Beiträge von Susannea

    Du entkräftest damit doch nicht, dass sich aus §64 (2) nur der ersten Satz auf den/die Vorsitzende beziehen kann.

    Wie kommst du denn immer darauf, das haben dir doch nun schon mehrere Leute hier anders gesagt (warum willst du eigentlich dann immer nur von mir eine Begründung, wo die alle das selbe wie ich sagen?!?) und auch dabei bleibe ich, es bezieht sich auf beide Teile.

    Ich glaube, dein Problem besteht darin, dass ein Gremium für dich nicht gewählt ist, wenn nur einer gewählt ist und ich denke, genau da liegt der Denkfehler.

    Aus 9abcd werden 10abc. Sollen nun vier Klassenpflegschaftsvorsitzende für drei Klassen existieren?

    Ja, tun sie bis neu gewählt wird!

    Das war nämlich deine ursprüngliche Aussage. Das hast du ja irgendwann zurückgezogen, das hätte dir die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gesagt.

    Ja, das gilt auch immer noch so. Denn wenn die beiden Punkte nicht erfüllt werden können muss es von der Frauenvertretung genehmigt werden (von welcher Gleichstellungsbeauftragten sprichst du, kann ich gar nicht gesagt haben, gibt es bei uns gar nicht!).
    Dies geht in der Regel dann nicht durch, weil es eben freie Tage (unterrichts- und -konferenz bzw. sonstiges Veranstaltungen frei ist ja frei!)

    Aber für mich ist das Thema nun durch, du behauptest, dass es das bei uns nicht gibt, das kannst du ja auch nicht belegen, wie man sieht (denn du belegst ja sogar das Gegenteil mit deinem Ausschnitt) und willst dabei bleiben.

    Dann tu das und nimm hin, dass es anders ist bei uns und ich das auch so beibehalten werde als Tatsache.

    Ich ergänze den 8.3. als Internationalen Frauentag. Dort sind eher selten Ferien (außer in HH) und der Abstand zu anderen Feiertagen ist groß genug.

    Der ist ja nun in Berlin Feiertag, ziemlich dämlich, weil ein anderer als Brandenburg und Brandenburg dafür den 31.10. hat. Sorgt immer nur dafür, dass alles was im offenen Bundesland dann ist knackevoll ist.

    Ja und ich habe dir damals schon gesagt, dass Neukölln nicht der ist, den es betrifft und das wie auch der Bezirk so schön sagt, wir noch einen viel "netteren" haben!


    Also nur Erinnerung an dich, ich habe alles genau so richtig angegeben, wie es auch ist und gut ist ;)
    Du willst es nur immer noch nicht einsehen!

    Und nein, ich werde dir nicht alles immer wieder neu verlinken!

    Werde ich auch nicht tun, wenn du es mir noch zehnmal hochschiebst.

    Als den in (2) bestimmten Zeitpunkt sehe ich das Schuljahresende. Das Gremium Klassenpflegschaft (§73: Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse) besteht zwar weiter, hat aber keine/n Vorsitzende/n mehr.

    Wahlen gelten für ein Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neu gewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. [...]

    Steht doch eindeutig dort, gilt bis zum ersten zusammentreten im neuen Schuljahr. Damit ist ja meist der Zeitraum von einem Schuljahr gar nicht überschritten, weil man sich ja ungefähr zur selben Zeit wieder trifft im nächsten Schuljahr ;)

    Also demnach kann und muss meiner Meinung nach ganz klar der alte Vorsitzende einladen, man muss nur die Termine bis wann das passieren soll, mitteilen.

    Da gibt es genau einen Elternabend pro Jahr.

    Okay, hier sind 3-4 je Schuljahr vorgesehen. Rechtzeitig ist eine Woche vorher (und jede Klasse macht ja andere Termine), also nicht wirklich und wie gesagt, zum Schwimmen möchten die Eltern immer Fragen stellen, genau deshalb machen wir es nicht mehr auf jedem Elternabend, denn die Fragen sind immer die selben, die auch auf den Elternbriefen in der Regel vorher schon beantwortet wurden ;)

    What? Wie geht denn das - rein rechnerisch? Hast du dann in jeder Klasse nur ein - überwiegend einstündiges? - Fach?

    Und: Machst du das freiwillig?

