Beiträge von Meike.


    Nicht unbedingt, aber durchaus Leute, die Drogen verantwortungsvoll und informiert selbst gebrauch(t)en.


    Nein, ein Scheidungsanwalt sollte kompetent sein, was seinen Rechtsbereich angeht. Aber jemand, der mir erzählt, wie toll, schrecklich, sonstwas eine Scheidung ist, wäre für mich unglaubwürdig, wäre er nicht schon einmal geschieden.
    Auch ein Strafverteidiger sollte im Strafrecht kompetent sein und muß nicht zwangsläufig straffällig geworden sein. Aber jemand, der mit Schülern über Erfahrungen mit Strafrecht, Gefängnis etc. hat und erzählt, was er daraus gelernt hat, sollte ebendiese Erfahrungen auch haben.
    Ein Gynäkologe sollte in erster Linie ein guter Arzt sein. Aber jemand, der mir erzählt, wie sich eine Geburt anfühlt oder die monatliche Regel sollte dann schon eine Frau sein. Alles andere wäre für mich unglaubwürdig.

    Jetzt ist es aber auch nicht die Aufgabe eines Lehrers, den Schülern Schwanks aus seinem Leben und seinen tollen/schrecklichen Drogentrips zu erzählen. Und schon gar nicht von seinem coolen, verantwortlichen Drogengebrauch, zum Nachmachen für die 14jährigen.

    Sondern es ist die Aufgabe, die Schüler, die in einer Krise stecken, kompetent zu beraten. Auf Fragen der Schüler kompetent und auf dem neuesten Stand zu antworten (da nützen auch die 70/80igerJahre Kiffereien zum Beispiel nix mehr, denn heute gibt es synthetisch hergestellte Cannabinoide...und es gibt X Drogen, die es damals nicht gab...). Es ist außerdem Aufgabe, kompetente Prävention ohne Aufgeregtheit und Hysterie zu betreiben, sachlich informiert, fach- und altersangemessen.

    Und das kannst du auch ohne vorigen Drogengebrauch hervorragend.

    Und wenn man Berichte von Betroffenen will und ein Bewusstsein der Konsequenzen, macht man einen Gesprächstermin mit Besichtigung in der Wiesbadener oder Frankfurter Entzugsabteilung (oder eben wo auch immer man unterrichtet), die bieten sowas üblicherweise an und die Geschichten der Patienten dort nehmen die Schüler auch ernst. Im Gegensatz zu den Lehrer"ichhabauchschonmalundLeute,daswarecht---"-Anekdoten, die braucht kein Mensch.

    Sag ich mal so, als Beratungslehrerin, die darüber andauernd im Gespräch mit Schülern ist ... :)

    Hallo!

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mit mir Eure Erfahrungen/Meinungen zu folgendem Thema teilen könntet:

    Ich wollte schon immer Lehrerin werden und im Studium läuft es auch gut. Ich werde nächstes Jahr voraussichtlich mit dem Ref beginnen. Ich weiss allerdings jetzt schon, dass ich höchstwahrscheinlich NICHT verbeamtet werde. Grund: Ich hatte in der Vergangenheit diverse gesundheitliche Probleme, und zwar: Drogenabhängigkeit (jetzt clean seit 2 Jahren) und wiederkehrende (!) Depressionen mit abgebrochenen Therapien (zuletzt war ich deshalb vor ca. einem Jahr in Behandlung, aktuell geht es mir gut). Es scheint mir klar, dass ich nach der Untersuchung beim Amtsarzt niemals verbeamtet werde. Lügen kommt für mich nicht infrage. Ich habe mich entschlossen, trotzdem Lehramt zu studieren, weil ich das eben schon immer machen wollte und weil mir das Unterrichten viel Spaß macht. Ich muss dann eben die finanziellen Einbußen in Kauf nehmen. Aber geht das überhaupt? Kann man auf Dauer als angestellter Lehrer arbeiten?


    Ja, kann man. ES gibt Bundesländer, da ist das der Normalfall und auch in den anderen gibt es unbefristete Angestelltenstellen. Man kann sich dann sogar auf Beförderungssellen bewerben, erhält dann halt E14 statt z.B. A 14.

