Ja, wir rennen mit den Geweihen aneinander - ist doch auch mal schön. Regt den Kreislauf an.
Du sagst zurecht über deine Schulen, dass sie es nicht erlaubt hätten....d.h. sie haben es auch nicht. Hast dus ausprobiert oder einfach ungeschriebene Verbote befolgt? (ja, das ist ein Angriff. Schön, dass du ihn verstanden hast.)
Und dass es an MB Schulen besonders korrekt zugeht, ist eindeutig ein Gerücht....der Chef ist ja nie da.
Sollte man, Gingergirl sagt es und das geht mir die ganze Zeit durch den Kopf, die Aufsichtspflicht so rigide ausgelegt, dürften Klassenfahrten nicht durchgeführt werden, außer du liegst mit deinen Schülern in einem Bett.
Und zweitens: Du zitierst aus einem Handzettel für Vertretungslehrer. Die Formulierung "Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen können Sie – wie alle anderen Lehrkräfte auch – nicht eigenständig einleiten." bedeutet nichts anderes als dass du keinen verschärften Verweis ausstellen darfst und kein Disziausschuss einberufen darfst und keinen Schüler der Schule verweisen darfst ....nichts anderes. Soll heißen: alles über dem Verweis steht dir nicht zu.
Und NIRGENDS existiert ein Katalog "erlaubter Erziehungsmaßnahmen". Ebenso wenig eine Übersicht mit den "unerlaubten Erziehungsmaßnahmen".
Und das Rauswerfen eines Schülers ist sinnvoll. Und zwar aus folgenden Gründen:
- er kann den Unterricht nicht weiter stören und somit die anderen Schüler vom Lernen abhalten
- er kann draußen nachdenken über sein Fehlverhalten
- es ist ein sichtbares, unmittelbares Darstellen, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist
Und ja:
Es gibt eben Kollegen, die Verordnungen und Gesetze und die ganzen Regeln sehr genau lesen, sehr genau befolgen wollen und, um Jurek Becker zu zitieren, "dem Schulamt näher stehen als dem Schüler".
Und es gibt diejenigen, die ihren pädagogischen Freiraum, der ihnen ja durchaus zugestanden wird, nutzen. (Komisch, das sich Timm noch nicht gemeldet hat).
Ich ordne mich übrigens irgendwo dazwischen ein, weil ich es auch gern bequem habe...
Wogegen ich mich wende ist, dass es viele komische Dinge gibt, die weiter getratscht werden, als "Gesetz", ohne dass man genauer hinschaut. Dazu gehört auch das mit dem "Vor die Tür stellen". Oder man muss in allen Fächern Exen schreiben. Oder oder oder.....
Ich betreue Reffis, die kommen derart verkrampft von ihren Schulen, dass es übel ist - die trauen sich gar nix. Entsprechend gehts dann in den Klassen hoch her....weil sie irgendwo gehört haben, dass man dieses nicht tun darf und jenes nicht.
Wenn du also mir sagst, dass es ausdrücklich verboten ist, dann sage ich dir, dass dies eindeutig falsch ist. Denn nirgends ist dies ausdrücklich erwähnt.
Und wenn du nur ein Argument aus meinen Ausführungen heraus liest, dann ist das dein Problem. Ich kann sie auch im einzelnen rot anstreichen. Ich habe auf der Basis des BayEUG, des GSO, der RSO und der LDO argumentiert und aus Sicht eines grundsätzlichen Rechtsverständnisses. Ebenfalls mit dem pädagogischen Freiraum.
Und wenn du darin einen Angriff siehst, dann ist das richtig und ich bin kein harmoniesüchtiger weichgespülter Typ, der hier auf Eiapopeia macht. Und glaub mir, ich kann auch was vertragen....außer es dreht sich um Schleimerei oder Anbiederei.
Und ich kenne übrigens auch genügend Lehrer, die abgelehnt haben, auf Klassenfahrt zu fahren - komischerweise stand dann kein Rechtsexperte auf der Matte. Denn die Formulierung lautet genau: "Ein Lehrer KANN zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet werden." Es liegt also im Ermessen des Schulleiters.
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Und mal ohne Streit.
Ich lese in der GSO Folgendes:
(2) In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnachweisen.
3) 1 In den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums werden in jedem Ausbildungsabschnitt in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert.
Also keine Forderung nach schriftlichen Leistungsnachweisen, sondern lediglich nach mündlicher Note.
Es ist mir grad wirklich (friedlich) unerklärlich, wieso grad Geschichte hier ausgenommen sein sollte....mich würde das interessieren. Einfach nur so. Wo steht das also? 
Brutal friedliche Grüße
H.