Beiträge von Susannea

    Zitat

    Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Kalendermonat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten hat. § 2c Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend

    Schönes Beispiel übrigens, dass deine Aussage nur Quatsch sein kann, ist der Satz aus dem BEEG;

    Man kann also verschiedene Steuerklassen in der Zeit haben und es wird nur eine berücksichtigt, also kann das Nettogehalt gar nicht interessieren.


    Und hieraus ist es auch klar, denn hier steht ja nicht, es zählt der Nettobetrag, sondern:

    Zitat

    Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit.

    Und da stehen ja die Abzüge nach dem BEEG und nicht nach der Gehaltsabrechnung oder des EStG o.ä.


    Zitat


    Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet die Elterngeldstelle ein vereinfachtes Verfahren an. Deshalb kann sich das Ergebnis unterscheiden von Ihrem tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es zum Beispiel auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht. Anhand Ihres „Elterngeld-Nettos“ wird dann Ihr Elterngeld berechnet.

    Was Sie zum Elterngeld wissen müssen | Familienportal des Bundes

    Das ist doch Quatsch.. sonst würden die Leute nicht die Steuerklasse tauschen, um mehr Elterngeld rauszubekommen.

    Nein, das ist kein Quatsch, deine Antwort ist Quatsch, denn es werden natürlich Pauschalen für Steuern (abhängig von der Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und es wird NIE NIE NIEMALS das Netto für die Berechnung genommen und wurde es auch noch nie!

    Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn😎.

    Nein, das tat es noch nie, sondern immer aus dem Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen und da ist eben die Frage, ob die Zulagen zu dem Brutto dazu gehören oder nicht.

    Ich würde erstmal von ja ausgehen, weil es ja ein Gehaltsbestandteil ist, arbeitest du nicht, bekommst du es ja auch nicht, anders als beim Kindergeld.

    Du hast dich aber auf die Vergangenheit bezogen.

    Nein, ich habe klar von der Zukunft gesprochen und gesagt, die Vergangenheit hat sie auch sowas nicht wirklich interessiert, da wird die Zukunft spaßig.

    Habe ich auch mehrmals wiederholt, dass es darum geht, dass ich nicht sehe, dass es einfacher wird.

    Doch, das ist die neue Regel, die ab diesem Jahr gilt. Da gibt es nichts begreifbar zu machen. Der Finanzbeamte, der für meine Steuererklärungen zuständig ist, hat hinreichende Rechtskenntnis.

    Nein, es ist eben nicht die Regel ab diesem Jahr, das dürfen nur bestimmte Leute, die Regel bleibt weiterhin nur das eine oder das andere an einem Tag! Steht ja auch im Link so drin! Siehe dazu Beispiel B und das alle Lehrer unter Beispiel A fallen, steht dort leider auch nicht, sondern das tageweise ein Schreibtisch sogar reichen würde, um es nicht beides absetzen zu können!

    Susannea, vielleicht liest du noch mal in Ruhe deine Beiträge, z.B. diesen hier:

    Ja, genau das habe ich geschrieben und ja, das hat hier das Finanzamt gar nicht interessiert und irgendwer hat gesagt, er musste ein Schreiben vom Schulleiter vorlegen usw.
    Interessiert die einfach gar nicht, was das Urteil sagt, aber das was ich geschrieben habe, war ja, dass es ein Spaß wird, weil man eben denen die neue Ausnahme erst begreiflich machen muss, also bitte nicht immer die Zitate komplett aus dem Zusammenhang reißen und nein, ihr braucht mir auch nicht mit Urteilen kommen, denn es gibt noch keine, die aktuell interessant werden könnten. Und es gibt keine, die das Finanzamt dazu interessiert haben, denn ja, ich brauchte auch eine Bescheinigung von der Schule. Und nun?!? Aber das ist ja auch nicht wirklich ein Verstoß gegen das Urteil, sie versuchen nur klar zu machen, dass das gar nicht auf Lehrer zutreffen kann, ihrer Meinung nach.

    Und ja, ich hätte MarieJ gleich sagen sollen, ihr Urteil hilft nicht, weil total veraltet, aber auch das hat das Finanzamt hier ja nicht interessiert, auch vor der neuen Regelung nicht.

    @ Susannea

    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein…er-6745738.html

    Das heißt, dass Berliner Finanzämter gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.

    Wie Marie schon oben beschrieb, sehen das Finanzämter in NRW anders.

    Nee, du hast den Artikel scheinbar nicht verstanden. Der Gesetzgeber hat eine andere Variante geschaffen und nach dem darf eben nur noch das Arbeitszimmer absetzen mit pauschal 1260 Euro, wer das vorher unbegrenzt konnte. Das sagt das ab 2023 geltenden Gesetz, da hilft auch kein völlig veralteter Artikel von 2010 bei.

    Und welche Berliner Finanzämter?!?


