Beiträge von Shadow

    Hallo,
    nein, du musst nicht Regelschule und Förderschule vorschlagen.
    In der Regel wird nur eine Schulform vorgeschlagen.
    Es gibt allerdings auch Ausnahmen, z.B. wenn sich die beiden Gutachter nicht einigen können (auch wenn ein einheitlicher Vorschlag das Ziel sein sollte) oder wenn es Argumente für beide Schulformen gibt.
    Die Eltern äußern ihren Wunsch und wenn der Wunsch Regelschule heißt, kommt das Kind auch auf die Regelschule. Das letzte Wort hat allerdings die Schulaufsicht, die das entscheidet. Um ein Kind gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule zu schicken, muss meiner Erfahrung nach schon sehr viel zusammenkommen, also ein wirklich sehr auffälliges Kind im emotional-sozialen Bereich beispielsweise.
    LG

    Die DAZ Kinder haben drei Stunden pro Woche extra Förderung in der flexiblen Vorbereitungsklassen (also dort sind aus allen Klassenstufen die DAZ-Kinder in unterschiedlichen Konstellationen). Aber ich habe nicht das Gefühl, dass Ihnen das viel bringt. Die Kollegin dort ist auch ziemlich überfordert mit der Aufgabe und hat auch keine Lehrersusbildung und noch dazu hat sie den Kindern jetzt die Namen der Bustaben (also „be“, „de“ usw.) beigebracht anstatt die Laite, was uns Erstklasslehrern das Leben natürlich schwer macht und beim Leseen und Schreibenlernen nicht wirklich hilft.

    Das ist ja wohl nicht wahr! :autsch:
    Was soll man dazu noch sagen.

    Wenn ich als SL einer Förderschule die Wahl habe, dann behalte ich die originär ausgebildete Sonderpädagogin und ordne die VOBASOF-Kollegin ab. Insbesondere dann, wenn so offensichtlich ist, dass deren Ausbildung so mau ist.

    Das ist durchaus auch noch ein Argument, wohl wahr.
    Auf der anderen Seite kann man es so pauschal ja nicht sagen, es mag ja auch enorm engagierte VOBASOF Kolleginnen geben, die mit einem studierten Sonderpädagogen sehr gut mithalten können. Da entscheidet sich vielleicht ein SL auch mal bewusst für die VOBASOF Variante.


    Aber die Abordnung in den GU ist und bleibt wohl immer ein Restrisiko.

    Puh, das ist wirklich ziemlich verzwickt und ich befürchte, dass du da niemals eine rechtssichere Antwort von der Bez. Reg. bekommst.


    Beim ZfsL Dortmund steht "...haben die Möglichkeit, sich auf speziell ausgeschriebene Stellen an Förderschulen oder für den Gemeinsamen Unterricht an Grundschulen (A 13 gehobener Dienst ) zu bewerben, wenn sie bereit sind, dauerhaft eine solche Tätigkeit auszuüben".


    Das spricht ja leider dafür, dass es kein Zurück mehr gibt, wenn du den Vertrag für die Beamtenstelle erstmal unterschrieben hast.



    Du kannst aber auch VOBASOF beenden und dann diesen Vertrag NICHT unterschreiben. Das geht natürlich, du wirst nicht gesperrt und du könntest dich dann immer noch auf Regelschulstellen bewerben. Dann hättest du zumindest als Bonus bei der Bewerbung, dass du durch die VOBASOF-Geschichte Erfahrung im Bereich der SoPä hast. Kann ja auch nicht schaden, wenn du alles gut begründen kannst.



    Im allergrößten Notfall, wenn du einige Jahre als SoPä gearbeitet hast und feststellst, dass es doch absolut gar nicht Deins ist, kannst du immer noch deine Entlassungsurkunde beantragen und dich neu bewerben auf Regelschulstellen, musst aber dann das ganze Prozedere der Verbeamtung wieder durchlaufen. Ist ein Risiko, aber machbar.




