Beiträge von Susannea

    >Hier ist ab heute Prio 3 geöffnet (jedenfalls alle Lehrer, Feuerwehr, Vorerkrankte und Alter), nur Termine gibts deswegen trotzdem keine. Immerhin habe ich für meinen Mann nach 100 Versuchen einen Vermittlungscode generieren können um dann keinen Termin angezeigt zu bekommen.

    Ich stelle mir nun die Frage, ob ich als Beamtin verpflichtet bin, meine Kinder in die Notbetreuung des Kindergartens zu schicken, um selbst den Unterricht der 10er vor Ort zu gewährleisten?!?

    Nein, bist du definitiv nicht, aber außer in NRW bekommst (wenn du da also nicht nur unterrichtest, sondern auch wohnst, dann hast du sie) du in der Regel die zusätzlichen Kindkranktage nicht und ob dein entsprechendes Beamtenrecht vorsieht, dass du bezahlt freigestellt werden kannst zur Kinderbetreuung müsstest du auch nachlesen.

    Zusätzliche Kinderkrankentage - Antworten auf die wichtigsten Fragen - Nachrichten - WDR

    Ja und? Dann schlaf doch woanders:sofa: Der Punkt ist, dass eine Wirkung der Maßnahme da ist, wen interessiert es, was man tun könnte?

    Nee, die ist eben hier überhaupt nicht da. Schön, wenn sie bei euch wirkt, hier nicht.

    Weil sie eben wie gesagt unsinnig ist, so wie sie formuliert ist. Um Wirkung zu erzielen muss man sie sinnvoller formulieren, dort ist hier bei uns in der Landesverordnung nun immerhin rausgenommen worden, dass man innerhalb der Ausgangssperre raus darf um jemanden beliebigen zu besuchen, aber auch so ist sie immer noch nicht sinnvoll und wird die, die man damit beschränken will so gar nicht treffen!

    „Nach der Neuregelung dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen.“

    https://www.tagesschau.de/inland/bundesr…bremse-109.html

    Was ist da bitte schön misszuverstehen? Damit sind Übernachtungen doch - formal zumindest - ausgeschlossen.

    DAs ist aber nicht der Gesetzestext, denn der sagt genau etwas anderes.

    Aber es gab eh wegen diverser ungenauer Zitate in der Zusammenfassung und in den Medien schon genug Verwirrung. Z.B. Kindersport, in der Zusammenfassung steht bis 14 Jahre (somit dürften 14 jährige teilnehmen, im Gesetzestext steht aber bis zum vollendeten 14.Lebensjahr, somit gilt es nur bis einschließlich 13 Jahre!)

    Der Gesetzestext hingegen sagt nämlich

    Zitat

    . der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt;

    Daran ist eben gar nichts misszuverstehen, Übernachtungen, die nicht touristische Natur sind, sind somit defacto erlaubt.

    Meine Güte, welcher erwachsene Mensch übernachtet bei einer anderen Familie?

    Aber angeblich ist doch die Ausgangssperre eh, um die Treffen der Jugendlichen zu unterbinden, die bleiben dann gleich bei den Freunden.

    - daher gibt es die Ausgangssperre, um dafür zu sorgen, dass die Menschen ihre Freizeit abends (im Rahmen der Familie) in den eigenen vier Wänden verbringen

    Aber genau das steht eben in der Bundesregelung NICHT drin.

    Wenn das Woandersdrinnensein eh schon verboten ist, ist die Ausgangssperre doch überflüssig.

    Das ist aber nach der Bundesverordnung explizit erlaubt. Man muss in EINER Wohnung in der Zeit sein!

    Ich gehe tatsächlich oft noch spät spazieren oder laufen. Allein. Ohne anderes Ziel. Deshalb hat mich die Ausgangssperre ab 20.00 Uhr, wie wir sie hier eine Zeit hatten, tatsächlich sehr gestört. Jetzt ist es nicht ganz so schlimm, da sie erst ab 22.00 Uhr beginnt und man bis 0.00 Uhr alleine draußen unterwegs sein darf.

