Beiträge von Susannea

    Laut Arbeitszeitgesetz muß ein „Wochenende“ mindestens 24+11=35 Stunden ununterbrochen andauern, auch wenn dies nicht auf einen Sonntag fallen muss. Wenn ihr an einem Sonntag um 12 Uhr die Klassenfahrt beendet, wäre zumindest für angestellte Lehrkräfte kein Einsatz vor Montag 23 Uhr denkbar.

    Wobei danach auch oft ein Elternabend oder ähnliches, was eben erst spät endet dafür sorgen würde, dass man nicht zur 1. Stunde wieder unterrichten dürfte. Interessiert aber leider selten jemanden.

    Sie nehmen die ältesten zuerst und es geht der Reihe nach. Ich kenne einen, der ist 52 und wurde gerade verbeamtet.

    Sage ich ja, das du Glück haben könntest recht weit oben einsortiert worden zu sein, genau das ist ja gesagt worden, es geht nach dem Alter und leider nicht nach dem Antragsdatum und du kannst da auch keinerlei Einfluss drauf nehmen und die Nachteile gleicht dir auch keiner aus, denn das Geld bekommst du erst ab Verbeamtung, auch wenn du bereits 5 Jahre davor den Antrag gestellt hast.

    Meine ernstgemeinter Rat: Änderung der Stundenzahl zum 2. Halbjahr beantragen, in der Zeit dazwischen eine andere Lösung finden und notfalls Krank melden, wenn die Gesamtbelastung für dich nicht mehr machbar ist.

    Kann man bei euch so schnell reduzieren? Bei uns muss bis Januar fürs nächste Schuljahr abgegeben werden und das ist dann eigentlich fix für 1 Jahr und geht nur aufzustocken, eher nicht zu reduzieren. Müsste man also sehen, wie das in NRW ist.

    An dem Problem ändert dann aber auch deine alternative Idee nichts, denn die wird sich auch nicht einfach so kurzfristig umsetzen lassen. Selbst wenn du in kürzerer Frist in 100% Elternzeit gehen kannst, wird die Schule auf keinen Fall in einem so kurzen Zeitraum dann alternativ Geld für eine Vertretungsstelle bekommen und das Verfahren zur Besetzung durchführen können. Auch hier wird ein bestimmtes Verfahren zu durchlaufen sein, das seine Zeit benötigen wird.

    Das ist aber nicht sein Problem, 13 Wochen ist die Zeit, die die Schule hat, alles andere müssen die dann sehen, somit können sie eben froh sein, dass er einen Teil der Zeit weiter macht.

    Auch zur Anmeldung der Elternzeit gilt allerdings eine Frist von 7 Wochen

    Nein, 13 Wochen, wenn die Kinder über 3 sind und das scheint hier der Fall zu sein.

    warum keine Bücher nehmen? Haushaltspapier um die Blätter geben, dickes fettes Buch drüber --fertig

    Weder Küchenrolle noch normale Buchseiten saugen das so gut auf, wie Löschpapier in Kombination mit diesem andersgearteten Telefonbuchpapier. ZUmal eben Telefonbücher noch mal ein ganz anderes Gewicht haben und eine viel größere Fläche.

    Das ist einfach noch mal einen Ticken besser und Löschpapier ja eh als Küchenrolle.

    Aber klar, wenn man einen Notfallvariante braucht, dann geht das, dann kann man auch in der Mikrowelle trocken usw. :pfeifen:

    Kurzes Telefonbuch-Update: Ich hatte gestern sowohl „DasTelefonbuch“ als auch die „Gelben Seiten“ im Briefkasten. Beides gültig für den gesamten Kreis und ungefähr so umfangreich wie die Ausgabe aus den 60ern.

    Oh, wo bekommt man so etwas noch her?!? Also ich bin gerade wieder bei der Hausaufgabe meines Jüngsten froh gewesen, dass ich noch Telefonbücher von 2006/2007 (also etwas älter als meine Älteste) hier liegen habe, fürs Blätter pressen. Denn ja, wir bekommen Kataloge, aber dazu brauche ich mindestens 3 um die Telefonbuchdicke zu erreichen und selbst von den Telefonbüchern lege ich ja mindestens 4 aufeinander.

    Aber selbst in der Vergleichsgruppe der Hochschulabsolventen wären mit einem A13-Nettoeinkommen lediglich ca. 25% besser bezahlt.

    Aber da es um den Tarifvertrag geht, darfst du eben aktuell auch nur E13 anschauen und das ist dann noch mal etwas weniger ;)

    Mich interessiert das Gehalt auch mehr, als die Arbeitsbedingungen. Zumal doch nicht wirklich ernsthaft jemand glaubt, dass die sich mittelfristig in irgendeiner Weise verbessern werden

    Das tut es bei mir sicherlich nicht, langfristig müssen sich die Arbeitsbedingungen ändern, können sie aber nur mit mehr Personal, mehr Personal wird man sicher nur übers Geld bekommen.

    Aktuell ist jedes Versprechen für bessere Bedingungen (außer eben auch über mehr Geld für Materialien, Ausstattung usw.) doch eh wertlos, weil durch das fehlende Personal da nichts verbessert werden kann.

    Gucken wir uns doch als typisches Beispiel den Böger-Tag in Berlin an.
    Ja, wir haben einen freien Tag in der Schulzeit, aber wie bekommen wir den?!? Indem uns Kollegen vertreten und so oft Mehrarbeit leisten müssen, es verschiebt also letztendlich (da es ja jeden Mal trifft) unsere Stunden doch nur, das ginge auch ohne offiziell freien Tag und ist somit eben Augenwischerei.

