Beiträge von Hawkeye

    Zitat

    Original von Elternschreck
    nofretete sprach :


    Auch bitte nicht die Linke !

    Zur Erinnerung : Im Bundestag sitzt immer noch ein harter Kern, der von unserem Politischen System nicht besonders viel hält und eine Neo-DDR bevorzugen würde.

    Ich bin einigermaßen erschrocken, dass die Linke westlich der Elbe Fuß fassen konnte. 8)

    Im Bundestag sitzen viele Köpfe, deren politische Überzeugung zum Glück zur Minderheit gehört. Deswegen disqualifiziert sich ihr Fraktion aber doch nicht, sonst könnten wir den Laden da in Berlin ja dicht machen.

    Und ich war eher erschrocken, dass zu Depressionszeiten plötzlich die FDP Wahlsiege feierte....dass die Linke ein Hoch erlebt ist ja noch nachvollziehbar.

    Aber hier in Bayern schauen auch einige schon gespannt nach NRW und beobachten die Entwicklungen der Bildungspolitik mit Unbehagen (manchmal genieße ich es, dass dieses Bundesland hier so träge reagiert...)

    Was ich eher lustig finde, ist dass hier alle Welt davon redet, dass Grundgesetz u.ä.m. ja überall gelte und man hier gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen würde...

    aber irgendwie lesen die meisten da nicht genau:

    Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit sind keine Recht ohne jede Grenze.

    Daher stehen sie ja auch nicht an erster Stelle, weder im GG, noch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.


    Und generell: das Recht auf eine freie Meinungsäußerung ist keine Pflicht...wirklich nicht.

    Zitat

    Original von lehraemtler

    Natürlich darf ein Lehrer in der NPD (oder einer anderen nicht verbotenen Partei) sein. Würde diese Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, wäre sie verboten.

    Die Liste, die man bei der Ernennung zum Beamten unterschreiben muss, enthält nur Parteien und Organisationen, die offiziell als verfassungswidrig erklärt wurden.

    Mich würde interessieren, was "offenbar nicht klar genug von Gewalt abgegrenzt" bedeutet.

    Mit "natürlich" hat das nichts zu tun....


    Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

    Denn im Gegensatz zu "natürlich" frage ich mich bei meinem gesunden Menschenverstand, wieso ein Beamter im Staatsdienst Mitglied einer offen verfassungsfeindlichen Partei sein sollen dürfte, wie der NPD.

    den flvg benutze ich auch (http://www.lehrerkalender.net) seit kurzem. der war der einzige in DINA5, den ich gesehen hatte - mittlerweile gibts da ja auch von anderen was. die großen LeLes und LoLos waren mir auf Dauer zu sperrig.

    Passt alles rein, hat nette extra-features und ist nicht zu teuer.

    Parallel habe ich mir jetzt ein einfaches Schulheft angeschafft, in das ich so die täglichen Sachen, die nicht Unterrichtsplanung sind, hineinschreibe. Das lege ich am Anfang der Stunde aufs Pult und hoffe, dass ich auch dran denke, hineinzuschauen. Dort stehen dann die Listen der Leute, die ihre Schulaufgaben noch nicht abgegeben haben, das Geld noch mitbringen müssen...usw. Und die schnellen kleinen, unausgereiften Stundenentwürfe (1. Buch S. 32, gemeinsam lesen, 2. Aufgabe 3a und b schriftlich, 3. ein Schüler an die Tafel zum TB zeichnen, 4. verbessern, 5. HA: S. 33 lesen).

    Dennoch lästig - habe den Lehrerkalender mit Schülerlisten, Noten, Stundenthemen....dann mein Alltagsheft und meinen Moleskine (weil ich nicht alle Termine in den Lehrerkalender hineinschreiben kann, schließlich kann ich den ja nicht überall mit hinschleppen wegen der Daten). Und das sind nur die drei Orte mit Terminen, die ich privat habe...Dazu Schulterminkalender, Schulaufgabenkalender, Wochenkalender mit aktuellen Terminen....usw....find ich manchmal schlimm.

    Vor allem, wenn man so chaotisch ist wie ich.

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    Original von Mia

    Das stimmt, wenn es gute Bücher gibt, sollte man sie unbedingt nutzen! Da stimme ich dir auch 100%ig zu.

    Welches Deutschbuch benutzt ihr denn Hawkeye? Da suchen wir schon seit Jahren ein wirklich Gutes, sind aber bislang nicht so wirklich fündig geworden.


