Beiträge von Djino

    Dito: Das ist kein Mobbing.
    Aber ziemlich unsensibel und unpädagogisch deinerseits. Du kannst davon ausgehen, dass jeder 10. deiner KollegInnen schwul / lesbisch ist. Und ebenso deine SuS. Die Selbstmordrate bei homosexuellen Jugendlichen liegt vier Mal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Deine Aufgabe als Lehrer besteht nicht darin, dich gemobbt zu fühlen (und disziplinarisch gegen die SuS vorzugehen), wenn Schüler "so was" fragen. Stattdessen besteht deine Aufgabe darin, deutlich zu machen, dass "so was" völlig normal ist...

    Die anderen Dateien sind ebenfalls mit Word (im neuen Format) erstellt. Es sind Dokumentvorlagen, so dass man gleich mit "Neu" ein neues Schreiben verfassen kann (und es immer unter neuem Dateinamen speichern muss).
    (Falls du das neue Word-Format nicht öffnen kannst, meld dich einfach nochmal...)

    Die Konferenzen sind Klassenkonferenzen.
    Bei einer Konferenz, die nur Erziehungsmaßnahmen beschließen soll, darf ein "normaler" Lehrer den Vorsitz haben.
    Bei einer Konferenz, die Ordnungsmittel verhängt (da listet das Schulgesetz wahrscheinlich ca. fünf Möglichkeiten auf), hat die Schulleitung den Vorsitz.
    Eine Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt, gegen den rechtliche Mittel zugelassen sind, weshalb nur dort die SL zwingend notwendig ist.

    Im Gegensatz zu magister999s Erfahrung war bei uns das Bewerbungsanschreiben schon mehrfach Anlass, eine Person "auszusortieren". Kriterien waren die völlig unangemessene Form, Ton / Stil / Anrede, Fehler in Rechtschreibung und Grammatik. Ein "nichtssagendes" Bewerbungsanschreiben ist auch nicht hilfreich. Wie andere schon schrieben: Die Schule will wissen, was du mitbringst, das "Einstellungsteam" wird während des Lesens schon überlegen, wie / wo du ins Profil der Schule passt, welche Aufgaben du evtl. übernehmen kannst (vielleicht steht ja demnächst die Neubesetzung der AG Jugend forscht, Theater oder Schülerzeitung an. Das stand zwar nicht in der Ausschreibung, wird sich aber positiv auf deine Einstellungschancen auswirken, wenn du mehr kannst als "nur" unterrichten).

    (Dass Noten natürlich ausschlaggebend sind für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, ist ganz klar. Aber was will man mit einem Deutsch- oder Politiklehrer, der mit seinen SuS das Bewerbungen schreiben üben soll, der aber deutlich demonstriert, dass er mehrere Bereiche nicht beherrscht?)

    Schau mal hier . Da findet sich die Dokumentation und Projektübersicht eines Gymnasiums. Ist sicher nicht alles für euch brauchbar, aber vielleicht findet sich ja die eine oder andere Anregung.

    Wir machen es seit einigen Jahren in unserem Einzugsbereich so, dass die abgebenden Grundschulen und die aufnehmenden weiterführenden Schulen sich jedes Jahr gegenseitig einladen (insbesondere wird hospitiert in den 4. und 5. Klassen). Für alle Beteiligten ist es immer wieder interessant zu sehen, wo die Schüler herkommen / hinkommen, welche Materialien, Ausstattung etc. an den anderen Schulen vorhanden sind. Die Schüler der 4. Klassen gucken natürlich interessiert, wer evtl. im nächsten Schuljahr ihr Klassenlehrer sein könnte, die Schüler der 5. Klassen freuen sich, ehemalige Lehrer wiederzutreffen.

    Vielleicht wär so ein System ja auch was für euch?
    (Wir haben einfach damit angefangen, vorzufühlen und einzuladen zu Hospitationen mit anschließender Plauderstunde bei Kaffee und Keksen, jetzt ist es, wie gesagt, schon Tradition.)

    Es gibt in Niedersachsen keine Pflicht, ein Schulbuch zu verwenden.
    Allerdings gibt es das eine oder andere "Aber"...
    Möchte man überwiegend mit Kopien arbeiten, sollte man darauf achten, nicht das Copyright zu verletzen (aber der hier angenommene Fall ist ja, selbst erstellte Materialien zu verwenden).

    In Niedersachsen gibt es keine Lehrmittelfreiheit - auch Kopierkosten werden (anteilig) auf Schüler umgelegt, deshalb wird an allen (?) Schulen ein Kopierkostenbeitrag von z.B. (in der Sek II) 10 Euro erhoben. Wird wesentlich mehr kopiert, wird der Beitrag entsprechend angehoben.

