• Hallo zusammen,


    es geht um eine mehrtägige Kursfahrt mit nicht volljährigen Schülern. Da auch SchülerInnen dabei sind, muss ja eine weibliche Lehrkraft mit. Ich habe heute mit dem Kollegen, der die Kursfahrt begleitet gesprochen und würde sehr gerne mitfahren.
    Muss mir die Schulleitung noch eine Genehmigung erteilen oder reicht es, wenn ich auf einem Bogen, auf dem die Anzahl / Namen der TeilnehmerInnen und die Namen der BetreuerInnen notiert werden, unterschreiben bzw. diesen Bogen ausfülle?
    Kann die Schulleitung mir diese Fahrt verwehren? Ich hätte den Vorteil, dass ich - da es sich um einen Differenzierungskurs handelt - alle SchülerInnen aus diesem Kurs kenne, da ich sie in einem anderen Fach unterrichte. [Ich würde auch auf eine Erstattung der Reisekosten etc. verzichten]



    Lg Flipper

  • Zitat

    Original von Flipper79
    [Ich würde auch auf eine Erstattung der Reisekosten etc. verzichten,]


    Warum? Da kommen schließlich nicht unerhebliche Kosten auf dich zu.


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels


    Warum? Da kommen schließlich nicht unerhebliche Kosten auf dich zu.


    Nele


    Jungspund ... Jung und noch voll motiviert :D

  • Zitat

    Original von Flipper79


    Jungspund ... Jung und noch voll motiviert :D


    Die Kollegen und Berufsverbände, die seit Jahren darum kämpfen, dass nicht länger auf diese und andere Weise schleichend Bildungskosten auf die Privatsäckel der Lehrer umgelastet werden, werden deinem Idealismus sicherlich angemessen Dank zollen...


    Nele

  • Zitat

    Da auch SchülerInnen dabei sind, muss ja eine weibliche Lehrkraft mit.


    Das ist längst nicht in jedem Bundesland so...
    Vielleicht ist dein finanzielles Opfer gar nicht nötig.


    Bei uns muss die Schulleitung immer zustimmen, egal wie es mit der finanziellen Situation nun ist. Die Schulleitung muss z.B. sicherstellen, dass nicht wichtige dienstliche Gründe gegen deine Abwesenheit sprechen. Teilweise reicht es einer SL schon, wenn gefühlt zu viel Unterricht ausfällt...


    Für dich wichtig ist die rechtliche Absicherung: Mit Zustimmung der SL ist es ein ganz normaler "Dienstgang" / ganz normaler Unterricht. Passiert irgendwas (hast du einen Unfall - und sei es "nur" ein Zeckenbiss oder richten deine Schüler einen größeren Schaden an), haftest du nicht persönlich. Das hat schon Vorteile...

  • Danek für eure Antworten!


    Djino: Ich weiß nur, dass bei uns in NRW eine weibliche Lehrkraft verpflichtend ist.
    An unserer Schule sollen Lehrer - sei es wenn sie z.B. auf Fortbildung oder auf Klassenfahrt gehen, sei es, wenn sie krank werden, dem Vertretungslehrer Aufgaben zukommen lassen sollen (in der Oberstufe soll man die Schüler mit Aufgaben versorgen).


    Ich wrde mir auf jeden Fall dann morgen die Genehmigung meines SL einholen.


    Lg

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