    Wir arbeiten hier in Deutsch mit dem Westermann Sprachbuch "Mit eigenen Worten". Der unterrichtspraktische Vorteil ist, dass die Kapitel so aufgebaut sind, dass man sie Stunde für Stunde abarbeiten kann. Material und Zusammenfassungen reichen gut aus. Aufgabenstellungen sollte man sich vorher mal anschauen...da stand ich auch schon planlos im Unterricht, weil ich bestimmte Fragen selbst nicht verstehe :D

    Gut am Westermann: es gibt Schülerarbeitsheft und Lehrerhandbuch dazu, in denen Kopiervorlagen bestimmter Texte enthalten sind, ebenso wie Antworten auf die Fragen im Buch, die eindeutige Antworten zulassen. Auch liegen Stoffverteilungspläne bei - ich habe aber natürlich meine eigenen...

    Es ist aus bayerischer Sicht auch zu erwähnen, dass es hier ja ein Zulassungsverfahren für Schulbücher gibt. Ein Kriterium der Zulassung ist dabei, dass das Buch den Lehrplan abbilden muss. Daher ist es für mich ein Leichtes den angehenden Lehrern zu sagen: "Schaut zuerst ins Buch und plant mit ihm euren Unterricht. Autoren und Schulbuchgutachter sorgen schon dafür, dass ihr dann immer richtig liegt"

    Sicher ist, wenn man didaktischen Anspruch hat, ein Schulbuch kritisch zu sehen, weil es natürlich eine didaktische Interpretation vorgibt - andrerseits macht ein arbeitsblattgestützter Unterricht das eben auch. Kritisch zu sehen heißt aber nicht, es wegzulassen.

    Aber zugegeben, ich bin auch immer noch in diesem komischen Strom drin, dass sich die Individualität meines Unterrichts in sehr kreativen Arbeitsblättern zeigt...chchchch.

    Dennoch versuche ich mir mehrere Sachen klar zu machen:

    -Wenn ich ein Schulbuch langweilig finde, heißt das nicht, dass das auch für Schüler gilt - gilt umgekehrt auch für ABs, die ich spannend finde.

    -Lerninhalte meines Deutschunterrichts weisen auch methodische Dinge auf, die sich auch auf den Umgang mit einem Buch beziehen. Arbeitsblätter haben als Methode wenig Lebensbezug.

    -Ein ungeeignetes Buch (in dem Sinn, dass die Schüler nicht stringent zum Lernziel geführt werden) hat immer noch den Vorteil, dass ich den Schülern Methoden beibringen kann, wie sie aus einem solchen Werk, das Wichtige für sich heraus ziehen kann (es ist ja verwendbar als Nachschlagewerk, als Bilderlieferant, als Medium zur Kritik....). Kurz: Ein Buch kann im Unterricht mehrere Funktionen haben - nicht nur Arbeitsbuch sein.

    - Ein Arbeitsblatt ist sehr oft nicht Arbeitsblatt im Sinne des Wortes, sondern auch lediglich ein Beipackzettel zum Nachvollziehen der Lehrergedanken des Nachmittags am Tag vorher. D.h. der Mehrwert ist kritisch zu betrachten.

    Ich bin, so viel zum Schluss, oberflächlich betrachtet wahrscheinlich ein Lehrerspießer. Die drei wichtigsten Medien im Unterricht sind für mich immer noch die Tafel mit Kreide, das Buch und ich selbst. Der unschätzbare Vorteil: diese drei Dinge habe ich immer dabei, wenn ich in die Schule gehe. Daher habe ich sie trainiert. ;)

    Gruß

    H.

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    Original von kleiner gruener frosch
    Hawkeye


    Du sollst das Radler doch genießen und nicht runterstürzen. ;)


    kl. gr. Frosch

    Ich meinte jetzt auch eine Radlerhalbe und kein Radlermaß - das geht schon in 15 Minuten ;). Ich weiß, in deiner Region wird das Hopfengetränk in kleineren Einheiten gemessen :D. Hier lacht man über 0,3 Gläser...

