Beiträge von Djino

    Die Seiteninformationen aufrufen - wenn es eine "normale" html-Seite ist, sieht man das letzte Veränderungsdatum.
    Mit archive.org überprüfen, wie lange die Seite schon so ausssieht.
    Links (oder Plagiate...) zu der fraglichen Seite überprüfen (wann wurden diese Seiten erstellt / verändert).

    Und dann dem Schüler dabei zusehen, wie er versucht zu erklären, dass er bereits vor x Jahren (noch während der Grundschulzeit) Gedichte interpretiert hat und diese Interpretationen veröffentlicht hat.

    (Ach ja, die 6 für die nicht gemachte Hausaufgabe und den Betrugsversuch gibt es natürlich auch.)

    Ich habe mir einen Lexmark X544dw geleistet (zwar nicht zum Originalpreis, aber günstig ist das Gerät auch zum Schnäppchenpreis nicht...)

    Bisher druckt er problemlos - kann ich also so weit empfehlen. Zu den Unterhaltskosten kann ich noch nichts sagen.
    Aber richtig toll ist der Scaneinzug (doppelseitig!) und der automatische Duplexdruck. Nie wieder manuell die Klassenarbeiten doppelseitig bedrucken (und natürlich immer wieder mal Fehler machen bei Gruppe A/B, Seite 1/2).
    Wer wie ich viel mit dem Laptop arbeitet, und nicht immer am Schreibtisch sitzt, für den ist der WLAN Anschluss des Druckers ebenfalls einiges an Arbeitserleichterung.

    (Und allzu viel Platz nimmt er auch nicht ein - passt zumindest auf einen "normalen" Rollcontainer des schwedischen Möbelhauses.)

    Wenn man einen "ausradierten Text" kurz ins Gefrierfach legt, soll die Schrift wieder sichtbar werden (habe ich bisher noch nicht ausprobiert...). Bedeutet wohl, dass man im Winter nicht mit radierten Texten durch die Gegend laufen sollte :)

    Und da es bei uns schon häufiger vorgekommen ist, dass Schüler (der 5. und 6. Klassen) meinten, nach Rückgabe der Klassenarbeit nochmal "nachkorrigieren" zu können um dann eine bessere Note zu verlangen, sind Tintenkiller in Klassenarbeiten und Tests verboten.

    Zitat

    Erst wenn die 'kritischen' 12 Wochen rum sind oder schon vorher?


    Du sagst es sobald als möglich. Falls es dann an der Schule z.B. Fälle von Röteln (aber auch Masern und anderen während der Schwangerschaft "ungünstigen" Krankheiten) gibt, muss dein Arbeitgeber wissen, dass er dich umgehend aus dem Verkehr zu ziehen hat.
    Ansonsten heißt es nämlich nur lapidar: In der Klasse / Jahrgangsstufe kursieren gerade die Masern, ansteckend sind die Kinder 3 Tage bevor man irgendwelche Symptome sieht - na ja, irgendwann bekommt sie jeder mal... da kann man nicht viel machen...
    "Kritisch" sind solche Sachen nämlich auch in den ersten 12 Wochen...

    Da Aspartam etc. als "Lebensmittel" zugelassen sind, muss man sich überlegen, inwiefern man einen "Feldzug" hiergegen durchführt bzw. zulässt.

    Dass es gesündere und ungesündere "Lebensmittel" gibt, ist klar und wird an entsprechender Stelle sicher thematisiert. Aber kann man auf alles achten? (Beim nächsten Mal werden vielleicht zuckerreduzierte Vollkornkekse verteilt und es melden sich mehrere besorgte Eltern wegen der Gluten- oder Nuss-Allergie ihrer Kinder... man kann nicht auf alles achten und es kommt immer auf die größeren Zusammenhänge an... ein Kaugummi mit Aspartam wird niemanden umbringen und ein Kaugummi mit Zucker wird keine Löcher in den Zähne verursachen.)

