Beiträge von Susannea

    Guten Abend!

    Ich möchte keinen neuen Thread bezüglich meiner Frage aufmachen und hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Meine Frau erwartet aktuell unser zweites Kind. Ich weiß, dass der Beihilfeanspruch sich dadurch von 50% auf 70% für sie ändern würde. Zahlt sie dann automatisch 20% weniger für ihren Anteil an der privaten Krankenkasse oder bleibt ihr monatlich zu zahlender Anteil gleich? Das meinte jedenfalls ein Kollege, der selbst angestellt und privat versichert ist.

    Danke für Antworten!

    Deine Frau muss der KK den höheren Beihilfeanspruch mitteilen und nein, der Beitrag bei der PKV bleibt anders als bei Angestellten (die ja keinen Beihilfeanteil berücksichtigt haben) natürlich dann nicht gleich.

    Es gibt interessanterweise durchaus Bundesländer, die die Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte explizit verbieten.

    Genau, da müssen diese entweder an die weiteren Begleiter weitergegeben werden oder auf die Kinder umgelegt werden.

    Übrigens habe ich doch allen Ernstes als begleitende Mutter mich geweigert die Fahrt selber zu zahlen, das wäre ja wohl nun noch schöner gewesen. Aber genauso wenig will ich sie als Lehrkraft zahlen.

    Ja, so ist das in Bayern.

    Streng nach Liste.

    Siehst du, sowas gibt es weder in Berlin noch Brandenburg, da stellt man sich an den Schulen und bekommt nach dem Bewerbungsgespräch und ob es passt die Stelle oder nicht.

    Dann gibt es sogenannte Castings in Berlin, da sitzen meist mehr Schulleiter (mit mehreren Stellen auch noch) als es Bewerber gibt.

    In Brandenburg wirst du angeschrieben, ich denke alleine in diesem Jahr habe ich schon mehr als 20 Stellenangebote bekommen, befristet oder unbefristet und der erste Monat ist noch nicht mal rum.

    Kann dir in Thüringen die Schule eine Planstelle anbieten?

    Wow.

    Ist das wirklich so ungewöhnlich? Sowohl in Berlin als auch Brandenburg kannst du das. Berlin weiß ich sogar, dass zum Schuljahresende entfristet wird, wenn gewünscht und der Bedarf immer noch da ist (was er in vielen vielen Fällen eh ist), erst danach darf neu eingestellt werden.

    Ich werde hier im Forum eher in die links-grün-versiffte-jesuslatschen Ecke gedrängt. Auch habe ich Kinder und weiß sehr gut was es bedeutet ein Betreuungsproblem zu haben. Dennoch glaube ich, dass man schon eine (vielleicht nicht ganz so komfortable) Lösung finden kann.

    Genau, klar macht es keinen Spaß dafür 3 Stunden durch die Gegend zu fahren, aber ehrlich, danach wird eben manchmal nicht gefragt. Und ganz ehrlich, seid Corona machen wir das fast täglich, weil unsere Kinder da nämlich nicht mehr Bahn fahren durften (dann fuhr sie ständig nicht, so wie letzte Woche auch wieder usw.) leider haben ihre Kinder ihre Hobbys noch ein Stück an meiner Schule vorbei, d.h. ich fahre oft nach Hause, lade die Kinder ein und fahre die selbe Strecke (und ein Stück weiter) wieder rein und warte dann noch fast 2 h während sie Training haben.
    Man gewöhnt sich an alles, aber man kann sich eben auch echt anstellen.

    Bzgl. Anpassungsvertrag: nach meinen Infos müssen Teilzeitanträge (und deren Änderungen) spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der genehmigten Zeit gestellt werden. Wie läuft das dann mit dem Anpassungsvertrag? (Sorry, aber das hatte ich noch nie. Wäre aber mal interessant zu wissen. Fürs nächste Mal.)

    Ist ja in Berlin auch so und trotzdem schreibt uns oft die Personalstelle an oder die Schule spricht uns an, ob wir nicht doch noch erhöhen wollen, bei uns ist der Anpassungsvertrag (meist formlos) dann innerhalb einer Woche oder so durch, nur bis die Bezahlung stimmt, dauert das etwas länger.
    Solange Bedarf ist, geht rauf hier ganz schnell und Bedarf scheint es ja bei euch zu geben.

    Wenn es Vertretungsstunden für z.B. jemand langzeiterkrankten usw. sind, dann gibt es bei uns einen zusätzlichen Vertretungs (PKB)-Vertrag, ich denke, das dürfte in NRW nicht viel anders sein.

    Berlin will für die Angestellten mit dem Februargehalt zahlen (mal sehen, ob dann die Leistungsprämien aus dem letzten Jahr auch), ob die Beamten es bereits mit dem Februar-Bezügen bekommen, muss ich mal meine Kollegin fragen, das weiß ich nicht.

    Ja, wenn du so abrechnen willst (und darfst), meinetwegen.
    Ich finde es ... grenzwertig und a,...

    Für mich ist es eine vorübergehende Deputatserhöhung und da ist mir Krankheit oder Feiertag schnuppe, es soll bezahlt werden.
    Ob die Bezahlung mit Änderungsvertrag erwirkt wird (wahrscheinlich zu Beginn des Zeitraums), oder durch +2 Halbjahresstunden auf dem schulinternen Konto, die nächstes Halbjahr oder Schuljahr abgegolten wären, ist es egal (natürlich für die Pension nicht, verstanden)

    DAs sehe ich auch so.

    Bei uns wird glücklicher Weise dann über PKB durchgängig erhöht und somit auch Ferien, Krankheit usw. mit der erhöhten Stundenzahl mitbezahlt.

    Dein Abraten hängt damit zusammen, dass du im persönlichen Umfeld einen Fall kennst, dem Leistungen aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigenpflichten aberkannt wurden. Das wiederum handhaben alle Versicherer genau so.

    Diese Behauptung hatten wir auch schon mehrmals und trifft immer noch nicht zu.

    Auch ohne die Erfahrung würde die Debeka durch ihre aggressiven Werbeversuche für mich niemals in Frage kommen, da fallen mir deutlich viele, deutlich bessere Versicherungen ein.

    Wie gesagt, ich bin mit der Hansemerkur zufrieden, meine Familie ist bei der Landeskrankenhilfe Lüneburg usw.

    Aber wie auch schon mehrmals gesagt, da steigt und fällt viel mit dem zuständigen Berater, wie bei allen Krankenkassen.

    Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine SL erlebt, die eine Frage beantwortet hat, ohne sicher zu sein, dass die Antwort richtig ist.

    Na da bist du scheinbar bisher verwöhnt worden, wir bekommen oft erstmal eine Antwort und wenn man dann nachfragt, wo man dann nachlesen kann, ist es gar nicht mehr so sicher usw.

    Also stelle ich mir eine bayrische RS genau wie eine Grund-, Real- Oberschule oder Gymnasium jedes anderen Bundeslandes vor.

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