Beiträge von Shadow

    F81.3 ist der Alleskönner unter den Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Das Kind ist normal intelligent, wird normal beschult und kann trotzdem weder lesen, noch schreiben, noch rechnen. Neu ist das auch nicht (der ICD-10 ist von 1992 (mit kleineren Änderungen über die Jahre), aber es wird gerade vor allem in Deutschland neu entdeckt, das nicht alles an Intelligenz und Beschulung liegt (Hinweis: Eltern und Erziehung o.O).


    Wo soll das bloß noch hinführen...

    Das mit der ICD-10 Diagnose weiß ich auch erst seit kurzem.
    Bei uns sind es noch nichtmal die Eltern, die das einfordern, das ist ja das Erstaunliche! Das kommt zum Beispiel vom SPZ oder von sonstigen Ärzten. Natürlich greifen Eltern das dann gerne auf, aber bei uns war das zum Glück nicht so.

    Mir scheint es so, als sei auch die LRS Feststellung und der Umgang mit LRS - trotz Erlass in NRW - nicht eindeutig geregelt und von Schule zu Schule anders gehandhabt.
    Ein Kind, das befriedigende bis ausreichende Leistungen im Rechtschreiben hat, kann doch keine LRS haben? Oder es stimmt was an der Leistungsbewertung nicht.

    Das Thema brennt mir wirklich unter den Nägeln.

    Also nochmal zum Verständnis:
    Es gibt Kinder, die sind in allen Fächern schwach, werden aber nicht als lernbehindert bezeichnet, weil der IQ vielleicht doch noch als "normal" gilt oder weil sie irgendein ärztliches Gutachten haben, wo das drin steht.
    Und diese Kinder werden dann mit dem Nachteilsausgleich für LRS durchgezogen.

    Ich finde das wirklich hoch interessant. War das schon immer so, oder kam das erst in den letzten Jahren?
    Bin da echt ziemlich baff. Bisher dachte ich immer, LRS oder Dyskalkulie wäre eine Teilleistungsstörung und man kann nicht beides haben. Aber wenn man sich den "LRS-Erlass" für NRW anguckt, steht da auch nichts von Teilleistungsschwäche drin, oder?
    Und immer mehr Kinder sollen LRS haben, obwohl sie insgesamt schon sehr schwach sind. Das ist also dann wirklich so legitim??

    [ironie]Ich weiß nicht, was du hast: In Kunst können sie doch sicher etwas Malen und dafür dann mindestens die 4 bekommen? Und in Musik mal was singen?
    Bei uns gibt es noch den Sachunterricht, da können sie dann mündlich auch noch was ausgleichen. Oder sie sind sportlich? Man muss die Stärken eben suchen!
    [/ironie]
    Ja, das widerspricht sich. Leider wandelt sich die Ansicht zu LRS + Rechenschwäche derzeit auf Basis finanzieller Möglichkeiten. Das ist sehr ätzend. Das ganze wird dann als "kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten" (ICD-10-Diagnose F81.3) umschrieben.
    Mir wurde in Bezug auf meinen einen Schüler gesagt, dass die Schule (speziell ich) schuld sei, wenn er innerhalb von 3 Jahren nicht vom Niveau Klasse 1 auf das Niveau Klasse 5 kommt. Ganz toll.


    Dafür muss eigentlich ein eigener Thread her!!
    Finde ich sehr interessant.
    Wie sind eure Erfahrunge damit?
    Genau diese ICD-10 Diagnose F 81.3. ist mir jetzt auch untergekommen.
    Heißt das mit anderen Worten, man soll das Kind dann mit dem Nachteilsausgleich durchziehen (Lesen, Rechtschreiben als Note aussetzen), Mathe vielleicht die 5, aber Englisch, SU und andere Fächer auf 4 heben???
    Ist das so gewollt, dass es weniger LB Kinder gibt??

    [ironie]Ich weiß nicht, was du hast: In Kunst können sie doch sicher etwas Malen und dafür dann mindestens die 4 bekommen? Und in Musik mal was singen?
    Bei uns gibt es noch den Sachunterricht, da können sie dann mündlich auch noch was ausgleichen. Oder sie sind sportlich? Man muss die Stärken eben suchen!
    [/ironie]
    Ja, das widerspricht sich. Leider wandelt sich die Ansicht zu LRS + Rechenschwäche derzeit auf Basis finanzieller Möglichkeiten. Das ist sehr ätzend. Das ganze wird dann als "kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten" (ICD-10-Diagnose F81.3) umschrieben.
    Mir wurde in Bezug auf meinen einen Schüler gesagt, dass die Schule (speziell ich) schuld sei, wenn er innerhalb von 3 Jahren nicht vom Niveau Klasse 1 auf das Niveau Klasse 5 kommt. Ganz toll.


