Mir ging es um diesen Teil, da ist es einfach falsch, dass es nur für die ersten zwei Jahre gilt. 2 Jahre festlegen gilt bis zum 3. Lebensjahr.
Wenn du dann z.B für den 25. Lebensmonat anmeldest, musst du dich wieder für zwei Jahre festlegen. (Also wenn du für die ersten zwei Lebensjahre angezeigt hast)
Nein, das musst du nicht, du musst dich nur für die ersten zwei Jahre festlegen, danach gibt es keine Angabe mehr, für welche Zeit du dich festlegen musst. Wenn die ersten 24 Monate Elternzeit um sind darfst du im Wochenrhythmus anmelden, wenn dir danach ist, das gilt übrigens gar nicht nur für die ersten 3 Jahre.
Also nein, deine Aussage ist wieder falsch.