Beiträge von Susannea
-
-
Ich finde das richtig so. Wieso man aktuell in der Gegend herumreisen muss, erschließt sich mir ohnehin nicht. Wird das Gebiet (egal ob Inland oder Ausland) Risikogebiet, und damit muss man aktuell halt immer und überall rechnen, dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen.
Und die sind dann Quarantäne, aber mit Bezahlung (denn der AG bekommt das ja eh wieder). Solchen Unsinn wie hier wollte man uns vor den Sommerferien ja auch auftischen, es hat keine drei Tage gedauert, dann waren die Antworten von Personalrat und Gewerkschaften da, dass das eh arbeitsrechtlich nicht haltbar ist und das ist auch ok so.
Anders ist es evtl., wen man wissentlich in ein Gebiet fährt, wo man bei Abreise bereits in Quarantäne müsste. Und nein, ich rechne nicht immer mit Quarantäne und Risikogebiet und muss darauf auch keine Rücksicht mehr nehmen, was eigentlich ja schade ist, denn dann dürfte ich ja jetzt auch nicht mehr zur Arbeit, weil es plötzlich dort Risikogebiet ist.
-
Kommt halt auch auf das Hygienekonzept der Schule an und wie konsequent das eingehalten wurde?
Nee, damit hatte bei uns sicher die Entscheidung nichts zu tun, das Hygienekonzept in Schule und Hort ist gleich, infiziertes Kind war in Schule und Hort und in der Schule ging die Klasse in Quarantäne inklusive der Lehrer, im Hort war die komplette Gruppe inklusive Erziehern nur Kontaktgruppe 2.
Da kann es also sicher nicht am Hygienekonzept hängen und woran es hängt, weiß bis heute keiner.
-
Habt ihr denn auch so tolle Fenster die nur meiner einer Stange aufgekurbelt werden können? Diese exisitert nur einmal und meine 4.-Klässler können sie nicht einstecken. *heul*
In der Turnhalle haben wir so eine, die Stange existierte gar nicht mehr, die musste seit der Schulöffnung nun erstmal wieder gefunden werden

-
WAlt Disney
-
Das ist echt traurig, bei uns ist die Ansage klar: Die Schüler sollen such wärmer anziehen, das hat die Schulleitung auch in einen Elternbrief geschrieben.
-
Unsere Schulleitung ist aber unser Vorgesetzter und Weisungsbefugt für den AG, der erstellt auch das Hygienekonzept und der hat die Fürsorgepflicht und nun denkt, was ihr wollt. Es ist alles gesagt, er darf!
-
2. Lehrer arbeiten immer auch zuhause.
Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad?!? Ich kenne einige Kollegen, die genau dies nicht mehr tun, die noch nicht mal mehr ein Arbeitszimmer zuhause haben, weil sie es nicht eingesehen haben.
Und damit bin ich dann wohl raus, denn ihr wollt es nicht glauben, obwohl ich es ja auch belegen konnte, also bleibt bei eurer für mich fehlerhaften Annahme, ich bleibe dabei, was die dgb und auch ich sagen, er darf
-
Wieso, die dgb hat es doch sehr eindeutig formuliert, dass dies möglich ist. Also wem hilft lesen?!?
-
Doch, das darf er. Nur die Arbeit von zuhause verlangen darf er nicht (weil er nciht übr deine Arbeitsmaterialien verfügen darf und deinen Wohnraum, siehe dazu auch:
https://www.dgb.de/themen/++co++b…ef-52540088cada
6.
DAs sagt genau das, was ich die ganze Zeit schon sage, er darf es! Muss dich aber natürlich normal bezahlen!
-
Klar darf der AG immer jemanden bezahlt freistellen oder ins Homeoffice schicken.
-
Naja, dann muss der Schulleiter es ja auch gar nicht mehr verlangen, wenn derjenige eh nicht kommen kann, das ist doch das, was ich gerade gesagt habe.
Ich glaube, du verstehst mich heute wirklich nicht!
Klare Aussage, vorlegen muss man es nie beim AG, aber der AG muss einen ohne nicht arbeiten lassen bzw. kann einen für bestimmte Zeit vom Arbeiten vor Ort ohne ausschließen!
-
Das kann die SL meiner Meinung nach nicht einfach so einfordern, genauso wenig, wie sie verlangen kann, dass jemand, der/die ein postives Testergebnis hatte, erst wieder die Schule betritt, wenn er/sie nachweislich negativ getestet wurde.
Das verlangt in einigen Bundesländern schon das Gesundheitsamt, dass du so lange in Quarantäne bleibst bis du zwei negative Tests mit mindestens 48h Abstand dazwischen hattest (Beispiel: Bayern)
-
Nein, das meinte ich nicht, die Schulleitung kann ein Hausverbot für eine Bestimmte Zeit verhängen (weil zu krank) und diese Zeit könnte abgekürzt werden durch einen negativen Coronatest. Man kann natürlich auch die Zeit zuhause (im HO) absitzen, also verlangt sie den Test ja nicht

-
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie jemanden zwingen kann ein negatives Coronatestergebnis vorzulegen, bevor der/diejenige das Schulhaus wieder betreten darf.
Das hat ja auch niemand gesagt, sondern die Schulleitung gibt an, sie geht davon aus, dass der KOllege krank ist, also darf er nicht kommen, ist er das nicht oder will das Gegenteil beweisen, dann kann er das mit einem negativen Corona-Test
-
Doch, ich habe jede Menge konkrete Beispiele gesagt, nämlich bei Kontaktgruppen und auch bei Symptomen kann natürlich der Schulleiter aus der Fürsorgepflicht heraus den Kollegen nach Hause schicken und zwar nicht nur aus Fürsorgepflicht dem Kollegen gegenüber, sondern auch den anderen und das immer und unabhängig von Corona!
-
DU willst es einfach nicht begreifen, dass er die Verantwortung trägt und das dann nicht persönliches Ermessen, sondern Schutz den anderen gegenüber ist und er genau das kann!
-
Hier auch nicht, ein Test wurde bisher aber keinem Kollegen verweigert, der drum gebeten hat und das sogar symptomlos. Aber wie gesagt, doch, genau darum ging es, dass dies bisher die Gründe waren.
Aber natürlich kann die Schulleitung das auch bei Symptomen
-
Wenn ein Kollege sagt "Guten Morgen, ich habe übrigens Halsweh, Kopfweh und Durchfall sowie 38,7 Fieber"?
Darum ging es doch gar nicht, sondern das es um Kontaktpersonen 2. Grades z.B. ging und da braucht es keine Symptome.
-
Liebe CDL ich wünsche dir gute Besserung und drücke ganz doll die Daumen, dass das Ergebnis negativ ist und du nicht so lange warten musst. Ich fand die Warterei ganz schrecklich. War mir erst noch so sicher, es ist einfach nur ein Schnupfen, aber länge es dauerte um so mehr komische Gedanken hab ich bekommen.
Liebe Grüße
Dem möchte ich mich anschließen
Werbung