    Letztlich musst du überlegen, was überhaupt deine Beweggründe sind, als SoPä zu arbeiten oder eben nicht. Du wirst dir dabei ja was gedacht haben, sonst hättest du dich ja sicher schon längst auf eine Regelschulstelle beworben ;)

    Richtig, ich bin nicht verbeamtet sondern bin derzeit angestellt mit einer Stelle, die auf vobasof hinausläuft. Von der Bezirksregierung bekommt man leider in der Tat diesbezüglich nur wischi-waschi infos wie "es könnte sein, möglicherweise, xy hat gesagt, aber z sieht das soundso" :daumenrunter: Und solche (Un-)aussagen helfen mir leider überhaupt nicht.
    @Shadow kennst du dich da näher aus? Also aus erster Hand als Absolvent oder über Bekannte?


    Knebelverträge mit "du kommst hier nicht raus" kann ich nämlich so gar nicht gebrauchen.

    Ich muss nochmal nachfragen, sorry. Was bedeutet "angestellt mit einer Stelle, die auf VOBASOF hinausläuft"?
    Hast du dich über leo auf diese Stelle beworben, oder gab es einen anderen Weg? Also du hast dich zur VOBASOF verpflichtet, nimmst aktuell an der Maßnahme teil, bist aber nach wie vor angestellt und nicht auf Probe verbeamtet?


    Die Bezirksregierung rückt bewusst nur mit wischi-waschi Infos raus. Solange so ein Mangel an Sonderpädagogen besteht, wirst du aus der Nummer nicht rauskommen. Sonst würden sie dir sicherlich schriftlich bestätigen, dass dies prinzipiell möglich ist. Aber das tun sie nicht, also wäre ich sehr skeptisch.
    Es spricht ja erstmal nichts dagegen, VOBASOF zu Ende zu bringen und sich dann ggf. doch auf eine Regelschulstelle zu bewerben.
    Dass die Durchfallquote sehr hoch wäre, kann ich nicht bestätigen, denn es werden ja händeringend SoPä gesucht und da reicht zum Bestehen ja auch einfach ein ausreichend. Ich habe VOBASOF nicht gemacht, kenne aber einige und bin aus anderen Gründen ein bisschen in der Thematik drin.

    genau, soweit so gut ☺ Wie sieht die Lage aber nun aus, wenn ich nach erfolgreicher Ausbildung als Sonderpädagoge verbeamtet werde? Angenommen ich würde nach ein paar Jahren doch wieder zurück in mein Regelschullehramt wollen. Laut Aussgae mancher Ansprechpartner wäre das unmöglich. Das sagt nicht jeder und ich kann das irgendwie auch nicht glauben. Wie du schon sagtest, die können ja nicht kommen und mein Zeugnis einsacken. (Hoffe ich)

    Ich muss nochmal nachfragen: Du bist Regelschullehrerin, aber noch nicht verbeamtet (!), hast also vermutlich eine Vertretungsstelle?
    Du absolvierst die VOBASOF Ausbildung. Wenn du damit fertig bist, erhältst du eine feste Stelle als Sonderpädagogin und wirst damit auch verbeamtet.
    Soweit richtig?
    Wenn dem so ist, stehen die Chancen tatsächlich schlecht, wieder ins Regelschullehramt zurück zu kommen, auch per Laufbahnwechsel.
    Dein altes Lehramt geht aber nicht verloren. Du kannst natürlich deine Entlassung beantragen und dich neu bewerben mit dem alten Lehramt, aber das ist natürlich mit Risiken verbunden und das wirst du vermutlich nicht wollen.
    Solange du von der Bezirksregierung keine klare - schriftliche!!! - Aussage erhältst, dass du irgendwann per Laufbahnwechsel ins Regelschullehramt zurückkommst, kann ich dir nur raten:
    Lass die Finger von der VOBASOF!


    Was ist jetzt besser? Im Eilverfahren (gemeinsam mit der Mutter) doch einen Verfahrensantrag stellen, obwohl wir zwei Wochen zu spät sind? Oder gibt es die Möglichkeit ihn mit den anderen LE-Schülern sonderpädagogisch zu fördern, auch ohne offizielles Verfahren? Ich weiß in der Grundschule ist dies möglich - ist das in Klasse 6 auch machbar?


