Beiträge von Susannea

    Naja die Frage ist doch, was der Unsinn mit der Spritze soll, es gibt diverse Ärzte und Schwestern, die mit allen Spritzen mehr als 6 Impfungen aus der Ampulle rausbekommen.

    Macht du den anderen nun einen Vorwurf, dass sie es nicht können?

    Machst du allen Impfzenten wirklich einen Vorwurf, dass sie nicht für alle, die das nicht können, die anderen Spritzen zu besorgen?!?

    Sorry, aber ich kaufe doch in der Schule auch nicht für alle Gehhilfen oder Brillen, weil es evtl. einer brauchen könnte o.ä.

    Also Berlin hat am Wochenende zum Beispiel das wohl alles sehr gut gemanagt und die meisten ausgefallenen Termine der letzten Woche mit AZ nachgeholt, die dürfen alle ohne Termin Samstag und Sonntag ins Impfzentrum und wer da nicht konnte hat einen neuen Termin vereinbart, aber das ist der geringste Teil.

    Sie werden immer mehr geöffnet.

    Hier nicht, Brandenburg hat ja gestern Abend noch die Präsenzpflicht ausgesetzte, Berlin hat heute verkündet die Klassen 7-9 bleiben weiterhin in Präsenz und der Rest im aktuellen Modell, es findet nur Notbetreuung im Hort statt, also keine weitere Öffnung.

    Ich hoffe einfach auf ausgesetzte Präsenzpflicht nach Ostern, Brandenburg ist bei über 100, der Landkreis schon bei über 120, da wirds langsam Zeit Konsequenzen zu ziehen (na Tests sinds nicht, die sind ja noch nicht da ;) ) und das nicht nur, dass der Einzelhandel seit heute wieder mit einigen Ausnahmen geschlossen ist.

    In Schleswig-Holstein gibt es nicht einmal Weihnachtsgeld. Allein für dieses Umstand müsste man Dienst nach Vorschrift machen. Es gibt einfach keine Wertschätzung in Schleswig-Holstein für Lehrkräfte.

    Das ist gelinde gesagt Unsinn, was du erzählst, denn es geht ja um Jahresverträge, also Angestellte und nicht Beamte und die erhalten auch in Schleswig.Holstein natürlich die Jahressonderzahlung. Es hat dich niemand gezwungen dich verbeamten zu lassen und damit das Geld aufs ganze Jahr zu verteilen.

    Darf ich mal kurz nachfragen, was für eine Art von Hausarbeit eigentlich eine "Modulprüfung" ist?

    Ich zitiere mal aus dem Handbuch fürs Referendariat in Berlin:

    Zitat

    DIE MODULE
    Die Ausbildung in den Allgemeinen Seminaren erfolgt in modularisierter Form. Alle Lehramtsanwärter*innen müssen zwei Module erfolgreich mit einer Prüfung abschließen

    Quelle: Brosch-Referendariat-2021-web.pdf (gew-berlin.de)

    Es gibt die beiden Module "Erziehen und Innovieren" und "Unterrichten"
    Diese beiden Modulprüfungen können als folgende Prüfungen abgelegt werden:

    > schriftliche Prüfung (maximal 10 Seiten bei drei Wochen Bearbeitungszeit)
    > mündliche Prüfung
    > multimediale Prüfung
    > Prüfungsportfolio

    und schon da sehe ich ein Problem bei der hier vorliegenden Modulprüfung.

    Die beiden Modulprüfungen, die Ausbildungsendnote und die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen in den beiden Fächern bilden dann die Endnote fürs 2. StEx.

    Ich sehe hier auch auf den ersten Blick diverse formale Dinge, die bei uns wohl zum Durchfallen geführt hätten. Mal sind Jahreszahlen in den Fußnoten, mal nicht, mal nennst du einen Autor, mal eine Zeitschrift usw.

    Und diese Art von Text gendern ist euch so vorgegeben worden? Das wäre uns wohl um die Ohren geflogen.

    Ich habe jetzt nur mal kurz reingelesen, aber schon die Einführung liest sich für mich nicht wie die einer Modulprüfung. Das wäre maximal für ein Hausarbeit an der Uni noch gegangen, aber auch da ist es nicht "wissenschaftlich" genug.

    Elternzeit zum neuen AG mitnehmen ist immer etwas schwierig, aber durchaus möglich. Da würde ich aber Rücksprache mit der Gewerkschaft oder dem Personalrat-, Gleichstellungsbeauftragte o.ä. halten, ob der Bezirk generell Probleme macht damit.

    Und ja, über 3 13 Wochen vorher, das ist korrekt, aber in dringenden Fällen auch kürzer (das würde ja auch der Schule helfen ;) )

    Großes Problem bin ich bei dir. Vor allem, weil die Länder nicht bereit sind, Geld in Infektionsschutz zu investieren. Aber ich glaube tatsächlich das der größte Faktor die privaten Kontakte sind. Die nehmen allerdings auch zu, wenn die Schulen offen sind. Aber wir kriegen die Sache nicht in den Griff, wenn wir dort nichts unternehmen.

    Welche privaten Kontakte denn, erlaubt ist hier nur eine Einzelperson mit einem Hausstand seit heute wieder. Und wieviele Hausstände kommen in den Schulen zusammen?!?

    ein anteiliges Weihnachtsgeld wohl auch nicht!

    Da es ja um Angestellte geht gilt der TVL und damit muss man am 1.12. beschäftigt sein und dann muss das gezahlt werden. Da gibt es keinerlei Möglichkeit das auszuhebeln.

