Beiträge von Susannea

    Wobei ich nicht denke, dass sie mich so einfach woanders hinschicken können oder werden, wegen des bürokratischen Aufwandes oder internen Bezirksquerelen. Ich habe hier im Amt schon Vorgehensweisen und Abläufe gesehen, da wundert es mich nicht, dass der Schulapparat an allen Ecken quietscht

    Das denke ich nicht, dass das so ein Problem ist, denn ins Amt ging ja auch ganz schnell und an anderen Schulen geht auch relativ schnell im selben Bezirk. In welchem Bezirk bist du?

    Aber die Frage ist nochmal, was fehlte dir an Immunitäten, dass sie dich komplett aus der Schule raus genommen haben, davon hängt ab, ob und wo du hin kannst.

    Verwaltungsaufgaben gehören durchaus zum Beruf.

    Genau das, es ist nichts völlig anderes, auch wenn der Arbeitsplatz ein vollkommen anderer ist.

    Muss ich Bürotätigkeiten machen wenn ich als vollbeschäftigte Lehrkraft angestellt bin?

    Ja musst du als Ersatzarbeitsplatz in der Schwangerschaft.

    Ich möchte nur etwas sinnvolles mit meiner Zeit machen und habe auch schon darüber nachgedacht, mich ansonsten ehrenamtlich bei der Leseförderung oÄ zu engagieren. Oder kennt ihr noch andere Möglichkeiten?

    Das kannst du sicher in deiner Freizeit machen, da trägst du dann auch das alleinige Risiko.
    Was ist denn bei dir das Risiko, könnte man das in einer anderen Altersklasse ausschließen?

    naja ich brauche dann mindestens eine zweite erwachsene Person. 1. muss ich mich um das Kind kümmern, das gebrochen hat, dessen Eltern anrufen etc. und 2. sind da noch 20 andere Kinder, die auch noch betreut werden müssen.

    Das kannst du dir hier abschminken, ich habe auch nur ausnahmsweise letzte Woche Hilfe erhalten als ein Kind blutend im Flur lag, weil ich jemanden aus der Pause geholt habe. Aber eigentlich ist da niemand für da. Das muss man hier eigentlich immer alleine meistern, sprich die Kinder zu Helfern machen usw.

    In Brandenburg ist es wie in Berlin (nur die rechtliche Grundalge ist eine andere ;) Reine Diktate als Klassenarbeit sind nicht erlaubt, selbst in Englisch nicht, sie dürfen maximal ein Teil einer Arbeit sein. In Deutsch meine ich nicht mal das ohne Hilfsmittel. Soviel ich weiß in beiden Bundesländern in allen Schulformen.

    dann bleibt der Raum halt zu. Bei uns kotzt zwar eher selten jemand die Gegend voll, aber wenn eine Gefahr für die Gesundheit der Schüler oder meine besteht, breche ich inzwischen konsequent den Unterricht ab,packe die Klasse (aus Platzmangel) in den Flur zwecks Gewährleistung der Aufsichtspflicht und informiere schriftlich meine Vorgesetzten über mein Vorgehen sowie die Mängel, die dieses nötig machen.

    DAs machst du aber in der Grundschule eher nicht, weil eine Klasse im Flur zu beaufsichtigen echt kaum noch zu lösen ist, nicht umsonst schließen die Erzieher inzwischen die Hoftore z.T. von innen zu.

    In unserem armen Bundesland haben wir eine Reinigungsfirma.Ansonsten kann man es wegfegen oder wegsaugen und es stinkt nicht so, dass man danebenreiert.

    Danke, ihr zwei :rose:

    Aber zur Reinigungsfirma: Das ist doch dann viel zu spät, also der eine musste bei mir mal in der 2. Stunde und wir sollten noch weitere 4 Stunden da im Klassenzimmer bleiben...

    Genau das ist es, die Putzfirma kommt bei uns erst Nachmittags bzw. Abends, sollen solange alle durchlaufen, denn drumrum ist für viele schon zu schwer?!? Wir hatten neulich die Frage eben auch, wer es macht, denn der Hausmeister ist dafür auch nicht zuständig. Ja wer denn aber dann?!?

    Im Kern geht es mir darum, dass die Kopplung "Du darfst nur mitfahren, wenn du erhebliche Eingriffe in deine Grundrechte hinnimmst" bzw. die Eltern dies erlauben, was sie bei diesen Rechten gar nicht generell dürfen, vollkommen indiskutabel ist. Nichts anderes ist die Forderung "Kamera ok, aber nur, wenn Lehrkraft diese durchsuchen darf".

    DAs ist Unsinn und wird es auch so nicht geben, weil der Lehrer gar nicht begründen muss, warum er nicht fährt!

    ich muss da gar nichts diskutieren,

    Wie gesagt, wurde hier auch nicht diskutiert, die Eltern mussten dies unterschreiben, damit ihr Kind mitdarf (genauso wie das sie das Kind wieder abholen usw. bei Verstößen) ansonsten durfte das Kind nicht mit.
    Wen es stört, der soll gerne klagen. Kind bleibt zuhause, wenn der Lehrer die Verantwortung für das Kind nicht übernehmen kann/will, sonst fährt der Lehrer einfach nicht. Da kann ihn auch kein Gericht zu zwingen.