    Und es kann auch nicht wie MarieJ behauptet seit 2010 einschlägige Urteile zu einer 2023 neu entstehenden Variante des Gesetzes geben.
    Und das wird eben der Spaß werden und den werde ich sicher nicht alleine haben!


    und wie DIE Finanzämter NRW das sehen, wirst du erst merken bzw. kannst es ja vermutlich gar nicht für alle sagen. Immerhin scheint auch ein Kollege/eine Kollegin aus NRW sich auf den Spaß zu freuen, scheint also nicht überall immer alles so einfach zu sein!

    Dazu gibt’s spätestens seit 2010 einschlägige Urteile.

    Interessiert aber mehrere Finanzämter nicht, wie dir hier ja auch schon Kollegen mitgeteilt haben, bei uns interessiert die sowas eben auch genau gar nicht.

    Und ich vermute, dass du, Susannea, noch manches nicht verstanden hast, auch von dem, was ich schrieb - aber lassen wir’s dabei.

    Im Link von der GEW

    Nein, es zeigt, dass du es nicht verstanden hast, sonst würdest du sehen, dass der Text von der GEW Unsinn ist, denn entweder man kann pauschal 1260 Euro absetzen, dann ist das das abgeschlossene Arbeitszimmer (was laut Haufe z.B. für Lehrer nicht mehr geht) oder man kann pauschal bis 1260 Euro absetzen, dann ist es über die Homeoffice-Pauschale und dann ist es egal wie es ist, was es eben für Lehrer nun eh ist.


    Edit: Ist ja auch aus dem März und wie sich auch an anderen Stellen zeigt, längst überholt, wie z.B. mit Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale, aber das wusste man damals vermutlich noch nicht besser.

    Danke!

    Was heißt "bis zu 1260 Euro als Pauschale"? Pauschale oder nicht Pauschale?

    Das ist ja genau das, was die GEW sprachlich eben auch nicht sauber schreibt.

    Jemand mit einem richtigen Arbeitszimmer und nicht Lehrer (weil Mittelpunkt der Tätigkeit) kann pauschal 1260 Euro absetzen.

    Lehrer können die Homeofficepauschale, sprich 6 Euro je Tag, also nur bis zu 1260 Euro absetzen. Die können eben genau nicht pauschal 1260 Euro absetzen.

    Hoffe, das ist jetzt verständlicher.

    Natürlich konnte man das Mobiliar steuerlich absetzen. Wenn die 1250 € ausgeschöpft waren, musste das dann aber über die sonstigen Werbungskosten (Arbeitsmittel) geschehen.

    Mobiliar konnte komplett über Arbeitsmittel abgesetzt werden, da habe zumindest ich mir nie die Mühe gemacht das auf die Grenze runterzurechnen (und sieht WISO auch nicht vor), sondern gleich extra und nicht erst, wenn...

    Fahrtkosten kommen immer noch als Werbungskosten obendrauf.

    Nein, leider eben genau nicht mehr seit der Einführung der HO-Pauschale, da geht in der Regel nur entweder oder!

    Es wird also für uns ab 2023 deshalb leichter, weil wir nix mehr nachweisen müssen, die Höhe der Abziehbarkeit ändert sich mit + 10 € ja nur geringfügig.

    Du hast wirklich gar nichts davon verstanden, oder?!? Es ändert sich sehr viel, denn die 1260 Euro Pauschale trifft auf uns eben nicht zu, nun musst du tageweise mit 6 Euro je Tag absetzen (was mit der maximalen Arbeitstagezahl von 210 Tagen dann 1260 Euro ergeben würde), damit darf man in der Regel nun aber keine Fahrtkosten absetzen, weil in den meisten Fällen eben nur Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten geht und genau da liegt das Problem, was es eben nicht

    Bis 1260 € braucht es keine Nachweise (= Pauschale). Das sind exakt 210 Arbeitstage x 6€. Diese Arbeitstage könnte man auch höchstens mit der Tagespauschale absetzen.

    Nein, da bringst du es wirklich durcheinander. Die Pauschale eben ohne die Tage dürfen die Leute mindestens ansetzen, die bisher unbegrenzt ihr Arbeitszimmer absetzen konnten, wir müssen tageweise rechen! Haben also zwar pro Tag eine Pauschale, aber eben nicht die Pauschale von 1260 Euro!

    Anschaffungen zur Möblierung u.ä. waren die einmal eingereicht, reichte bei mir in den Folgejahren eine einfache Angabe der Gesamtkosten, nur bei Anschaffungen fürs Mobiliar wurde mal ein Nachweis verlangt.

    Mobiliar war nie mit im Arbeitszimmer drin, sondern immer extra und daher auch über den 1250 Euro, die maximal angesetzt werden konnten.

