Unverständlich, dass man als erfahrene Lehrkraft so einen Fehler macht, obwohl man doch wirklich für gefühlt ALLES die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Ach, das ist ganz einfach, die Klassenlehrerin meiner Tochter meinte in Klasse 10, die Kinder müssten langsam mal etwas selbstständig werden, sie hat also vor dem Freibadbesuch nicht mal die Schwimmfähigkeit abgefragt (abgeprüft eh nicht).
Nochmal zu Berlin, eine Aufsichtsperson muss im Unterricht den Rettungsschwimmer haben, also eine Person ab 18, 14 Jahre reichen natürlich nicht
Ich weiß ja nicht, wo du das her hast, in der AV Aufsicht ist die Aufsichtsperson nicht auf 18 Jahre begrenzt.
rotzdem würde mich interessieren, ob man beim Wassersport im offenen Gewässer eine*n volljährige*n Schüler*in zur Aufsichtsperson machen könnte.
Nochmal, in der AV Aufsicht steht klar, dass sogar minderjährige Schüler die Aufsicht übernehmen können, denn es ist explizit angegeben, dass man dazu die Zustimmung vom Erziehungsberechtigten dieser Schüler braucht.
Da gibt es keinerlei Altersgrenze, die angegeben ist, also reicht natürlich 14 aus (darunter geht nur nicht, weil du den Rettungsschwimmer Silber nicht erwerben kannst).
Ich weiß ja nicht, wo du deine anderslautenden Informationen her hast, diese hier verlinkte Tabelle bezieht sich zum einen nur auf den Schwimmunterricht und nicht auf den Ausflug und ist zum anderen veraltet, wie hier ja auch angegeben wurde.