auch wenn du dazu keine fragen diesbezüglich haben willst, muss man doch (also ich) ganz streng mal nach dem sinn fragen.
ich denke, das wird nirgendwo ausdrücklich drin stehen, weils nicht viel sinn macht. ich kann mir vorstellen, dass die korrektur sich dadurch verändert - z.b. wenn ich sehe, wie schüler auf die herausgegebene schulaufgabe reagieren, bzw. wenn ich sie u.U. mit ihnen bespreche. und dann auf andere ideen komme o.ä. ich denke, dass sich dadurch die korrektur und bewertung verzerrt.
die sinnfrage muss man sich schon stellen, bevor man eine regelung sucht, denn natürlich wird nirgendwo geregelt sein, dass mein schüler seine lösung nicht auch innerhalb einer steptanz-vorführung bringt im fach deutsch...aber warum sollte er?
mal ohne spott:
hier einen paragraphen zu suchen, dürfte vergebliche liebesmüh sein. denn so etwas wird kein schulrecht und kein erziehungs- und unterrichtsgesetz regeln. hier in bayern würde ich bei den zentralen fachleitungen nach so etwas nachfragen, dort gibt es sicher vereinbarungen, vorschriften o.ä., die dies betreffen.