Beiträge von Susannea

    Man kann die Situation wie sie gerade ist doch nicht einfach hinnehmen.

    Vermutlich wird sie nicht einfach hingenommen worden sein, sondern nach anderen Lösungen gesucht worden und eine Begrenzung gesetzt bis wann maximal diese Notlösung geht. So haben wir das eben auch getan, ist dann blöd für alle Eltern und Schulleitungsleute, die das nicht glauben wollten und dann eben zur Frist aus allen Wolken gefallen sind, dass das unser Ernst war, aber immerhin ist das Problem verstanden worden und nun können eben die Eltern bei Bezirk weiter Stunk machen (scheinen sie nicht zu tun) oder es so hinnehmen. Wir sind aus der Lösungsfindung raus, hier wird nur noch betreut und dann eben Sport statt Schwimmen unterrichtet, spart pro Gruppe ca. 4 Lehrer-/Erzieherstunden, also 16 Stunden insgesamt ;)

    Hast du andere konstruktive Vorschläge, um die 8%-Stunden-Lücke aufzufangen?

    Wird es vermutlich nicht geben als das man eben ausfallen lässt, was "on Top" ist, wie Förder oder Teilung und jeder mit Anpackt. Wir haben ein Halbjahr mit 45 Stunden Unterdeckung gearbeitet, da ging es auch nicht anders. Zumal ja die zusätzlichen Stunden für die Fahrten mit den ÖNVP zum Schwimmen noch oben drauf kamen, die hat noch niemand mit eingerechnet. Aber was hätten wir machen sollen?!? Wir haben jetzt 2/3 der Schüler Schwimmer im 1. Halbjahr geschafft und warten nun, ob es ab Oster dann einen Bus gibt oder nicht. Solange gibt es kein Schwimmen, sondern nur im Mai eine Projektwoche schwimmen. Irgendwann sind nämlich auch unsere Kraftreserven alle.

    und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Sicherlich nicht, es ist dein Glück, dass man dich ohne Vertrag beschäftigt hat, damit kann er nicht mehr befristet werden.

    Und da du sicherlich nachweislich die Leistung erbracht hast, ist diese natürlich auch zu bezahlen.

    aber sie hat schon angedeutet es sei mein Fehler gewesen…

    Das du sie nicht darauf aufmerksam gemacht hast, dass du nun unbefristet beschäftigt bist?!? Sicherlich nicht.

    ich weiß jetzt auch nicht wie gut die Idee ist, das dem Schulleiter im anstehenden Gespräch so unter die Nase zu reiben. Das müssen kündige PRler sagen.

    Nunja, da sie ja den/die TE darauf hinweisen will, dass es nicht ihr Problem ist, würde ich das schon tun, nachdem ich alle Belege dafür gesichert habe (Stundenpläne, Vertretungspläne usw.)

    Es geht darum, dass du dienstliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten zuhause lagerst.

    Du raffst es nicht, es geht nicht um dienstliche Unterlagen, sondern meine privaten.

    Aber ja, auch dienstliche Unterlagen, wie Klassenlisten usw. lagern wir natürlich zuhause und ja, lass mich überlegen, dass weiß ich, dass dies alle Kollegen machen und es ist okay und wird sogar erwartet.

    Wenn das z.B. zu Zeiten ist, wo du die Betreuung durch den Partner sicherstellen kannst, aber deine Schule dich nicht hätte im Unterricht einplanen können o.ä. sollte das problemlos durchgehen.
    Wenn du allerdings genauso viele Stunden, zu Zeiten, die du auch in der Schule hättest unterrichten können, gibst, dann wird das eher nichts.

    Ich glaube, du willst es nicht begreifen, nein, das ist nicht unerheblich, weil die Eltern die Frist nämlich nicht einhalten konnten, weil das Kind ihnen das auch hinterher nicht gesagt hat.