    Zitat

    Und: Wenn man den Gesundheitscheck beim AA nicht besteht, kann man dann NIE Beamter werden, oder könnte ich z.B. wenn es 5, 10 Jahre gut läuft (keine Krankheiten mehr oder jedenfalls Nichts Gravierendes was mit meiner Drogensucht/Depressivität zu tun hat), trotzdem noch Beamter werden? Oder wird man gar nicht erst als Lehrer eingestellt?

    Du kannst jederzeit formlos eine Überprüfung deier Eignung für den Beamtenstatus beantragen. Am besten begleitet von einer guten Rechtsberatung, einem guten Facharzt und Unterstüzung von den betriebsärztlichen Diensten deiner Region. Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, ist da auch hilfreich.

    Ich wüsste nicht, wieso du deshalb nicht angestellt werden solltest: du machst ein Staatsexamen, das qualifiziert dich, dann bewirbst du dich, dann führst du ein Vorstellungsgespräch... usw. Muss halt überlegen, was du da erzählst.

    Zitat

    Ich weiss, dass die meisten natürlich denken werden, dass eine Drogensüchtige keine Lehrerin werden sollte. Aber ich bin clean und habe auch vor es zu bleiben. Ich kann eine sehr gute Lehrerin sein und habe bisher im Studium sehr gute-gute Noten, ganz im Gegensatz zu Leuten, die es nur wegen der Kohle machen. Und: Schliesslich muss ich ja einen Beruf ergreifen!

    Was meint ihr dazu?

    Dass du als akut Drogensüchtige in der Tat keine Lehrerin sein kannst, weil du dann hoch erpressbar / angreifbar und ziemlich weit von deiner Vorbildrolle entfernt bist. Als EX-Drogensüchtige kommt es auf den inneren Balanceakt an und auf die Widerstandskräfte: die Erfahrung kann eine sein, die dich bereichert und die du positiv nutzen kannst, wenn du berätst und unterstützt - vorausgesetzt, du hast die nötige professionelle Distanz und entwickelst kein übergriffiges Helfersyndrom. Oder du bist nicht stabil genug und der hammerharte Stress, dem du in Phasen begenen wirst, wirft dich wieder zurück. Beide Möglichkeiten sind gegeben. Was davon dein Weg sein wird, würde eine Kristallkugel erforderlich machen.

    Mit Depressionen ins Ref wird hart. Nicht unmöglich, aber hart. Du solltest währenddessen eine gute Begleitung haben, sonst riskierst du deine Gesundheit. Wenn du dir keine Therapie verschreiben lassen möchtest, damit du das dann nicht beim Amstrazt angeben musst (und als akut giltst) such dir einen guten Coach. Den zahlst du dann allerdings aus eigener Tasche.

    Falls durch Wegfall einer Klasse einzelne Kollegen die Pflichtstunden nicht erfüllen können und nur 5 Stunden weniger geben, wird dann eine Stundenreduktion auf 80 Prozent oder 70 Prozent angeordnet, da ansonsten ja das öffentliche Geld verschwendet wird.


    Nein, steht doch recht klar in der Pflichtstundenverordnung NRW:

    Pflichtstunden der Lehrer

    Ich seh's ähnlich wie Nele. Ahnungslosigkeit ist verheerender als informierter und legaler Gebrauch. Und ansonsten finde ich Friesin hat recht: wenn der TE so dermaßen Schiss vor dem Amtsarzt und der Entdeckung des Rauchens hat, ist es das kurze Vergnügen nicht wert, nachher nächtelang nicht zu schlafen. Und wenn er ein ernst zu nehmendes Suchtproblem hat, und es (auch) in Tschechien vor dem Amtsarztbesuch einfach nicht schafft, mal nicht zu kiffen, dann liegt das Problem woanders als beim ein- zweimaligen Gebrauch, und er sollte sich vor dem stressigen Beruf mal mit seinem Suchtproblem beschäftigen. Das gilt aber auch für alle legalen Drogen.


    wenn es so wurscht ist, ob du dir dein Tütchen genehmigst oder nicht, dann kannst du es auch lassen ;)
    Und wenn es nicht wurscht ist, hast du ein Problem und solltest dir den Lehrerwunsch ganz besonders überlegen....

    Frei sein, selbstständig sein, das ist mir wichtig.


