Nein, kein Denkfehler, genau so kannst du es machen.
Beiträge von Susannea
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Ich dachte immer, mit Teilzeit verzichtet man auf einen Teil der Arbeit und damit auf einen Teil des Geldes.
Ja, dann kann es eben genau nicht sein, dass ich diese Arbeit immer jede Tag die Woche machen soll, wenn ich nur einen Teil des Geldes bekomme.
Bei einigen Schulleitern sollst du aber nur auf einen Teil des Geldes verzichten, aber genauso immer zur Verfügung stehen, wie Vollzeit und das kann und darf eben nicht sein!
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Und genau diese Schulterzuck-"Ich hab ja Kinder"-Haltung stört mich so enorm bei jungen Eltern
Nö, es war mein freier Tag und somit hätte ich genauso gut auch zuhause bleiben können (tun übrigens bei uns viele Kollegen ohne Kinder ja auch, weil sie da eben schon andere Termine haben).
Außerdem ist das nun einmal so vorgeschrieben bei uns, dass das im Zweifelsfall mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren sein muss bzw. man dann freizustellen ist.Dafür verzichten wir ja als TZ-Kräfte auf genügend Geld, um das auch an Vorteilen haben zu können/müssen.
Übrigens nein, auch die Träger der Schulhelfer, Erzieher, Sozialarbeiter usw. erlauben das problemlos bei unseren Leuten, warum auch nicht, stören doch nicht wirklich. -
Nach Ende des Elterngeldbezugs darfst du immer anfangen, egal wann das ist.
Na das ist doch aber hier wohl auch so. Wobei es ja hier um den Beginn geht und das ist nun noch größerer Unsinn.
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Bei uns gibt es gar keine Zeugniskonferenzen, die gibt es nur in Brandenburg und ich sprach ja von den Gutachtenkonferenzen (geht es nicht um Noten sagt das ja eigentlich schon aus!) und da nehmen sie teil in Brandenburg

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Wenn der Vater Zeit hat, die Kinder zu bringen, kann er sie ja auch betreuen
Nein, der hat dann nämlich entweder seine Arbeit unterbrochen oder erst da angefangen zu arbeiten. Das wäre ja bei dem Thread hier auch so, dass jemand erst nachmittags anfängt.
Und ja, ich bin entweder zu spät gekommen oder vorher gegangen im Unterricht. Die Schulleitung konnte sich überlegen, was wichtiger ist, anwesend sein einen Teil oder gar nicht, aber in der Regel fangen die Konferenzen bei uns so spät an, dass man das schafft. Oder sie sind eben so früh fertig, dass man einfach früher geht und dann rechtzeitig da ist, um das Kind zu betreuen -
Missbräuchlich wäre: Ich nehme 15 Monate, dann kommen die Sommerferien und dann nehme ich noch mal 9 Monate. Z.B.
Selbst dann ist es fraglich, ob es missbräuchlich ist, denn das Gesetz erlaubt das explizit. (und machen ja AN außerhalb auch, dass sie da ihren Resturlaub nach dem Elterngeld erstmal einschieben und dann mehr Elternzeit nehmen).
Also nein, eigentlich darf es alles meiner Meinung nach nicht diskutiert werden, NRW macht es trotzdem und nach den aufgestellten Regeln steht dort klar, beim Ende der Maximalzeit (und das sind 3 Jahre!) ist es okay. Warum sollte es denn auch bei 2 Jahren okay sein und bei 15 Monaten (wo man so lange z.B. Elterngeld bekommt) nicht?!? Nur weil da jemand anders Ferien festgelegt hat?!? -
Ich weiß jetzt nicht, wie lang sein Schulweg ist, aber ich wäre dann z.B. 1,5 Stunden unterwegs. Plus die Zeit, die es dauert, ein Kleinkind "einzuladen", das geht auch nicht in 30 Sekunden.
Ja, das habe ich regelmäßig dann gemacht (2h hin- und her fahren insgesamt) oder mir die Kinder bringen lassen, die größeren habe ich übrigens dann oft in den Späthort bis 18 Uhr geschickt, somit waren schon mal 2 Stunden ca. mit Spielzeit/-zeug vor Ort überbrückt, blieb nur noch ca. eine Stunde übrig und die dann ankommenden Kinder zeigten der Schulleitung auch deutlich, dass sie zum Ende kommen muss (weil wir eben dann schon meist 2h in der Konferenz saßen)
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Nächstes Jahr liegt der Geburtstag dann noch früher in den Ferien. Mal schauen, was da wieder diskutiert wird.