    Ich habe bei meinem Netbook darauf geachtet, dass die SIM/UMTS-Karte tatsächlich IM Netbook "verschwindet" (also intern ist) und nicht als Surf-Stick angeschlossen werden muss. (Denn damit wird, meiner Meinung nach, das Netbook doch wieder unhandlicher, fehleranfälliger etc...)

    Ansonsten war noch ein Auswahlkriterium, dass das Teil etwas "schneller" ist. Problem dabei ist, dass die Lizenzbestimmungen (für das Windows-Betriebssystem auf dem Netbook) nur eine bestimmte Leistung zulassen, ansonsten wird eine teurere Lizenz nötig. Ich habe dann mein Netbook hier bestellt, da dort verschiedene Angebote mit bereits ausgetauschtem RAM waren - anscheinend haben sie das geändert und bauen nicht mehr ein, auf den ersten Blick habe ich nur Angebote gefunden, bei denen die Erweiterung beiliegt, aber intensiv habe ich jetzt nicht gesucht. Wer "basteln" kann, baut sowas schnell ein, ansonsten wendet man sich eben an den Computershop seines Vertrauens...

    Bei einem Netbook sollte ansonsten vielleicht noch die Akku-Laufzeit relativ hoch sein, schließlich will man es ja mobil verwenden; heißt, dass man nicht ständig eine Steckdose zur Verfügung hat.

    (Ich habe zwar mein Netbook erst irgendwann kurz vor Ostern gekauft, aber mittlerweile gibt es schon wieder einige neuere "Exemplare", weshalb ich jetzt von einer konkreten Empfehlung lieber absehe...)

    Ähm, ich hasse ja Rechhaberei, aber du hast schon den Widerspruch in der Fragestellung gesehen, oder? Der Thread / die Überschrift lautet:

    Zitat

    Verletzt bei Klassenfahrt - Was tun?


    Es ist nun mal nicht so ganz klar, ob man in der hypothetischen Situation im (gemütlichen) Heimatort unterwegs, oder auf Hochgebirgstour im Ausland ist.

    (Und Hilfen für den Vortrag habe ich in meinem ersten Posting gegeben - die haben andere dann in ihrem Posting wiederholt, so schlecht können sie also nicht gewesen sein...
    So ungefähr alles, was nach Powerflowers Beitrag kommt, sind persönliche Meinungen & Erfahrungen; Leute, die Antworten zu genau nehmen und/oder Fehler suchen etc. Eigentlich wollte ich mit meinem Beitrag "Jetzt wird's unübersichtlich..." ein wenig Ruhe und Ordnung hier rein bringen, stattdessen gehen an anderer Stelle die "Grabenkämpfe" wieder los... so langsam reicht's - zumal der Vortrag mittlerweile hoffentlich vorbereitet ist.)

    Edit: Ja, du hast die Überschrift gesehen ;)

    Zitat

    An der einen Schule / in der einen Situation


    Dies ("Situation") kann ohne weiteres auch das (meist weitläufige) Jugendherbergsgelände sein!
    Oder es ist der (breite, befahrbare) Waldweg, dessen (nahegelegene) Einmündung der Krankenwagen so einfach nicht findet.
    Der Fantasie (oder: Erfahrung) sind da keine Grenzen gesetzt, weshalb pauschale Urteile hier jetzt nicht weiterhelfen.
    Und wenn ich allein auf dem Schulgelände bin (Stichwort: Übernachtung oder Wochenende in der Schule) sind die Möglichkeiten auch schon wieder eingeschränkt...

    PS: Was übrigens auch nicht vernachlässigt werden sollte, ist das Alter der betroffenen Schüler. Einem Schüler der Oberstufe kann ich vielleicht mehr Verantwortung übertragen als einem 5-Klässler... (ist wieder die Frage nach der "Situation")...

    Jetzt wird's unübersichtlich - ich denke, wir haben alle unterschiedliche Situationen / Gegebenheiten im Kopf. An der einen Schule / in der einen Situation kann man problemlos Schüler schicken und da ist das Gelände so weitläufig, dass ein "Heranleiten" sinnvoll ist, in einer anderen Situation wäre dies sicher eine Gefährdung der Schüler.

