Beiträge von Djino

    Wie wär's mit einem entsprechenden Passus in der Schulordnung (falls nicht sowieso schon vorhanden). "Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände nicht verlassen." - als pauschale Aussage für den gesamten Schultag. Die Schulordnung wird dann zu Beginn des ersten Schuljahres (an eurer Schule) von allen Schülern und Eltern unterschrieben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wiederholt der Klassenlehrer ja wahrscheinlich sowieso kurz die wichtigsten Punkte... So seid ihr rechtlich erst einmal etwas "sicherer" (etwa: die Regel ist jedem bekannt, wer doch was anderes tut, hat selber Schuld).
    Abweichungen von der Regel könntet ihr dann individuell mitteilen lassen, etwa "Mein Kind nimmt nicht an der Mittagsversorgung der Schule teil. Ich weiß, dass bei Verlassen des Schulgeländes und des kürzesten Schulweges zwischen Schule und Wohnort kein Versicherungsschutz besteht. Ich habe mein Kind entsprechend hierüber informiert." Den Schulen / Schulleitern steht in der Landesschulbehörde eine rechtliche Beratung zur Verfügung (Anruf genügt). Eure Schulleitung könnte sich dort also bzgl. der "wasserdichten" Formulierung beraten lassen.
    Dass ihr am Schultor nicht kontrollieren könnt, welche Schüler berechtigt das Gelände verlassen, und welche sich unberechtigterweise "davonschleichen", solltet ihr ebenfalls in Elternbriefen / bei Elternabenden vermitteln.

    Bei uns ist es so geregelt, dass es grundsätzlich heißt, dass Schüler nicht das Schulgelände verlassen dürfen. Auf Nachfragen gibt die Schulleitung nur diese Information (an Schüler, Eltern, Kollegen).
    (Mitgedacht und auch mitverstanden ist, dass das keiner kontrollieren kann und dass Abweichungen von der Regel auf eigenes Risiko stattfinden. Denn wie soll ich unterscheiden zwischen dem Schüler, der Schulschluss hat und nach Hause geht, dem Schüler, der Schulschluss hat und sich mit Mitschülern zum gemeinsamen Lernen im Arbeitsraum verabredet hat sowie dem Schüler, der noch Stunden im Nachmittagsbereich hat. Wollten wir dies kontrollieren, müssten wir unsere Schulgelände alle hoch umzäunen, nur einen Ein/Ausgang zum Gelände offen lassen und uns von jedem der xyz Schüler, der das Gelände verlässt, seinen Stundenplan sowie evtl. seine "Sondergenehmigungen" zeigen lassen...)

    Hallo,

    ich melde mich dann auch mal zu Wort, nachdem du bereits Antworten aus anderen Bundesländern erhalten hast.
    Zunächst eine kurze Anmerkung zu Teslas Antwort: Musik (und auch Englisch) ist in Niedersachsen nicht als Mangelfach eingestuft. Bei der letzten Bewerberrunde wurde dieses Fach an den Schulen (und nicht zentral in den Landesschulbehörden) eingestellt. Wobei natürlich Musik & Englisch wirklich keine schlechte Kombination ist.
    Anders als magiste999 kann ich nicht herauslesen, dass du tatsächlich Berufsanfängerin bist. Du schreibst, dass du jetzt am Gymnasium bist - sehe ich es richtig, dass du zuvor an einer Realschule verbeamtet warst (du schreibst "ob ich Beamtin bleibe/werde")? Denn dann sollten ja bereits andere (positive) Beurteilungen in deiner Akte sein, die einer evtl. nicht ganz so guten Beurteilung widersprechen würden.