    Man muss nur kontrollieren, dass die auch richtig berechnet wird, sprich alle Monate mit Beschäftigung bei dem AG gezählt werden, egal ob komplette Monate oder am Stück usw.

    Das musste ich in Berlin schon mal einklagen (bzw. mit der Klage drohen), aber das Ergebnis war ja klar und somit war es nur eine Frage der Zeit bis ich es bekam (und eine Aufgabe des Anwalts).

    Sorry, meine Gewichtszunahme liegt definitiv nicht daran, dass das Fitnessstudio zu hat - könnte man aber so sagen, wenn man wollte.

    Kann ich mich leider anschließen, liegt an Corona sicher, weil ich immer wenn ich Stress habe Schokolade esse, aber sicher nicht an den fehlenden Fitnessstudios oder an dem Verbot des Kontaktsports, denn Sport mache ich nun schon seit einem Jahr zuhause mit einer entsprechend guten Vorturnerin per Youtube live gestreamt.

    dass Lehrer doch alle faule Säcke sind.

    Oh ja, das nervt aktuell total, wir sollen uns doch nicht so anstellen mit dem Wechselunterricht, die anderen haben doch z.B. tuppern bei normalem Unterricht daneben auch geschafft da werde ich das doch wohl neben Wechselunterricht bei mir in der Schule, PC-Arbeit in der Schule, Wechselunterricht mit meinen Kindern locker auch noch schaffen :sterne:

    Sorry, aber schon Wechselunterricht von mir und meinen Kindern, der nicht parallel lag hat mich so geschafft, dass ich das nach einer Woche abgebrochen habe und nun entgegen allen anderen bei uns in der Schule mit meinen Kindern mitwechsle (und hoffe, dass die Aussetzung der Präsenzpflicht nach Ostern in Brandenburg bestehen bleibt, dann kann ich normal unterrichten und meine Kinder gehen an den Tagen zu Oma und Opa, dann ist die Kontakteinschränkung lange genug, aber für Mittwoch war das zu riskant).

    Das Hauptproblem ist weder die Öffnung des Einzelhandels oder die offenen Schulen

    DAs sehe ich etwas anders, die offenen Schulen sind ganz klar ein großes Problem, gerade weil eben oft nicht getestet wird, teilweise keine Masken getragen werden müssen und Abstand eh nicht eingehalten wird.

    Persönlich habe ich auch meine Zweifel, dass an der Stelle der Erlass die DSGVO übertrumpft, immerhin ist das eine EU-weite Norm. Hat der/die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW das eigentlich entsprechend abgenickt?

    Ersteres sehe ich auch so, zweiteres bezweifle ich stark.

    Kennt jemand die genaue Rechtslage für Brandenburg? Die Schule weiß nämlich gar nicht wovon ich rede, als ich anfragte, ob man evtl. vergessen hätte durch die Kurzfristigkeit die Eltern zu informieren bzw. die Einverständnis einzuholen.

    DAs wäre doch genau wie im normalen Unterricht, da würde man die Mitschüler ja auch hören.

    Ähm, da ist aber eine Aufsicht, die hoffentlich verhindert, dass jemand damit Unsinn macht, bei zwei verschiedenen Räumen wie in der Oberstufe ja auch, aber hier sitzen die Kinder zuhause und haben soviel ich weiß sogar noch eine automatische Aufnahmefunktion für die VK im Programm integriert Da ist doch Tür und Tor offen.

    Wenn im Klassenraum alle SuS und die Lehrperson OP-Masken tragen und regelmäßig gelüftet wird, sind Ansteckungen unwahrscheinlich. Es gibt nun mal keine FFP2-Maskenpflicht in Schulen (was auch sinnvoll ist, weil sie Kindern oft nicht passen).

    Unwahrscheinlicher als ohne die Regeln mit eingehaltenem Abstand noch unwahrscheinlicher, aber trotzdem nicht unmöglich und deswegen reicht es eben auch nicht aus Maske zu tragen und zu sagen, dann brauche ich keinen Abstand mehr!

    Das sollte mich sehr wundern, insbesondere da das die Personalräte der allgemeinbildenden Schulen in Neukölln und Charlottenburg anders zu sehen scheinen:


    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…HsUo0gu9Z7DkdZZ

    http://www.pr-cw.de/pdf/pr_info_14…enstpflicht.pdf

    Meines Erachtens zurecht wird lediglich abgelehnt, generell Springstunden und Randstunden als Vertretungsbereitschaften zu deklarieren, da das über das von mir oben angesprochene sinnvolle Maß von 1-2 Stunden hinausgeht. Gleichzeitig wird betont, dass es den Gesamtkonferenzen der Schule obliegt, ein geeignetes Vertretungskonzept zu beschließen.

    Moment, gerade die 2. Beschreibung sagt eindeutig, dass dies klare Deputatsstunden sind und damit dazu gehören. Also nichts zusätzliches. KLar, Vertretungsstunden aus dem Deputat haben wir auch, aber nicht on top.

    Die hier diskutierten Vertretungsbereitschaften hingegen fallen innerhalb der normalen Arbeitszeit von Lehrkräften an und gerade nicht darüber hinaus.

    Das scheint in den Vereinbarungen der Länder unterschiedlich zu sein, Vertretungsbereitschaft ist in Berlin nicht vorgesehen und somit auch nicht zulässig. Wie gesagt, Hinweis kam bei uns extra noch mal vom Personalrat, dass das die Berliner Verordnungen nicht hergeben.

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