    Auch wenn ihr zwei Wochen zu spät seid, stellt auf jeden Fall den Antrag! 2-3 Wochen sind jetzt auch nicht sooo viel. Da kommt es zeitlich noch gut hin, dass das Verfahren bis zum Sommer durch ist. Aber klärt das direkt mit dem Schulamt und schildert den Fall.


    Wocky hat recht, ab Kl. 6 darf kein Antrag auf LE mehr gestellt werden. In gut begründeten Ausnahmefällen wird dies aber vermutlich vom Schulamt auch noch durchgewunken, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen.


    Selbst wenn du dir von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen lassen würdest, dass du ihr Kind zieldifferent fördern sollst, würde ich mir das ganz gut überlegen. Natürlich sollst du den Schüler individuell fördern, aber solange das Verfahren so in der Schwebe ist, würde ich das keinesfalls riskieren und ihn nicht "richtig" zieldifferent unterrichten.


    Ist das in der Grundschule wirklich so ohne weiteres möglich, oder wie ist der letzte Satz gemeint?
    LG

    Grundsätzlich logisch und richtig. Trotzdem würde mich interessieren, was mit dem Rest der Klasse ist, während du in der Nachbarklasse bist oder telefonierst? Oder auch: was ist mit der Nachbarklasse, wenn die Kollegin mit zu dir kommt?(...)


    Das kommt auf die Situation an. Wenn ich weiß, dass ich Kinder in der Klasse habe, die sofort aufeinander los gehen, gerade dann, wenn es eine aufgeheizte Atmosphäre ist, schicke ich ein zuverlässiges Kind los, um eine Kollegin oder den SL zu holen. Dann würde ich die Klasse auch lieber nicht allein lassen. Allerdings ist es im Schulalltag unmöglich, Kinder rund um die Uhr im Auge zu haben. Aber du hast recht, in solch einer Situation ist es besser, als Aufsicht in der Klasse zu bleiben.
    Wenn die Nachbarklasse auch so eine Klasse ist, die man nicht alleine lassen kann, dann bleibt die Kollegin eben dort und ich rufe direkt an. Handy habe ich immer dabei.


    @ Conni: Wenn die Eltern nicht ans Telefon gehen, auch unter den Notfallnummern nicht, schaue ich, ob ich mit dem Rest der Klasse den Raum verlassen kann. Klappt auch nicht immer. Wenns so extrem ist, dass das Kind sehr aggressiv wird etc., also extrem fremdgefährdend, dann rufen wir die Polizei an. Kam erst einmal vor.

    Das hat wohl weniger mit dem Alter als mit dem Einzugsgebiet zu tun. Bei uns verweigern das bereits vereinzelt Erstklässler und manche - gerade der 3. und 4. Klassen - wissen auch schon, dass man sie nicht anfassen darf. Die krallen sich dann irgendwo fest, z.B. auf dem Stuhl oder auf dem Tisch oder im Türrahmen... Ohne Sozialarbeiter / Schulleitung ist man da aufgeschmissen.(Mein Eindruck aus bisherigen Threads ist, dass es bei der TE um ein ähnliches Einzugsgebiet geht - oder noch härter.)

    Wenn es soweit kommt, dass Schüler sich irgendwo festkrallen, ist es ja im Grunde schon zu spät. Soweit darf es erst gar nicht kommen. Ist manchmal leichter gesagt, als getan.
    Fest steht, dass man in Teufels Küche kommen kann, wenn man Kinder "rausschleift" oder sonstwie anfasst. Die Kinder und Eltern kennen da ihre Rechte meistens sehr genau.
    Sollte in dem Moment Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen, ist das natürlich was anderes, da muss ich als Lehrer eingreifen.