    Kopien sind insgesamt (im allgemeinen) teurer als das Buch. Wenn ihr euch in der Schule rechtzeitig im Fachkollegenkreis zusammentut, könntet ihr natürlich euer eigenes "Buch" in einer Druckerei drucken lassen. Das sollte günstiger sein als die Kopierkosten - aber immer noch teurer als das "Verlags-Buch".

    Schüler, die aus finanziell eher schwachen Familien kommen (Hartz IV, viele schulpflichtige Kinder), können die Bücher in der Schule zu einem reduzierten Satz entleihen. Die Kopierkosten hingegen sind von allen, auch den finanziell nicht so gut gestellten, in gleicher Höhe zu entrichten.

    Ein Buch kann ein Schüler gebraucht günstig z.B. bei Ebay erstehen und später wieder verkaufen. Deine Kopien nicht.

    Eine ausschließlich digitale Version / eine "digitale Schultasche" ist etwas, wo man leicht rechtlich dagegen argumentieren kann. Es kann kein Schüler verpflichtet werden, zu Hause einen Computer vorzuhalten, nur um dein "Mathebuch" verwenden zu können (oder soll es gleich der Laptop sein, der immer mit in die Schule gebracht wird?). Du denkst an die Kosten, die durch die Anschaffung bzw. das Leihen der Bücher entstehen - ein Computer kostet mehr als das...
    (Nur dann, wenn ihr offiziell z.B. "Laptop-Schule" seid und ihr euren Schülern das schon vor der Anmeldung mitgeteilt habt, könnt ihr erwarten, dass die SuS Zugang zu einem Rechner haben. Falls nicht, könntet ihr da natürlich auch ein Leihsystem einführen - bei den geforderten 1/3 des Anschaffungspreises als Leihgebühr ist diese Gebühr aber wieder wesentlich höher als die Buchausleihe.)

    Es gibt "Holes" als annotierte Ausgabe von Cornelsen (und auch ein Teacher's Manual dazu). Hat in einer 10. Klasse gut funktioniert.

    Für eine 8. Klasse halte ich es (auch aufgrund des Umfangs) noch zu schwierig. Da sind Graded Readers wesentlich motivierender (ob nun von Cornelsen, Klett, Langenscheidt, Penguin oder wem auch immer - eine Liste verschiedener Vorschläge mit kurzen Inhaltsangaben findet sich z.B. hier: http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Eng…n-klasse-8.html ). Das können ja auch Adaptionen von Jugendbüchern oder Klassikern sein. Penguin bietet zu vielen seiner Reader kostenlose Downloadmaterialien für den Unterricht (in vielen Readern sind auch Aufgaben mit drin).
    (Z.B. habe ich letztes Jahr in einer mittelmäßigen 8. Gym-Klasse 'Dracula' in einer adaptierten Version gelesen. Die Schüler empfanden selbst diese "sprachlich reduzierte" Fassung teilweise als zu schwierig.)

    Insgesamt lese ich lieber zwei sprachlich (zu) einfache Bücher als nur ein Buch, das zu "challenging" ist. Die SuS sind bei einfacheren Büchern ebenfalls der Sprache "ausgesetzt", werden aber nicht "abgeschreckt", weil sie zu viel nachschlagen müssen und verzweifeln nicht am Text.

    Je nach Bundesland dürfen Hausaufgaben nicht benotet werden. Weder positiv noch negativ, denn wer weiß, wer die Hausaufgaben gemacht hat?

    Was du allerdings bewerten kannst, ist die Mitarbeit in der Stunde. Und wenn bei der Besprechung der Hausaufgabe, der Arbeit mit der stundenvorbereitenden HA von einem Schüler ohne HA nichts kommt (weil nichts kommen kann ohne HA), dann kannst du für diesen Teil der Stunde entsprechend die (mündliche) Note "6" vergeben.

    Zitat

    Lehrerin mit Leidenschaft und Betreiber einer ...


    Merkwürdig, das wäre die erste Lehrerin, die Justin heißt...

    (Kann nicht mal jemand diesem "Signaturspam" Einhalt gebieten? Zur Zeit wird in diesem Thread doch nur gepostet, weil benno_wegener - der garantiert nicht wieder vorbeikommen wird (googlen nach dem Benutzernamen hilft / bringt viele "1-Beitrag-Bennos") - mal eine Frage gestellt hat (um die typische Signatur zur hinterlassen). Sinnvolles passiert hier doch im Moment nicht...)