    Grundsätzlich hat der Schulleiter festzustellen, ob du dich "bewährt" hast. In das Gutachten sollte aber nicht nur der eine Unterrichtsbesuch mit einfließen, sondern eben auch all das, was Flipper79 bereits genannt hat. Kommt der SL zu dem Ergebnis, dass der UB nichts war (und auch sonst so manches im Argen liegt), kann die Probezeit verlängert werden. (Bei "normalen" Verbeamtungen ist die Probezeit ja drei Jahre, sie kann dann auf fünf Jahre verlängert werden. In deinem (vermuteten) Fall der bereits vorhandenen Verbeamtung für die RS hattest du wahrscheinlich eine Probezeit von zwei Jahren (?) - wie da eine Probezeitverlängerung aussieht, kann ich dir jetzt spontan nicht sagen.)
    Falls du wirklich befürchtest, dass nicht alles "mit rechten Dingen" zugeht, wende dich an deinen Schulpersonalrat oder an den Schulbezirkspersonalrat (ich könnte mir vorstellen, dass der SPR sowieso wegen der rechtlichen Dinge beim SBPR nachfragen würde, der PR an deiner Schule kann dir nur aus der Erfahrung berichten, wie Unterrichtsbesuche / Verbeamtungen in der Vergangenheit gelaufen sind und ob deine Sorgen berechtigt sind.) Die Telefonnummern & Ansprechpartner im Bezirk kannst du hier recherchieren: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat .

    Zur Theorie:
    Die wöchentliche Arbeitszeit als beträgt (offiziell) bei Lehrern ~46 (Zeit-)Stunden (wenn man die Ferienzeit entsprechend umlegt - heißt, in allen Ferien kannst du die Beine hochlegen, wenn du während der anderen Zeit diese ~46 Stunden arbeitest).
    Du schaust also, wie hoch deine Unterrichtsverpflichtung ist (bzw.: wie lange du pro Woche in der Schule bist, denn in eventuellen Freistunden wirst du ja sicher auch Verwaltungsaufgaben erledigen, Elterngespräche führen etc.). Bist du also z.B. täglich von 8-14h in der Schule, so wäre deine Arbeitszeit in der Schule 30h - verbleiben für die Zeit, in der du dein Arbeitszimmer nutzt, noch 16h (pro Woche).

    Zur Praxis:
    Ich weiß nicht, wie es dir geht: Ich bin länger als die 30h Stunden pro Woche in der Schule - und in den verbleibenden Stunden (selbst wenn es denn noch 16 wären), käme ich nie hin mit Unterrichtsvor- und nachbereitung. Da müsstest du also (wie Flipper79 schon schrieb) mal schauen, wie viele Stunden du noch zu Hause arbeitest - entsprechend könntest du einen %-Satz ableiten.

    Das Finanzamt wird 100% wahrscheinlich nicht gelten lassen, da (Argumentation des FA) du deinen Unterricht ja im Klassrenraum abhälst. Was man vielleicht mal prüfen sollte, ist, ob die Lagerung von Büchern und Unterrichtsmaterialien (im privaten Arbeitszimmer) über xy-Regalmeter nicht doch einer Nutzung von 100% gleichkommt (denn die lösen sich ja nicht in Luft auf, sobald man einen Klassenraum betritt... um am Ende der Unterrichtsstunde auf mysteriöse Weise wieder im AZ zu erscheinen...)

    Ich hole das Thema noch einmal hoch, da demnächst an unserer Schule auch die Stundenplaner-Stelle neu besetzt werden soll. Vielleicht findet sich ja jemand, der berichten möchte, wie das Besetzungsverfahren abläuft (Fragen wie oben: Unterrichtsbesuche durch wen? Gibt es weitere "Prüfungselemente" (etwa leiten einer Konferenz, Beratungsgespräch durchführen, ...)? Gespräch zum Amt? Wie lange dauert das Verfahren von der Ausschreibung bis zur Besetzung? Was passiert noch / was muss man noch wissen?)

