Beiträge von Susannea

    Als den in (2) bestimmten Zeitpunkt sehe ich das Schuljahresende. Das Gremium Klassenpflegschaft (§73: Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse) besteht zwar weiter, hat aber keine/n Vorsitzende/n mehr.

    Wahlen gelten für ein Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neu gewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. [...]

    Steht doch eindeutig dort, gilt bis zum ersten zusammentreten im neuen Schuljahr. Damit ist ja meist der Zeitraum von einem Schuljahr gar nicht überschritten, weil man sich ja ungefähr zur selben Zeit wieder trifft im nächsten Schuljahr ;)

    Also demnach kann und muss meiner Meinung nach ganz klar der alte Vorsitzende einladen, man muss nur die Termine bis wann das passieren soll, mitteilen.

    Da gibt es genau einen Elternabend pro Jahr.

    Okay, hier sind 3-4 je Schuljahr vorgesehen. Rechtzeitig ist eine Woche vorher (und jede Klasse macht ja andere Termine), also nicht wirklich und wie gesagt, zum Schwimmen möchten die Eltern immer Fragen stellen, genau deshalb machen wir es nicht mehr auf jedem Elternabend, denn die Fragen sind immer die selben, die auch auf den Elternbriefen in der Regel vorher schon beantwortet wurden ;)

    What? Wie geht denn das - rein rechnerisch? Hast du dann in jeder Klasse nur ein - überwiegend einstündiges? - Fach?

    Und: Machst du das freiwillig?

    Ja, ich mache das freiwillig und einstündig laut Stundentafel ja, laut Stundenplan eher nicht ;) Und es sind immer mehrere Klassen gleichzeitig. Ich mache alle Schwimmstunden und damit sind dann in den vier Schwimmgruppen alle 12 Klassen drin, das sind 6 Unterrichtsstunden (wobei das eigentlich zu wenig ist bei einer durchgängigen Arbeitszeit von 10:40-15/16 Uhr, ohne Pause usw.).
    und ja, ist anstrengend, aber ja eigentlich kein Korrekturaufwand, nur Planung und jede Menge Wege. Soviele, dass wir das eben im 2. Halbjahr einfach nicht mehr machen werden solange es keinen Schwimmbus gibt, denn die 2h Fahrzeit für eine Stunde Wasserzeit, ist einfach nicht tragbar, zumal das mitten im Berufsverkehr ist.
    In "meiner" Klasse bin ich übrigens 6 h die Woche zusätzlich drin. Eine zweite Klasse habe ich zu meiner parallel mit in Englisch drin, da sind es dann also 2 Stunden zusätzlich zu den Schwimmstunden.

    Unterricht habe ich generell nur 12h die Woche.

    Soll" bedeutet "muss, wenn kann", d.h. wenn nicht gerade andere dienstliche Termine anstehen, wie z.B. die eigene Klassenpflegschaftssitzung als KL, dann kann man sich diesem Wunsch eigentlich nicht so ohne Weiteres entziehen.

    Das kann bei uns gar nicht funktionieren, ich bin in 12 Klassen, habe aber nur eine 60% Stelle, da ginge dann mit Vereinbarkeit Familie und Beruf und Teilzeit so gar nichts, wenn man das immer müsste.
    Ab und an nehme ich an welchen teil (aber auch in meiner Klasse, wo ich stellvertretende Klassenlehrerin bin nicht immer), aber bei jedem Wunsch der Eltern sicherlich nicht. Das wären dann ja 24 Elternabende pro Halbjahr.

    kommt es bei euch häufig vor, dass Geschwisterkinder in einer Klasse sind?

    Ja, das kommt bei uns sehr häufig vor, soviele Klassen könntest du gar nicht haben, wie manche Familien bei uns Kinder haben und da ja 1-3 in einer Klasse sind, trifft es dann doch einige. Mal davon abgesehen, dass wir auch diverse Zwillinge haben und nein, es wird nicht meist geguckt, sondern hängt bei uns immer vom Wunsch der Eltern ab und viele möchten sowohl die Zwillinge als auch die Geschwister in einer Klasse haben. Und sie müssen dafür ja keinesfalls in der gleichen Klassenstufe sein ;)

    Woran dein inhaltliches Problem liegt verstehe ich allerdings gar nicht.

    Ein Elternteil hat nach deiner Logik eine Stimme, selbst wenn beide anwesend sind können sie maximal dann zwei Stimmen nutzen, wenn sie zwei oder mehr Kinder in der Klasse haben, genauso viele Stimmen, wie die Eltern eines "Einzelkindes" in der Klasse. Das ist doch aber nicht gerecht, dass jemand genauso viel entscheiden kann für ein Kind, wie jemand für drei Kinder.

