DAs greift nur, wenn keiner von beiden im Homeoffice arbeiten kann
Bisher habe ich keinen Anspruch auf Notbetreuung, auch bei Schulöffnung nicht, denn bisher sind nur Erzieher in der Notbetreuung als pädagogisches Personal mit aufgeführt, das trifft uns nicht, außerdem könnte mein Mann z.T. Homeoffice machen, daher fällt das raus, damit falle ich dann auch als Lehrer im Präsenzunterricht raus, soll mich doch der Ag zwingen, wie auch immer er das machen will.
Schön ist auch, dass man bisher bei uns nur die Lehrer in Risikogruppen rausnimmt, die mit pflegebedürftigen Angehörigen usw. nicht und dann mitteilt, alle übrig gebliebenen sind flexibel einsetzbar, nein, wohl eher nicht mit drei Kindern zuhause und ich werde die nicht alleine oder mit dem Papa alleine lassen, wenn der arbeiten muss.