    Und ich mache auch Arbeitsblätter (habe aber oft ein schlechtes Gewissen, aber komme eben auch aus einem Seminar, in dem dir der Kopf runter gerissen wurde, wenn du Sachen auf AB in den Unterricht nahmst, der schon im Buch steht.
    Heutzutage reiße ich Praktikanten den Kopf runter, wenn sie ein AB kopieren, auf dem drei Fragen und 25 Zeilen gedruckt sind.
    Und zu meiner Schulzeit waren die Bücher alt und schlecht - die haben wir stellenweise das ganze Jahr nicht angefasst. Momentan gibts aber schöne Bücher, mit denen man ganz gut arbeiten kann. Das wird oft verschenkt.

    Ich kenne Praktikanten, Referendare und Kollegen, die ein Thema für eine Stunde haben und dann los rennen, Material suchen, im Internet recherchieren, sich Bücher und Material in der Bücherei ausleihen, dann einen Nachmittag damit verbringen, ein wunderschönes AB zu basteln. Das wird dann mit in den Unterricht genommen und den Schülern vorgelegt.

    Der Inhalt des Arbeitsblattes findet dann sich so oder so ähnlich in dem Schulbuch, was die Schüler in ihrer Tasche haben - dasselbe Buch, was sie jeden Tag in die Schule tragen. In derselben Tasche steckt ab und an auch das Kopiergeld, was die Eltern zahlen müssen.

    Achja, das Arbeitsblatt benutzt nur dieser eine Kollege und nur einmal, weil es die Schüler mit nach Hause tragen - in derselben Tasche mit dem Buch. Manchmal finde ich sie auch im Klassenzimmer auf dem Boden, im Mülleimer oder auf dem Weg zur S-Bahn.

    Ab und an sind das oben übrigens die Kollegen, die sich darüber beklagen, dass sie zwei Fächer mit Korrekturen haben und überarbeitet seien.

    Ich neige dazu, aus dem Buch die Seitenzahl heraus zu schreiben, ein paar Aufgaben dazu zu bearbeiten, eine Folie zu schreiben und danach im Garten ein Radler zu trinken. Dauert 20 Minuten.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch


    kl. gr. Frosch

    P.S.: Kürzlich wollte ich das Thema mal im Lehrerzimmer ansprechen. Im Augenblick bevor ich ansetzen konnte, beugte sich eine Kollegin vor mir über den Tisch ... und ich habe das Thema nicht mehr angesprochen. Wäre ihr bestimmt peinlich gewesen. ;)

    Hast du dich wenigstens gefreut? :D

    Mensch, jetzt lass mich doch stänkern.

    Und meine Senf noch einmal abgeben.


    Ich dachte mir schon, dass es auf das hinaus läuft, was du oben beschrieben hast, nämlich dass es eine schulinterne Regelung ist. Sollte dein Chef es als Dienstanweisung so ausgeben, würde ich es befolgen. tut er dieses nicht, würde ich es auch nicht tun. Denn die Formulierung "das geht nicht" ist für mich nur in Verbindung einer Anweisung verbindlich. Ansonsten ist es eine persönliche Meinungsäußerung von ihm und die steht ihm zu, hat aber keine Folgen für meine alltägliche Arbeit.

    Daher und aus Gründen, die ich dargelegt habe, ist die Behauptung, dass das "Vor die Tür stellen" verboten ist, immer noch falsch. Und ich halte diese Maßnahme für sinnvoll, wie ausgeführt. Kannst du noch mal kurz auf den Punkt verlinken, wo du Argumente aufführst, warum dies nicht sinnvoll ist?

    Aber das müssen wir wirklich nicht mehr weiter ausführen. Ich werde meine Auslegung und meine Meinung darüber weiter so äußern und als Ratschlag an Kollegen weiter geben. Und werde diese Haltung auch weiter nach oben so vertreten - auch wenn es wie gesagt bisher nicht notwendig war.

    Das, worüber ich mich hier bei deiner Haltung aufregte (ich kenne dich ja nicht und wahrscheinlich schätze ich dich total falsch ein) - nur zur abschließenden Erklärung - war dieses reflexhafte "Das ist verboten". Es ist nicht verboten - es ist vielleicht nicht erwünscht. Aber mehr auch nicht. Aber es ist vielleicht auch nicht erwünscht, dass ich im Sommer kurze Hosen im Unterricht trage ... was soll's?

    Lass uns das einfach so begraben.


