In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme.
natürlich gilt das auch für deine Partnermonate, aber ansonsten ist deine Elternzeit völlig unabhängig von der des Partners, so dass du natürlich auch Vollzeit arbeiten kannst außerhalb der Elternzeit, es sei denn, ihr wollt die Bonusmonate nehmen beim Elterngeld, dann gibt es da auch für dich eine Beschränkung. Aber Elterngeld hat ja wiederum nicht wirklich was mit Elternzeit zu tun, also ist auch das natürlich unabhängig von der Elternzeit des Partners.
Also Klartext: Für dich gibt es nur in deinen Partnermonaten eine Beschränkung, da du ja aber scheinbar gar nicht in der Zeit unterrichten willst, ist das dann ja egal.
Achte nur darauf, dass es in Lebensmonaten gerechnet wird und nicht in Kalendermonaten.