Nee elCaputo, du hast es nicht verstanden, hier wird immer von NRW-Lehrerin erklärt, sie hätte ihren Schülern gesagt, es geben Gründe für beides. Aber diese Gründe bleibt sie uns schuldig.
Wir wollten gar keinen Beweis und somit auch keine Beweislastumkehr.
Wobei, doch einen Beweis dafür, dass es gute Gründe für beides gibt.
Wenn jemand sagt, ich muss es nicht mehr und deshalb mache ich es nicht mehr, ist es das eine, wenn er aber den Schülern erklärt, es gibt gute Gründe dafür (und ich muss es nicht mehr ist sicher keiner!), dann wird es wohl erlaubt sein, diese Gründe zu hinterfragen.
Wenn jemand sagt, es gibt Beweise dafür, dass es Gott gibt, dann darf ich natürlich auch danach fragen, welche es sind bzw. wenn er behauptet es gibt Beweise für beides, dann darf man doch mal nachfragen, welche es sind und er muss uns nichts beweisen, aber seine Behauptungen belegen.