Beiträge von Meike.

    Bist du jetzt eigentlich in Hessen, oder nicht?

    Und klar hätte man da was machen können. Wenn man das Problem nicht jetzt angeht, wann dann? Dann steht das arme Mädel auch nach der Schule mit der Redehemmung da. Das schränkt nicht nur Jobchancen erheblich ein.
    Ich hatte auch schon einige solche Fälle und musste niemandem eine 5 oder 6 geben (das schaffen eigentlich nur die Totalarbeitsverweigerer). Man muss ihnen Arbeits- und Ausdruckformen anbieten, die sie ins soziale Sprechen reinwachsen lassen.

    Ich muss morgens nichts mehr kopieren, so knapp plane ich nicht. Schon wegen unseres Kopierers. Das mache ich am Nachmittag vorher, ebenso wie Fach leeren usw. Ich gehör aber auch nicht zu den Leuten, die fluchtartig um 1.30 die Schule verlassen - schon allein deswegen, weil mein Unterricht bis 16 Uhr geht... ;) - außer Donnerstag. Da nur bis 14.30. Und dann erledige ich meinen Krempel.

    Morgens bin ich ne halbe Stunde vorher da. Und starre in meine Kaffeetasse und auf die Zeitung im Tablet. Das Ritual brauch ich. Arbeitszeit ist das nicht. Begründung: ich arbeite noch nicht. Die Kollegen, die mich kennen, nehmen auch Abstand von der Idee, mich vor dem ersten Kaffee zusprechen ;) ...

    Würde unsere SL das allerdings verpflichtend einführen wollen, würde ich als Personalrätin doch sehr dringend darauf achten zu erfahren, wozu genau und wenn die Erklärung nicht ziemlich gut wäre (ich kann mir bisher keine hinreichende vorstellen), würden wir das ablehnen. Und bei der Verlängerung der Arbeitszeit jenseits der PflStdVO hat man da schon Möglichkeiten.

    In Hessen ist das folgendermaßen geregelt:

    Zitat

    § 26
    Grundsätze der Leistungsfeststellung
    und Leistungsbewertung
    Die Leistungsfeststellung und Beurteilung nach § 73 des Hessischen Schulgesetzes erstreckt sich unter Berücksichtigung der Richtlinien nach Anlage 2 auf die Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie auf das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf die Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen, schriftlichen und, sofern solche vorgesehen sind, die praktischen Leistungsnachweise und Leistungskontrollen. Leistungsfeststellung und -bewertung beziehen sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Beurteilungszeitraum und umfassen sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft, als auch Aussagen über das Verhalten der Schülerin oder des Schülers, wie es sich im Schulleben darstellt. Hierbei ist zu beachten, dass Leistungsbewertung ein pädagogischer Prozess ist, der im Dienste der individuellen Leistungserziehung steht und der sich nicht nur auf das Ergebnis punktueller Leistungsfeststellungen, sondern auf den gesamten Verlauf der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers bezieht. Der Verlauf der Lernentwicklung ist daher in die abschließende Leistungsbewertung einzubringen und soll der Schülerin oder dem Schüler eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.

    (...)

    in §32 steht dann noch "

    Zitat

    (3) In den Fächern, in denen gemäß Nr. 7 a der Anlage 2 Klassen- oder Kursarbeiten nach Abs. 2 Nr. 1 vorgesehen sind, machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern etwa ein Drittel. Die Regelungen für studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) sowie für Fachschulen und für die Schulen für Erwachsene bleiben unberührt.(4) In der Grundschule liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung im mündlichen Bereich; die schriftlichen Arbeiten nach Nr. 6.2 der Anlage 2 sollen in angemessenen Umfang bei der Leistungsbewertung einbezogen werden.

    Mit Claudius' Prinzip käme man hier nicht weiter. Gibt es überhaupt ein Bundesland, wo man nur punktuelle Leistungsbewertungen heranziehen kann?

    Ist wohl typspezifisch. Bei mir geht nur Totenstille. Nicht nur keine Musik - kein GAR NIX. Ich arbeite mich durch komplexe Rechtslagen und alles was Konzentration erfordert oft mit Ohropax.

    Du müsstest den genauen Zweck dieser Datenerhebung definieren und das Einverständnis der Eltern bekommen. Dann kannst du aber auch gleich die Eltern selber fragen.

    Zitat

    Weitere Daten dürfen gemäß § 16 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) nur übermittelt werden, wenn diese für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der neuen Schule erforderlich sind. Dies kann z.B. bei der Mitteilung über einen Schulausschluss nach § 90 SchG der Fall sein. Die Übermittlung weiterer personenbezogener Schülerdaten, die für die Aufgabenerfüllung der neuen Schule nicht erforderlich sind, dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten (vgl. § 4 Absatz 1 Nummer 2 LDSG) weitergegeben werden.