    Soweit ich weiß konnten Lehrer:innen schon immer bzw. bei mir ab 1992 - bis auf 2007 bis 2010 - ein Arbeitszimmer absetzen, gedeckelt auf 1250 €

    Genau darum geht es ja, dass es jetzt pauschal angesetzt werden kann, aber eben nicht mehr für Lehrer.
    Diese Pauschale wäre in der Regel höher als man tatsächlich an Kosten hat, aber genau wie früher geht das dann nur mit einem abgeschlossenen Raum.
    Man scheint sich aber wohl verständigt zu haben, dass Lehrer nun kein Arbeitszimmer mehr absetzen können ab 2023, sondern "nur" die Homeofficepauschale (und anders als andere Berufe) und gleichzeitig die Entfernungspauschale.

    Forderung

    • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro
    • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis
    • Laufzeit 12 Monate

    Weiterhin erwarten wir:

    • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sowie
    • eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten
    • Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

    Hm, komisch, bei uns stehen da noch ganz andere Forderungen mit drin:

    Zitat

    Neben der Gehaltsforderung erwarten die Gewerkschaften den Abschluss eines Tarifvertrags für Studentische Beschäftigte (TV Stud), den es bislang nur in Berlin gibt, und die Übernahme der Verbesserungen, die die Gewerkschaften 2022 für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erkämpft haben. Für die GEW ist darüber hinaus wichtig, dass die TdL endlich ihre Verhandlungszusage zur Weiterentwicklung der Lehrkräfte-Entgeltordnung (TV EntgO-L) einlöst.

    oh dann bin ich gespannt, wie es sein wird... es betrifft ja wohl alle Lehrkräfte...

    und ich war schon sooo happy, weil mein Finanzamt die 2022er Erklärung zum ERSTEN Mal sowohl ohne nachgeforderte Unterlagen als auch vollständig anerkannt hat.
    Dann wird es 2023 wieder anders sein.

    So ging es mir auch und ich hatte ähnliche Gedanken, ich bin nicht sicher, ob es für Lehrer nun besser und einfacher wird

    Ich bin jetzt verwirrt: warum die HO-Pauschale bei Lehrer*innen? Du meinst, für diejenigen, die kein Arbeitszimmer haben, oder?

    Leider nein, ab 2023 steht nun überall das bei Lehrern eben das Arbeitszimmer nicht mehr der Mittelpunkt ist und deshalb nur noch die Homeofficepauschale geht.

    Und da bin ich ehrlich: wenn ich kein Büro hätte, wüsste ich nicht, wie ich auf ehrliche Art und Weise HO eintrage (Anzahl der jährlichen gesetzlichen Arbeitstage minus Schultage?).

    Warum, arbeitest du an Schultagen nicht an deinem Schreibtisch zuhause?

    Dann bleibe ich bei meiner nicht ausgeschöpften Arbeitszimmer-Berechnung,

    Genau die fällt aber 2023 weg, entweder eben unbegrenzt absetzbar oder Homeofficepauschale

    und jetzt zu den Lehrkräften: Warum dürften wir dann die Pauschale ansetzen und nicht die (ggf. gedeckelte) Berechnung? Sowohl quantitativ als auch qualitativ liegt der Schwerpunkt an der Schule (von den Abi-Online-Menschen vielleicht abgesehen)

    Also bei uns liegt weder quantitativ noch qualitativ meist der Mittelpunkt an der Schule, sondern zuhause aber ja, es wird wohl bei Lehrern doch die Homeoffice-Pauschale genommen mit dem Unterschied, dass wir an den Schultagen zusätzlich die Entfernungspauschale nutzen dürfen.

    Okay, also keine Möglichkeit der Absetzung der Pauschale für "normale" Arbeitnehmer*innen. (Selbstverständlich hat mein Mann dort einen Platz, nur: er DARF zwei Tage im HO arbeiten. Ja, ich weiß, einige Firmen haben durch die Pandemie Arbeitsplätze rationalisiert, es ist nicht der Fall).

    Dann darf er an den Tagen die Homeofficepauschale nutzen, die bei voller Nutzung auch bei 1260 Euro landet ;)

    Vollständig absetzen kann man ein Arbeitszimmer doch nur, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist doch bei zwei Tagen HO pro Woche doch nicht der Fall, da gibt es die HO-Pauschale, oder verstehe ich das falsch?

    Nur da darf man unbegrenzt absetzen, wenn er zwei Tage vertraglich Homeoffice hat, ist davon auszugehen, dass im Betrieb an diesen Tagen kein anderer Arbeitsplatz für ihn zur Verfügung steht, dann kann man nur begrenzt absetzen.

    Ab 2023 ist auch die zeitliche Komponente gar nicht mehr entscheidend, sondern wo qualitativ der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt.

    Ich dachte, du hättest oben geschrieben, es sei eine Erneuerung ab 2023 und für jede*n. Hab ich einen Denkfehler?

    Ja scheinbar. Denn natürlich könnt ihr mit 2 Arbeitszimmern zwei Pauschalen absetzen, aber das könntet ihr eben auch bei einem. Warum dein Mann das vorher nicht absetzen konnte, sondern nur die HO-Pauschale, wenn es ein abgeschlossener Raum ist, das bleibt aber bei euch offen.

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