Und genau das muss sie auch mitteilen.
Nein, das muss sie nicht, denn sie ist ja eigentlich rettungsfähig, nur aus Sicherheitsgründen darf der AG dies nicht mehr von ihr verlangen, wenn er weiß, dass sie schwanger ist.
Und genau das muss sie auch mitteilen.
Nein, das muss sie nicht, denn sie ist ja eigentlich rettungsfähig, nur aus Sicherheitsgründen darf der AG dies nicht mehr von ihr verlangen, wenn er weiß, dass sie schwanger ist.
Sorry, Susannea. Ich stimme dir meist zu. Aber dieses "Geheimnis" wäre mir in diesem Fall zu heikel.
Das ist egal, was es dir oder mir ist, die Entscheidung muss sie alleine treffen!
Aber sie kann sie nur treffen, bevor sie das der SL mitteilt.
Aber irgendwem muss sie doch die Schwangerschaft mitteilen.
Nein, MUSS sie nicht, selbst wenn sie deutlich schwanger ist, muss sie dies nicht mitteilen und solange sie dies nicht mitteilt, dann kann auch der Mutterschutz nicht für sie angewendet werden.
Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.
Es ist doch ganz klar im Interesse aller Beteiligten, wenn du dich in dieser Sache an die Schulleitung wendest.
Das sehe ich deutlich anders, denn egal wie die Schulleitung die Meldung behandeln muss, sie muss sie aus dem Schwimmunterricht nehmen, wenn sie das nicht will, dann DARF sie die Schwangerschaft nicht bekanntgeben.
Also die SL ist definitiv da der Falsche Ansprechpartner für Ratschläge.
Das ist eine Entscheidung, die kann nur sie alleine treffen und natürlich passt es da, auch im Lehrerforum nach Rat oder Erfahrungen zu fragen, treffen muss sie die Entscheidung eh alleine, aber wenn sie zur Schulleitung geht, dann ist sie damit raus aus dem Schwimmunterricht.
1. Ja, ich wüsste nicht, wie es sonst gehen soll oder hast du andere Rettungsschwimmer dabei?
2 Nichts, das ist ganz alleine deine Sache, nur die Geburt musst du bekannt geben, davor inklusive Mutterschutz ist alles freiwillig.
Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.
Sport darf hier z.B. freiwillig weiter gemacht werden, Schwimmen ist man sofort raus, weswegen man sicherlich die Bekanntgabe oft hinauszögert (was das gute Recht ist).
Du meinst, den Bundesentscheid in Berlin?
Ich kenne es nur von der Seite der teilnehmenden Schulen - da werden natürlich Lehrkräfte mitgeschickt. Ebenso werden Lehrkräfte freigestellt, wenn es vorherige Entscheide zu organisieren gilt.
Ja, ich meine den Bundesentscheid in Berlin und nein, nicht mitgeschickt usw. sondern was meinst du, wie wir die Hallenleitungen, die Kampfgerichte usw. abgedeckt bekommen.
Wenn man lange genug in einer Sportart ist, dann wird man vom Sportverband angefordert und dann von der Schule bezahlt freigestellt.
Wobei wir inzwischen auch viele Kampfgerichte über Oberschüler abdecken z.B. aber auch andere Berufe werden freigestellt, öD ist da gar kein Problem, aber auch andere.
Und ja, ich weiß, dass sogar Freistellungen für andere Sportwettkämpfe (wo man selber dran teilnimmt) genauso wie für Chorreisen usw. gewährt werden.
Das gehört ja wieder zu den Aufgaben der Lehrkraft - wie soll das sonst ablaufen?
Naja, nicht wirklich, immerhin ist es ja der Bundesentscheid, da werden ja auch ganz andere Berufsgruppen bezahlt freigestellt.
Tja, wenn ich Kinder hätte, würde ich mich auch für die verantwortlich fühlen und wenn ICH den Aufwand nicht hinkriege, die Krankenversicherung zu wechseln (und den Aufwand kenne ich, denn: ich hatte ihn im Studium), dann bezahle ich für ihn
Joah, das ist schön, dass du es würdest, aber genau das ist einer der Fälle, wo es eben nicht das Problem ist. Manchmal sind einfach keine Eltern dann mehr da z.B. und dann zahl mal von Waisenrente das auch noch.
Wenn man erwartet dass man in naher Zukunft über der Jahresentgeltgrenze verdient, würde ich die Kinder sowieso nie in der GKV versichern, selbst wenn man zunächst über den Partner könnte.
Das gilt ja nur für Neugeborene. Meine Kinder waren alle bereits mehrere Jahre alt und hatten schon OPs als ich verbeamtet wurde, da macht eine PKV einfach keinen Sinn, selbst wenn ich evtl. mal mehr als mein Mann verdiene (denn nur dann ist die Grenze entscheidend).
Und doch, beitragspflichtig kann sehr wohl auch Sinn machen, weil man weiß, dass sie als Studenten z.B. wieder billiger werden und weil sie dann nicht das Problem haben wieder raus zu kommen aus der PKV.
Die ukrainische Schrift ist aber auch anders als unsere.
Das ist völlig egal, Hauptsache, sie können eine Schrift bzw. lesen.
Warum solltest du dein Kind nicht privat versichern können?!?
Das sollte kein Problem sein.
Und beihilfeberechtigt sollte es auch in der GKV sein.
Da ihr nicht verheiratet seid, sind übrigens die Grenzen völlig irrelevant, da habt ihr die freie Wahl.
Achso und nein, in die Familienversicherung muss das Kind nie, genauso wenig, wie es nie in die PKV muss, nur kostet in manchen Fällen die GKV dann auch Geld, aber nicht bei unverheirateten Paaren.
Wer gar kein Deutsch spricht, muss das vor dem Eintritt in eine Regelklasse zumindest halbwegs lernen dürfen.
Also zumindest hier gibt es dafür keine Lösung, das ist im System Schule einfach nicht vorgesehen, außer evtl. durch Rückstellung und Kita.
Da müsste das Kind zuerst hin, wenn es geht.
Wie gesagt, Willkommensklassen sind nur für alphabetisierte Kinder in der Regel.
Gibt es bei euch keine Vorbereitungsklassen für SuS, die aus dem Ausland zuziehen?
Die dürfen bei uns übrigens nur von alphabetisierten Schülern besucht werden, Kinder, die noch nie in einer Schule waren, kommen in eine Jül-Klasse mit Schulbesuchsjahr 1, egal ob sie Deutsch verstehen. Werden wir nächste Woche wieder so einschulen, für die ist es teilweise echt blöd mit der Sprache, aber ja, die müssen dann eben über Sprachbad usw. lernen.
Du kannst ein neunjähriges Kind nicht in eine erste Klasse mit fünf- bis siebenjährigen Mitschülern hocken.
Doch, kannst du, machen wir jedes Jahr in den Jül-Klassen und das ist überhaupt kein Problem, also warum sollte das nicht gehen? Zeigt aber wieder den Vorteil von jahrgangsübergreifenden Klassen.
Werbung