kündigung klar war, dass er trotzdem gehen würde - und dann sicher nicht mehr zurückkommen würde - war die Freistellung kein Problem mehr. (Passt nicht ganz zu deiner Situation, ist aber schon irgendwie vergleichbar.)

  • Djino: Danke für Deine Info. Aber leider hast du wohl Recht, dass der Fall Deines Kollegen nicht ganz auf mich zutrifft.

Werbung