Beiträge von Anja82

    Hä? In meinem 5/5 er Fall bekommt das Kind natürlich seit 3 Jahren additive und auch inklusive Förderung. Sie ist einfach sehr schwach. Aber kein Fall für den Sonderpädagogen. Sie ist weder körperlich, noch geistig, noch sprachlich "behindert" und auch keine Autistin.

    Da hätte schon längst eine sonderpädagogische Förderung bzw. entsprechendes Verfahren (je nach Bundesland) eingeleitet werden müssen. Wenn das Ende der 4. Klasse so unbekümmert hingenommen wird, finde ich das etwas dubios.


    In

    Ich sehe das auch so. In der Kita meiner Großen war tageland ein Plakat mit dem Titel: "Wasser das wichtigen Element der Leben" ausgehängt, ich habe es nicht korrigiert, aber angesprochen. Ich finde es peinlich. Es geht nicht um Infobriefe, sondern um Aushängeschilder...

    Alleine durch die Einführung der Ganztagsschule herrscht auch in HH und Niedersachsen akuter Erziehermangel. Sprachprobleme sind hier an der Tagesordnung.

    Allerdings geben hier Erzieherinnen keinerlei Empfehlungen für die zukünftige Schule ab. Das würde ich mir (gerade bei dem oben genannten Werdegang) auch verbitten...

    Wenn ich eines gelernt habe, in meiner (schon viel zu lange andauernden) Zeit als kommissarische Schulleitung einer Grundschule, ist das, möglichst pragmatisch zu handeln.
    Natürlich geht das gar nicht, dass Kinder aus dem Unterricht geholt werden, um irgendetwas zwischendurch zu tun. Selbstverständlich ist die Schulpflicht auch einzuhalten und steht als hohes Gut über allen.
    Wenn ich aber andererseits sehe, wie das Beschwerdemanagement im Bereich der Schulaufsicht aussieht, glaube ich nicht, dass es sich lohnt, ein Fass aufzumachen.
    Nicht erfüllte Schulpflicht interessiert erst, wenn es sich um einen erheblichen Zeitraum handelt und ein Bußgeldverfahren unausweichlich ist. Auch das Jugendamt würde nur müde lächeln, für solche Dinge werden noch nicht mal Notizen auf dem Block gemacht.

    Selbst wenn ich also etwas unternehmen wollen würde, käme ich nicht weit, spätestens bei der Elternbeschwerde beim Schulamt wäre Schluss und ich hätte das Gegenteil von dem erreicht, was ich eigentlich möchte. Auf Wunsch der Klassenlehrerin würde ich mit den Eltern sprechen, ihnen die Sachlage mit der Schulpflicht genau erklären und mitteilen, dass sie sehr gut damit bedient sind, wenn das Kind die Klassenarbeit nachschreibt.

    Grundsätzlich hätte ich aber auch mit dem Termin dieser Arbeit so meine Schwierigkeiten, auch wenn die Schule beschlossen hat, die Sonnenfinsternis draußen nicht zu betrachten.Dies würde ich der Klassenlehrerin intern aber auch so mitteilen.

    Es mag sein, dass jetzt viele Kollegen laut aufschreien, dass ich nach dem Schulgesetz nicht genügend unternehme. Aber einerseits ist Papier Papier und Menschen sind Menschen, andererseits fand ich die SoFi selber viel zu spannend und hätte sie mit meinen Schülern noch viel internsiver betrachtet, wenn es nicht so nebelig und wolkig gewesen wäre.


    Danke, dass du genau das was ich gemeint habe, in besseren Worten zusammengefasst hast. ;) Und meine Schulleitung würde genauso wie du handeln.

    Schade, dass du nicht die Frage beantwortest, ob du in irgendeiner Weise auf die SoFi eingegangen bist, bzw.ob vielleicht die ganze Schule vorher per Brief Pausenverschiebung und Klassenraumzwang angekündigt hat.

