Als Beamter kannst du dich ja versetzen lassen
Als Beamter kannst du dich hier nur mit Länderfreigabe versetzen lassen, innerhalb des Bundeslandes auch.
Als Angestellter bekomme ich Erfahrungsstufe 5 unabhängig von meiner Zeit in der Schule als Beamtin nur das was sie mir an Erfahrungsstufen anrechnen und damit ist es eben in Berlin z.B. keinesfalls mehr finanziell deutlich attraktiver.
Als Angestellte habe ich keinerlei Probleme mit Elternzeitende usw. da melde ich das alles nur an, was meine Schulleitung oder das Schulamt davon hält hat mich nicht zu interessieren, es läuft so, wie ich es da will (und da wo sie es anders versucht haben mit Ferien aussparen usw. sind sie auf dem Klageweg dann korrigiert worden, das das sehr wohl alles zulässig ist).
Sabbatjahr geht hier natürlich noch, Teilzeit auch.
Als Angestellte brauche ich mich oft nicht mit irgendwelchen Krankenkassentheatern auseinandersetzen, wenn ich nicht Vollzeit arbeite, dann bin ich nämlich pflichtversichert und das spart viel Stress.
Ich kann streiken (wobei ich das ja auch evtl. als verbeamteter Lehrer kann, das ist ja gerade beim EU-Gericht).