    Sondern sie wollen lediglich nachträglich dem Kind dann den Arsch retten um keine unentschuldigten Fehltage zu haben und nein, das ist natürlich überhaupt nicht egal. Nicht jede Entschuldigung muss übrigens akzeptiert werden ;)

    Ja, rein rechtlich ist es Sonderurlaub.

    Darum ging es und ja, analog (also alles korrekt, dass es überall einheitlich ist ;) auch wenn du das nicht hören magst), darf auch ab dem ersten Tag verlangt werden, muss aber nicht, wie als bei der TE es gemacht wird, kannst du doch gar nicht wissen, wenn sie nicht gerade bei dir an der Schule ist.

    Da die Rechthaberei und das Bundesländer-Mixing hier kein Ende nimmt, bin ich bei dem Thema mal raus.

    Außer dir finde ich hier niemanden, der die ganze Zeit nicht belegbare Dinge behauptet, dann das Gegenteil, aber alle anderen keine Ahnung haben :autsch:

    Du hast gefragt, "Und woher weißt Du, dass sie was davon wussten?!?" Und die Frage ist halt Blödsinn, wenn die Eltern sagen, dass das Kind entschuldigt war. Natürlich hat das Kind dann nicht ohne das Wissen der Eltern geschwänzt.

    Wie gesagt, das sagen bei uns viele Eltern, obwohl dem nicht so ist, weil sie nicht wollen, dass das Kind unentschuldigte Fehltage hat.

    Und ja natürlich habe ich die Entschuldigungen auch als Kopie zuhause.

    Ich antwortete darauf sachlich, weil ich weiß, wie es hier ist, schließlich bin ich im Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule in Hamburg. Der vorgetragene Fall ist Alltag, egal ob LiV, Angestellter oder Beamtin.

    Scheinbar seid ihr aber nicht die Regel in Hamburg, denn guck mal, was dort die Merkblätter sagen:

    download-pdf-rechtsgrundlagen-fuer-sonderurlaub-bei-erkrankung-des-kindes.pdf (hamburg.de)

    pflege-kind.pdf (hamburg.de)

    Anlage (hamburg.de)

    Demnach ist es natürlich Sonderurlaub, muss auch beantragt werden (wobei die Form nicht genannt ist) und natürlich ab dem ersten Tag mit einem ärztlichen Attest belegt werden.

    Was ihr da eben außerhalb der Norm regelt ist ja schön, hilft aber der TE noch weniger weiter als Aussagen aus anderen Bundesländern (die immerhin rechtlich korrekt sind).

    Weil sie durch die Anwältin die Änderung des Zeugnisses erwirken wollen. Darum geht es ja, dass Eltern sagen 'Kind war aber krank, die Entschuldigung ist bloß nicht angekommen.'

    Wie gesagt, nachträglich können sie da viel behaupten, ich kenne da durchaus Eltern, die das sagen, obwohl sie nicht wussten, dass die Kinder nicht in der Schule waren ;) Wenn sie die Tage kennen würde, könnte sie doch einfach eine neue Entschuldigung schrieben und bräuchte keine Auflistung der Tage ;)

    Wenn es vor Gericht geht, dann hat das auch keinen Bestand. Also vorsichtig mit so Absolutismen. Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Das sehe ich vermutlich mal wieder anders, denn das Schulrecht ist eindeutig:


    Zitat

    6) Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb der in Abs. 1 genannten Fristen mitgeteilt und wird auch nachträglich keine Erklärung nach Abs. 2 oder ein Attest nach Abs. 4 vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt.


    Zitat

    (1) Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verp! ichtet, die in Zi& er 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Personen davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schri$ lich in Kenntnis zu setzen.

    Ich habe mir die Fehlstunden meiner Tochter übrigens auch mal alle einzeln benennen lassen, dabei kam nämlich raus, dass die Klassenlehrerin auch Schulsportveranstaltungen als solche (wenn auch als entschuldigt) aufgeführt hat, das geht natürlich genauso wenig, wie Exkursionen mit einzelnen Kursen.

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