Austausch Teilzeit / Vollzeit mit Kindern

  • Das heißt, du weißt es besser als das Ministerium?

    Nein, das Ministerium schreibt es ja an anderer Stelle selber, dass die Nutzung des wirklichen Nettos nur für eine grobe Berechnung genutzt werden kann, weil ein Elterngeld-Netto genutzt wird. (wie ich oben verlinkt hatte)

    Es stellt es an der Stelle einfach total blöd da und ja, es ist inhaltlich dann falsch, aber das weiß das Ministerium genauso wie ich und auch viele andere ;)

  • Ergänzung: Zur eigentlichen Frage bleibt festzuhalten, dass regelmäßige Einkommensbestandteile - dazu gehören auch die Familienzuschläge - bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden steuerlich als "Sonstige Bezüge" zu behandelnde Bestandteile. Dazu gehören z.B. Prämien, Weihnachtsgeld u.ä.

    Ich danke dir!!

  • Auch der Rechner auf der Website des Ministeriums fragt übrigens Bruttobeträge ab. Neulich noch mit meiner Schwester durchgespielt.

    Die haben beides und schreiben das eben auch klar, einen Schnellrechner mit Netto-Beträgen, der zum Überschlag gedacht ist (was ich wie gesagt sehr gefährlich finde, weil viele den nicht richtig füllen können) und eine ausführliche Berechnung, die natürlich mit den Brutto-Beträgen rechnet.

  • Gott sei dank bist DU nicht meine Beraterin..


    natürlich ist das Netto entscheidend.. scheißegal wie sie es berechnen.. und dafür ist die Steuerklasse absolut entscheidend.

    NATÜRLICH macht es daher Sinn frühzeitig die Steuerklasse zu wechseln, falls dadurch mehr Netto generiert wird..


    aber weißt du was.. erzähl deine schönen Stories den anderen hier.. ich hab meine Kinder schon.. und hab auch immer die Höchstsätze bekommen.. ärgern würde ich mich nur, wenn es mich selbst beträfe und ich ahnungslos darauf hier vertraut hätte, um mir später in den Hintern zu beißen, dass ich die Steuerklasse nicht gewechselt hätte..

  • NATÜRLICH macht es daher Sinn frühzeitig die Steuerklasse zu wechseln, falls dadurch mehr Netto generiert wird..

    Nein, das macht keinen Sinn, sondern es macht Sinn erst 6 Monate vor dem Monat der Geburt die bessere Steuerklasse zu haben (zumindest bei Beamten, bei Angestellten muss es 6 Monate vor dem Mutterschutzbeginn sein), damit hat man deutlich mehr als wenn man schon 8 Monate vorher wechselt, zumindest in dem Moment.

    Und nein, das Netto wird nie entscheidend sein, die Steuerklasse ja, das habe ich ja die ganze Zeit gesagt, aber eben nur die überwiegende Steuerklasse, wenn jede weitere entscheidet überhaupt nicht (auch zusätzlich Steuerklasse 6 wird dann mit der überwiegenden berechnet)

  • Fun fact am Rande - viele Menschen, mit denen ich damals, als es mich betraf, über das Thema gesprochen habe, waren bass erstaunt, dass ich nicht nur den Höchstsatz bekommen, sondern mich damit sogar erheblich verschlechtern würde.

  • Mich nervt diese Falschberatung!

    Die Steuerklasse kann wichtig sein.

    Und du schriebst oben ganz klar, dass die Steuerklasse egal sei.

    Das ist definitiv falsch.

    Und da man sich die letzen 12 Monate anschaut muss man natürlich früh genug wechseln.


    All das ist eh nur interessant, wenn die Frau deutlich weniger verdient bzw. sonst nicht auf den Höchstsatz käme.


    Ich frag mich wieso man sich dabei verschlechtern kann .. im Endeffekt ( falls man gemeinsam veranlagt) wird am Ende des Jahres doch eh 50:50 gemacht .. Splitting Tarif und so

  • Und du schriebst oben ganz klar, dass die Steuerklasse egal sei.

    Nein, genau das habe ich nicht geschrieben!


    Ich schreibe das Netto ist egal, die Steuerklasse ist natürlich wichtig, aber eben nur die überwiegende!

    Und da man sich die letzen 12 Monate anschaut muss man natürlich früh genug wechseln.