    Zum anderen - und da gehts einfach nicht ums Zoffen - oben schon ;):

    Ich habe schon die neue GSO konsultiert, keine Angst. Stolpere dabei aber über eine Formulierung:

    "(2) 1 Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte"

    Insbesondere? Heißt das nicht, dass die angegebenen Leistungsnachweise lediglich Beispiele sind und man daher nicht genauso gut andere schriftliche Leistungsnachweise erheben kann? Könnte man also nicht genauso gut aus dem Katalog der Modusmaßnahmen heraus bestimmte schriftliche Leistungserhebungen ansetzen? Z.B. "Leistungserhebungen / auch unangekündigte über den Stoff von mehreren Unterrichtsstunden hinweg..."
    Oder aber könnte man nicht generell alternative schriftliche Formen organisieren und durchführen? Natürlich unter dem Vorbehalt, dass fachschaftsinterne Absprachen stattfinden oder aber das Ganze über die Lehrerkonferenz abgesichert wird?

    Das war eigentlich mein Ansatzpunkt.

    Und der kommt aus der Erfahrung heraus, dass es Kollegen gibt, die ihre Halbjahresnoten so machen, dass sie eine Ex schreiben und dazu dann eine Abfrage durchführen. Ergo hat der Schüler an genau zwei Tagen im Jahr eine Leistung erbracht, die für ihn dann auf dem Zeugnis steht.

    Zur LDO:

    Wir haben beide festgestellt, dass wir zwar den gleichen Text lesen....

    Zu dem Passus: Das gehörte schon immer zu den dienstlichen Aufgaben, jedenfalls nach meinem Verständnis.
    Aber einfach drauf hinzuweisen in diesem Zusammenhang, finde ich immer lahm...jammer, jammer, ja das böse KM, alle sind gegen uns, jetzt müssen wir auch noch das - Ich habe Kollegen getroffen, die sich an dieser Bestimmung hochziehen, ohne zu checken, dass ihr Chef nicht die Absicht hat, diese auch wirklich anzuwenden...
    Gute Schulleiter informieren Ihr Kollegium über so etwas pflichtgerecht...und wünschen dann ein schönes Wochenende. Gute Kollegen denken mit.


    So, nix für ungut, wir stehen schon auf einer Seite...ich bin nur der, der hinter deinem Rücken laut rumpöbelt.:D...und Danke für deine Geduld.

    Hab noch einen schönen Sonntag.

    H.

    Ja, wir rennen mit den Geweihen aneinander - ist doch auch mal schön. Regt den Kreislauf an.

    Du sagst zurecht über deine Schulen, dass sie es nicht erlaubt hätten....d.h. sie haben es auch nicht. Hast dus ausprobiert oder einfach ungeschriebene Verbote befolgt? (ja, das ist ein Angriff. Schön, dass du ihn verstanden hast.)

    Und dass es an MB Schulen besonders korrekt zugeht, ist eindeutig ein Gerücht....der Chef ist ja nie da.

    Sollte man, Gingergirl sagt es und das geht mir die ganze Zeit durch den Kopf, die Aufsichtspflicht so rigide ausgelegt, dürften Klassenfahrten nicht durchgeführt werden, außer du liegst mit deinen Schülern in einem Bett.

    Und zweitens: Du zitierst aus einem Handzettel für Vertretungslehrer. Die Formulierung "Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen können Sie – wie alle anderen Lehrkräfte auch – nicht eigenständig einleiten." bedeutet nichts anderes als dass du keinen verschärften Verweis ausstellen darfst und kein Disziausschuss einberufen darfst und keinen Schüler der Schule verweisen darfst ....nichts anderes. Soll heißen: alles über dem Verweis steht dir nicht zu.

    Und NIRGENDS existiert ein Katalog "erlaubter Erziehungsmaßnahmen". Ebenso wenig eine Übersicht mit den "unerlaubten Erziehungsmaßnahmen".

    Und das Rauswerfen eines Schülers ist sinnvoll. Und zwar aus folgenden Gründen:

    - er kann den Unterricht nicht weiter stören und somit die anderen Schüler vom Lernen abhalten
    - er kann draußen nachdenken über sein Fehlverhalten
    - es ist ein sichtbares, unmittelbares Darstellen, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist

    Und ja:
    Es gibt eben Kollegen, die Verordnungen und Gesetze und die ganzen Regeln sehr genau lesen, sehr genau befolgen wollen und, um Jurek Becker zu zitieren, "dem Schulamt näher stehen als dem Schüler".
    Und es gibt diejenigen, die ihren pädagogischen Freiraum, der ihnen ja durchaus zugestanden wird, nutzen. (Komisch, das sich Timm noch nicht gemeldet hat).

