Arbeitszimmer? Hm, ich habe das noch nie gemacht. Eine Freundin erzählte mir von ihren Erfahrungen. Es war in ihrem Fall nicht mit einem Grundriss getan. Sie musste zunächst rechtfertigen, warum ihr Arbeitszimmer x Quadartmeter hat und nciht nur die zulässigen y. Wenn man lediglich eine Mietswohnung hat, ist es nicht so leicht, den Grundriss der Wohnung so zu verändern, dass man die vorgegebenen Zahlen des Amtes einhalten kann. Somit wurde das Arbeitszimmer für die Erstattung vom Amt um ein paar Quadratmeter verkleinert. Tatsächlich verlegen konte meine Freundin das Zimmer nicht, es war schon das kleinste der Wohnung. Dann musste sie jedes Jahr eine Kopie der Nebenkostenabrechnung vorlegen, um die Strom-und Heizkosten für dieses Zimmer nachweisen zu können. Sie hat den Aufwand genau zwei Ml betrieben. Ds erste Mal als sie nicht wusste, was die Erwähnung des Zimmers alles nach sich zieht und ein zweites Mal, weil sie annahm, nun liegt alles vor, es reicht zu erwähnen, dass es das Zimmernach wie vor gibt und es ach genutzt wird. Sie musste aber wieder alles vorlegen.
Über den Grundriss hinaus musste ich persönlich nie etwas anderes angeben - und ich wohne schon immer zur Miete. Ich denke, da ist sie einfach an einen doofen Beamten gekommen. Die Nachzahlung für das wiedergewonnene Arbeitszimmer hat für die entsprechenden Jahre über 1500 Euro gebracht, also nichts, was ich einfach so übergehe.