    Ich denke, hier muss man sorgfältig unterscheiden zwischen dem vorher diskutiertem Verbot des Mitführens persönlicher Gegenstände in Verbindung mit den erzwungenem Eingriff in die Privatsphäre einerseits und der Vereinbarung allgemeiner Verhaltensregeln und Verfahrensweisen im Rahmen einer Schulveranstaltung andererseits.

    Dann dürfte man ja die Mitnahme von MP3-Playern, Handys usw. auch nicht verbieten. Darf man aber, also ich sehe deine Probleme nicht. Aber wie gesagt in Berlin und Brandenburg musst du auch keinen Schüler mitnehmen.

    Andererseits der Schutz der Privatsphäre der Schüler gegen Eingriffe von außen.

    Naja, mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten darf man dies ja und deshalb durften die Fotoapparate eben nur mit dieser Erlaubnis mitgenommen werden. Sonst mussten sie zuhause bleiben. Also keinerlei Verstoß und welche Geräte usw. die Schüler mitführen dürfen entscheidet nun mal der Lehrer, sonst nimmt er sie eben nicht mit.

    In der 5. Klasse sprechen wir mit den Eltern immer ab, dass das Handy zu Hause bleibt. Nach ein wenig Diskussion klappt das auch immer. Nur die eine Mutter bestand darauf, dass ihre Tochter ein so massives Problem hat, wenn sie nicht ständig ihre Mutter erreichen kann. Nun gut - dann gibt es eben nach langer Diskussion eine Ausnahme für dieses "psychisch labile" Kind.

    Ähnliches wollte die Mutter bei meiner Tochter in der 6. Klasse haben. Da hat die Klassenlehrerin dann aber gleich klargestellt, wenn das Handy mitkommt bleibt das Kind zuhause. Genauso wie die Fotokameras zuhause bleiben, wenn sie sie nicht kontrollieren darf zum Ende der Klassenfahrt.

    Da haben einige Eltern ganz schön blöd geguckt.

    Ganz ehrlich, das Sekretariat gehört auch zum schulischen Personal. Ich würde keinerlei Aufgaben des Sekretariats übernehmen, denn ich führe nicht die Arbeiten des städtischen Personals.

    Sorry, aber indem man immer ja sagt, wird das Problem schön under den Teppich gekehrt.

    Nochmal, wir sagen nicht ja und der Hort gehört zum pädagogischen Personal und ist genau beim Landesschulamt wie wir angestellt, anders als die Sekretärin.

    Aber ja, auch die Aufgaben mussten wir schon manchmal übernehmen.

    Und wir sagen eben nicht ja, aber wenn dies so eingetragen wird auf dem Vertretungsplan, was sollen wir dann machen?!?

    Und genau an dem unter den Teppich kehren arbeiten wir eben gerade, aber das will die Schulleitung aber nicht sehen.

    Wenn aber die 1/2er Teilung haben und statt dieser die komplette Jül im Raum bleibt, weil die VHG, wo sie hinmüssten nicht besetzt ist, dann fällt sehr wohl Teilung aus und das gehört auch in die Statistik als Ausfall und nicht als "normal" und statt 18 Kindern 25 im Unterricht zu haben ist natürlich eine zusätzliche Belastung (zumal das eben noch anderes Niveau ist, also meist andere Aufgaben noch gegeben werden müssen). Aber da reden wir uns gerade den Mund fusselig weil wir das ganz falsch sehen!

    Was ist denn euer "Hort"? Ist das so eine Art Kita? Normalerweise sind für die Kitas doch die Kommunen zuständig und für die Schulen das Land. Ich kann mir in so einem Fall nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn Landesbedienstete angewiesen werden, die Aufgaben von Kommunalbediensteten zu übernehmen. Würde ich dringend prüfen lassen! Oder ist das wieder so eine "Berliner Spezialität"? Handelt ist sich überhaupt um dieselbe Dienststelle?
    Gruß !

    Nein, das ist in Berlin anders, da wir verlässliche Halbtagsgrundschulen haben, gehört der Hort und die Erzieher mit zum sonstigen Personal der Schule. Und der Streit, wer welche Aufgaben hat usw. den haben wir aktuell ständig, gerade gestern wieder der Hinweis, dass angeblich Schwimmbegleitung nicht ihre Aufgabe ist. Nun sagt mir aber der Schwimmobmann des Bezirks, dass es dazu ein Rundschreiben vom Schulrat gibt, der dies so festgelegt hat, dass dem doch so ist ;)

    Kleiner Tipp, es gibt da so ein Wort mit vier Buchstaben.Nennt sich "Nein".
    Einfach mal laut aussprechen und sich dann auch dran halten.
    PALs (Probleme Anderer Leute) sollte sich niemand aufhalsen.

    Tja, das haben wir nun schon öfter gesagt, nützt aber nichts, wenn man dann wie gestern den Hinweis kriegt, dass die Schulleitung das eben anweist und das eh nicht stimmt, dass wir sie entlasten. Also freiwillig machen wir das so schon lange nicht mehr!

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