identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).
Ein Tarifvertrag kann keine allgemeinen Arbeitsrechtlichen Regelungen aushebeln.
Aber damit bin ich dann auch raus aus der Diskussion, das sind alles Dinge, die uns an die Hand gegeben wurden und auch gegeben werden für die Frage nach der Verbeamtung in Berlin, wenn das nur dort gilt, dann ist es ja super.
Ich finde es immer etwas blauäugig nur die finanzielle Seite zu betrachten.