    Das halte ich auch für eine seltsame Regelung.

    Was ist daran seltsam, es sollte schon einen Unterschied machen, ob ich ein oder zwei Kinder in der Klasse habe. Sonst sind ja die mit mehr als einem Kind immer benachteiligt, denn sie können einfach nicht soviele Stimmen wahrnehmen, wie die anderen.

    Wir haben das übrigens aus gegebenen Anlass bei meiner Tochter beim Elternabend mal ganz genau bei der Wahl der Elternvertreter aufgedröselt, weil eben eine Mutter genau nicht Elternvertreterin werden sollte ;)

    Ich hab mich damit ehrlich gesagt noch nie befasst und immer vertrauensvoll antizipiert, dass diejenigen, die an so einem Abend aufschlagen, schon aus gutem Grund und mit Berechtigung dort sind (denn wer tut sich sowas sonst freiwillig an^^)

    Bei uns sitzen da oft Geschwister und die sind z.T. nicht mal volljährig und haben schon gar kein Sorgerecht.

    Selbst beim Elternsprechtag hat gerade eine Mutter ihre ältere Tochter (5. Klasse) für die kleinere geschickt, das finde ich ehrlich gesagt eine Zumutung für alle Beteiligten.

    - es kommen die volljährigen Geschwister statt der Eltern zum Elternabend (z.B. weil sie besser deutsch können)

    Wenn sie volljährig sind, dann wäre das immerhin schon mal etwas.

    Wer von Euch hat einen Überblick, welche Person tatsächlich beim Elternsprechtag einem gegenübersitzt, und ist sich sicher, dass diese Person auch sorge- und somit auskunftsberechtigt ist?

    Das ist bei uns ganz einfach, das steht auf der Klassenliste, die wir bekommen drauf.

    Richtig - und pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei. Das erkläre ich immer (!) zu Beginn des Abends - sowohl in meiner Rolle als Klassenlehrer, als auch ergänzend in der Rolle als Vater. Einige KollegInnen an den Schulen meiner Kinder scheinen das entweder nicht zu wissen, oder sie erläutern das Prozedere nicht korrekt.

    Das ist ja Mal interessant. Hier ist es genau andersrum, für jedes Kind gibt es zwei Stimmen, ich meine aber es ist auf maximal vier für ein Elternteil beschränkt.

    Ich habe allerdings auch nicht in Berlin Referendariat gemacht und in den letzten Jahren niemanden erlebt, der das in völlig anderen Fächern gemacht hat.

    Genau, unsere Quereinsteiger haben es alle in den anerkannten Fächer bzw. nachstudierten Fächern machen müssen. Und dann ist es ja nichts mehr völlig anderes

    ich kenne jemanden, der Englisch jahrelang unterrichtet hat und es niemals studiert hatte, aber so ist es

    Tue ich auch, ist aber sinnvoller als das das die Leute machen die Russisch hatten ;)

    Ich finde es ebenso schlimm, dass man in der GS auch oft fremdunterrichten muss

    Naja, daher studiert man in der Regel ja Grundschulpädagogik mit Mathe, Deutsch und Sachunterricht, dann ist das zumindest alles nicht fachfremd und soviel gibt es dann ja nicht, was fachfremd sein kann.

    Vielen Dank für deine Rückmeldung!

    Ja, in Berlin muss man in der GS auch in der Lage sein, alle Fächer zu unterrichten… selbst die, die man nicht studiert hat.

    Ich frage mich nur, wie es im Refendariat ist… wie in meinem Fall mit Mathe und Sonderpädagogik, und zwar in ich sie begleitend nachstudieren muss und eine Prüfung (eventuell an einer Uni) ablegen odee ob nur die Fachdidaktik vermittelt wird… der Gedanke, eine Mathe-Prüfung an einer Uni abzulegen, schreckt mich schon ab :)

    Bei uns mussten alle die, die weder Mathe noch Deutsch anerkannt bekommen haben eines oder beides noch nachstudieren vor dem Ref und ja, da sind einige in Mathe durchgefallen (wobei die, die mehr als einmal durchgefallen ist auch nicht mal in die p,q-Formel einsetzen konnte, da war das berechtigt und die ist auch nach Klage dann endgültig durchgefallen und nach Brandenburg gegangen, weil es dort ohne Mathe ging).

    Und manche Sachen machen in Präsenz einfach wenig Sinn. ITS learning finde ich digital deutlich sinnvoller, wir hatten beides schon. Präsenz war nett, persönlich e Sachen gut auszutauschen, aber inhaltlich mehr hatten wir digital mit gleich ausprobieren usw.

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