    Wenn das Kind einfach "nur" den Unterricht stört und die Klasse verlassen soll, es aber nicht tut, zähle ich ihm zunächst die Konsequenzen auf und gebe ihm 2 Min. Zeit zu überlegen, ob es das Theater jetzt wert ist. Ansonsten gehe ich in die Nachbarklasse und bitte eine Kollegin, mitzukommen und mit dem Kind zu sprechen. Geht das Kind immer noch nicht freiweillig würde ich den SL dazu holen, der ist meistens aber nicht verfügbar. Also rufe ich die Eltern an, schildere die Situation und erkläre, dass kein Unterricht mehr möglich ist. Das Kind muss sofort von den Eltern abgeholt werden. Sollte das aus div. Gründen nicht möglich sein oder die Eltern wollen nicht, haben sie durchs Telefon dafür zu sorgen, dass das Kind jetzt augenblicklich freiwillig die Klasse verlässt. Das hat bisher immer funktioniert. Zum nächst möglichen Zeitpunkt findet dann ein Elterngespräch statt, wo die Pflichten der Eltern und das Verhalten des Kindes ganz energisch besprochen werden, mit Hinweis auf spätere Ordnungsmaßnahmen bei andauerdem Verhalten etc. Das zieht durchaus auch in schwierigen Familien.

    Teamteaching kann wunderbar funktionieren, wenn beide Seiten die Chance bekommen, es täglich durchzuführen und nicht für 1-2 Stunden in der Woche. So macht Teamteaching für mich überhaupt keinen Sinn. Aber die Bedingungen sind nun mal miserabel, das wissen wir ja alle.


    Wenn sie da saßen, saßen sie meist in der Ecke hinten und haben "hospitiert". Die Klassenarbeiten habe ich konzipiert und sie wollten dann meine Arbeit abändern. Deshalb sollte diese ein paar Tage vorher fertig sein. Die Korrektur habe ich dann auch meist übernommen (allerdings auf eigenen Wunsch). Im Zeugnis sollte ich dann 10-12 Zeilen Bemerkung für ein Hauptfach schreiben.

    Dass Sonderpädagogen in der Ecke sitzen und hospitieren, ist mir noch nie passiert. Allenfalls stehen sie zunächst in einer Ecke, passen auf, dass die Schüler aufmerksam sind und sobald es in die Arbeitsphase geht, kümmern sie sich vorrangig um einige SuS im Speziellen. Aber auch um alle anderen Kinder.


    Dass du zuerst die Klassenarbeit konzipierst und der SoPä dann diese Klassenarbeit für SuS mit Förderbedarf umwandelt bzw. abändert, halte ich für ein absolut legitimes Vorgehen. Die Alternative wär, dass ihr euch zusammen setzt und die Arbeit gemeinsam konzipiert. Aber das bedeutet meiner Erfahrung nach deutlich mehr Aufwand. Wenn natürlich einzelne Schüler derart zieldifferent unterrichtet werden, dass sie überhaupt nicht am Lernstoff der anderen mitarbeiten, wäre es sicher gut, der SoPä würde sofort eine eigene Arbeit konzipieren. Dennoch kann es sinnvoll sein, diese Arbeit anzupassen an die Arbeit der anderen Kinder im weiteren Sinne.


    Mit wie vielen Stunden ist denn der Sonderpädagoge in deiner Klasse bzw. in deinem Unterricht?
    Zeugnisse für SuS mit Förderbedarf werden bei uns gemeinschaftlich bzw. in Absprache geschrieben. Ich erwarte nicht, dass der Sonderpädagoge, der die Schüler 1-2x Stunden die Woche sieht, alleine Zeugnisse schreibt.

    Ich kann mir schon vorstellen, ohne einen Paragraphen zu kennen, dass das Berufskolleg jemanden ablehnen kann, der den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung hat und somit auch "nur" ein Abschlusszeugnis im Bildungsgang GE hat.


    Die Frage ist eher, wie der Threadstarter, sofern er den Beitrag wirklich selbst geschrieben hat, diesen Förderschwerpunkt bekommen hat! Denn es ist wohl doch eher die Ausnahme, dass Menschen mit geistiger Behinderung, die es natürlich in verschiedenen Ausprägungen gibt, einen solchen Beitrag verfassen könnten. Er wird den Förderschwerpunkt wohl nicht haben, nur weil er im Rollstuhl sitzt.
    Dann stellt sich die Frage, warum zu einem früheren Zeitpunkt auf der Förderschule nicht der Antrag auf Wechsel des Förderschwerpunkts oder Bildungsganges gestellt wurde, wenn der TE solch eine positive Entwicklung zeigt.