    Hmm.. ob eine Bitte nie eine Verpflichtung ist, weiß ich nicht..da steht ja auch ERFORDERLICHE Erklärung, und ich dachte, es sei genau diese erforderlich. Und bei einer "Einladung" zur Gesamtkonferenz muss ich ja auch kommen, aber eigentlich muss man doch nur zu Vorladungen, nicht zu Einladungen kommen, oder?

    Meinst du, mein Zug mit der Verbeamtung ist nun abgefahren, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe?

    Nein, warum sollte der abgefahren sein?!?

    Du hast doch den Antrag auf Verbeamtung auch gestellt oder stellst ihn eben noch, kannst du ja jederzeit immer noch bis du 52 bist.

    Hmm.. ob eine Bitte nie eine Verpflichtung ist, weiß ich nicht.

    eine Bitte ist nie eine Verpflichtung, zumal das ganze nur eine Presseerklärung ist und kein offizielles Schreiben!

    3. Dann sollte man beim Senat bis 30.9. den besagten Online-Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sonst kriegt man den Ausgleich anscheinend nie mehr (wusste ich erst kurz vorher von einer Kollegin), wo man dann aber ankreuzen musste, dass man nicht verbeamtet werden will. Ich kreuzte es an.

    Wo hast du denn diese Info herbekommen, dass MAN das machen muss?!?! Und wer hat gesagt, sonst kriegt man den Ausgleich nie mehr (das ist definitiv Unsinn, steht ja auch anders in allen Schriftstücken vom Personalrat usw. drin, man bekommt den Ausgleich aber wenn man freiwillig auf die Verbeamtung verzichtet eben erst ab Antragsdatum und nicht rückwirkend ab 1.2.23, wie bei Ablehnungen durch den Senat.)

    Also ich habe weiterhin beides beantragt (und das auch von der Personalstelle bestätigt bekommen), bekomme damit den Nachteilsausgleich wenn ich auf die Verbeamtung verzichte auch rückwirkend und wenn ich mich verbeamten lasse, dann eben nicht.

    Zitat

    Edit: Gefunden, worauf du dich beziehst:
    Sie werden gebeten, die erforderliche Erklärung in der Zeit vom 18. bis 30. September 2023 auf dem eigens dafür eingerichteten Service-Portal des Landes Berlin abzugeben.

    zu dem Zeitpunkt hatte ich es ja längst beantragt und bestätigt bekommen und Bitten sind keine Verpflichtungen, also das ist nichts wert, was sie da geschrieben haben, das geht natürlich auch weiterhin später oder früher oder formlos usw.

    Meine haben gerade die Radfahrprüfung gemacht und kamen am nächsten Morgen ( ist hier Tradition) mit dem Rad zur Schule. Leider viele ohne Beleuchtung. Und dass der normale Straßenverkehr etwas anderes ist als der Verkehrsübungsplatz bin ich auch die ganze Zeit am Predigen.

    Naja, die Beleuchtung musst du ja auch inzwischen nicht mehr dran haben, Halterungen für Stecklichter reichen, wenn es hell genug ist.
    Aber wir hatten neulich die Polizisten, die nicht begriffen haben, dass mein Sohn einen Dynamo hat und gesagt haben, das Licht leuchtet nicht (klar, wenn man das Rad nicht dreht nachdem man den Dynamo angeklickt hat) :autsch:

    Aber meinen Antrag auf Verbeantung haben sie dann natürlich bestimmt aussortiert, weil danach der auf Nachteilsausgleich kam, oder?

    Nein, warum. SIe gehen aktuell davon aus, dass sie mehr als ein Jahr brauchen für die Bearbeitung und sortieren nach Alter.

    Nachteilsausgleich habe ich nichts online gemacht, sondern Vorlage der GEW genutzt, ist genauso fristwahrend.

    Beim neulichen Antrag bis 30.9. musste man sich entscheiden, ob Nachteilsausgleich oder verbeamtet werden. Ich hatte vorher auch beide Anträge gestellt, aber bei diesem wurde man dann zur Entscheidung gezwungen. Ich hätte mir die Entscheidung auch lieber offengehalten, aber ich fühle mich jetzt nach der Entscheidung gegen die Verbeamtung wie ein freierer Mensch.

    Ich weiß ja nicht, wie du auf diese Frist usw. kommst, aber ich habe diese Frist nicht und bisher auch niemand anderes, den ich kenne. Es muss sich aktuell niemand entscheiden, geht ja auch gar nicht, weil man ja nicht weiß, wozu man sich entscheiden soll (ich gehe also davon aus, dass du bereits ein konkretes Angebot hattest).

    Da Nachteilsausgleich auch erst ab dem Antrag gezahlt wird, kann man einen dazu auch nicht zwingen, den Antrag nicht zu stellen.

    Solange man also so eine Aufforderung sich zu entscheiden nicht hat, macht es Sinn beide Anträge zu stellen, das reicht vermutlich an Zeit, um sich das vorrechnen zu lassen.

    Warum passt eigentlich dein Profil da gar nicht dazu?

    Sicher?

    Wenn die BG zahlt ist es wahrscheinlich kein Dienstunfall. Es wird wohl ein angestellter Kollege sein.

    Sicher, dass die BG zahlt, weil es ein Dienstunfall ist und ja, er ist angestellt.

    Warum sollte die BG sonst zahlen??!


    Zudem gibt es mehrere Gerichtsurteile, die festlegen, dass eine Corona Erkrankung eben KEIN Dienstunfall ist.

    Es gibt aber auch diverse Fälle, wo es anerkannt wurde und da wurde es eben problemlos anerkannt, denn außer in der Klasse, wo die Hälfte positiv war gab es im Unfeld keinerlei Fälle zu dem Zeitpunkt, das hat zur Anerkennung jedenfalls gereicht.

Werbung