"Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Auf Anweisung des Schulrates.
"Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Auf Anweisung des Schulrates.
Warum sollte auch ein Lehrer mitfahren? Was sollte ein Lehrer tun? In der Hand der Notfallsanitäter und des Krankenhauses ist das Wohl des Kindes voll und ganz sichergestellt.
Der Lehrer muss die Aufsichtspflicht der Schule erfüllen, die kann man nicht ohne Einverständnis der Eltern (und auch dann eigentlich nicht) an die Sanitäter übertragen ![]()
Muss bei uns ein Kind ins Krankenhaus, fährt kein Lehrer mit. Die Notfallsanitäter nehmen das Kind im Krankenwagen mit ins Krankenhaus und wir informieren die Eltern, in welchem Krankenhaus sie ihr Kind abholen können.
DAs war hier früher auch so, wird aber nicht mehr gemacht. Es gibt klare Anweisungen, sowohl von den Rettungskräften als auch vom Schulrat, dass jemand mitmuss, weil die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt bis die Eltern kommen.
Dann muss ich genauso vertreten werden und eine gute Schule muss dafür eben einen Notfallplan haben.
Ja, ein Notfall, aber ein Elternteil ist nicht zu erreichen ist ein künstlich von den Eltern herbeigeführter Fall, der eigentlich kein Notfall ist und den nicht die Kollegen mit Mehrarbeit usw. ableisten müssen, sondern die Eltern verdammt noch mal auch mal für ihre Kinder verantwortlich sein müssen (tun sie zumindest bei uns ja sonst schon selten genug!).
Was passiert denn bei euch, wenn ein Lehrer mitten in der Stunde Durchfall bekommt, aufs Klo rennt und für den Tag nicht mehr zurück zum Unterricht kommt? Kann doch auch pasieren
Klar ist das ein Notfall, der passieren kann, aber die sind schwer genug zu händeln, da brauchen wir nicht noch welche, die Eltern, die nicht erreichbar sind verursachen.
Selbst wenn also mal eine Lehrkraft plötzlich und unerwartet von 50 % Teilzeit auf Vollzeit aufstocken sollte (das geht ja eh nur mit 6 Monaten Vorlaufzeit), dann gibt es doch meist einen Ausgleich im Kollegium (s.o. oder weggehende Referendare oder Vertretungslehrkräfte).
DAs geht ja auch deutlich kürzer durch Elternzeit und da kann und muss der AG das ja auch ab können, also warum sollte es nicht bei anderen auch gehen.
Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.
Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.
DAs sehe ich anders, in Berlin funktioniert es doch auch, wir haben das Recht alle, der Schule werden aber nicht die Stellen, sondern die Stunden zugeordnet und das mit dem Überhang hatten wir seit ich seit 6 Jahren da bin in keinem Jahr, wir hatten immer zu wenig, schon alleine dadurch, dass Referendare fertig werden und die dann ja nicht mehr der Schule zugeordnet sind.
Also wenn man nicht nach Stellen, sondern nach Stunden besetzt, dann geht das problemlos und gibt auch nicht oft wirklich Probleme.
An allen anderen Schulen ist das Problem mit dem Schellen gelöst.
Ähm, du hast also jeden Tag nur eine Stunde? Dann fehlst du doch genauso in der nächsten Klasse, da ist es doch egal, ob es die selbe oder eine andere Klasse ist, Tatsache ist, du fehlst!
Das was ich meine bezieht sich auf den RTW, wo ich als Lehrer mit muss.
Genau, da bin ich nicht nach einer Stunde wieder da.
Aber ihr müsst doch eine Vertretungsbereitschaft haben
Nein, haben wir nicht und gibt und gab es auch noch nie.
Wer vertritt denn, wenn sich ein Kollege krank meldet?
Ein Teilungslehrer, es fällt aus und der Hort betreut, die Schulleitung mal, ein Daz-Lehrer oder ähnliches. Und ja, es fallen dann eben auch mal die temporären Lerngruppen aus.
Und wenn das der Fall ist, dann könnten z.B. die Sonderpädagogen einspringen. Oder die Sozialpädagogen
Wie die Sonderpädagogen, die sind doch bei uns auch im normalen Unterricht und nur z.T. mal doppelt gesteckt, genau die übernehmen in der Regel den Vertretungsunterricht dann.
Hat denn niemand von euch Freistunden? Dann muss halt ein Kollege seine Freistunde opfern.
Ja, kommt auch schon mal vor, aber sind eben nicht soviele. Ich z.B. habe nicht eine Freistunde.
Während du auf den RTW wartest, schickst du 3 Schüler in 3 Nachbarklassen und lässt die Kollegen holen. Die schnappen sich je 8 Kinder und betreuen sie bei sich, ist ja ein Notfall, der kommt ja nicht ständig vor.
Ja, das können sie mal für eine Stunde machen oder der Hort muss eben auch mal mehr Kinder als regulär betreuen, aber nicht für die restlichen 5 Unterrichtsstunden des Tages (denn das man noch mal zu Unterrichtszeiten zurück kommt ist unwahrscheinlich).
Also für alles gibt es eine Lösung.
Das sind keine, die bei uns möglich oder gar zulässig sind, denn auch die Schulleitung hat z.T. Unterricht ![]()
ber da muss eh der RTW her und dann fährt halt ein Lehrer mit. Wir sind 120 Kollegen und dann muss eben einer Vertretung machen.
