Hallo!
Ist das beschriebene Kind denn ein GU-Kind mit Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich?
Oder wurde es noch nicht "offiziell" festgestellt?
Die Chancen, einen Integrationshelfer zu bekommen, sind nach meinen Erfahrungen leider sehr, sehr gering.
Also erstmal muss das AO-SF gelaufen sein. Wenn der Förderschwerpunkt im Bereich ES liegt, sind die Chancen schonmal größer, als wenn der Förderschwerpunkt "Lernen" ist und die Verhaltensauffälligkeiten nur "dazu" kommen. Aber generell müssen die Auffälligkeiten wirklich schon außergewöhnlich heftig sein. Das Kind, das du schilderst, ist da vermutlich bei weitem noch nicht "schlimm" genug. (Diese Kinder sind ja quasi schon Alltag...)
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen den I-Helfer beantragen. Die Schule kann dies meines Wissens nur für körperlich behinderte Kinder tun (nicht für L, S, ES Kinder) , wobei diese Kinder in der Regel ja sowieso schon einen I-Helfer von Anfang an haben.
In deinem Fall scheint ja das Jugendamt schonmal in der Familie tätig gewesen zu sein, wenn das Kind in einem Heim lebt?
Das ist für einen I-Helfer evtl von Vorteil. Denn entweder kommt das Jugendamt für die Kosten auf, oder das Sozialamt.
Aber das wird alles ganz genau geprüft, das AO-SF muss gelaufen sein, das Jugendamt schaut sich nochmal die Familie und das Kind an usw....
Einen Versuch ist es sicherlich wert, aber mach dir keine großen Hoffnungen.
LG
Shadow