    Die Versicherung, mit der die DJH zusammenarbeitet, tritt deshalb erst bei 10% in Kraft, weil du in den Jugendherbergen auch erst ab der Grenze ungenutzte Buchungen trotzdem zahlen musst. Fällt also ein Kind aus, dann bleibt es eben einfach nur weg und wird nicht weiter berechnet in den Übernachtungskosten / in der Verpflegung.
    Durch Einbeziehung dieser DJH-Regelung in die Versicherungsbedingungen ist das Angebot im Preis unschlagbar.
    Falls ihr natürlich erste Klasse per Bahn quer durch die Republik anreist, sind das wohl recht hohe Transportkosten, die noch abgefedert werden müssten (dann lohnt das Angebot der DJH wohl nicht).
    Du könntest nach Gruppenreiseversicherungen googlen, zuletzt habe ich Versicherungen abgeschlossen bei travelsecure.de (Würzburger Versicherungen) und über bernhard-reise.com . Je nach Reisepreis wäre es wohl sinnvoll, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, da (besonders im Krankheitsfall) evtl. eine SB fällig wird, die die Restkosten (nach Kulanz der Jugendherberge) übersteigt. Dann wäre die Versicherung ziemlich sinnlos.

    Wie wär's mit einem entsprechenden Passus in der Schulordnung (falls nicht sowieso schon vorhanden). "Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände nicht verlassen." - als pauschale Aussage für den gesamten Schultag. Die Schulordnung wird dann zu Beginn des ersten Schuljahres (an eurer Schule) von allen Schülern und Eltern unterschrieben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wiederholt der Klassenlehrer ja wahrscheinlich sowieso kurz die wichtigsten Punkte... So seid ihr rechtlich erst einmal etwas "sicherer" (etwa: die Regel ist jedem bekannt, wer doch was anderes tut, hat selber Schuld).
    Abweichungen von der Regel könntet ihr dann individuell mitteilen lassen, etwa "Mein Kind nimmt nicht an der Mittagsversorgung der Schule teil. Ich weiß, dass bei Verlassen des Schulgeländes und des kürzesten Schulweges zwischen Schule und Wohnort kein Versicherungsschutz besteht. Ich habe mein Kind entsprechend hierüber informiert." Den Schulen / Schulleitern steht in der Landesschulbehörde eine rechtliche Beratung zur Verfügung (Anruf genügt). Eure Schulleitung könnte sich dort also bzgl. der "wasserdichten" Formulierung beraten lassen.
    Dass ihr am Schultor nicht kontrollieren könnt, welche Schüler berechtigt das Gelände verlassen, und welche sich unberechtigterweise "davonschleichen", solltet ihr ebenfalls in Elternbriefen / bei Elternabenden vermitteln.

    Bei uns ist es so geregelt, dass es grundsätzlich heißt, dass Schüler nicht das Schulgelände verlassen dürfen. Auf Nachfragen gibt die Schulleitung nur diese Information (an Schüler, Eltern, Kollegen).
    (Mitgedacht und auch mitverstanden ist, dass das keiner kontrollieren kann und dass Abweichungen von der Regel auf eigenes Risiko stattfinden. Denn wie soll ich unterscheiden zwischen dem Schüler, der Schulschluss hat und nach Hause geht, dem Schüler, der Schulschluss hat und sich mit Mitschülern zum gemeinsamen Lernen im Arbeitsraum verabredet hat sowie dem Schüler, der noch Stunden im Nachmittagsbereich hat. Wollten wir dies kontrollieren, müssten wir unsere Schulgelände alle hoch umzäunen, nur einen Ein/Ausgang zum Gelände offen lassen und uns von jedem der xyz Schüler, der das Gelände verlässt, seinen Stundenplan sowie evtl. seine "Sondergenehmigungen" zeigen lassen...)

    Hallo,

    ich melde mich dann auch mal zu Wort, nachdem du bereits Antworten aus anderen Bundesländern erhalten hast.
    Zunächst eine kurze Anmerkung zu Teslas Antwort: Musik (und auch Englisch) ist in Niedersachsen nicht als Mangelfach eingestuft. Bei der letzten Bewerberrunde wurde dieses Fach an den Schulen (und nicht zentral in den Landesschulbehörden) eingestellt. Wobei natürlich Musik & Englisch wirklich keine schlechte Kombination ist.
    Anders als magiste999 kann ich nicht herauslesen, dass du tatsächlich Berufsanfängerin bist. Du schreibst, dass du jetzt am Gymnasium bist - sehe ich es richtig, dass du zuvor an einer Realschule verbeamtet warst (du schreibst "ob ich Beamtin bleibe/werde")? Denn dann sollten ja bereits andere (positive) Beurteilungen in deiner Akte sein, die einer evtl. nicht ganz so guten Beurteilung widersprechen würden.