    Ich war viele Jahre selbstständig und kann dir eines versichern: das hat mit Freiheit nichts zu tun. Die Kundschaft ist (absolutistischer ;) ) König... und um sie nicht zu verlieren, muss man sich signifikant mehr verbiegen als im Beamtenstatus (wo ich es eigentlich gar nicht muss). Und die Arbeitszeit war noch höher und der Druck auch. Das Geld zwar auch, aber ich bin jetzt deutlich zufriedener.
    Wenn du Selbstständigkeit als Gitarre Spielen im Garten vorstellst, könnte das eine herbe Enttäuschung werden.

    Ich finde die Hinweise auf die Freistellung nicht zu vernachlässigen. Selbstständigkeit geht genauso oft schief wie gut.

    Die Kündigung ist formlos auf dem Dienstweg einzureichen. Wirksamkeit ist in der Regel schnell, es gibt keine "Frist", der Schulleiter wird natürlich versuchen, den Unterricht abgedeckt zu bekommen, so lange er nix Neues hat. Du kannst deine Entlassung jederzeit verlangen und sie ist für den beantragten Zeitpunkt deiner Wahl auszusprechen, sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis du deine "Amtsgeschäfte" (in dem Fall Unterricht/Notengebung) "ordnungsgemäß erledigt" hast, so steht es im Beamtenrecht, höchstens für drei Monate.

    Was meinst du denn mit "freiwillig" (in Anführungszeichen)?

    Zitat

    3. Entlassung auf eigenen Antrag

    Beamtinnen und Beamte sind nach § 33 BBG bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG) zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.

    Keine unterstützung. Alles wieder alleine...


    Wenn die Kommunikation deinerseits so aussieht wie hier im Forum, ist das auch eher nicht verwunderlich. Soziale Netze - auch virtuell - schafft man sich, indem man anderen das Gefühl vermittelt ihre Redebeiträge (hier: Antworten/Fragen) ernst zu nehmen und indem man auf Angebote (am besten freundlich, offen und einigermaßen konkret und ausführlich, vor allem aber erstmal überhaupt) reagiert.

    Was hast du denn schon versucht?
    Wenn Jenny recht hat und du in einer Depression steckst: hast du schon Schritte in Richtung professionelle Hilfe unternommen?
    Wenn es daran nicht liegt, woran denkst du, liegt es dann? Und was kam bisher von deiner Seite? Du schreibst ja, du willst alles daran setzen, es doch zu schaffen: was ist "alles"genau? Wobei genau können wir hefen?

    Ein bisschen mehr input / output brauchts dann schon.

    Ich glaube, bundeslandübergreifendes "an meiner Schule ist aber.." hilft nicht viel. An Schulen werden auch Regeln umgangen und gebrochen, manchmal durchaus sinnhaft, manchmal nicht, von daher ist das aussagelos.


    In den meisten Bundesländern heißt es in der Dienstordnung oder im Schulgesetz, dass die Schulleitung sich selbst einen Geschäftsverteilungsplan gibt. Und dass schulorganisatorische Aufgaben delegiert werden können, dann die Stunden, die als Deputat der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet sind, an den Kollegen gehen müssen, der die Tätigkeit ausführt.
    Im Schulgesetzt Schleswig Holstein steht dazu:
    Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
    (Schulgesetz - SchulG)
    Vom 24. Januar 2007*
    § 33
    Schulleiterinnen und Schulleiter

    (...)

    (6) Die Schulleiterinnen und Schulleiter können ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und andere Lehrkräfte beauftragen, Teile ihrer Aufgaben in ihrem Auftrag zu erfüllen.
    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true

    Was die Aufgaben sind, ist ja schonw eiter oben durch einen verlinkten Erlass definiert worden.

    Wir hatten in Hessen auch schon solche eng geführten Erwartungshorizonte - da muss man gemäß dem im Unterricht gemachten anpassen. Wir treffen als Konferenz Absprachen, wie die EWHZ sinnvoll auszulegen sind und außerdem gilt im Abi: im Zweifelsfall pro Schüler. Ein schlauer Gedanke zum Thema wird bepunktet, auch wenn er nicht im EWHZ steht. Alles andere wäre Mist, speziell, wenn die Erwartugen viel unschlauer sind als die Schüler. Was vorkommt.

