Beiträge von Susannea

    In dem Erlass, den der TE zitiert, steht ja Lehrkräfte müssen ihrer Unterrichtsverpflichtung soweit zumutbar nachkommen.

    Wenn es jetzt also morgen früh so sehr stürmt, dass man damit rechnen muss, das mir Dachziegel, Äste, Bäume etc. auf die Rübe fliegen, dann bleibt man halt daheim mit Hinweis auf "nicht zumutbar"

    Und arbeiten kann man auch zuhause seine Stunden, wenn eh keine Schüler da sind ;) Wir haben da z.B. noch so ein SchiC, was in einigen Fächern noch gar nicht erstellt ist, da könnten genügend Lehrer ihre Stunden morgen mit ableisten.

    Die Frage ist halt, ob man so eine Sammlung unbedingt dann aufräumen muss, wenn es super gefährlicht ist auf dem Weg zur Arbeit.

    Zumal es eben auch Schulen gibt, wo sowas nicht gemacht werden muss (oder nicht gemacht werden kann, weil der Keller wegen Schimmel gesperrt ist und die Sachen alle entsorgt werden).

    Bei uns ständen solche Dinge nämlich gar nicht an oder machen keinen Sinn, solange die Räume, wo Sachen hin sollen (bei uns z.B. in der Sporthalle) wegen Gesundheitsgefährdung gesperrt sind.

    WAs bin ich froh, dass Berlin natürlich auf Vollzeit aufstockt und das auch weiterhin tun wird, denn die meisten sind ja Angestellte und nach dem Artikel gilt es nur für Beamte (aber auch die dürfen auf Vollzeit in der Zeit aufstocken, denn anders ist es ja nicht zu rechtfertigen, dass einer mehr und der andere weniger für die selbe Arbeit bekommt).

    Und ja, Klassenfahrten sind auch bei uns ein riesiger Aufwand und das auch mit zum Teil größeren Kindern, denn es geht ja nicht um ein 1-2 Stunden alleine bleiben, sondern die ganzen Fahrten zu den Hobbys, ca. 6 Stunden alleine zuhause usw. was dann sich ändert!

    Man muss ja immer erneut Teilzeitantrag stellen, sonst fällt man automatisch zurück auf Vollzeit. Was ist, wenn man in Teilzeit Berufsunfähig wird. Kehrt man dann auch automatisch zurück in Vollzeit? Also wirkt sich das positiv auf die Pension aus?

    Ja, kehrt man, aber für die Pension zählt ja alles, da ist das egal ob aktuell Voll- oder Teilzeit.

    Ich hatte das aber z.B. im Mutterschutz, dass ich nur bis 31.7. Teilzeit beantragt hatte, aber der Mutterschutz ja bis Mitte September ging. In der Zeit habe ich dann auch Vollzeit-Gehalt bekommen, auch wenn das meiner Sachbearbeiterin nicht gepasst hat.:autsch:

    Genau das denke ich mir schon die ganze Zeit:

    Auf der einen Seite ist es ein Riesen-Problem, das die Schule nicht lösen kann, wenn ein krankes Kind mal länger als 10 Minuten beaufsichtigt werden muss oder wenn man gar mit ins KH fahren muss. Der Lehrer ist dort absolut unverzichtbar für die Klasse und darf auf GAR KEINEN Fall raus aus der Klasse.

    Auf der anderen Seite müsst ihr als Eltern SOFORT (also nicht erst in 15 Minuten) die Klasse verlassen, weil es der Erzieherin nicht zuzumuten ist, ein Kind mit Bauchschmerzen im Gruppenraum (!) mit zu betreuen. Dann ist es auf einmal sofort und ohne Probleme möglich, die Klasse alleine zu lassen.

    Merkt ihr, dass da was unlogisch ist?

    Nein, überhaupt nicht unlogisch. Wie gesagt, das eine ist ein Notfall mit meinem Kind, das andere ein verursachtes Problem durch andere Eltern, die ihr Kind nicht als Notfall sehen.

    Eins kann ich nicht verhindern (wenn mein Kind krank ist), das andere schon und erwarte das eben auch von anderen Eltern und bin dann eben auch entsprechend schnell unterwegs.

    Muss bei uns ein Kind ins Krankenhaus, fährt kein Lehrer mit. Die Notfallsanitäter nehmen das Kind im Krankenwagen mit ins Krankenhaus und wir informieren die Eltern, in welchem Krankenhaus sie ihr Kind abholen können.

    DAs war hier früher auch so, wird aber nicht mehr gemacht. Es gibt klare Anweisungen, sowohl von den Rettungskräften als auch vom Schulrat, dass jemand mitmuss, weil die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt bis die Eltern kommen.

    Dann muss ich genauso vertreten werden und eine gute Schule muss dafür eben einen Notfallplan haben.

    Ja, ein Notfall, aber ein Elternteil ist nicht zu erreichen ist ein künstlich von den Eltern herbeigeführter Fall, der eigentlich kein Notfall ist und den nicht die Kollegen mit Mehrarbeit usw. ableisten müssen, sondern die Eltern verdammt noch mal auch mal für ihre Kinder verantwortlich sein müssen (tun sie zumindest bei uns ja sonst schon selten genug!).

    Was passiert denn bei euch, wenn ein Lehrer mitten in der Stunde Durchfall bekommt, aufs Klo rennt und für den Tag nicht mehr zurück zum Unterricht kommt? Kann doch auch pasieren

    Klar ist das ein Notfall, der passieren kann, aber die sind schwer genug zu händeln, da brauchen wir nicht noch welche, die Eltern, die nicht erreichbar sind verursachen.