    Ich danke euch für eure Rückmeldungen! :top:
    Habe alle sehr interessiert gelesen. Man merkt, dass das kein einfaches Thema ist. Ich versuche mal, gesammelt auf alles zu antworten.



    Wir haben einen Sonderpädagogen, mit dem ich auch gut zusammen arbeiten und ihn um Rat fragen kann, aber leider nur in sehr begrenztem Maße, da er für sehr viele Kinder und 2 Schulen zuständig ist. Als Klassenleitung ist man nun mal für alle Kinder verantwortlich, auch für die mit Förderbedarf, deshalb sollte man sich doch damit mal beschäftigen.



    Der „Lehrplan“ für LE ist in der Tat völlig veraltet, das ist lachhaft. Bisher habe ich tatsächlich auch versucht, es von der Frustration des Kindes abhängig zu machen, ob es an der Zeit ist, z.B. den Schritt in einen neuen Zahlenraum zu wagen, weil das ewige Verweilen im ZR 20 dazu führte, dass das Kind die Arbeit völlig verweigerte oder sogar anfing, zu stören. Das Verhalten ist ja nur nachvollziehbar. Aber wenn man dann einen Schritt weiter geht und es mit schwierigeren Dingen herausfordert, funktionierte es auch nicht. Dann kam doch wieder der Schritt zurück in den 20er Raum und das Kind arbeitete wieder dort. Ziemlich unbefriedigend das Ganze.



    Wenn ich das richtig verstanden habe (so sagte auch unser SoPä und ich lese es aus euren Beiträgen heraus), schaffen es manche LE Kinder tatsächlich, so dicht am Hauptschulstoff dran zu sein, dass der Förderschwerpunkt dann im letzten Jahr aufgehoben werden kann, so dass sie einen normalen Hauptschulabschluss machen können?! Ich erinnere mich an eine Diskussion im Forum dazu. Und alle, die das nicht schaffen, bekommen dann ein Zeugnis im Bildungsgang LE.



    Puh. Also wenn ich das so sehe, wird das LE- Kind, was ich im Kopf habe, wohl eher keinen Hauptschulabschluss schaffen. Vielleicht muss ich auch einfach meine Erwartungen zurückschrauben.

    Hallo!
    Die Überschrift trifft es vielleicht nicht ganz, aber mir fiel keine bessere Formulierung ein.


    Ich mache mir in letzter Zeit immer häufiger Gedanken darüber, ob es richtig ist, Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen derart zieldifferent zu unterrichten, dass sie zum Beispiel im 4. Schulbesuchsjahr immer noch im Zahlenraum bis 20 rechnen.
    Bisher dachte ich, die Grundlagen müssen so gut es geht gesichert sein, alles andere bringt doch nichts. Aber die meisten dieser Kinder werden den Zehnerübergang vermutlich niemals verstehen, sie werden immer zählend rechnen und auch niemals die Aufgaben bis 20 automatisieren, da sie eben einfach eine geringe Merkfähigkeit haben. Egal, wie viele Jahre man in diesem Zahlenraum verweilt.


    Wann ist denn dann der Zeitpunkt, zu sagen, wir nähern uns jetzt mal größeren Zahlenräumen an? Natürlich kann man gewisse Aufgabenformate einfach auf größere Zahlenräume übertragen und auch lernbehinderte Kinder können mehrstellige Zahlen schriftlich addieren, eben schematisch und ohne Verständnis.
    Aber bringt es das? Wo setzt man denn da an, was ist zielführend?
    Ich finde das unheimlich schwer, gerade in Mathe und Deutsch.Im Grunde müssten diese Kinder Alltagsfertigkeiten lernen, aber das können wir in der Schule unter den Bedingungen nicht leisten.


    Mich würde interessieren, wie ihr mit dem Förderschwerpunkt Lernen an euren Schulen umgeht und wie sehr diese Kinder wirklich zieldifferent unterrichtet werden.