    Hier hatten wir ja zwischen man darf für Besuche zu Verwandten und Freunden trotz Ausgangssperre raus bis hin zu, man darf nicht mal mit dem Hund raus schon alles. Eine Regelung bekloppter als die andere.

    War hier schon so: "ne Kind geht nicht in die Schule - sonst wäre evtl. ja ein Test positiv - die Bestätigung auch und wir müssten die Bäckerei dann schließen". Lieber daheim lassen und nicht testen.
    Oder - Kind versemmelt den Test - kein Ergebnis - soll eigentlich daheim bleiben - kommt dann am Freitag doch (weil da nicht mehr getestet wurde) und dann Überraschung - deutlich symptomatisch positiv die Woche drauf.

    Und genau das ist der Grund warum meine Kinder zuhause bleiben, das das nur geht, indem wir die Tests verweigern, weil Präsenzpflicht ist, liegt dann ja nicht an uns. Meine Kinder waren natürlich gestern zu ihrer Konfirmation getestet.

    ich bin eig. keine Studentin mehr, bin fertig mit meinem Masterstudium :)

    Hast du der KK die Exmatrikulation geschickt? Das ist dann vermutlich der Grund, warum sie meinen du müsstest dich freiwillig versichern. Da ist die Meldung vom AG noch nicht angekommen, denen einfach nett antworten, dass du seit xy einen Vertrag beim Land hast und somit sozialversicherungspflichtig geworden bist und dann ist meistens gut.

    genau, Stufe 1...

    Aber wie hoch ist das Gehalt?

    Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L - West (oeffentlicher-dienst.info) kann man das problemlos immer ausrechnen, wenn man die Stunden in Prozent umrechnet.

    In der Regel wird bei uns das Schulgelände nicht alleine verlassen, da wir ja aber diverse sonstiges Personal, wie Erzieher, Sozialpädagoginnen, Schulhelfer usw. haben, geht das meist.

    Allerdings gibt es inzwischen doch Ausnahmen, nach normalem Stundenplan fahre ich nun immer mit einer Klasse alleine zum Schwimmen bzw. zurück, allerdings springen öfter Eltern ein.

    Nach normalem Stundenplan ist aber mein Kollege bereits in der Schwimmhalle, d.h. ich habe wirklich nur die Fahrt im Bus mit den Kindern alleine, das ist vertretbar.

    Apropos Mutationen, wäre denn eine Anpassung des Impfstoffs an die Mutation eine einfache Auffrischung oder müsste man nochmal grundimmunisieren?

    DAs soll wohl wie Grippeimpfungen dann sein, auch vom Zulassungsverfahren, dass das nicht noch mal komplett durchlaufen werden muss. Es reicht dann eben ein einfacher Booster mit den geänderten Infos.

    zumindest war der eine drei Tage dienstunfähig und mit ihm einige weitere auch. Der andere nur zwei Tage. Das war bei der Variante mit dem mRNA-Impfstoff nicht so. Und in dem Beruf ist dienstunfähig ungut.

    Da dies bei den meisten beim mRNA- Impfstoff ja bei der Zweitimpfung kommt, ist ja die Frage, was noch kommt. Ich kenne bei beiden Impfstoffen Leute die mehrere Tage Probleme hatten und bei beiden Impfstoffen welche, die keinerlei Probleme hatten und auch Sinusvenenthrombosen gibt's bei allen Impfstoffen, also können das alles keine Begründungen sein.

    Die EU ist offenbar längst selbst zu dem Ergebnis gekommen, dass AZ qualitativ weniger gut ist, sonst würde man aktuell nicht 1,8 Milliarden Dosen Biontech für die nächsten Jahres vorbestellen wollen, während man gleichzeitig die bereits vereinbarte Option auf weitere AZ-Dosen verfallen lässt.

    Oder man ist einfach zu dem Schluss gekommen, dass die Bevölkerung das denkt und sich daher der Impfstoff schlechter an den Mann bringen lässt.

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