Weil dein Konstrukt auf dem "sinnlosen Sterben eines Tieres" beruht -
Und auch noch mal denselben Senf: Wenn das Tier gegessen wird, dann liegt der vernünftige Grund vor. Das Tierschutzgesetz differenziert m.E. nicht weiter.
Im Gesetz ist weiterhin die Rede davon, dass das Tier betäubt werden muss bevor man es tötet und dass derjenige, der dies tut, dafür sachgerecht ausgebildet sein muss. Darin liegt die Rücksichtnahme, die Verantwortung.
Und ich sehe immer noch nicht, dass das Tier hier "zu einer Sache" gemacht wurde. Ich sehe auch kein sinnloses Sterben. Sinnlos ist es, und dann wirst du belangt, wenn du es danach wegwirfst.
Es wurde gegessen - wenn das kein Sinn tierischen Sterbens ist, dann müssten wir eine ganze Menge mehr in Frage stellen.
Und ich rede nicht von Massentierhaltung, Tiertransporten etc.