Zitat
Original von etom
1. Kann ich anstatt des PR-Vorsitzenden eine Person meines Vertrauens aus dem Kreis der mir inzwischen bekannten Kollegen mitnehmen?
2.Was hat die Fachbereichsleiterin bei einem Gespräch über die Repräsentanz der Schule zu suchen?
3. Welche Gesetze (Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht)dienen als Grundlage für ein "dienstliches" Gespräch ?
4. Was kann als Ergebnis eines solchen Gespräches herauskommen?
54. Der Chef ist bekannt dafür, dass er sehr unwirsch, ja aggressiv mit den Kollegen umgeht. Darf ich solch ein Gespräch dann abbrechen?
Danke im Voraus!
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Ich bin PR-Vorsitzende aus Hessen, spreche also ohne Gewähr für BaWü:
1. Meines Wissens schon eher jemand aus dem PR, der ja aber nicht nur aus dem Vorsitzenden besteht (absichern im Personalvertretungsgesetz BaWü!). Was ist mit den anderen Mitgliedern?
2. Ist Teil der erweiterten Schulleitung und kann hinzugezogen werden (zum Beispiel wenn auch Inhaltliches/Fachliches diskutiert werden muss)
3. In BawÜ wirst du wohl mal hier wühlen müssen http://www.justizministerium.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/men…ml?ROOT=1153239 ...
4. Alles, eigentlich. Du kannst auf einem Protokoll bestehen und das würde ich auch empfehlen.
5. Kein erwachsener Mensch in diesem Land muss sich anbrüllen lassen o.ä. Ruhig bleiben, um Angemessenheit bitten, dies im Protokol vermerken lassen.
Häng das Ganze mal tiefer. Ein Dienstgespräch ist kein Willkürakt, ein Schulleiter kein Gutsherr. Passieren kann eigentlich nicht viel und wenn du immer drauf achtest, dass der Ton ruhig und die Verhandlungssche angemessen bleibt, wird man sich hoffentlich am Ende einigen können.
Bist du in einer Gewerkschaft? Das sicherste überhaupt ist dort bei der Rechtsberatung anzurufen und dich landesspezifisch fit machen zu lassen.
Wenn nicht: eintreten!
Falls das Gespräch noch einen Nachhall hat! Aber auch weil es insgesamt Sinn macht.
Worum gehts denn überhaupt?