    Ja, ich mache das freiwillig und einstündig laut Stundentafel ja, laut Stundenplan eher nicht ;) Und es sind immer mehrere Klassen gleichzeitig. Ich mache alle Schwimmstunden und damit sind dann in den vier Schwimmgruppen alle 12 Klassen drin, das sind 6 Unterrichtsstunden (wobei das eigentlich zu wenig ist bei einer durchgängigen Arbeitszeit von 10:40-15/16 Uhr, ohne Pause usw.).
    und ja, ist anstrengend, aber ja eigentlich kein Korrekturaufwand, nur Planung und jede Menge Wege. Soviele, dass wir das eben im 2. Halbjahr einfach nicht mehr machen werden solange es keinen Schwimmbus gibt, denn die 2h Fahrzeit für eine Stunde Wasserzeit, ist einfach nicht tragbar, zumal das mitten im Berufsverkehr ist.
    In "meiner" Klasse bin ich übrigens 6 h die Woche zusätzlich drin. Eine zweite Klasse habe ich zu meiner parallel mit in Englisch drin, da sind es dann also 2 Stunden zusätzlich zu den Schwimmstunden.

    Unterricht habe ich generell nur 12h die Woche.

    Soll" bedeutet "muss, wenn kann", d.h. wenn nicht gerade andere dienstliche Termine anstehen, wie z.B. die eigene Klassenpflegschaftssitzung als KL, dann kann man sich diesem Wunsch eigentlich nicht so ohne Weiteres entziehen.

    Das kann bei uns gar nicht funktionieren, ich bin in 12 Klassen, habe aber nur eine 60% Stelle, da ginge dann mit Vereinbarkeit Familie und Beruf und Teilzeit so gar nichts, wenn man das immer müsste.
    Ab und an nehme ich an welchen teil (aber auch in meiner Klasse, wo ich stellvertretende Klassenlehrerin bin nicht immer), aber bei jedem Wunsch der Eltern sicherlich nicht. Das wären dann ja 24 Elternabende pro Halbjahr.

    kommt es bei euch häufig vor, dass Geschwisterkinder in einer Klasse sind?

    Ja, das kommt bei uns sehr häufig vor, soviele Klassen könntest du gar nicht haben, wie manche Familien bei uns Kinder haben und da ja 1-3 in einer Klasse sind, trifft es dann doch einige. Mal davon abgesehen, dass wir auch diverse Zwillinge haben und nein, es wird nicht meist geguckt, sondern hängt bei uns immer vom Wunsch der Eltern ab und viele möchten sowohl die Zwillinge als auch die Geschwister in einer Klasse haben. Und sie müssen dafür ja keinesfalls in der gleichen Klassenstufe sein ;)

    Woran dein inhaltliches Problem liegt verstehe ich allerdings gar nicht.

    Ein Elternteil hat nach deiner Logik eine Stimme, selbst wenn beide anwesend sind können sie maximal dann zwei Stimmen nutzen, wenn sie zwei oder mehr Kinder in der Klasse haben, genauso viele Stimmen, wie die Eltern eines "Einzelkindes" in der Klasse. Das ist doch aber nicht gerecht, dass jemand genauso viel entscheiden kann für ein Kind, wie jemand für drei Kinder.

    Das halte ich auch für eine seltsame Regelung.

    Was ist daran seltsam, es sollte schon einen Unterschied machen, ob ich ein oder zwei Kinder in der Klasse habe. Sonst sind ja die mit mehr als einem Kind immer benachteiligt, denn sie können einfach nicht soviele Stimmen wahrnehmen, wie die anderen.

    Wir haben das übrigens aus gegebenen Anlass bei meiner Tochter beim Elternabend mal ganz genau bei der Wahl der Elternvertreter aufgedröselt, weil eben eine Mutter genau nicht Elternvertreterin werden sollte ;)

    Ich hab mich damit ehrlich gesagt noch nie befasst und immer vertrauensvoll antizipiert, dass diejenigen, die an so einem Abend aufschlagen, schon aus gutem Grund und mit Berechtigung dort sind (denn wer tut sich sowas sonst freiwillig an^^)

    Bei uns sitzen da oft Geschwister und die sind z.T. nicht mal volljährig und haben schon gar kein Sorgerecht.

    Selbst beim Elternsprechtag hat gerade eine Mutter ihre ältere Tochter (5. Klasse) für die kleinere geschickt, das finde ich ehrlich gesagt eine Zumutung für alle Beteiligten.

    - es kommen die volljährigen Geschwister statt der Eltern zum Elternabend (z.B. weil sie besser deutsch können)

    Wenn sie volljährig sind, dann wäre das immerhin schon mal etwas.

    Wer von Euch hat einen Überblick, welche Person tatsächlich beim Elternsprechtag einem gegenübersitzt, und ist sich sicher, dass diese Person auch sorge- und somit auskunftsberechtigt ist?

    Das ist bei uns ganz einfach, das steht auf der Klassenliste, die wir bekommen drauf.

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