    Ich denke auch nicht, dass sich Männer "zu fein" für die Grundschule sind.


    Doch. Da gibt's immer mal wieder Umfragen an den Schulen und Unis und Werbekampagnen um Erzieher zu generieren. Die Ergebnisse der Umfrage zur Nichtwahl des Erzieherberufs und Grundschullehramtes sind klar
    1. Prestige (kann ich meinen Kumpels nicht erzählen)
    2. Geld (zu wenig)
    3. Aufstiegsmöglichkeien (kaum vorhanden).
    Dann kommen noch so'n paar generalisierte Gründe wie "ist eher was für Frauen, die kriegen ja eh Kinder, deshalb können die besser mit denen" und so. Von fachlichem Anspruch hab ich da bisher nix gehört. Im Schnitt sind es ja nun auch nicht mehr überwiegend die Jungs, die für den fachlichen Anspruch im Abitur sorgen.

    Zitat

    Da hast du sicherlich Recht, das Problem ist nur, dass die Erfahrung (und Statistik) zeigt, dass das Geschlecht selbst bei gleicher Qualifikation eine Rolle spielt: Mit Quote pro Frau, ohne Quote pro Mann.

    Korrekt.

    So lange das männliche Geschlecht weltweit eine massiv dominante und auch hierzulande noch eine ganz entscheidende Rolle bei der Bevozugung des Mannes spielt, v.a. in Führungsposiionen und was die Durchschnittsgehälter angeht (vom ungleichen Haushaltsanteil bei gleicher Arbeitzeit uvm etc reden wir mal gar nicht), kommen mir jetzt nicht so wirklich die Tränen, ehrlich gesagt.

    Zitat

    Ich halte überhaupt nichts von Quoten, sondern finde, dass nach Qualifikation eingestellt werden sollte (unabhängig vom Geschlecht).


    Es heißt doch "bei gleicher Qualifikation" - wo ist dann das Problem?

    Ansonsten gibt es solche Männerquoten nicht, außer du findest mal eine Ausschreibung mit "bei gleicher Qualifikation werden männliche Bewerber bevorzugt". Aber ich glaube das weißt du auch, es war wohl mehr eine rhetorische Frage/ein Diskussionsanstoß...

    Ich kenne aber genug Grundschulen, die das inoffiziell bei der Bewerberauswahl so halten, weil sie gerne mehr Männer im Kollegium hätten - aber noch sind sich die Männer ja für diese Gehalts/Annerkennungsstufe doch meist noch zu gut und damit im Bewerberkreis sehr rar .... ;)

    Bewirb dich doch an einer GS. Man wird sich freuen! :)

    Ich nutze eine externe 500 GB Festplatte, auf der bei jedem Herunterfahren alle Daten gesichert werden (kein langer Speichervorgang, es werden nur die geänderten Daten hinzugefügt). Das geht ohne zusätzliche software über Windows "Sichern und Wiederherstellen".

    Bei Virenattacken würde das natürlich auch nicht weiterhelfen, da die Festplatte dann wahrscheinlich mitverseucht wäre. Deshalb sichere ich (neben der Nutzung von Programmen wie Malwarebytes und anderen Virenprogrammen) die allerwichtigsten Daten, die aber nicht voller persönlicher Daten sind (Unterrichtsmaterial, Gewerkschafts- und Schulungsmaterial, Personalratsdinge) in Evernote. Da gibt es eine Fuktion "Order überwachen", die auch alle geänderten Daten automatisch hinzufügt.

    Persönliches (Briefe, Steuererklärung etc) sichere ich regelmäßig auf einem Stick.

    Kommt auch aufs Lehramt an, usw.
    Etwas wissenschaftlicher: http://www.rboelling.de/download/l-arbzeit.pdf danach kommen alle Lehrergruppen uf durchschnittlich höhere Arbeitszeiten als im öffentlichen Dienst. Was sich dann die Landesregierungen schöngerechnet haben. Zum Beispiel in Hessen, wo die Korrektur einer Klausur mit 14 Minuten geechnet wurde... :lach: :neenee:

    Ansonsten fasst es dieser Artikel ganz gut zusammen.

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