    Original von Strubbel

    Zitat

    die kann mich im Notfall erreichen


    Für welche Notfälle bist du denn zuständig?
    Mich rief mal eine Mutter an, ihr Kind würde sich selbst verletzen, sei unkontrollierbar, im Hintergrund ein fürchterliches Geschrei, etc. Einen Anruf bei der Polizei (um so die Bereitschaft des Jugendamtes um Rückruf zu bitten), lehnte sie kategorisch ab. Ebenso bitte nicht den Kinderarzt.
    Willst du bei so einem Notfall dich ins Auto setzen, zig Kilometer fahren (in der Hoffnung, dass bis zu deiner Ankunft nichts weiter passiert), das Kind physisch bändigen (war notwendig) und dann selbständig in die Psychatrie fahren?
    Bei absoluten Notfällen ruft man nicht den Lehrer an, sondern den Arzt oder die Polizei.
    Ein in der Schule vergessener Turnbeutel, vergessene oder nicht verstandene Hausaufgaben sind keine Notfälle. Und deshalb besteht auch kein Bedarf, die private Telefonnummer herauszugeben.

    Ich gebe - nach Versuchen mit der Herausgabe in zwei Jahrgängen - meine Telefonnummer nicht mehr bekannt.
    Wer mich erreichen möchte, kann im Schülerplaner eine kurze Notiz hinterlassen (ich rufe dann entsprechend an), kann im Schulsekretariat anrufen (wenn ich gerade nicht erreichbar bin, rufe ich zurück), kann mir eine E-Mail schicken (falls über die Mail hinaus Bedarf besteht rufe ich entsprechend an).
    Da ich keine ISDN-Anlage und drei Telefonnummern brauche, habe ich auch keine Büronummer - und einen neuen Telefonanschluss werde ich sicher nicht legen lassen. Da ich auch nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehe (weder zum Verhandeln von Zeugnisnoten sonntags abends um 10 noch für einen Telefonstreich mitten in der Nacht), bekommt niemand meine Telefonnummer.

    Mal kurz nachgefragt: Habt ihr schon das Gespräch gesucht? Vielleicht passiert einiges im Hintergrund, von dem ihr nichts wisst. Spontan würde ich denken, dass so ein erstes, klärendes Gespräch evtl. eher in kleinerer Runde stattfindet. Wenn das nichts nützt, könnt ihr euch weitere Schritte überlegen.

    Für alles weitere kannst du im entsprechenden Personalvertretungsgesetz (http://by.juris.de/by/gesamt/PersVG_BY_1986.htm ) nachschauen. In NDS wird an der entsprechenden Stelle auf Verwaltungsgerichte verwiesen - auf den ersten Blick (ca. Art. 28 ) scheint es in Bayern ähnlich zu sein.
    (Grundsätzlich ist die Zwischenschaltung einer gerichtlichen Entscheidung wohl eine sehr sinnvolle Einrichtung, damit die Arbeit nicht durch vorübergehende Befindlichkeiten oder gezielte "Kampagnen" blockiert und unmöglich gemacht werden kann.)

    Notensprünge gibt es immer wieder. Wie Nuki schon schreibt: Mit aufsteigenden Jahren steigt auch der Anspruch, das führt vielleicht zur Veränderung von einer Note. Dass es nicht nur eine Note Unterschied ist, lässt sich evtl. damit erklären, dass das Kind offensichtlich gerade erst an eine neue Schule gewechselt ist: Neues Gebäude, neuer Schulweg, neue Mitschüler, neue Lehrer, neue "Schulform" usw. Dies führt oftmals ebenfalls zu einer Verschlechterung von einer Note. Und schon hat ein Schüler einen Notensprung...

    Normalerweise soll man kurz nach der Verbeamtung auf Probe nicht die Schule wechseln. Trotzdem kommt es immer wieder mal vor.

    Wesentlich wichtiger bei der Beantwortung deiner Frage ist wohl eher: Wo willst du hin? Insbesondere in manche Städte hinein ist ein Wechsel fast unmöglich (egal, wie viele soziale Gründe für deinen Antrag evtl. sprechen). Dort stellen einige jahrelang Versetzungsanträge, um dann nach vielleicht fünf Jahren endlich Glück zu haben (oder auch nicht...).
    Über diese Suche findest du die Anschriften und Telefonnummern der Bezirkspersonalräte - der für dich zuständige wird am ehesten wissen, welche Chancen du an deinem Wunschort hast.