    Ja, so früh, dass man eine Steuerklasse überwiegend hat, das sind dann maximal 6 Monate vorher! (da zählt dann nämlich die aktuelle)



    Mich nervt diese Falschberatung!

    Das Problem ist nur, dass du hier die ganze Zeit als einzige falsch berätst, wie dir ja auch andere schon mitgeteilt haben und sogar das Ministerium sagt.

    Ich frag mich wieso man sich dabei verschlechtern kann .. im Endeffekt ( falls man gemeinsam veranlagt) wird am Ende des Jahres doch eh 50:50 gemacht .. Splitting Tarif und so

    Wo verschlechtern? Wenn man zu früh wechselt hat man im Moment erstmal vermutlich weniger Geld und nein, man hat nachher eben nur bei der gemeinsamen Veranlagung dann auf jeden Fall das selbe Geld raus, hilft einen aber für den Moment nicht unbedingt.

    All das ist eh nur interessant, wenn die Frau deutlich weniger verdient bzw. sonst nicht auf den Höchstsatz käme.

    Nein, das ist auch interessant, wenn die Männer auch in Elternzeit gehen usw. Da ist nämlich der richtige Zeitpunkt des Wechsels evtl. sehr entscheidend, weil man im Mutterschutz bereits wieder zurückwechseln kann (als Angestellte) und somit beide im besten Fall mit der besseren Steuerklasse berechnet werden.

  • Nochmal, die Steuerklasse hat letztendlich nichts mit dem Netto zu tun und das das fürs Elterngeld genutzt wird.
    Denn das wird es nun mal so gar nicht.

    Für mich liest es sich so, als sei die Steuerklasse egal.

    Das ist sie nun mal nicht .

  • Fun fact am Rande - viele Menschen, mit denen ich damals, als es mich betraf, über das Thema gesprochen habe, waren bass erstaunt, dass ich nicht nur den Höchstsatz bekommen, sondern mich damit sogar erheblich verschlechtern würde.

    Das hatte mich irritiert mit der Verschlechterung.

  • Naja, der Bruttolohn und die Steuerklasse haben nun mal nur Relevanz für den Nettolohn…

    Und trotzdem ist der Nettolohn egal fürs Elterngeld und nein, sie haben nicht nur für den Nettolohn Relevanz, sondern sie haben auch an anderen Stellen Relevanz. (wie z.B. beim Elterngeld, bei der Abgabepflicht der Steuererklärung usw.)

  • Wir könnten folgendes festhalten:


    Für das "normale Netto" sind im Wesentlichen die (mittleren) Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern in Abh. der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben relevant.

    Für das "Kindergeldnetto" sind im Wesentlichen die (mittleren) Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern in Abh. der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben

    relevant.


    Im Detail unterscheiden sich die beiden Größen durch einige Besonderheiten in der Berechnungsgrundlage in den allermeisten Fällen kaum voneinander, in besonderen Einzelfällen stärker, worauf auch von einigen Teilnehmern hier explizit hingewiesen bzw. was eingeräumt wurde. Diese Fälle tauchen vor allem bei flexiblen Gehaltsbestandteilen wie größeren Sonderzahlungen u.ä. auf (war bei meiner Frau z.B. ein Thema) und spielen für Lehrkräfte eher eine untergeordnete Rolle.


    Warum man so vehement dagegen argumentieren muss, dass das "normale Netto" eine gute Orientierung in den meisten Fällen sein kann, nur um das später selbst einzuräumen und gleichzeitig sich so stark auf die wenigen Einzelfälle mit stärkeren Unterschieden fokussiert, ohne zu erwähnen, dass das nur wenige Einzelfälle sind, ist mir ein Rätsel....aber gut, man kann natürlich die Diskussion beliebig ausdehnen ;)

  • Das ist doch Quatsch.. sonst würden die Leute nicht die Steuerklasse tauschen, um mehr Elterngeld rauszubekommen.

    Wir haben das genauso gemacht und auch genau deshalb. Das Elterngeld war höher (ich meine damals um immerhin ca. 200 € als wenn wir es nicht gemacht hätten). Gelohnt hatte es sich aber erst beim 2. Kind, wo das Elterngeld aus meinem Teilzeit-Netto nach dem 1. Kind berechnet wurde.

  • Das hatte mich irritiert mit der Verschlechterung.

    Das bezog sich auf mein damaliges Gehalt. Oder hatte ich es falsch verstanden, dass es maximal 1800 Euro gibt?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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