Beiträge von Susannea

    Also dürfen sie eingesetzt werden ... zur Aufsicht. Plattyplus These geht also wohl auch bei euch nicht auf.

    Genau, es tut dann immer noch nicht weh, weil die Schulen nicht geschlossen sind. Wobei es in der Regel den Nachmittagsbereich viel härter trifft, den haben wir teilweise dann schon geschlossen, aber das ist eben nur halb so schlimm, wenn ab 13:30 Uhr bis 18 Uhr nur noch Notbetreuung ist als wenn ganztägig Notbetreuung wäre.

    Wenn da keine angestellten Lehrer eingesetzt werden ... spielt es ja keine Rolle für den Streik.

    Nicht ganz, bei uns sind ja für die verlässliche Grundschule Lehrer und Erzieher zuständig, die alle dem selben Tarifvertrag unterstehen, also kann man da problemlos streiken, ohne das da vorher Lehrer eingesetzt waren, aber ja, weder dürfen die dann angehalten werden das Nachmittagsprogramm zu übernehmen noch den Unterricht, denn nein, für angestellte Lehrer dürfen keine verbeamteten Lehrer während eines Streiks vertreten, die dürfen nur beaufsichtigen.

    Also wenn man z.B. in der „verlässlichen Grundschule“ ganz gezielt die Nachmittagsaufsicht von 13-13.30 Uhr bestreiken würde,

    Da werden einfach die Kollegen eingesetzt, die 6./7. oder 8. Stunde Unterricht haben und schon ist es keine Nachmittagsaufsicht mehr.
    Bei uns endet da der Unterricht nämlich noch nicht.

    … und gemäß Gerichtsurteil ist es verboten Beamte als Streikbrecher einzusetzen.

    Naja, sie dürfen/müssen die Kinder in der Zeit aber betreuen, damit sind sie keine Streikbrecher, weil kein Unterricht stattfindet, aber damit tut der Streik auch erstmal nicht sichtbar weh (denn bis die Eltern merken, dass auch fehlende Stoffvermittlung Auswirkungen hat, dauert das leider meist lange bis sehr lange).

    Und somit bleiben anders als bei der IG Metall die Schulen eben offen!

    Guten Abend!

    Ich möchte keinen neuen Thread bezüglich meiner Frage aufmachen und hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Meine Frau erwartet aktuell unser zweites Kind. Ich weiß, dass der Beihilfeanspruch sich dadurch von 50% auf 70% für sie ändern würde. Zahlt sie dann automatisch 20% weniger für ihren Anteil an der privaten Krankenkasse oder bleibt ihr monatlich zu zahlender Anteil gleich? Das meinte jedenfalls ein Kollege, der selbst angestellt und privat versichert ist.

    Danke für Antworten!

    Deine Frau muss der KK den höheren Beihilfeanspruch mitteilen und nein, der Beitrag bei der PKV bleibt anders als bei Angestellten (die ja keinen Beihilfeanteil berücksichtigt haben) natürlich dann nicht gleich.

    Es gibt interessanterweise durchaus Bundesländer, die die Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte explizit verbieten.

    Genau, da müssen diese entweder an die weiteren Begleiter weitergegeben werden oder auf die Kinder umgelegt werden.

    Übrigens habe ich doch allen Ernstes als begleitende Mutter mich geweigert die Fahrt selber zu zahlen, das wäre ja wohl nun noch schöner gewesen. Aber genauso wenig will ich sie als Lehrkraft zahlen.

    Ja, so ist das in Bayern.

    Streng nach Liste.

    Siehst du, sowas gibt es weder in Berlin noch Brandenburg, da stellt man sich an den Schulen und bekommt nach dem Bewerbungsgespräch und ob es passt die Stelle oder nicht.

    Dann gibt es sogenannte Castings in Berlin, da sitzen meist mehr Schulleiter (mit mehreren Stellen auch noch) als es Bewerber gibt.

    In Brandenburg wirst du angeschrieben, ich denke alleine in diesem Jahr habe ich schon mehr als 20 Stellenangebote bekommen, befristet oder unbefristet und der erste Monat ist noch nicht mal rum.

    Kann dir in Thüringen die Schule eine Planstelle anbieten?

    Wow.

    Ist das wirklich so ungewöhnlich? Sowohl in Berlin als auch Brandenburg kannst du das. Berlin weiß ich sogar, dass zum Schuljahresende entfristet wird, wenn gewünscht und der Bedarf immer noch da ist (was er in vielen vielen Fällen eh ist), erst danach darf neu eingestellt werden.

    Ich werde hier im Forum eher in die links-grün-versiffte-jesuslatschen Ecke gedrängt. Auch habe ich Kinder und weiß sehr gut was es bedeutet ein Betreuungsproblem zu haben. Dennoch glaube ich, dass man schon eine (vielleicht nicht ganz so komfortable) Lösung finden kann.

    Genau, klar macht es keinen Spaß dafür 3 Stunden durch die Gegend zu fahren, aber ehrlich, danach wird eben manchmal nicht gefragt. Und ganz ehrlich, seid Corona machen wir das fast täglich, weil unsere Kinder da nämlich nicht mehr Bahn fahren durften (dann fuhr sie ständig nicht, so wie letzte Woche auch wieder usw.) leider haben ihre Kinder ihre Hobbys noch ein Stück an meiner Schule vorbei, d.h. ich fahre oft nach Hause, lade die Kinder ein und fahre die selbe Strecke (und ein Stück weiter) wieder rein und warte dann noch fast 2 h während sie Training haben.
    Man gewöhnt sich an alles, aber man kann sich eben auch echt anstellen.

    Bzgl. Anpassungsvertrag: nach meinen Infos müssen Teilzeitanträge (und deren Änderungen) spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der genehmigten Zeit gestellt werden. Wie läuft das dann mit dem Anpassungsvertrag? (Sorry, aber das hatte ich noch nie. Wäre aber mal interessant zu wissen. Fürs nächste Mal.)

    Ist ja in Berlin auch so und trotzdem schreibt uns oft die Personalstelle an oder die Schule spricht uns an, ob wir nicht doch noch erhöhen wollen, bei uns ist der Anpassungsvertrag (meist formlos) dann innerhalb einer Woche oder so durch, nur bis die Bezahlung stimmt, dauert das etwas länger.
    Solange Bedarf ist, geht rauf hier ganz schnell und Bedarf scheint es ja bei euch zu geben.

    Wenn es Vertretungsstunden für z.B. jemand langzeiterkrankten usw. sind, dann gibt es bei uns einen zusätzlichen Vertretungs (PKB)-Vertrag, ich denke, das dürfte in NRW nicht viel anders sein.

    Berlin will für die Angestellten mit dem Februargehalt zahlen (mal sehen, ob dann die Leistungsprämien aus dem letzten Jahr auch), ob die Beamten es bereits mit dem Februar-Bezügen bekommen, muss ich mal meine Kollegin fragen, das weiß ich nicht.

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