    Selbst wenn also mal eine Lehrkraft plötzlich und unerwartet von 50 % Teilzeit auf Vollzeit aufstocken sollte (das geht ja eh nur mit 6 Monaten Vorlaufzeit), dann gibt es doch meist einen Ausgleich im Kollegium (s.o. oder weggehende Referendare oder Vertretungslehrkräfte).

    DAs geht ja auch deutlich kürzer durch Elternzeit und da kann und muss der AG das ja auch ab können, also warum sollte es nicht bei anderen auch gehen.

    Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

    DAs sehe ich anders, in Berlin funktioniert es doch auch, wir haben das Recht alle, der Schule werden aber nicht die Stellen, sondern die Stunden zugeordnet und das mit dem Überhang hatten wir seit ich seit 6 Jahren da bin in keinem Jahr, wir hatten immer zu wenig, schon alleine dadurch, dass Referendare fertig werden und die dann ja nicht mehr der Schule zugeordnet sind.

    Also wenn man nicht nach Stellen, sondern nach Stunden besetzt, dann geht das problemlos und gibt auch nicht oft wirklich Probleme.

    Aber ihr müsst doch eine Vertretungsbereitschaft haben

    Nein, haben wir nicht und gibt und gab es auch noch nie.


    Wer vertritt denn, wenn sich ein Kollege krank meldet?

    Ein Teilungslehrer, es fällt aus und der Hort betreut, die Schulleitung mal, ein Daz-Lehrer oder ähnliches. Und ja, es fallen dann eben auch mal die temporären Lerngruppen aus.

    Und wenn das der Fall ist, dann könnten z.B. die Sonderpädagogen einspringen. Oder die Sozialpädagogen

    Wie die Sonderpädagogen, die sind doch bei uns auch im normalen Unterricht und nur z.T. mal doppelt gesteckt, genau die übernehmen in der Regel den Vertretungsunterricht dann.

    Hat denn niemand von euch Freistunden? Dann muss halt ein Kollege seine Freistunde opfern.

    Ja, kommt auch schon mal vor, aber sind eben nicht soviele. Ich z.B. habe nicht eine Freistunde.

    Während du auf den RTW wartest, schickst du 3 Schüler in 3 Nachbarklassen und lässt die Kollegen holen. Die schnappen sich je 8 Kinder und betreuen sie bei sich, ist ja ein Notfall, der kommt ja nicht ständig vor.

    Ja, das können sie mal für eine Stunde machen oder der Hort muss eben auch mal mehr Kinder als regulär betreuen, aber nicht für die restlichen 5 Unterrichtsstunden des Tages (denn das man noch mal zu Unterrichtszeiten zurück kommt ist unwahrscheinlich).

    ber da muss eh der RTW her und dann fährt halt ein Lehrer mit. Wir sind 120 Kollegen und dann muss eben einer Vertretung machen.

    Tja, die haben wir aber nicht für zusätzliche Vertretung usw. wir sind nämlich maximal 40 Kollegen. Normale Vertretung wird doch meist schon aus Förderunterricht, Teilung usw. gedeckt. Wir haben nämlich nicht mal 100% Deckung der normalen Stunden, wo sollen denn noch zusätzliche Vertretungsstunden herkommen.

    Und wie oft passiert das bei euren eigenen Kindern? Das ihr da immer SOFORT kommen müsst? Ich finde bei Bauchschmerzen und co. darf das auch mal etwas länger dauern.

    WAs heißt sofort, wenn sie mich sofort erreichen bin ich in ca. einer Stunde da, viel länger finde ich das nicht zu verantworten.

    Sie hatten wahrscheinlich Angst vor einer Kopfverletzung. Er war auf die Nase gefallen.

    Ok, das ist dann wieder was anderes, wobei ich schon bei Anrufen gesagt habe, sie dürfen mein Kind wieder in den Unterricht schicken, denn ich akzeptiere wegen solcher Kleinigkeiten keine Fehlstunden mehr.

    Ehrlich gesagt, haben wir unsere Kinder nach Rücksprache mit ihnen auch schon öfters alleine nach Hause laufen oder fahren lassen. Klar, wenn man Kopfschmerzen hat geht es einem nicht gut. Dann ruht man sich aus. Aber ein bisschen laufen wird schon nicht schaden.

    DAs ist hier gar nicht erlaubt, es muss jemand das Kind abholen.

    Das sind einfach Schüler, die eine entsprechende Schulung bekommen. Das kann doch jede Schule in die Wege leiten. Und dann hast du da Betreuungspersonen.

    Wie gesagt, Grundschule und Aufsichtsperson wird das auch in der Oberschule leider nie!


    Was wir schon hatten, ausgeschlagener Zahn, durchgebissene Lippe, offener Armbruch...

    Sachen wo eben auch die Feuerwehr nur mit Aufsichtsperson dann losfährt, weil nicht lebensbedrohlich und die können wir in der Regel nicht einfach stellen.

    Außerdem: Haben eure Schulen alle keine Schulsanitäter? Die können doch auch gerufen werden zum Aufpassen.

    Schulsanitäter nein so etwas gibt es bei uns nicht.

    Er war gestürzt und hatte Nasenbluten und ein aufgeschürftes Knie. Das ist so krank, dass er nicht am Unterricht teilnehmen konnte, aber nun wirklich nichts Dramatisches.

    Ehrlich gesagt finde ich nicht, dass er so krank ist, dass er nicht am Unterricht teilnehmen kann. Übrigens warten bei uns die Kinder im Klassenraum, wenn sie abgeholt werden (gerade die kleineren), denn die Liege steht bei uns eine Etage unter dem Sekretariat, da kann niemand rufen! Da kann man den 5. oder 6. Klässler mit einem Klassenkameraden lassen (oder auch mal andere wenn die Sozialarbeiterin da ist, vor deren Tür die Liege steht), aber sicher keine 1.-3. Klässler.

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