Beiträge von Susannea

    NRW hat heute Infos verschickt.

    Bei einem positiven Schnelltest wird der Schüler isoliert und man lässt ihn abholen. Dann wird ein pcr-Test gemacht.

    Das Gesundheitsamt wird nicht informiert.

    Das ist die Kurzfassung.

    Hier soll das Gesundheitsamt schon beim positiven Schnelltest wohl informiert werden, weil du in Brandenburg sonst nicht problemlos einen kostenlosen PCR-Test bekommst, wenn du symptomlos bist.

    In Berlin bei den Schnelltests der Lehrer müssen wir dann zwei Straßen weiter zum Testzentrum und bekommen da einen PCR-Test, aber wir müssen auch schon vorher die Kontaktpersonen in der Schule melden.

    Boah, was ist denn das für ein Mist. Hier klare Ansage, die Schüler mit positivem Selbsttest werden separiert, die Eltern und das Gesundheitsamt wird informiert, Gesundheitsamt soll wohl einen PCR-Test vermutlich im nächsten Testzentrum organisieren, die Aufsicht muss FFP2 tragen und Abstand halten.

    Der Schüler geht bis zum Testergebnis in Quarantäne, danach entscheidet das Gesundheitsamt, was weiter passiert.

    Wie gesagt sind das aber komplett andere Zahlungen als bei einer Quarantäne und die schließen sich dann natürlich auch aus, wenn man die schon erhält.

    Und ja, sehr aufwendig ist es schon mit dem einzureichen, was man wohl verdienen würde und dem was man im letzten Jahr zu dem Zeitpunkt verdient hat usw. aber es gibt eben schon Entschädigungen und deshalb zu sagen, man lässt nicht testen, weil das so eine Aufwand werden könnte ist schon sehr egoistisch und dann kriegen wir die Zahlen nie in den Griff

    Es gibt tatsächlich sogar Selbstständige, die keinen Anspruch auf Zahlungen haben. Ich bin ehrlich, ich kenne mich damit nicht genau aus, aber da wurde letztens ein Fall auf Stern TV geschildert. Es hing glaube ich mit Saisongeschäften zusammen (z.B. Brautmodenverkauf).

    Nein, da bringst du schon wieder Sachen durcheinander, das sind die Zahlungen wegen Schließungen nach der Corona-Schutz-Verordnung und nicht nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne und klar, wenn die dann genauso übers Internet weiter verkaufen, dann hat man keinen Anspruch

    Susannea: Es gibt aber auch Selbstständige, die seit Monaten auf die Zahlungen warten. So einfach ist das dann auch wieder nicht.

    Mit den digitalen Geräten hast du natürlich Recht.

    Das habe ich auch nicht behauptet, dass sie schnell kommen und das sie einfach auszufüllen sind, aber es ist kein Grund, den anderen Eltern Infos zu den Tests vorzuenthalten, nur weil angeblich man als Selbstständiger keinen Anspruch auf Zahlungen hat.

    Und der Vater meint das wirklich so, weil er der Meinung ist, dass bei Quarantäne Selbstständige ja komplett ihr Einkommen verlieren (ähm ja, da gibts auch Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz, auch wenn die Papier nervig sind zu bringen).

    Man man man, dann wundert mich echt gar nichts mehr, wenn das von angeblich gebildeten Leuten kommt.

    Aber das war ja auch der, der behauptet hat, dass 8. Klasse Gymnasium doch eh jedes Kind mindestens ein Tablet oder PC hat.

    Meine Schwiegereltern haben noch immer keinen Termin.

    Hessen, Ü70 aber U80, beide mit (zum Teil akuten) Vorerkrankungen

    Ist in Berlin leider ähnlich, mein Vater mit einer aktiven Krebserkrankung und Ü70 hat noch nicht mal eine Einladung um einen Termin vereinbaren zu können.

    Dementsprechend meine Mutter mit U70, aber Kontaktperson eines "pflegebedürftigen" auch nicht.

    Bei meinen Kindern heute dürftige Infos zu den Selbsttests in Brandenburg und nach Nachfrage beim Gesundheitsamtes die Info, dass diese bereits den positiven Selbsttest gemeldet bekommen müssen und dann den PCR-Test organisieren, aber der Elternvertreter gibt die Info nciht weiter, weil er die Tests nicht gut findet und das ja nun böse Konsequenzen für die Familien haben kann, wenn die positiv sind.

    Da könnte ich gelinde gesagt im Strahl kotzen!

    Je nachdem, wer der Auftraggeber ist geht das evtl. als "Ehrenamt" mit der Übungsleiterpauschale, dann wird das den AG nicht wirklich interessieren und steuerlich ist es auch frei.

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