Beiträge von Susannea

    Ja, das geht und haben hier einige gemacht und es bot sich für die an in der GKV zu bleiben, weil nämlich damit die ganze Familie (wenn der Mann noch Student) ist über die GKV mit versichert war oder wenn der Mann noch die Möglichkeit der Studentischen Versicherung hat nur der Ref in die PKV und die Kinder über den Mann in der GKV familienversichert.

    Kinder für gE sind in NRW äußerst selten an Regelschulen, zumal der Schulleiter hier eine einfache Möglichkeit für eine Umstrukturierung der Arbeit hat. Meines Erachtens nach überhaupt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Zumal kein Alltag.

    Dann seid ihr aber nicht sehr weit in der Inklusion, hier gibt es mindestens 10 GE-Kinder bei uns an der Schule und da ist auch nicht mit einfach umstrukturieren, denn das interessiert doch die Kinder nicht.
    Also der Tipp aus deinem Dokument die einfach nicht mehr zu umarmen, ist gerade bei GE-Kindern total schwer umzusetzen, denn die verstehen das ja nicht!

    Den Impfstatus stellt bei uns komplett der Frauenarzt fest, und zwar alles, das ist nicht aufgeteilt. Ein Termin, ein Pieks, geht schneller und ist sinnvoll. Muss doch sowieso alles in den Mutterpass und den legt der FA an.

    Nochmal, nein, der FA hat die benötigten Titer nicht alle im Mutterpass und damit reicht es eben nicht und da gehören sie bei anderen Berufen auch nicht hin.


    Übrigens muss nicht der FA den Mutterpass anlegen ;)

    Vermutlich wird aus Gründen der Haftung genau dies überdacht und bestimmt und die Gefährdungsbeurteilung erstellt,ansonsten haftet der AG, wenn das Kind bleibende Schäden hat oder Schlimmeres passiert.

    Genau, deshalb ist da inzwischen auch nicht mehr viel Spielraum für den AG.

    Hab ich auch noch nie gehört, vllt. wenn es um Beschäftigungsverbot geht, ansonsten ist doch der Frauenarzt dafür der kompetentere Ansprechpartner. Zumindest gehört doch zu der Erstuntersuchung die Feststellung des Impfschutzes...

    Aber eben ganz anderer als denen die das BAD bestimmt ;)
    Und nein, da ist das BAD der bessere Ansprechpartner, weil er die Gefahren speziell des Berufes kennt. Der FA darf aufgrund dieser Gefahren kein BV ausstellen.


    D.h., der Amtsarzt steht über dem Frauenarzt? Was, wenn der/die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot für angesagt hält? Darf das dann der Amtsarzt ablehnen? Sorry für meine blöde Nachhakerei, aber ich finde das etwas verwunderlich und übertrieben.
    Die Befugnis des Frauenarztes müsste m.E. doch reichen. Aber okay, ist wohl so...

    Nein, beide sind ungefähr gleich, der eine aus gesundheitlichen Gründen, der andere aus Arbeitsplatzgründen-


    Mit Amtsarzt meinte ich BAD.
    Also der Frauenarzt kann auch aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der BAD beurteilt die schulische Situation, den Impfstatus und kann dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
    Als ich beim BAD war hat er mir nochmal Blutabgenommen obwohl schon beim Frauenarzt Blutabgenommen wurde, warum auch immer. Jetzt warte ich und darf nicht in die Schule.

    Weil die ganz andere Titer noch bestimmen, Ringelröteln macht der Frauenarzt z.B. eigentlich nicht. Windpocken auch nicht.

    Schlimm genug, dass ein Arzt überhaupt ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Es sollte immer noch jeder Schwangeren selbst überlassen sein, welchen potentiellen Risiken sie sich aussetzen will.

    Der AG hat zum einen eine Fürsorgepflicht und zum anderen haftet er, wenn die Frau oder das Kind durch diese Gefährdungen Schäden erleidet, ist eben doch was anderes als dein Privatvergnügen.

    Bei uns hat es sich in Summe gelohnt, auch wenn ich nur den Mindestsatz bekommen hab. Passte bei mir aber auch gut zum Wiedereinstieg und zum Schuljahreswechsel.

    Klar, wenn es eben zu den Stunden passt, ist das ja zusätzlich, aber man fällt eben so leicht dann raus, weil der Stundenkorridor ja recht knapp ist mit 5 Zeitstunden.

    Wie kommt die L-Bank aber nun auf 22 Monate und nicht auf 24?

