Der Brief ist ja an die Schulleiter, nicht an die Lehrer, also hat er für uns erstmal eh keine Auswirkung, aber da drin steht, dass die Lehrer noch einen Brief erhalten und das nur darum gebeten wird, noch einen Antrag zu stellen, wenn man es noch nicht gemacht hat (und den aber auch jederzeit später stellen zu können).
Also alles genau wie ich gesagt habe, keinerlei rechtliche Grundlage usw.
Und ja, die GEW lässt prüfen, ob das mit den Fristen so geht, ob diese Ungleichbehandlung, wer ab wann den Nachteilsausgleich erhält usw. so geht.
Die Frage, ob man den Antrag online stellen muss, sicher nicht, denn das man dies muss steht nirgends.
Das wird sicher erst kommen, wenn die Senatsverwaltung später irgendwann mal mit solch einer irrwitzigen Idee kommen sollte (was ihr natürlich zuzutrauen ist) den daher nicht zahlen zu wollen.
Zumal ja ein Teil der Lehrkräfte die nicht verbeamtet werden den Antrag gar nicht stellen muss, weil sie entweder nach Meinung des Senats den Ausgleich eh nicht bekommen oder weil sie gar nicht verbeamtet werden können, was ja niemand jetzt schon ohne weiteres wissen kann.