    Ansonsten wurde schon alles mehrfach gesagt, man muss sich nicht wiederholen. Frag halt noch ein paar Kollegen, was sie tun würden und dann wirst du entscheiden müssen.

    Davon schreibt Füllerfuxi aber nichts, sondern dass alle Teilzeitkräfte mit 50% Reduzierung das Recht hätten und das ist eben nicht so.

    Unter 67%, wenn ich das richtig sehe und dann muss eben nur aus §62-Gründen und alle anderen nur sollte.

    Noch dazu steht im Ausgangstext ja nun, dass andere Teilzeitleute Nachteile haben, wobei bei niemandem der Grund für Teilzeit steht.

    LG Anja

    Oh tatsächlich. Und da scheinen sie die Fibelausnahme komplett rausgenommen zu haben. Aber müsste im neuen Erlass nicht stehen, dass der Alte außer Kraft gesetzt wird.

    Zitat

    7.3.2 Grundsätzlich dürfen in
    Parallelklassen innerhalb einer Schule nur gleiche Unterrichtswerke
    verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln
    der Mitglieder der Fachkonferenz oder der Bildungsgangs- oder
    Fachgruppe.

    Susannae aber warum fehlt das Kind unentschuldigt, es ist doch da. Und es gibt eine Schulpflicht und keine Klassenraumpflicht. Leistungsverweigerung, da bin ich bei dir. Aber Unentschuldigtes Fehlen, eher nein. Klar hätten die Eltern einwirken müssen, das wäre doch dann aber eher Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht und nicht unentschuldigtes Fehlen des Kindes. Für mich komisch, aber auch nicht so wichtig, dass wir darüber streiten müssen.

    Eine 6 wäre eine Sanktion, die allein das Kind (ein 9-Jähriges) treffen würde, welches das Ganze sehr wahrscheinlich nicht beeinflussen konnte. Ich würde das nicht gut finden, schrieb ich aber gestern auch schon ganz am Anfang. Ein Brief der Schulleitung, ja damit könnte ich als Lehrerin mitgehen.

    Auch hier entscheidet dies die Fachkonferenz und anscheinend in letzter Instanz die Gesamtkonferenz. Reines Bauchgefühl.

    Edit: Habe einen Erlass gefunden.


    http://nibis.ni.schule.de/~prokisch/12_erlas.htm

    Ich meinte den verlinkten Fall der Zwangshaft. Dort stand, dass das Kind zur Schule kam, nicht den Raum betreten hat und dann im Lehrerzimmer sitzen musste. Das wurde von der Schulbehörde als unentschuldigtes Fehlen behandelt und das irritiert mich.

    Alle die jetzt hier Sanktionen fordern. Wie genau sollen die denn aussehen, wenn eine Mitteilung an Behörden nicht vorgesehen ist (vorausgesetzt die Mindestzahl ist nicht erreicht und es geht nur um diese 4-5 Schulstunden).

    Und ob das Fehlen gar nicht geht, sehen eben einige Kollegen hier anders. Hier wurde nicht aus Jux und Dallerei gefehlt, sondern weil man an einem sehr seltenen Ereignis teilnehmen wollte. Eventuell wäre das in der Schule nicht möglich gewesen. Diese Fragen sind ja noch offen.

    LG Anja

    Susannae, ich schrieb sogar, dass ich das Bußgeld dann lächelnd zahlen würde. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich eine Haft in Kauf nehmen würde. Wo schreibe ich denn bitte nur in Satzstücken?

    Ich zitiere u.a.:

    Zitat

    Um nochmal darauf zu kommen. In HH verhängt die Schulbehörde evtl.
    Maßnahmen, das Bußgeld ist nicht die erste... Ja ich bin Beamtin und
    bezweifel, dass mir ein Bußgeld vom Ordnungsamt den Beamtenstatus
    gefährdet. :D Erzwingungshaft wegen eines Bildungsausfluges... :D ja bestimmt...

