Mein Kind ist doch aber sowieso über meinen Mann krankenversichert.
DAs interessiert aber bei den genannten Leistungen nur sekundär, weil das Leistungen sind, die von dir abhängig sind und deinen Versicherungsstatus und wenn du in der PKV bist, dann gibt es diese o.g. Leistungen (Kur, Kinderkrankengeld, Haushaltshilfe, usw. alle nicht für dich)
Ob wir pauschale Beihilfe haben, weiß ich tatsächlich nicht. Kann mir das das Landesamt für Finanzen sagen? Die haben mich nur darüber informiert, dass ich mich jetzt auch privat versichern kann.;(
chilipaprika hat recht, das heißt dann anders. Aber ja, da würde ich nachfragen, ob sie denn die 50% übernehmen bzw. was sie maximal und minimal zahlen, denn davon hängt ja die Beitragshöhe (du musst dann ja 100% versichern) ab.
Über die 350 Euro monatlicher Beitrag wundere ich mich halt, weil du wohl mindestens 42 bist und es erscheint mir für einen Einstiegsalter (selbst bei 50%) günstig,
Mich wundert das auch, denn das habe ich bei 50% bereits im Einstieg ins Ref fast gezahlt und da war ich noch keine 40.
Also: die PKVen haben ein System, um dich zu animieren, keine Rechnungen einzutragen.
Das kommt auf die PKV an, bei mir gabs das alles erst im 2. Jahr, wenn man ein Jahr gar nicht eingereicht hat, daher habe ich solchen Unsinn nie genutzt und ab dem ersten Cent eingereicht.
(Ist die Pauschale Beihilfe nicht für die Beamten relevant, die sich in die GKV versichern lassen wollen?
Ja, das heißt eben irgendwie anders bei Angestellten mit der Zuzahlung zur PKV.