    Aber da sollte man den gesunden Menschenverstand zu rate ziehen: Bin ich hier an einer sechsspurigen Hauptverkehrsstraße im Feierabendverkehr oder bin ich in einer verkehrsberuhigten Zone in der Kleinstadt zu einem Zeitpunkt, zu dem so gut wie nichts los ist...

    Zitat

    die man sowieso währenddessen von der Unfallstelle weggeschickt hat,


    Und denen man evtl. eine Aufgabe gegeben hat, damit sie sich nicht nur hilflos / unbeteiligt Sorgen machen, sondern das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun.
    (Z.B. schickt man einige - je nach Situation / Alter vielleicht drei oder vier - dem Krankenwagen entgegen, damit dieser die richtige Einfahrt, den richtigen Eingang findet.)

    Wenn irgend möglich: Den Schüler nicht selbst zum Arzt fahren - ist der Schüler ernsthaft verletzt, kann man nämlich, während man fährt, nicht Erste Hilfe leisten... (eine ausreichende Hilfe ist auch bei einer Fahrt mit dem Taxi nicht möglich). Außerdem: Auf einer Klassenfahrt bin ich in einer mir unbekannten Region, auch in meinem Heimatort kenne ich nicht den Notfallplan, die Spezialgebiete der umliegenden Kliniken. Deshalb immer den Transport den "Experten" überlassen... - auch wenn die Schulträger der Kosten wegen oft gern etwas anderes hätten. Solange ich keine medizinische Ausbildung und den Röntgenblick habe, transportiere ich keinen verletzten Schüler in einem PKW / Taxi.)

    Vergessen:
    Was machst du mit den übrigen 29 Schülern, die ebenfalls mit auf der Klassenfahrt sind? Du wirst ja den einen verletzten ins Krankenhaus begleiten (schließlich hast du ja auch die Gesundheitsinformationen (wie Vorerkrankungen, Allergien, aktuelle Medikamente, Impfausweis) dabei). Sehr sinnvoll wäre es, wenn du eine zweite Aufsichtsperson dabei hast (und dich nicht durch die Schulleitung (wegen erhöhtem Unterrichtsausfall) hast dahin drängen lassen, allein zu fahren). Hast du keine Begleitung, solltest du wenigstens dafür sorgen, dass z.B. deine Jugendherbergsleitung sich um den (nach der ernsthaften Verletzung) sicher auch aufgeregten Haufen "Restschüler" kümmert.

    Ebenfalls vergessen:
    Wenn es eine ernsthafte Verletzung ist, solltest du so bald als möglich in der Schule Bescheid geben, damit man dich von da aus unterstützen kann / die Schulleitung weiß, was los ist, wenn besorgte Eltern anrufen...

    Ich habe vor kurzem mal mit der Spracherkennung von Windows "herumgespielt" - das funktioniert recht gut. Vielleicht könntest du für ihn den Computer starten, der Schüler diktiert in selbigen, und Word schreibt dann für ihn vor (muss natürlich strukturiert sein, wenn massenweise "ääähs" dazwischen sind oder "ne, doch nicht, lieber..." klappt das natürlich nicht. Aber er könnte immer ein Wort nach dem anderen sprechen, sich den Vorschlag ansehen, und dieses Wort dann übernehmen...)

    Das erste Resultat bei der Google-Suche nach "Arbeitszimmer Durchgangszimmer" liefert http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm . Dort unter anderem der Hinweis, dass es kein Durchgangszimmer sein darf, außerdem eine Liste von Kosten, die zum Arbeitszimmer geltend gemacht werden können.

    <edit>
    Ein paar Google-Ergebnisse weiter (http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1988/XX881000.HTM ) wird ein längerer Rechtsstreit dargestellt, der zu einem BFH-Urteil führte: "Wird ein häusliches Arbeitszimmer von einer verheirateten Lehrerin beruflich genutzt, so stellt das Durchqueren des Raumes, um in das eheliche Schlafzimmer zu gelangen, in der Regel eine private Mitbenutzung von nur untergeordneter Bedeutung dar."
    </edit>

Werbung