Susannae, ich schrieb sogar, dass ich das Bußgeld dann lächelnd zahlen würde. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich eine Haft in Kauf nehmen würde. Wo schreibe ich denn bitte nur in Satzstücken?
Ich zitiere u.a.:
Zitat
Um nochmal darauf zu kommen. In HH verhängt die Schulbehörde evtl.
Maßnahmen, das Bußgeld ist nicht die erste... Ja ich bin Beamtin und
bezweifel, dass mir ein Bußgeld vom Ordnungsamt den Beamtenstatus
gefährdet.
Erzwingungshaft wegen eines Bildungsausfluges...
ja bestimmt...
Zitat
Ich würde lächelnd die 40Euro bezahlen, das meinte ich übrigens mit "auf das Bußgeld husten"
Zitat
Anm. zur Erzwingungshaft: "Ja ich höre täglich von solchen Fällen, nach einmaligem Fehlen."
Wir haben hier übrigens nur Wiederholungstäter, teiweise seit über zehn Jahren.
Spürbar passiert ist nix.
Übrigens weil es mich persönlich interessiert. Ich habe mal ein wenig gegoogelt. In Niedersachsen finde ich es sehr schwammig formuliert:
"3.3 Fernbleiben vom Unterricht
Nimmt eine Schülerin oder
ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am
stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des
Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese
Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach
§71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der
Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt
zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die
Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen
oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch
eine ärztliche Bescheinigung verlangen. "
Scheinbar reicht hier eben doch die Entschuldigung der Eltern, oder missinterpretiere ich das?
Auch in Berlin würde man erst ab 5 Tagen unentschuldigtem Fehlen die Behörde infomieren und nicht nach 3-4 Schulstunden, richtig?
" Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der der allgemeinen Schulpflicht unterliegt,an fünf Schultagen eines Schulhalbjahres unentschuldigt dem Unterricht fern, so ist dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige zu übersenden. Das Verfahrenist nach weiteren fünf unentschuldigten Fehltagen ggf. jeweils zu wiederholen. Über jede Schulversäumnisanzeige informiert das Schulamt das bezirkliche Jugendamt und den zuständigen schulpsychologischen Dienst und die in Nummer 4 Absatz 1 genannten Personen laden die Erziehungsberechtigten zum Gespräch"
Um das nochmal ganz klar zu sagen. Ich sagte es auch schon mehrfach. Ich würde mit den Eltern sprechen und darauf hinweisen, dass dies ein unentschuldigtes Fehlen ist und sich nicht wiederholen sollte. Ich würde dennoch den Aufsatz nachschreiben lassen und dieses Fehlen nicht höher bewerten als es ist. Und ich würde tief in mich gehen, ob ich dieses seltene Ereignis ausreichend gewürdigt habe.
LG Anja
Edit: In besagtem Zwangshaftfall in HH wurde es aber als unentschuldigtes Fehlen bewertet... Daher meine Frage.