Und du schriebst oben ganz klar, dass die Steuerklasse egal sei.
Nein, genau das habe ich nicht geschrieben!
Ich schreibe das Netto ist egal, die Steuerklasse ist natürlich wichtig, aber eben nur die überwiegende!
Und da man sich die letzen 12 Monate anschaut muss man natürlich früh genug wechseln.
Ja, so früh, dass man eine Steuerklasse überwiegend hat, das sind dann maximal 6 Monate vorher! (da zählt dann nämlich die aktuelle)
Mich nervt diese Falschberatung!
Das Problem ist nur, dass du hier die ganze Zeit als einzige falsch berätst, wie dir ja auch andere schon mitgeteilt haben und sogar das Ministerium sagt.
Ich frag mich wieso man sich dabei verschlechtern kann .. im Endeffekt ( falls man gemeinsam veranlagt) wird am Ende des Jahres doch eh 50:50 gemacht .. Splitting Tarif und so
Wo verschlechtern? Wenn man zu früh wechselt hat man im Moment erstmal vermutlich weniger Geld und nein, man hat nachher eben nur bei der gemeinsamen Veranlagung dann auf jeden Fall das selbe Geld raus, hilft einen aber für den Moment nicht unbedingt.
All das ist eh nur interessant, wenn die Frau deutlich weniger verdient bzw. sonst nicht auf den Höchstsatz käme.
Nein, das ist auch interessant, wenn die Männer auch in Elternzeit gehen usw. Da ist nämlich der richtige Zeitpunkt des Wechsels evtl. sehr entscheidend, weil man im Mutterschutz bereits wieder zurückwechseln kann (als Angestellte) und somit beide im besten Fall mit der besseren Steuerklasse berechnet werden.