3. Dann sollte man beim Senat bis 30.9. den besagten Online-Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sonst kriegt man den Ausgleich anscheinend nie mehr (wusste ich erst kurz vorher von einer Kollegin), wo man dann aber ankreuzen musste, dass man nicht verbeamtet werden will. Ich kreuzte es an.
Wo hast du denn diese Info herbekommen, dass MAN das machen muss?!?! Und wer hat gesagt, sonst kriegt man den Ausgleich nie mehr (das ist definitiv Unsinn, steht ja auch anders in allen Schriftstücken vom Personalrat usw. drin, man bekommt den Ausgleich aber wenn man freiwillig auf die Verbeamtung verzichtet eben erst ab Antragsdatum und nicht rückwirkend ab 1.2.23, wie bei Ablehnungen durch den Senat.)
Also ich habe weiterhin beides beantragt (und das auch von der Personalstelle bestätigt bekommen), bekomme damit den Nachteilsausgleich wenn ich auf die Verbeamtung verzichte auch rückwirkend und wenn ich mich verbeamten lasse, dann eben nicht.
ZitatEdit: Gefunden, worauf du dich beziehst:
Sie werden gebeten, die erforderliche Erklärung in der Zeit vom 18. bis 30. September 2023 auf dem eigens dafür eingerichteten Service-Portal des Landes Berlin abzugeben.
zu dem Zeitpunkt hatte ich es ja längst beantragt und bestätigt bekommen und Bitten sind keine Verpflichtungen, also das ist nichts wert, was sie da geschrieben haben, das geht natürlich auch weiterhin später oder früher oder formlos usw.