Da ist die Maximalzeit um und es kann und darf nicht diskutiert werden, das sollte problemlos durchgehen
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kodi Ah, mal eine andere Meinung dazu.
Du würdest also kein Problem damit haben, einen Thread zum ersten Mal zu lesen, das Thema an sich ansprechend zu finden, darauf antworten zu wollen und dann zu sehen, dass du mit deiner Antwort aber voll in ein völlig anderes Thema/ein anderes Gespräch, das gerade läuft, hineinplatzt?
(Nur zur Klärung meines "Tons": ich frage das ruhig und respektvoll, weil ich es wirklich wissen will.)
Würdest du dann nicht antworten/doch themenbezogen antworten, ist ja egal, dass das Thema schon ein anderes ist/dich am neuen Thema beteiligen?
Naja, wenn das Thema inzwischen nur noch ein anderes ist, dann ist der Thread meist älter und dann braucht man auch nicht mehr wirklich zur Ursprungsfrage zu antworten, weil sich das meist entweder erledigt hat oder aber beantwortet wurde.
Ich finde, ein Gespräch würdest du ja auch nicht abwürgen, bloß weil man nicht mehr bei der Ursprungsfrage ist (was meist gut ist) und so sollte es meiner Meinung nach in einem Forum auch sein, es entwickeln sich andere Themen und manchmal werden die dann ausgegliedert und manchmal nicht, aber abwürgen sollte man die nicht.
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Verstehe ich das richtig: Schüler und Eltern stimmen mit über die Noten anderer Schüler ab? Über deren Nachteilsausgleich oder Klassenwiederholung? Ggf. gar über deren Versetzung oder Abschluss? Und man wundert sich hier darüber, dass das manche für seltsam halten?
Nein, das verstehst du nicht richtig, bei uns sind Eltern grundsätzlich nicht stimmberechtigt, sondern haben nur beratende Funktion und das wird eben gerne genutzt, weil es eine andere Perspektive ist und nein, da geht es nicht um Noten.
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Es ist aber ein Unterschied, ob man was befremdlich findet oder behauptet, die haben da eben nichts zu suchen und das wäre peinlich und ich weiß nicht was, obwohl man es gar nicht beurteilen kann.
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Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.
Gibt es, alle Ablehnungen, die verhandelt wurden sind denen um die Ohren geflogen. Berlin hat ja den selben Unsinn mal versucht wie NRW (wo sich scheinbar keiner dagegen wehr) und hat recht deutlich verloren.
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Wenn das Gesetz von Ablehnung aus betrieblichen Gründen redet, dann muss die Elternzeit ja trotz gegenteiliger Behauptungen weiter oben genehmigt werden und nicht nur angezeigt werden, oder habe ich da einen Denkfehler? Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.
Na da konnte mal wieder jemand den Gesetzestext nicht lesen, bei einem 3. Abschnitt nach dem 3. Lebensjahr kann abgelehnt werden aus dringenden betrieblichen Gründen, aber nicht davor!
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Aber hier will ja jemand gar nicht in den Ferien oder davor aufhören, sondern anfangen mit der Elternzeit und da macht das dann erst recht keinen Sinn
Das Gesetz sagt zwar, dass aus betrieblichen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann.
Aber doch nur für einen 3. Abschnitt.
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Das gilt für mein Bundesland auch. Daher kann ich diese unkritische Haltung der KuK hier nicht verstehen.
Nee, du kannst einfach nicht verstehen, dass man durchaus auch gute Erfahrungen mit Sachen gemacht haben kann, die nicht in deinem Raum vorkommen, die du gar nicht kennst, aber weißt, dass sie schlecht sein müssen.
Hat so ein bisschen was vom kleinen Kind, was vorher schreit, dass ihm das Essen nicht schmeckt, ohne je probiert zu haben. -
Ein Elternzeitantrag gibt es ja nicht, sondern es ist eine Anmeldung.
Und die ist in der Regel (wenn es nicht der 3. Abschnitt ist) gar nicht abzulehnen.
Der AG hat nun eigentlich das Problem, nicht du, du betreust wie angemeldet dein Kind, wie er dann den Rest regelt, sein Problem.
Du kannst und sollteste allerdings auch noch mal begründen, warum die Zeiten so liegen müssen.
Biete ansonsten den Verantwortlichen an das Kind mit in die Schule zu nehmen oder ihnen ins Büro zu setzen, aber ich denke, wenn du sagst, ab da beginnt der Arbeitsvertrag deiner Frau bzw. ihr müsst das deshalb so aufteilen, dann können sie eh nichts machen.
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