    Ich ordne mich übrigens irgendwo dazwischen ein, weil ich es auch gern bequem habe...

    Wogegen ich mich wende ist, dass es viele komische Dinge gibt, die weiter getratscht werden, als "Gesetz", ohne dass man genauer hinschaut. Dazu gehört auch das mit dem "Vor die Tür stellen". Oder man muss in allen Fächern Exen schreiben. Oder oder oder.....

    Ich betreue Reffis, die kommen derart verkrampft von ihren Schulen, dass es übel ist - die trauen sich gar nix. Entsprechend gehts dann in den Klassen hoch her....weil sie irgendwo gehört haben, dass man dieses nicht tun darf und jenes nicht.

    Wenn du also mir sagst, dass es ausdrücklich verboten ist, dann sage ich dir, dass dies eindeutig falsch ist. Denn nirgends ist dies ausdrücklich erwähnt.

    Und wenn du nur ein Argument aus meinen Ausführungen heraus liest, dann ist das dein Problem. Ich kann sie auch im einzelnen rot anstreichen. Ich habe auf der Basis des BayEUG, des GSO, der RSO und der LDO argumentiert und aus Sicht eines grundsätzlichen Rechtsverständnisses. Ebenfalls mit dem pädagogischen Freiraum.

    Und wenn du darin einen Angriff siehst, dann ist das richtig und ich bin kein harmoniesüchtiger weichgespülter Typ, der hier auf Eiapopeia macht. Und glaub mir, ich kann auch was vertragen....außer es dreht sich um Schleimerei oder Anbiederei.

    Und ich kenne übrigens auch genügend Lehrer, die abgelehnt haben, auf Klassenfahrt zu fahren - komischerweise stand dann kein Rechtsexperte auf der Matte. Denn die Formulierung lautet genau: "Ein Lehrer KANN zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet werden." Es liegt also im Ermessen des Schulleiters.


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    Und mal ohne Streit.
    Ich lese in der GSO Folgendes:

    (2) In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnachweisen.

    3) 1 In den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums werden in jedem Ausbildungsabschnitt in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert.

    Also keine Forderung nach schriftlichen Leistungsnachweisen, sondern lediglich nach mündlicher Note.

    Es ist mir grad wirklich (friedlich) unerklärlich, wieso grad Geschichte hier ausgenommen sein sollte....mich würde das interessieren. Einfach nur so. Wo steht das also? :)

    Brutal friedliche Grüße

    H.

    Ok,

    also


    du hast mir immer noch nicht die Stelle gezeigt, in der formuliert ist, dass das "Vor die Tür stellen" verboten ist. Was meinst du, wie würde eine Schulordnung aussehen, die derartig kleinschrittig Maßnahmen verbietet?

    a) Es ist verboten Schüler aufzurufen, wenn sie nicht aufpassen.
    b) Es ist verboten Schüler lauter als 50 dzb anzusprechen, weil das sonst Brüllen ist.
    c) Es ist verboten, ironische Kommentare unter die Schulaufgaben zu schreiben, weil es die Würde verletzt.

    Fertig: es ist nirgends ausdrücklich verboten, also warum sollte ich mich dran halten?

    Auch ist nirgends zu lesen, dass nicht sinnvolle pädagogische Maßnahmen verboten sind.
    Also weiß ich nicht, warum man sich daran halten soll. Das,was du machst, ist ein Rückkehrschluss, der bei mir unter vorauseilenden Gehorsam fällt.

    Im Fall des Urteils ging es auch weniger um eine Verurteilung des Lehrers als Person, denn die Aufsicht ist Sache der Schule/ des Staates, d.h. er haftet letztlich für dich. Es ging darum, ob den Eltern Schmerzensgeld zusteht. Dies war nicht der Fall und/denn es wurde argumentiert, dass die Aufsichtspflicht, die dem Lehrer übertragen wurde, nicht vernachlässigt wurde. Das heißt, es geht hier auch grundsätzlich um gerichtliche Entscheidungen, auf die andere Gerichte Bezug nehmen können.
    Und: Das Buch heißt nicht: Schulrechtsfälle für alle Bundesländer außer Bayern....

    Und letztens: Die Schulordnung regelt nicht die Aufsichtspflicht, das tut die LDO. Ich glaube nicht, dass in dieser Hinsicht die Bundesländer ihre eigenen Suppen kochen können (ungeachtet kleinerer Unterschiede)...denn das würde einer Ungleichbehandlung gleich kommen.

