Beiträge von Susannea

    okay, ich muss jetzt blöd nachfragen: jetzt/ab 2023 kann jede*r Arbeitnehmer*in eine "Büropauschale" absetzen, egal ob mit oder ohne Grund, zusätzlich zu der Pauschale Werbungskosten?

    Jein, jeder der ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, die Pauschale, wer nicht, der die Homeofficepauschale, die aber nur an Tagen, wo man keine Arbeitswege absetzt.

    Das schließt sich mit dem Arbeitszimmer ja nicht unbedingt aus.

    Das habe ich auch so gelesen, wie Susannea das schreibt. Die Benutzung der Pauschale ist daher sehr erfreulich, da durch ein geschickt getimtes Forward-Darlehen nächstes Jahr die Zinszahlungen in den Keller fallen :) Dadurch wären wir unter den 1260.

    Kommt bei uns auch sehr gut, denn der Hauskredit ist abgezahlt ;)

    Außerdem war ich aktuell schon "nur" noch bei 930 Euro, das sind ja dann noch mal etwas mehr als 300 Euro für mich mehr und 700 Euro für meinen Mann mehr, sind schon mal eben 1000 Euro mehr an Werbungskosten, die wir abziehen können und das sogar ohne Nachweise. Genial.

    Welche andere Regelung zum Arbeitszimmer gibt es sonst im EStG? Wenn es keine andere gibt, auf was sollte denn sonst verwiesen werden als auf diesen Satz? Ich bin offen für Hinweise.

    § 9 Abs. 5 EStG

    Womit du dann allerdings indirekt doch den von dir genutzten Paragraphen hast.



    Aber ganz wichtig, das alles, was du hier benannt hast mit der Pauschale usw. gilt erst ab der Steuererklärung 2023 und ja, da wird dann auch um Monate gekürzt, aber ja, da muss man dann eben bis 1260 Euro gar nichts mehr nachweisen zum Arbeitszimmer (außer evtl. das es das gibt und es abgeschlossen ist usw.), weil sonst nur die Homeofficepauschale gilt.

    Sprich ab der Steuererklärung, die man für dieses Jahr abgibt stimmen deine Annahmen, aber aktuell für die jetzt abzugebende trifft das alles noch nicht zu!

    Also bisher habe ich dazu nur ein "nein" bekommen. Ich höre mich mal bei den Kollegen um, ob es doch jemanden gibt, der nicht nur strikt nach Stiko impft.

    Naja, aber wie gesagt, da gehören ja viele dann irgendwo rein.

    Ich habe also soeben 4 Termine ausgemacht direkt vor den Herbstferien, nur für die Mittlere macht der Tag keinen Sinn, die hat zwei Tage später ein Handballspiel. Sollte die Große auch spielen, sagen wir den Termin ab, genauso beim Papa. Aber der Kleine und ich haben auf jeden Fall vor hinzugehen und das ging jetzt recht zügig und problemlos mit dem Termin (wenn eben auch nicht wählbar das Datum)

    Also ich habe keine Möglichkeit gefunden, überall wird nur nach Stiko geimpft und ich falle nicht unter die Risikogruppen. (Bei der Grippe-Impfung war das bisher allerdings nie ein Problem, die bekomme ich überall problemlos).

    Wir stehen zumindest alle 5 auf der Warteliste, ob das nun nach Stiko ist oder nicht, wird sich schwer klären lassen, ist mir aber auch egal ;)

    1. Und trotzdem bleibt das in diesem Fall sehr hohe Risiko, dass die Fahrt am Ende dennoch ausfällt. Da ist es dann schon ärgerlich, wenn man vorher alles geplant hat und das umso mehr, wenn man nur Teilzeitkraft ist.

    Bei uns ist noch nie eine ausgefallen, im Zweifelsfall sind Eltern mitgefahren.

    2. Ich habe ja eine Kollegin, die gerne mit würde und die Klasse gut kennt. Sie darf aber nicht.

    Dann soll die Schulleitung, die das untersagt eben entsprechenden Ersatz besorgen.

    Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, die Leitung darauf aufmerksam zu machen, dass man jemanden auch per Dienstanweisung dazu „zwingen“ kann.

    Kann sie ja eben auch nicht, genauso wenig wie der Schulleiter eine Lehrkraft zwingen kann, die Dienstanweisung wäre auch nicht erlaubt und wird trotzdem manchmal gemacht. Aber ja, ein externer Träger ist ein Problem, das haben wir eben überhaupt nicht mit genauso beim Land Berlin angestellten Erziehern.

    das noch als Teilzeitkraft mit 65%.

    Naja, die Planungszeit ist ja das eine, während der FAhrt wirst du ja aber 100% bezahlt, da sollte das keinen Unterschied machen.

    ch kenne das eigentlich nur so, dass in der Jahrgengsstufe zusammen geplant und entschieden wird, bevor die SL die Verträge unterzeichnet. Wie war das denn bisher bei euch?

    Sowas gibt und gab es bei uns noch nie und auch nicht, dass auch nur ansatzweise die Schulkonferenz befragt wird.

    Aber wie auch geschrieben: dann musst du mit der Begleitung leben, die er dir aussucht.

    Bei uns sucht sich jeder selber die Begleitungen, findet man keine, kann man nicht fahren, denn es ist freiwillig.

    Vom angeschlossenen Hort hat sich kein Erzieher bereit erklärt, mit zu fahren und es darf auch niemand gezwungen werden.

    Naja, genauso wenig wie Lehrer, aber ansonsten kann das natürlich auch eine Dienstanweisung sein, sie gehören ja in Berlin zum Schulpersonal und sind genauso beim Schulamt beschäftigt (in der Regel) wie die Lehrer.

    Nein, wie du sagst, das kommt ganz aufs Finanzamt an.

    Es gab ja in einigen Länder und Landkreisen während Corona sogar ein Betretungsverbot der Schulen, also evtl. kannst du damit argumentieren für die Monate. Wobei Arbeitsmittel eigentlich eh unbegrenzt absetzbar sein sollten, nicht nur beim Arbeitszimmer. Und das sind ja Camera und Headset usw.

    Ich habe meinem Kind damals einfach nur die Anlauttabelle gegeben und damit hat es mehr oder weniger lesen gelernt.

    Es gab vom Lük-Kasten auch noch eine Fibel "Mia-Mäusefibel", die mochte sie gar nicht und ob Fibel nutzen oder nicht richtig oder falsch ist, ist dann ja gleich das nächste Drama.

    Mein Mann korrigiert mich gerade: er hat eine ältere Dame beim Einkaufen gesehen.

    Das ist vermutlich der Punkt, das ganze wurde organisiert von einem fast 80 jährigen und viele seiner Altersgenossen haben wir dementsprechend getroffen, vermutlich wird da dann anders damit umgegangen.

    Aber schlimm finde ich ehrlich gesagt, nur weil eben andere das nicht gesehen haben, kann es nicht wahr sein. Zumal man ja nur evtl. eine andere Wahrnehmung hat. Nunja, was erwartet man von manchen Leuten hier?!?

    Vielleicht ist das in Berlin ja auch wieder anders als überall sonst ;)

    DAs ist genauso wie überall anders in Deutschland, dass eine Kündigung (wenn man davon redet, dann meint man in der Regel eine ordentliche) außerhalb der Probezeit (was ich ja explizit erwähnt habe) nicht geht, wenn sie nicht explizit erwähnt ist im Vertrag und der befristet ist.

    Naja, das es generell um ordentliche Kündigungen geht, ist doch klar, denn alles andere steht doch eh auf einem anderen Blatt und wird wohl kaum mit Weg zu weit usw. zu klären sein.

    Außerordentliche Kündigungen gehen immer irgendwie, sind aber nicht das, was man im Sprachgebrauch mit "Kündigung" meint.

    Daher bleibt für mich weiterhin verwirrend, wie man zu außerordentlichen Kündigungen in dem Zusammenhang kommt.

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