    Grundsätzlich sind Schüler selbst für ihr Eigentum verantwortlich. Bringen sie Wertsachen mit in die Schule, ist dies ihr eigenes Risiko (auch, wenn dies nun erst vergessen / verloren und danach gestohlen wurde).

    Für dich zur Entlastung gibt es ein ganz einfaches Vorgehen: Melde den Vorfall der (eventuell) zuständigen Versicherung. Bist du haftbar, zahlt sie. Bist du es nicht, werden sie entsprechend mitteilen.

    Für Kinder, die sehr lange in Krankenhäusern sind (z.B. auf Kinderkrebsstationen) gibt es Programme, die im Klassenraum Kameras und einen Server installieren, den Unterricht aufzeichnen, so dass der Unterricht bei Interesse / bei entsprechendem Gesundheitszustand "irgendwann" angesehen werden kann. Das ist nicht billig, wird aber gesponsort (durch Vereine), eben weil es als sinnvoll, auch für den Heilungsprozess etc., angesehen wird.

    Ansonsten kann Unterricht aus der Ferne mit einem Learnig Management System wie Moodle (oder anderen - http://www.dmoz.org/World/Deutsch/…gement_Systeme/ ) passieren.
    In der AATG Liste wird gerade diskutiert über Einsatzmöglichkeiten von Google Voicemail im Fremdsprachenunterricht (Schüler rufen an, hinterlassen mündlich die Antwort zu einer Frage, als Lehrer hat man die mp3-Datei...) Kosten eines Anrufs aus D laut google-Info: 0,02$ - 0,42$ - vertretbar?

    Eine Kollegin wird ähnlich vorgehen und die Stunden im nächsten Schuljahr, ähnlich wie in einem "Sabbatjahr" einfach aussetzen. Da die angesparten Stunden nicht ganz ausreichen, stellt sie gleichzeitig einen Teilzeitantrag. In der Kombination reicht das dann.

    Zitat

    Kann ich den bereits gewählten Abbaumodus noch ändern?


    Was meinst du damit? Du hast wahrscheinlich bei der allgemeinen Abfrage (letztes Jahr? vorletztes Jahr?) etwas angegeben. Aber das war noch nicht verbindlich (sondern sollte nur eine ungefähre Personalplanung ermöglichen). "Interessant" wird es für uns am Gymnasium erst so im Mai, da erst dann die Planungen etc. anfangen können. (Der Tipp an der Stelle: Jeder, der vom "Standardmodell" abweichen möchte, sollte so bald als möglich einen Antrag stellen, da die entsprechenden Stellen wahrscheinlich in einer Papierflut versinken werden und die Bearbeitung sich hinziehen wird.)
    Insofern: Kontaktiere deine Schule, stelle sobald möglich den Antrag für deinen "Sonderfall", stelle entsprechend den Teilzeitantrag (der dir nicht verweigert werden darf, wenn du ihn mit der Kinderbetreuung begründest).


    PS
    Ein Hinweis noch einmal für alle, die auch vom "Standardmodell" abweichen möchten und sich die Stunden auszahlen lassen wollen:
    Wer die Jahre über während der "Ansparphase" voll gearbeitet hat, zahlt sehr hohe Abgaben auf diese Überstunden. Finanziell ist die Auszahlung also ein ziemlicher Verlust.
    Wer nur Teilzeit gearbeitet hat, kann schon eher über die Auszahlung nachdenken, da dort die Abgaben nur in "Standardhöhe" fällig werden.

    Sorry, 1/2 OT...

    Zitat

    weil ich genau weiß, dass die Ferkel sich nach dem Pinkeln eh nicht die Pfoten waschen.

    Da hatte ich mal eine Seminarleiter, der von der Toilette kam und in der Pause (jemand hatte aufgrund Geburtstag Kuchen ausgegeben) sagte "Oh, lecker, Kuchen, dann geh ich mir mal die Hände waschen..." :mahlzeit:
    (War sein letztes Jahr vor der Pensionierung, wir können nur hoffen, dass er einer austerbenden Rasse angehörte.)