    Stegreifaufgaben muss man in keinem Fach schreiben. Ich habe in den letzten zwei Jahren keine einzige geschrieben.

    Gruß

    PS:
    In keinem meiner letzten zehn Jahre (an 4 verschiedenen Schulen) ist ein Schulleiter, der bei mir oder anderen einen Schüler vor der Tür hat stehen sehen, auf mich oder den anderen zu gekommen. Ebenso wenig bei meiner Frau, die am Gymnasium arbeitet.

    Daraus geht ein Verbot nicht hervor.

    Es steht dort, dass es als ein nicht sinnvolles pädagogisches Mittel erachtet wird - nicht, dass es (vor allem am Gym) verboten ist. Es könnte ein Problem mit der Aufsichtspflicht entstehen.

    Aber ich bitte darum, den Abschnitt über die Aufsichtspflicht zu lesen...

    es geht darum, dass es in Verantwortung des Lehrers liegt, ob nach seiner Einschätzung der Schüler außerhalb des Klassenzimmers keinen Unsinn macht - warum dies gerade bei einem Gymnasiasten nicht der Fall sein soll - bei einem Realschüler aber schon, will mir nicht ein....

    VGL.:

    http://www.oz-online.de/index.php?id=542&did=20690

    Und dieses Urteil ist nicht nur in Ostfriesland gültig. Böhm nimmt in seiner Veröffentlichung auch darauf Bezug. Und du kannst mir glauben...die Ausgabe von Böhm wird sich auch in deiner Schule finden - sie gehört nämlich zu den Ergänzungsbänden schulrechtlicher Sammlungen, die deine Schulleitung sicher auch beziehen wird. Und es gibt nicht verschiedene Ausgaben.

    Die meisten Kollegen, die ich kenne, lesen auch immer nur die Paragrafen, nicht aber die Ergänzungen und Kommentare dazu. Und glauben dann auch, dass man Exen schreiben MUSS.

    Gruß
    :)

    Ich glaube nicht, dass in Sachen der Aufsichtspflicht die RSO oder GSO zuständig ist, sondern eher die LDO oder/und das BayEUG.

    Es geht auch Bei Herrn Böhm nicht um verschiedene "Schulrechte", sondern um Gerichtsurteile...und Bayern unterliegt demselben Recht wie die restlichen Bundesländer.

    Aber ich hab etwas für dich gefunden:

    Zitat

    Unterrichtsausschluss:
    In Bayern dürfen Gymnasiasten nicht vor die Tür des Klassenzimmers gestellt werden, auch nicht für kurze Zeit. Ein „Platzverweis“ als Erziehungsmaßnahme scheidet in der Regel aus, da die Aufsichtspflicht der Schule, rechtlich verankert in § 39 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), dagegensteht.

    Quelle: Focus Online

    Das wird auf http://www.lehrerfreund.de auch zitiert.

    Das Lustige daran: in §39 geht es mitnichten um die Aufsichtspflicht.

    http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P39.htm

    Aber ich suche auch mal gern weiter....

    Zitat

    Original von Nighthawk

    Für Bayern:

    3) in Bayern grundsätzlich nicht - denn erstens wird hier die Aufsichtspflicht strenger ausgelegt und zweitens haben die Schüler ein Recht auf Unterricht und dieses "Recht" kann ihnen der einzelne Lehrer nicht nehmen (wie es mit dem Recht der anderen auf ungestörten Unterricht aussieht ...), dazu bedarf es mWn einen Beschluss des Disziplinarausschusses/der Lehrerkonferenz. Also vor die Tür stellen - auch mit Klinke runterdrücken - geht definitiv NICHT.

    Nein, ist so nicht richtig - jedenfalls so lang, wie du mir einen Erlass zeigst, der dies in der Form verbietet. Und ich wiederhole dies immer wieder gebetsmühlenartig.

    Ich halte das mit dem Verbot des Vor-Die-Tür-Stellens für eine Art Yucca-Palme des Schulrechts.

    Zitat:


    "Seiner Verweisung aus dem Klassenraum kann ein Schüler selbstverständlich nicht seinen Anspruch auf Unterricht entgegenhalten, da sein eigener Anspruch auf Unterricht ihm nicht das Recht verleiht, den Unterrichtsanspruch seiner Mitschüler zu gefährden oder zunichte zu machen."