    Dafür muss eigentlich ein eigener Thread her!!
    Finde ich sehr interessant.
    Wie sind eure Erfahrunge damit?
    Genau diese ICD-10 Diagnose F 81.3. ist mir jetzt auch untergekommen.
    Heißt das mit anderen Worten, man soll das Kind dann mit dem Nachteilsausgleich durchziehen (Lesen, Rechtschreiben als Note aussetzen), Mathe vielleicht die 5, aber Englisch, SU und andere Fächer auf 4 heben???
    Ist das so gewollt, dass es weniger LB Kinder gibt??


    Allerdings habe ich eine große Ausnahme in meinen Deutsch-Grundkurs Klasse 8. Da sitzt ein LE-Schüler, der daheim viel Unterstützung hat, fleißig ist und dadurch die Regelschüler in meinem Grundkurs abhängt. :aufgepasst:
    Durch den LE Status werden seine Noten "aufgewertet", somit hat er bei mir eine 2. Regulär wäre es aber auch eine 3. Finde ich toll. Ist aber leider eine Ausnahme.

    Erstmal hierzu: Das ist natürlich toll! :)
    Aber ist er nur in deinem Fach so gut? Wenn er in anderen Fächern auch klar kommt, dann könnte der Förderbedarf doch aufgehoben werden?

    Bei uns wird Förderstatus LE auch nur bei einer "Lernbehinderung" attestiert. Aber soweit ich weiß - da muss ich nochmal das Dokument raussuchen - hängt der Status nicht einzig und allein am IQ Wert. Wenn also ein Kind noch einen halbwegs normalen IQ hat, die Noten aber trotzdem nicht ausreichen, um versetzt zu werden (woran auch immer es liegt), dann wird es ein Kind mit Förderbedarf. Dieses "Mitnehmen in die höhere Klasse" gibt es hier soweit ich weiß nicht (mehr).

    Aber es kann doch nicht sein, dass man einen Schüler dann, wenn ich das richtig verstehe, immer aufrücken lässt und wieder aufrücken lässt und wieder aufrücken lässt? Das macht doch keinen Sinn... Und beliebig oft Sitzenbleiben geht doch auch nicht?? Mal ganz abgesehen von der Überalterung... Das muss doch irgendwie geregelt sein :ohh:

    Nein, erst nach festgestellten Förderbedarf wird zieldifferent unterrichtet.
    Und noch mal: Die schlechten Noten entstehen durch den massiven Schulabsentismus!

    Ja, das ist schon klar.
    Aber es geht doch darum, dass die Noten dann insgesamt so schlecht sind und er nicht versetzt werden kann. Egal, warum die Noten schlecht sind, spielt das eine Rolle?
    Er kann doch nicht mit 13 immer noch in Klasse XY hängen.
    Dann braucht er einen Förderstatus, damit er ohne Noten weitergeht. Er kann ja sogar zielgleich unterrichtet werden, wenn er es inhaltlich schafft, nur eben ohne Noten und ohne Versetzung. Sollte er sich in ein paar Jahren wieder fangen, kann der Förderstatus wieder aufgehoben werden.

    Ich kann leider auch nur bestätigen, dass es für Förderschwerpunkt LE fast unmöglich ist, einen I-Helfer zu bekommen, egal, wie sehr sich die Eltern darum bemühen und welche Gutachten existieren.
    Es sei denn, die Eltern bezahlen jemanden aus eigener Tasche.

    Zum Mut machen:
    Wir hatten auch 2 Kinder im ersten Schuljahr, die im Kiga einen Integrationshelfer hatten und zur Einschulung leider nicht mehr. In beiden Fällen lief es in der Schule tatsächlich besser als erwartet und die Kinder fanden sich im Schulalltag zurecht.
    Vielleicht hast du Glück!

    Er hat übrigens keine Förderstatus, ist kein "lernbehindertes" Kind.

    Er kommt aus sehr miesen Verhältnissen und fängt sich die schlechten Noten durch extremes Schwänzen!
    Wenn er mal da war und ne Arbeit mitschrieb, dann könnte es passieren, dass er ne 3 oder 4 schrieb.
    Würde er also regelmäßiger am Unterricht teilnehmen, wäre er in der Lage ein mittleres bis schwaches Hauptschulniveau zu halten.


    Wurde der Förderbedarf schon offiziell überprüft?
    Er mag ja aus Sicht der Gutachter kein lernbehindertes Kind sein, aber vielleicht hilft es, mit diesem Jungen mal Klartext zu reden. Wenn die Noten - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausreichen, um versetzt zu werden und das mehrmals hintereinander - dann muss er doch zieldifferent unterrichtet werden, oder nicht? Klar ist das frustrierend, wenn man weiß, dass er es eigentlich besser könnte.

    Vielleicht bringt es was, ihm klarzumachen, was das für seine Zukunft bedeutet. Und wenn es ihn und die Eltern nicht interessiert, dann kann einem das einfach nur leid tun, aber letztlich würde der Junge - hier in NRW - dann vermutlich trotzdem den Förderbedarf LE bekommen, solange, bis er sich vielleicht wieder fängt. Dann nimmt er ohne Versetzung am Unterricht der nächst höheren Klasse teil.