Tja, die haben wir aber nicht für zusätzliche Vertretung usw. wir sind nämlich maximal 40 Kollegen. Normale Vertretung wird doch meist schon aus Förderunterricht, Teilung usw. gedeckt. Wir haben nämlich nicht mal 100% Deckung der normalen Stunden, wo sollen denn noch zusätzliche Vertretungsstunden herkommen.
Und wie oft passiert das bei euren eigenen Kindern? Das ihr da immer SOFORT kommen müsst? Ich finde bei Bauchschmerzen und co. darf das auch mal etwas länger dauern.
WAs heißt sofort, wenn sie mich sofort erreichen bin ich in ca. einer Stunde da, viel länger finde ich das nicht zu verantworten.
ei schwierigeren Fällen habe ich auch schon SchülerInnen zum Krankenhaus begleitet. Das ist doch alles kein Hexenwerk.
Doch, denn ich habe noch 24 weitere Schüler, die ich beaufsichtigen muss, die nicht mitfahren, bei uns ist kaum jemand doppelt gesteckt, deshalb trifft es dann wenn die Sekretärin in der Regel.
Sie hatten wahrscheinlich Angst vor einer Kopfverletzung. Er war auf die Nase gefallen.
Ok, das ist dann wieder was anderes, wobei ich schon bei Anrufen gesagt habe, sie dürfen mein Kind wieder in den Unterricht schicken, denn ich akzeptiere wegen solcher Kleinigkeiten keine Fehlstunden mehr.
Ehrlich gesagt, haben wir unsere Kinder nach Rücksprache mit ihnen auch schon öfters alleine nach Hause laufen oder fahren lassen. Klar, wenn man Kopfschmerzen hat geht es einem nicht gut. Dann ruht man sich aus. Aber ein bisschen laufen wird schon nicht schaden.
DAs ist hier gar nicht erlaubt, es muss jemand das Kind abholen.
Das sind einfach Schüler, die eine entsprechende Schulung bekommen. Das kann doch jede Schule in die Wege leiten. Und dann hast du da Betreuungspersonen.
Wie gesagt, Grundschule und Aufsichtsperson wird das auch in der Oberschule leider nie!
Was wir schon hatten, ausgeschlagener Zahn, durchgebissene Lippe, offener Armbruch...
Sachen wo eben auch die Feuerwehr nur mit Aufsichtsperson dann losfährt, weil nicht lebensbedrohlich und die können wir in der Regel nicht einfach stellen.
Außerdem: Haben eure Schulen alle keine Schulsanitäter? Die können doch auch gerufen werden zum Aufpassen.
Schulsanitäter nein so etwas gibt es bei uns nicht.
Er war gestürzt und hatte Nasenbluten und ein aufgeschürftes Knie. Das ist so krank, dass er nicht am Unterricht teilnehmen konnte, aber nun wirklich nichts Dramatisches.
Ehrlich gesagt finde ich nicht, dass er so krank ist, dass er nicht am Unterricht teilnehmen kann. Übrigens warten bei uns die Kinder im Klassenraum, wenn sie abgeholt werden (gerade die kleineren), denn die Liege steht bei uns eine Etage unter dem Sekretariat, da kann niemand rufen! Da kann man den 5. oder 6. Klässler mit einem Klassenkameraden lassen (oder auch mal andere wenn die Sozialarbeiterin da ist, vor deren Tür die Liege steht), aber sicher keine 1.-3. Klässler.
Damit ließen sich die Anschaffungskosten eines Handys bei der Steuer absetzen
Macht das jemand von euch?
Ja, natürlich, sowohl Anschaffungskosten als auch Telefonkosten von Handy und Festnetz
Dein Telefon hat eine Blockierfunktion.
Nützt mir ja nichts, denn es könnte ja auch was wichtiges sein, immerhin betreuen sie meine Kinder!
Für sowas gibt es doch Messenger. Soviel Medienkompetenz muss sein...
Die sind doch so gefährlich, hat er leider nicht. Aber eine SMS hätte es ja wenn auch getan. Wobei ich das Essen wohl auf dem Herd auch gesehen hätte ![]()
Bei uns war es heute morgen so weit (nachdem mein Vater mich gestern in der Konferenz angerufen hat, um mir zu sagen, was er mir zu Essen gekocht hat), dass die Sekretärin an der Schule meiner Tochter allen Lehrern einen Zettel ins Fach gelegt hat, wann sie mich anrufen dürfen und wann dies nur im Notfall mit meinem Kind auf dem Handy sein darf).
Ich könnte schwören, dass ich in meiner OBAS Zeit voll bezahlt wurde, wenn ich zuhause war.
Wenn OBAS genau wie die anderen Tarifbeschäftigten Lehrer über TVL geht, dann nach § 29 nein.
Es war missverständlich, da der Arbeitgeber der meisten von uns dich für zehn Tage pro Jahr voll weiter bezahlt. (solange das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, sonst nur vier Tage) Eine Verpflichtung hat er dazu nicht, eine Abschaffung kann ich mir aber nur schwer vorstellen.
Nunja, auch das stimmt so nicht.
Bei den Tarifbeschäftigten zahlt der AG mal eben gar nichts. Verpflichtet wäre er aber dazu, wenn er §616 BGB nicht ausgeschlossen hat, was er im TVL tut, solange die KK bei unter 12jährigen zahlt.
Aber Tatsache ist, dass jeder AN Anspruch auf die Freistellung hat, auch wenn er kein Geld dafür erhält!
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