    "Liegen keine Anzeichen für eine besondere Gefahrenlage vor, ist die Maßnahme unter dem Gesichtspunkt der präventiven Aufsichtsführung unbedenklich."

    Quelle: Thomas Böhm. Grundkurs Schulrecht II. Zentrale Fragen zur Aufsichtspflicht und zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Luchterhand 2007. S. 11 und 12

    VGL. Hier auch das Kapitel "Strafrechtliche Konsequenzen". Hier das Fazit: "Mit der oft zu hörenden Bemerkung >Bei der Aufsicht steht man mit einem Bein im Gefängnis< spielen Lehrer auf die strafrechtlichen Konsequenzen der Aufsichtspflicht an. Diese Einschätzung entspricht aber erfreulicherweise nicht der Realität."

    Achtung: er nimmt hier schon Bezug auf eine wirkliche Verletzung der Aufsichtspflicht - nicht das, was unter "Verweis aus dem Klassenzimmer" zu verstehen ist - dies ist kein Verletzung der Aufsichtspflicht unter der oben genannten Bedingung.

    Grüße

    H.

    PS: Ich schicke Schüler vor die Tür, lasse sie auf einem Stuhl so hinsetzen, dass sie mich und NICHT die Klasse sehen können. Von dort kann ich sie auch sehen (und jeder, der vorbei kommt) und sie bekommen etwas vom Unterricht mit. Entwürdigend? Ich finde oftmals das Verhalten von Schülern im Unterricht entwürdigend. Und zwar für sie selbst....

    Zitat

    Original von neleabels

    Nö. Ich nicht. Als Lehrer an einem NRW Weiterbildungskolleg/Abendgymnasium habe ich ein extrem angenehmes Leben. Ein Deputat von 22 Stunden. Erwachsene Schüler. Wenige außerschulische Aktivitäten, keine spinnerten Eltern. Relativ kleine Lerngruppen. Und als Entgelt für das alles A13.

    All in all: Arbeitsbedingungen, die wirklich Freude machen.

    Bitte schön - die NRW-Weiterbildungskollegs suchen dringend Kollegen mit Facultates in den üblichen Mangelfächern; also, wenn ihr Englisch oder Latein oder Mathematik oder Religion in Sek I und II unterrichten könnt, schickt doch einfach mal eine Initiativbewerbung an die gängigen Schulen im 2. Bildungsweg in NRW und bewerbt euch!

    Nele

    dich meine ich ja auch nicht....:D

    billy: das ist geschichte, oder?

    oh, diesen thread habe ich aus den augen verloren, sorry...

    bei der fächerwahl solltest du, wenn es dir dein hochschulzugang und deine interessenslage möglich macht, folgende dinge berücksichtigen:

    - fächer nehmen, die an der realschule durchgängig unterrichtet werden, vor allem schulaufgabenfächer

    - irgendwas naturwissenschaftliches versuchen: Mathe, Bio, Chemie...

    - eine kombination nehmen, die ungewöhnlich ist (man ist flexibler einsetzbar an schulen): nicht zb wirtschaft und erdkunde, deutsch und geschichte....davon haben wir genug :D

    - Informatik/IT dürfte noch ein Schmankerl sein derzeit...

    - Französisch wird sicher ausgebaut an den Realschulen

    - Zusatzqualifikationen sammeln

    und wie oben gesagt wurde, derzeit beginnen die realschulen damit überschwemmt zu werden mit absolventen. dennoch gibt es so etwas wie einen einstellungsstopp nicht...die mit den besten noten bekommen weiterhin jobs, wenn auch wenige....
    dennoch wird das auch wieder anders....

    aber das ist halt glaskugelgerede ;)....

    grüße

    h.

    Weil wir grad beim Thema sind...habe im letzten Jahr zum ersten Mal einen Steuerberater engagiert, weil da Sachen auf mich zukamen, die ich steuertechnisch nicht zuordnen konnte.

    Am Ende vom Lied erzählte er mir, dass ich steuertechnisch zu den Spitzenverdiern gehöre ("Sie können 100.000 im Jahr mehr verdienen und haben denselben Steuersatz wie jetzt."), aber innerhalb des Steuersatzes an der untersten Gehaltsgrenze liege.

    Ich fühle mich gut entlohnt - habe aber auch gelernt, mein Arbeitsaufkommen an den Lohn anzugleichen...logischerweise, ohne dass Schüler dabei zu Schaden kommen ;).

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