    Ich würde die Eltern über die Beobachtungen und die Äußerungen informieren.

    Aus deinem Beitrag geht - so empfinde ich es - hervor, dass du dir Sorgen und Gedanken machst. Wenn später einmal irgendwas passieren sollte, wirst du dir womöglich Vorwürfe machen, dass du deine Beobachtungen den Eltern nicht mitgeteilt hast. Zumindest würde es mir so gehen.

    Auch wenn der Junge bereits in Therapie ist - man weiß ja nicht, weshalb genau er dort ist und was für eine Art der Therapie es ist.
    Vielleicht sind die Eltern auch dankbar, wenn du mit ihnen Kontakt aufnimmst und deine Sorgen äußerst.
    Und wenn sie unwirsch reagieren - dann auch gut, aber dann hast du es wenigstens versucht.

    Für mich klingt das nicht nach FS Sprache, sondern nach FS Lernen oder der Kombination FS Sprache im Bildungsgang Lernen.

    Natürlich hat das Kind enorme sprachliche Schwierigkeiten, keine Frage, aber erstens kann es, wenn ich die Aussagen so lese, nicht zielgleich unterrichtet werden (was es aber ja im FS Sprache müsste) und zweitens verfügt es nicht über eine angemessene Merkfähigkeit.
    Und gerade letzteres spricht doch dann für den FS Lernen, wo es dann zieldifferent unterrichtet werden könnte.

    Wenn die Eltern keine Förderschule wollen, kannst du nichts machen.

    Ich habe anfangs auch immer gesammelt. Mittlerweile sind die Rechnungen aber zu hoch ^^
    Normalerweise bekommt man doch von der Versicherung immer im Vorfeld ein Schreiben, wo der Betrag drin steht.
    Dann kann man sich ausrechnen, ob es sich lohnt, die Rechnungen einzureichen, oder nicht.

    Was die Pensionsansprüche angeht:
    Die Zeit, die man als verbeamteter Lehrer verbracht hat, wird angerechnet. Wenn man kündigt, verliert man die Pensionsansprüche, aber wenn man wieder eine neue Beamtenstelle antritt, wird die Zeit, die man im Beamtenverhältnis verbracht hat, angerechnet. Wenn man zwischendurch mal nicht verbeamtet war, wird eben nur die "Lücke" nicht berechnet.
    Die Erfahrungsstufen bleiben gleich.


    Frage: Könnte man seine Entlassung beantragen, dann in dem Bundesland nicht mehr verbeamtet sein und sich dann in einem neuen Bundesland nach erfolgreicher Bewerbung verbeamten lassen? Ginge das generell oder heißt es: einmal quasi-gekündigt, Beamtenstatus adé - Deutschlandweit!?

    Ob das wirklich deutschlandweit gilt, weiß ich nicht. Wie schon in einem anderen Thread geschrieben: Es ist ein Ammenmärchen, dass man nicht mehr verbeamtet werden kann, wenn man einmal raus ist.
    Das ist - für NRW weiß ich es sicher - problemlos möglich, natürlich sofern Stellen vorhanden sind. Und man muss eben den gesamten Verbeamtungsprozess neu durchlaufen. Viel Glück!


    .... Weil jetzt aber die Noten in allen schriftgebundenen Fächern total unterirdisch waren, ...


    Bezieht sich diese Aussage auch auf Mathematik, oder kommt das Kind in Mathe gut zurecht?
    Wie kommt das Kind im Allgemeinen klar, versteht es Aufgabenstellungen, wenn du sie mündlich erklärst usw?

    Vielleicht liegt sogar eine Legasthenie vor. Eine außerschulische Förderung wäre da dringend vonnöten, das kannst du in der Schule nunmal nicht auffangen. Auf jeden Fall musst du die Mutter in die Pflicht nehmen, das Kind benötigt sicher weitergehende Förderung!

    Mit Anwenden des Nachteilsausgleichs und Aussetzen der Noten (in NRW Lesen/Rechtschreiben) könnte das Kind ja vielleicht "durchkommen".
    Wenn es jedoch auch in Mathematik leistungsmäßig katastrophal ist und eine schwache Merkfähigkeit hat etc., dann kann man schon eher davon ausgehen, dass es eine allgemeine Lernbehinderung ist und nicht nur eine LRS. Das sollte dann schon nochmal überprüft werden.

    Ich weiß nicht, wie das in deinem Bundesland ist, aber in NRW kannst du dich nach deiner Entlassung wieder auf Beamtenstellen bewerben.
    Es ist ein Ammenmärchen, dass man, wenn man einmal raus ist, nicht wieder als verbeamteter Lehrer arbeiten kann.
    Natürlich muss man dann den ganzen Verbeamtungsprozess neu durchlaufen, inkl. Amtsarzt, Probezeit usw.
    Erkundige dich, wie das in deinem Bundesland ist. Viel Erfolg!

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