    Grundsätzlich hat der Schulleiter festzustellen, ob du dich "bewährt" hast. In das Gutachten sollte aber nicht nur der eine Unterrichtsbesuch mit einfließen, sondern eben auch all das, was Flipper79 bereits genannt hat. Kommt der SL zu dem Ergebnis, dass der UB nichts war (und auch sonst so manches im Argen liegt), kann die Probezeit verlängert werden. (Bei "normalen" Verbeamtungen ist die Probezeit ja drei Jahre, sie kann dann auf fünf Jahre verlängert werden. In deinem (vermuteten) Fall der bereits vorhandenen Verbeamtung für die RS hattest du wahrscheinlich eine Probezeit von zwei Jahren (?) - wie da eine Probezeitverlängerung aussieht, kann ich dir jetzt spontan nicht sagen.)
    Falls du wirklich befürchtest, dass nicht alles "mit rechten Dingen" zugeht, wende dich an deinen Schulpersonalrat oder an den Schulbezirkspersonalrat (ich könnte mir vorstellen, dass der SPR sowieso wegen der rechtlichen Dinge beim SBPR nachfragen würde, der PR an deiner Schule kann dir nur aus der Erfahrung berichten, wie Unterrichtsbesuche / Verbeamtungen in der Vergangenheit gelaufen sind und ob deine Sorgen berechtigt sind.) Die Telefonnummern & Ansprechpartner im Bezirk kannst du hier recherchieren: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat .

    Zur Theorie:
    Die wöchentliche Arbeitszeit als beträgt (offiziell) bei Lehrern ~46 (Zeit-)Stunden (wenn man die Ferienzeit entsprechend umlegt - heißt, in allen Ferien kannst du die Beine hochlegen, wenn du während der anderen Zeit diese ~46 Stunden arbeitest).
    Du schaust also, wie hoch deine Unterrichtsverpflichtung ist (bzw.: wie lange du pro Woche in der Schule bist, denn in eventuellen Freistunden wirst du ja sicher auch Verwaltungsaufgaben erledigen, Elterngespräche führen etc.). Bist du also z.B. täglich von 8-14h in der Schule, so wäre deine Arbeitszeit in der Schule 30h - verbleiben für die Zeit, in der du dein Arbeitszimmer nutzt, noch 16h (pro Woche).

    Zur Praxis:
    Ich weiß nicht, wie es dir geht: Ich bin länger als die 30h Stunden pro Woche in der Schule - und in den verbleibenden Stunden (selbst wenn es denn noch 16 wären), käme ich nie hin mit Unterrichtsvor- und nachbereitung. Da müsstest du also (wie Flipper79 schon schrieb) mal schauen, wie viele Stunden du noch zu Hause arbeitest - entsprechend könntest du einen %-Satz ableiten.

    Das Finanzamt wird 100% wahrscheinlich nicht gelten lassen, da (Argumentation des FA) du deinen Unterricht ja im Klassrenraum abhälst. Was man vielleicht mal prüfen sollte, ist, ob die Lagerung von Büchern und Unterrichtsmaterialien (im privaten Arbeitszimmer) über xy-Regalmeter nicht doch einer Nutzung von 100% gleichkommt (denn die lösen sich ja nicht in Luft auf, sobald man einen Klassenraum betritt... um am Ende der Unterrichtsstunde auf mysteriöse Weise wieder im AZ zu erscheinen...)

    Ich hole das Thema noch einmal hoch, da demnächst an unserer Schule auch die Stundenplaner-Stelle neu besetzt werden soll. Vielleicht findet sich ja jemand, der berichten möchte, wie das Besetzungsverfahren abläuft (Fragen wie oben: Unterrichtsbesuche durch wen? Gibt es weitere "Prüfungselemente" (etwa leiten einer Konferenz, Beratungsgespräch durchführen, ...)? Gespräch zum Amt? Wie lange dauert das Verfahren von der Ausschreibung bis zur Besetzung? Was passiert noch / was muss man noch wissen?)

    Original von Strubbel

    Zitat

    die kann mich im Notfall erreichen


    Für welche Notfälle bist du denn zuständig?
    Mich rief mal eine Mutter an, ihr Kind würde sich selbst verletzen, sei unkontrollierbar, im Hintergrund ein fürchterliches Geschrei, etc. Einen Anruf bei der Polizei (um so die Bereitschaft des Jugendamtes um Rückruf zu bitten), lehnte sie kategorisch ab. Ebenso bitte nicht den Kinderarzt.
    Willst du bei so einem Notfall dich ins Auto setzen, zig Kilometer fahren (in der Hoffnung, dass bis zu deiner Ankunft nichts weiter passiert), das Kind physisch bändigen (war notwendig) und dann selbständig in die Psychatrie fahren?
    Bei absoluten Notfällen ruft man nicht den Lehrer an, sondern den Arzt oder die Polizei.
    Ein in der Schule vergessener Turnbeutel, vergessene oder nicht verstandene Hausaufgaben sind keine Notfälle. Und deshalb besteht auch kein Bedarf, die private Telefonnummer herauszugeben.

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