    Zitat

    Ich hatte im letzten Jahr mehrere Kinder mit der sog. Schweinegrippe in der Klasse.


    Und bei uns haben diejenigen, die bereits "bestätigt" (und krank zu Hause) waren, sich ohne weiteres zum Geburtstag umarmen lassen. Ein herzliches "Dankeschön" an die entsprechenden Eltern, denn die Ansteckung lag bei fast 100%... Das ließ sich wunderbar nachverfolgen.

    Pedalritterin, du hast völlig recht...
    Noch interessanter wird die Argumentation bei Facharbeiten, die ja mittlerweile in vielen Bundesländern (wieder) - als langfristige Hausaufgabe - geschrieben werden und einen großen Anteil an den Noten ausmachen...

    Es ist vielleicht auch nicht so sehr die "soziale" Komponente die Begründung - denn ob sich ein Schüler für viel Geld einen Ghostwriter hält, oder ob er einen "genialen" Aufsatz kostenlos aus dem Internet kopiert hat, kann ich während des laufenden Unterrichts nicht unbedingt unterscheiden (wobei das in den Fremdsprachen doch sehr schnell sehr auffällig wird - - - und in Deutsch hatte ich auch schon einen Schüler, der sein Referat nicht ablesen konnte, da das Halten des selbigen das erste Mal war, dass er es überhaupt gelesen hatte...).

    Grundsätzlich ist die hinter dem Verbot stehende Begründung für mich nachvollziehbar, schon allein weil ich bei einigen Schülern weiß, wer seit Jahren die Hausaufgaben und Referate macht... es ist eher den ehrlichen Schülern, die sich bemühen (und ich hoffe, dass dies die Mehrheit aller Schüler ist...), gegenüber nicht fair.

    Insofern sage ich meinen Schülern immer, dass alles, was im Unterricht passiert, irgendwie in die Note mit einfließt - ich weigere mich jedoch, für jedes bisschen eine Note anzusagen. Das erleichtert auch ein wenig die Arbeit und nimmt vielleicht ein wenig den "Notendruck".

    PS: Schüler können natürlich jederzeit Hausaufgaben abgeben - jedoch nicht zur Benotung, sondern, um ein Feedback zur Arbeit zu bekommen, um sich also zu verbessern (oder zu hören, dass sie bereits sehr gut sind).

    In NDS dürfen Hausaufgaben auch nicht (positiv oder negativ) benotet werden.

    Aber:
    Wenn HAs die Vorbereitung für die nächste Stunde sind, bedeuten nicht gemachte Hausaufgaben, dass Schüler in diesen Stunden - oder in einem bestimmten Teil dieser Stunden (z.B. 50%) - nicht aktiv / sinnvoll am Unterricht teilnehmen. Somit erhalten sie nicht etwa eine "6" für die nicht gemachte Hausaufgabe, sondern eine "6" für die nicht vorhandene Mitarbeit...

    Sucht man nach einer "rechnerischen" Möglichkeit, könnte man vielleicht den entsprechenden Anteil an den einzelnen Stunden abschätzen (ich hoffe, ich drücke mich halbwegs verständlich aus...) und entsprechend "Abzüge" an der eigentlichen Note vornehmen...

    Zitat

    Es würde mir aber ein bißchen komisch vorkommen, als Franzose, Französisch in Berlin zu studieren


    Na ja, das Französischstudium dient ja nicht dazu, die Sprache zu erlernen. Stattdessen ist es (je nach Uni) ein Mix aus Literaturwissenschaft und diachroner sowie synchroner Sprachwissenschaft. Zudem hier und da noch ein wenig Fachdidaktik und Landeskunde.

    Für dich käme eher erschwerend hinzu, dass es deine Muttersprache ist...
    Denn: Nur weil man eine Sprache spricht, heißt es nicht, dass man weiß, wo jemand, der die Sprache als Fremdsprache erlernt, Schwierigkeiten haben wird. (Schließlich studieren viele Deutsch-Muttersprachler auch jahrelang "Deutsch als Fremdsprache"...)

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