    Das ist ganz einfach, 10 Monate Basiselterngeld für deine Frau die übrig bleiben sind 20 ElterngeldPlus Monate.
    Du willst ja nur 2 Monate zuhause bleiben, also hast du nur 2 Monate Basiselterngeld!


    Meine Frau soll 24 Monate das Elterngeld Plus beziehen

    Kann sie nicht, sondern nur 2 Basiselterngeld was mit der Besoldung verrechnet wird (was man sich dann also evtl. selber splitten muss) und 20 Monate Elterngeldplus


    Ich selber möchte zwei Lebensmonate ebenfalls Zuhause bleiben (den ersten Lebensmonat und dann nochmal im Juli)


    Wir möchten also die zwölf Monate Basiselterngeld durch die zwei Partnermonate in 28 Monate Elterngeld Plus umwandeln.

    Da liegt der Denkfehler, wenn du nur 2 Monate zuhause bleibst, dann gibt es nur zwei Monate Geld, sinnvoller Weise als Basiselterngeld, dir steht natürlich aber frei auch Elterngeldplus zu nehmen, aber das gibt es dann auch nur 2 Monate, wenn du nicht länger reduziert arbeitest!

    Sprich 22x900€ im Gegenzug zu geplanten 28x900€. Das ist ein Unterschied von 5400€ abzüglich dem Plus, das sich durch die Verrechnung mit den Besoldungszahlungen in den ersten zwei Monaten ergibt.

    Aber ihr Elterngeld hat doch nichts mit deinem zu tun, du bekommst trotzdem 2x1800 Euro oder eben 2x900 Euro, wenn du gerne Geld verschenkst.


    Sie hat also nur 4x900 Euro Elterngeld weniger, dafür aber zwei Mal Besoldung mehr. Sprich, da sollte kein Minus entstehen!

    Was halt helfen würde, ist radikale Ausgrenzung. Deutlich machen, dass solche Positionen nicht toleriert werden.

    Wie denn noch deutlicher, hier waren 2-3x soviele Leute auf der Straße, wie es Anhänger hier gibt, die Demos waren groß und deutlich, die Botschaft auch und trotzdem das Ergebnis.


    Sorry, aber da scheint es doch nur auf Dummheit rauszulaufen!


    Solche Aussagen kommen in den meisten Fällen von Menschen, die noch nie von Nazis bedroht wurden? Die noch nie in der Bahn, auf der Straße etc. Angriffen ausgesetzt waren?

    Naja, das kann so einfach nicht sein, denn immerhin sind das hier Leute, die direkt am KZ Sachsenhausen wohnen und das eigentlich kennen sollten usw. Da finde ich es noch erschreckender, dass diese Wahlkreise nur knappe Mehrheit der SPD vor der AFD hatten. Da ist doch das Ausmaß so nah und sichtbar und trotzdem wird hier eben AFD gewählt.


    Nicht zu verstehen und zeigt wieder, man sollte doch schon mit der Kita wirklich rüber gehen, denn später scheint es nicht mehr wirklich anzukommen!

    ALG II bekommt jeder.
    Wer wirklich arbeitet, muss also mehr erhalten.

    Du kennst aber schon die Berechnung beim ALGII, dass es Freibeträge gibt und dann nur z.T. angerechnet wird, dass man also beim Aufstockenden ALGII mehr hat als nur ALGII, aber es eben trotzdem nicht genug ist, um nur von dem Einkommen zu leben.


    Also ja, man hat mehr als ALGII ohne Arbeit, aber es "lohnt sich eben nicht", weil es nur etwas mehr ist.

    ...das war ja auch gemeint. Arbeit muss so entlohnt werden, dass du davon leben kannst, ohne "weitere Unterstützung von außen". Ist das nicht der Fall, definiere ich das nicht als "Arbeit", sondern "Ausbeutung", und solche "Möchtegernarbeit" sollte mMn auch niemand tun.

    DAs sehe ich etwas anders, wenn Arbeit entsprechend wenig Zeit einnimmt, damit man eben überhaupt wieder reinkommt, dann darf sie eben auch nur entsprechend entlohnt werden und eben evtl. aufstockend noch ALGII. Das hat für mich nichts mit Ausbeutung zu tun.


    Meist lässt sich das ja dann ausbauen, wenn man will und so kommt man ganz davon weg.


    Aber das jemand der schon drei Jahre zuhause sitzt nicht gleich einen 40h Job mit 2500 Euro Netto erhält, ist doch wohl logisch.

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