    Dazu ist übrigens im ersten verlinkten Dokument ein weiteres Dokument verlinkt, eine Anfrage im Landtag bezüglich der Kontaktgespräche zwischen Schulen, auf welches wie folgt geantwortet wurde: [quote]
    Geben Grundschulen Informationen über einzelne Schülerinnen und Schüler an
    weiterführende Schulen, handelt es sich hierbei rechtlich um personenbezogene
    Daten, die gemäß § 16 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) ohne Einwilligung
    des Betroffenen an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs – auch von
    einer Schule an eine andere – nur übermittelt werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung
    der Aufgaben der übermittelnden Stelle oder der Stelle, an die die Daten übermittelt
    werden, erforderlich ist oder wenn der Betroffene in die Datenübermittlung
    einwilligt.
    Ob die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig ist, richtet sich also danach,
    ob dies zur Aufgabenerfüllung der weiterführenden Schule oder der Grundschule
    erforderlich ist. Der datenschutzrechtliche Begriff der Erforderlichkeit ist
    sehr eng auszulegen.
    Einem pädagogisch begründeten Interesse einer weiterführenden Schule, über
    Leistungsniveau, Persönlichkeit und soziales Verhalten neuer Schülerinnen und
    Schüler Auskünfte von der Grundschule zu erhalten, steht ein Diskretionsinteresse
    der Erziehungsberechtigten im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
    entgegen.
    Hinweise auf den Förderbedarf des einzelnen Kindes können entweder das Gespräch
    mit den Eltern oder gegebenenfalls – nach erteilter Einwilligung durch die
    jeweiligen Erziehungsberechtigten – der Austausch zwischen der weiterführenden
    Schule und der abgebenden Grundschule ergeben. Weitere Erkenntnisse zum jeweiligen
    Förderbedarf können die Mitarbeit und die Motivation der Schülerinnen
    und Schüler in den ersten Unterrichtswochen, die mündlichen Leistungen und auch
    die ersten schriftlichen Arbeiten am Beginn von Klasse 5 erbringen.


    Somit ist eine Übermittlung entsprechender personenbezogener Daten durch die
    Grundschule an eine weiterführende Schule nicht im datenschutzrechtlichen Sinne
    erforderlich und daher nicht von § 16 Abs. 1 Nr. 1 LDSG abgedeckt.
    Es liegt in der verantwortlichen Entscheidung der jeweiligen Erziehungsberechtigten,
    ob sie der weiterführenden Schule Informationen über Stärken und Schwächen
    ihres Kindes sowie über eventuellen Förderbedarf der weiterführenden Schule von
    sich aus weitergeben oder ggf. in eine Informationsweitergabe durch die Grundschule
    einwilligen.
    [quote]

    Es ist also, wie ich im ersten Beitrag vermutete.

    Es gelten die allgemeinen Regeln des Datenschutzes. Also dort nachlesen und in kniffligen Fragen beim Landesdatenschutzbeauftragten nachfragen.

    Ganz grob gesprochen gilt: eine (gut geführte und nicht mit irgendwelchem Zeug, das da nicht drin sein darf, zugespammte) Akte ist der Datenbestand, der mit Sicherheit weitergegeben darf. Im Datenschutz bundesweit gilt: Ein Datum darf nur erhoben werden, wenn es einem (angemessenen) Zweck dient. Dieser Zweck kann nicht sein "ich wollte mich mal informieren" ;) - es muss ein konkreter, zulässiger Zweck sein.

    Dass solche Fragen wie dein Beispiel in der Praxis gestellt werden, ist natürlich Fakt - nicht aber immer unproblematisch und auch nicht immer rechtens. Manchmal ist es zu Gunsten des Schülers (braucht ne Klassenlehrerin, die sich mit XYZ auskennt, wäre in 'ner Gruppe mit besonders XYZ besser aufgehoben, ist nicht gut unterstützt und kriegt sich allein nicht organisiert - muss man mal ein Auge auf Fehlzeiten haben und engmaschig beraten und fördern). Das ist Praxis.
    Und manchmal ist es zum Nachteil, wenn Menschen einen Neuanfang an einer Schule wollen und der Tratsch schon Voreingenommenheit produziert. Die kommen dann aus ihrer Rolle nie mehr raus. Das ist auch Praxis. Rechtens aber selten.


    § 15 Speicherung, Veränderung und Nutzung
    (1) Das Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es

    • zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erforderlich ist und
    • für Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind; ist keine Erhebung vorausgegangen, dürfen die Daten nur für Zwecke genutzt werden, für die sie erstmals gespeichert worden sind.