    Zitat

    Ich würde lächelnd die 40Euro bezahlen, das meinte ich übrigens mit "auf das Bußgeld husten"

    Zitat

    Anm. zur Erzwingungshaft: "Ja ich höre täglich von solchen Fällen, nach einmaligem Fehlen."

    Wir haben hier übrigens nur Wiederholungstäter, teiweise seit über zehn Jahren. ;) Spürbar passiert ist nix.


    Übrigens weil es mich persönlich interessiert. Ich habe mal ein wenig gegoogelt. In Niedersachsen finde ich es sehr schwammig formuliert:

    "3.3 Fernbleiben vom Unterricht
    Nimmt eine Schülerin oder
    ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am
    stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des
    Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese
    Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach
    §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der
    Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt
    zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die
    Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen
    oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch
    eine ärztliche Bescheinigung verlangen. "

    Scheinbar reicht hier eben doch die Entschuldigung der Eltern, oder missinterpretiere ich das?

    Auch in Berlin würde man erst ab 5 Tagen unentschuldigtem Fehlen die Behörde infomieren und nicht nach 3-4 Schulstunden, richtig?

    " Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler, die
    oder der der allgemeinen Schulpflicht unterliegt,an fünf Schultagen eines Schulhalbjahres unentschuldigt dem Unterricht fern, so ist dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige zu übersenden. Das Verfahrenist nach weiteren fünf unentschuldigten Fehltagen ggf. jeweils zu wiederholen. Über jede Schulversäumnisanzeige informiert das Schulamt das bezirkliche Jugendamt und den zuständigen schulpsychologischen Dienst und die in Nummer 4 Absatz 1 genannten Personen laden die Erziehungsberechtigten zum Gespräch"

    Um das nochmal ganz klar zu sagen. Ich sagte es auch schon mehrfach. Ich würde mit den Eltern sprechen und darauf hinweisen, dass dies ein unentschuldigtes Fehlen ist und sich nicht wiederholen sollte. Ich würde dennoch den Aufsatz nachschreiben lassen und dieses Fehlen nicht höher bewerten als es ist. Und ich würde tief in mich gehen, ob ich dieses seltene Ereignis ausreichend gewürdigt habe.

    LG Anja

    Edit: In besagtem Zwangshaftfall in HH wurde es aber als unentschuldigtes Fehlen bewertet... Daher meine Frage.

    Zu meiner Zeit als Referendarin in Niedersachsen entschied das die Fachkonferenz.

    Das habe ich gefunden:
    http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulor…schulverfassung

    Susannae mein Kind hat im Mai keine Ferien, ich schon. ;) Meine Schule hat mehrere Lehrerkinder und schon bei der Einschulung mitgeteilt, dass das durchaus im Ausnahmefall 1-2 mal möglich ist. Da meine Tochter jahrgangsübergreifend 1-4 unterrichtet wird und dementsprechend individuelle Pläne hat, können wir das Fehlen auch gut vor- und nachbereiten.

    Übrigens scheinst du es mit dem Lesen nicht so zu haben. Ich schrieb ein Bußgeld wird meinen Beamtenstatus nicht gefährden.

    Da wir Familien mit zahlreichen Kindern haben und diese seit Jahren das frühere Fahren in den Urlaub praktizieren und ich mich doch tatsächlich mit den Eltern meiner Schüler auch unterhalte, glaube ich einschätzen zu können ob da spürbar und tatsächlich für die Eltern was passiert, abgesehen von Aktennotizen.

    Hier geht es nicht um systematisches Fehlen, sondern einen einmaligen Vorfall. Da sich nicht geäußert wird, wie auf die SoFi an dieser Schule eingegangen wurde, denke ich mir meinen Teil...

    Soll ich jetzt auch alle aufzählen, die es ähnlich wie ich sehen. Albern oder?

    LG Anja

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