Ich versuche es mal, vermute aber, dass noch mehr Fragen dabei auftauchen 
Das Elterngeld beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des letzten Jahres
Nein, das Elterngeld beträgt 65-67% eines Elterngeldnettos, was sich aus deinem bereinigten Bruttoeinkommen abzüglich diverser Pauschalen errechnet. Das sind Pauschalen für Steuern (nach Steuerklasse usw. unterschiedlich), Pauschalen für SV die bei Beamten geringer sind als bei anderen: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2f.html und der Werbungskostenpauschale.
Frage: Stimmt es, dass das Elterngeld bei Beamten anders berechnet wird?
Nur die SV-Abzüge sind geringer
Frage: Würde meine einjährige Bezugszeit für den Höchstsatz des Elterngeldes am 1.12.2021 enden?
Nein, weil die Zeit in denen du volle Bezüge kriegst darauf angerechnet werden, außerdem wird Elterngeld und auch Mutterschutz taggenau berechnet, sprich, dass du genau am 1. rauskommst ist sehr unwahrscheinlich.
Mein Wissen: Ich kann die Elternzeit verlängern. Angenommen ich nehme für ein Jahr Elternzeit, dann kann ich bei der Dienststelle noch einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen.
Frage: Stimmt das?
Da bist du leider falsch informiert, du musst dich gleich zu Beginn für die ersten zwei Jahre festlegen. Eine Verlängerung nach einem Jahr kann der Ag akzeptieren, muss es aber nicht. Also gleich für zwei Jahre planen (Teilzeit in Elternzeit geht ja auch)
Mein Wissen: Mein Mann und ich haben insgesamt Anspruch auf 14 Monate bezahlte Elternzeit. Die Standardaufteilung sind hier 12 Monate Frau/2 Monate Mann.
Frage(n): Müssen die Monate gleichzeitig genommen werden? Oder kann mein Mann z.B. im Anschluss an meine Elternzeit einen Monat bezahlt nehmen? Bezahlt heißt, in dieser Zeit bekommen beide die 67% des Nettoeinkommens, richtig? Kann die Zeit auch so verteilt werden, dass ich z.B. 8 Monate nehme und mein Partner 4 Monate?
14 Monate Basiselterngeld inklusive der Monate wo du im Mutterschutz volle Bezüge hast. Nehmt ihr welche gleichzeitig kommen noch wenn gewollt bei TZ ElterngeldPlus Monate dazu. Man kann jeden Monat Basiselterngeld in ElterngeldPlus umwandeln (50% des Elterngeldes), aber nach dem 14. LM geht nur noch ElterngeldPlus und nur noch zusammenhängend (allerdings für beide Elternteile).
Frage allgemein: Muss ich mich bei der Rückkehr an das SJ oder Halbjahr halten?
Nein, hätten einige in der Schulaufsicht gerne, ist aber nicht vorgesehen.