    Inwiefern ist die Frage über "schwierig im Unterricht" ein Datum, das zu einem bestimmten Zwecke erhoben wurde? In welcher Form? Gut, die Soziakverhaltensnote ist in der Akte, aber alles darüber hinaus ist schwer in den Kontext "zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle" einzuordnen. Man kann auch ohne dieses Wissen die Aufgabe (den Schüler unterrichten) erfüllen, die Dienststelle geht davon nicht in die Knie. Also ich würde sowas nicht vor einem Gericht beründen wollen. Schon gar nicht als Schulleitung.


    Die eigentliche Frage wäre aber und also: WILL man das? Wozu?

    Wir halten es so, dass wir uns erstmal mit niemandem austauschen, sondern abwarten, was die a) so selber von sich geben und b) wie die auf uns wirken. Und wenn sich dann rausstellt, dass es da Merkwürdigkeiten gibt, dann treten wir ins Gespräch. Zuerst mal mit den Schülern selber, dann die Akte studieren, die Eltern einladen etc.... Dass wir andere Schulen anrufen, kommt eigtl. nur vor, wenn die Akte "schrullig" ist oder widersprüchliche Informationen vorliegen.


    Ach und übrigens: Gleich der erste Eintrag bei Google: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenweitergabe-bei-schulwechsel/ :)

    Nochmal ganz langsam zum Mitbuchstabieren für alle, die entweder Schaum vor dem Mund haben oder des englischen Sprachgebrauchs nicht so mächtig sind.

    "Gender" ist nicht gleich "gender studies".

    Gender ist erstmal das englische Wort für "Geschlecht". Und zwar nicht "sex" (deine Gene), sondern eben "gender", also deine geschlechterspezifische Rolle. Darüber hat man schon seit .... hunderten Jahren geredet, geschrieben und gedichtet, gsungen und gemalt. Und das wird dann - auch schon so lange - im Unterricht besprochen. Jeder Romanklassiker - von Effi Briest über die Marquise hin zu Faust oder den Budenbrooks beinhaltet das Thema. Englische Romane und Stücke - von Romeo&Juliet über Macbeth hin zu Tortilla Curtain - dito...

    Dabei geht es nicht um die Bestreitung eines definierten Geschlechts, sondern um das Betrachten dessen, wie Frausein oder Mannsein durch die Geschichte und in der Gegenwart Verhalten beeinflusst, und was davon wie gesellschaftlich normiert war / ist.

    Stinknormaler Teil eines jeden Unterrichts seit ... anno tobak.

    Und ebenso stinknormales Lehrplanthema in vielen Bundesländern. So auch im ursprünglichen thread.

    Schäumende Panikausbrüche sind hier nur im Falle von eklatantem Austausch von Wissen gegen Vorurteile angesagt...

    Ach, und übrigens: auch bei den universitär angesiedelten gender studies geht es nicht darum, Geschlechter zu nivellieren oder gleichzuschalten, sondern die Möglichkeit zusätzlicher Optionen zu definieren und mehr Freiheiten für zusätzliche Konzepte zu schaffen. Also: was kann einen Menschen noch ausmachen, neben seinem Geschlecht. Und es wird untersucht, welche Anteile an Verhalten soziale Normen sind und welche genetischen Komponenten es geben mag. Das ist nicht unbedingt dasselbe wie satanische Versuche, die Welt in einen gelblichen Einheitsamöbenbrei zu verwandeln. Es sind erstmal nur Studien.

    Aber vermutlich ist das dem Ochs ins Horn gepetzt. Ich nehme mir mal wieder die Popcorntüte.

    Ich wusste ja gar nicht, was für ein erzcoole/r Kollege/in du bist! :D

    (im Ernst: je öfter ich diesen Beitrag lese, desto genialer finde ich ihn! Werde ihn ab sofort bei jeder Gelegenheit zitieren!)

    Zitat

    Hier in diesem thread wird ab sofort bitte nur noch an der besagten Englischstunde weiterdiskutiert und zwar im Sinne hilfreicher Tipps zum Ablauf und zur Planung.
    Der Rest ist ausgelagert.

    Ich habe hier https://sammie133.wordpress.com/mediaeducation…ip-hop-culture/ noch eine Stunde, die gerade bei den HipHop - Freaks in meinen Kursen der Renner war, so wie sie dort beschrieben ist, war sie mir zu kleinschrittig, ich habe sie umgebastelt und offener gearbeitet, aber für nen schwachen Kurs wäre das dann nix gewesen. Und natürlich nehme ich Abstand von der sehr amerikanischen Methode, alles , was die Schüler sagen, nochmal zusammenzufassen oder eigene Erklärungen an die Dikussion hintendran zu hängen oder Suggestivfragen zu stellen. Braucht man auch nicht, die kommen selber auf genug Interessantes. Das kann man dann auch ruhig so stehen lassen.

Werbung