    Hallo!


    Alle Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber vielleicht einige.


    Man muss sich erstmal bewusst machen, dass VOBASOF nichts anderes als ein Versuch der Politik ist, so schnell wie möglich Leute zu finden, die irgendwie den Bedarf an Sonderpädagogen abdecken. Wer VOBASOF besteht, gilt als "richtiger" Sonderpädagoge und wird gleichgesetzt mit den Sonderpädagogen, die das auch jahrelang studiert haben. Das finde ich persönlich nicht gerecht, aber ist anscheinend so gewollt.
    Es stimmt, dass es diese Möglichkeit nur bis 2018 geben soll. Dann hofft man vermutlich, dass es genügend Sonderpädagogen gibt, die den Bedarf decken. Das wird m.E. aber nicht so sein.


    Alle, die ich kenne, waren weniger als 5 Jahre im Schuldienst, waren also nicht "so weit weg" vom Ref. Sie haben VOBASOF vor allem deshalb gemacht, um eine feste Stelle zu bekommen. Ob dahinter wirkliches Interesse an Sonderpädagogik steckte (oder A 13 lockte), kann ich nicht beurteilen. Ich kenne nur eine, die VOBASOF macht, obwohl sie schon eine feste Stelle hat. Von der langjährigen Unterrichtserfahrung kann man nur profitieren, man ist ja kein Lehramtsanwärter in dem Sinne mehr, sondern man begibt sich bei den UBs quasi nur auf neues Gebiet im Hinblick auf den Förderschwerpunkt und wird eben benotet. Die meisten kamen damit klar.


    Man macht VOBASOF nicht zwingend an der Schule, wo man danach auch bleibt. Es kommt ja darauf an, wie der sonderpäd. Bedarf an der Schule ist. Es muss ja auch jemand an der Schule sein, der die VOBASOF Ausbildung übernimmt als "Mentor".


    Reduzierte Stundenzahl geht meines Wissens, 5 im Seminar und 14 in der Schule. Alle Angaben ohne Gewähr ;)
    Zur Aufteilung (angeleiteter/selbstständiger Unterricht) kann ich leider überhaupt nichts sagen, das weiß ich nicht.


    Ob das Ganze Sinn macht, ist eine gute Frage.
    Hat eben alles Vor- und Nachteile, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie gesagt, die meisten haben es nur deshalb gemacht, um eine feste Stelle zu bekommen und haben sich damit arrangiert.
    Du musst dir vor allem gut überlegen, ob du mit der Tätigkeit eines Sonderpädagogen im GL klar kommst. (Wobei du natürlich auch an einer Förderschule arbeiten könntest). Das heißt zuallererst in den allermeisten Fällen, dass du keine eigene Klasse mehr hast. Dass du viel hin und her springst, oft auch an zwei Schulen tätig bist. Hier könnte man jetzt eine endlos Liste von den Vor- und Nachteilen machen, das spar ich mir jetzt.


    LG

    Ich kenne es auch nur so, dass zwar jeder Lehrer eine feste Sprechzeit anbieten muss (die dann z.B. auch auf der Homepage veröffentlicht wird), dass die Eltern dort aber nur mit Voranmeldung erscheinen können.
    Solange sich keiner anmeldet, besteht auch keine Anwesenheitspflicht.

    Auch OT, aber ich frage mich schon die ganze Zeit, wo es in NRW denn wirklich noch Sonderpädagogen ohne feste Stelle gibt, um es mal drastisch zu formulieren. Gibt es da noch einen weißen Fleck auf der Karte?
    Der Förderschwerpunkt ist doch sowas von egal, als Sonderpädagogin kriegst du eine Stelle und kannst dir noch die beste Schule aussuchen. Von daher bin ich gerade ehrlich erstaunt, dass es scheinbar noch Sonderpädagogen gibt, die keine feste Stelle haben?! Einfacher kann man doch zur Zeit wirklich nicht an feste Stellen kommen, egal mit welchem Förderschwerpunkt und welchem Notendurchschnitt.

Werbung