Beiträge von Susannea

    Sehe ich auch so. Aber die Kritik kommt im Normalfall von jungen Leuten (ohne Verpflichtungen) mit VZ.Jemand hat sich mal wegen einer Stunde beschwert, die wir aber einfach nicht da weg bekamen. Da haben wir dann noch eine 2. auf den Tag gelegt.

    Genau, dann ist das auch kein Problem. Hier steht übrigens auch drin in dem Berliner Frauenförderplan, Tage mit 2 oder weniger Stunden sind zu vermeiden. Scheint also eher die Regel zu sein, dass es nicht gewünscht ist.

    Wie interpretierst du denn "angemessene Zeit"? Das widerspricht doch allem, was du sagst.

    Nein, tut es nicht, eine angemessene Zeit vorher ist ca. ein Monat nach der gültigen Rechtsprechung und nein, die Belange des AG muss ich NICHT berücksichtigen!

    Genauso wird man ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen keinen Anspruch mehr haben.

    Nein, die Begrenzung auf wieviele Termine gibt es nicht, zumal Agentur für Arbeit, amtsärztliche oder ärztliche Untersuchungen dafür usw. auch alles dazu zählt und bezahlt freigestellt werden muss.

    Ich sage nur "angemessene Zeit". Und bei einem Termin, den man auch am Nachmittag machen könnte, wird es schwierig zu argumentieren, dass er am Vormittag liegen muss. Wir reden ja hier von Menschen, die in der Regel nur halbtags verbindlich auf der Arbeitsstelle sind.

    Du bringst hier was durcheinander, mit angemessene Zeit ist keinesfalls die Uhrzeit gemeint, denn auch der neue AG ist in der Regel nur halbtags da, also darfst du natürlich vormittags gehen. Sondern eine angemessene Zeit vor Vertragsablauf, aber das stand ja auch deutlich so in meiner Antwort, die sich somit in keiner Weise widerspricht!

    Wie viele Samstags-Einsätze im Jahr sind "im Gehalt mit drin"? Unbegrenzt?

    Theoretisch ja, dann muss eben an anderen Stellen weniger gemacht werden und wenn da eben so Sachen wie Elternsprechtag, Einschulung, Tag der offenen Tür, Gesamtkonferenz usw. liegen, dann ist das so und mit dem Gehalt abgegolten, denn die Sachen gehören alle zu den Aufgaben eines Lehrers dazu.

    Ich denke, dass hier auch ein großer Unterschied zwischen einem befristeten Arbeitsvertrag und einer Kündigung durch den AG vorliegt

    Glücklicher Wiese interessiert nur das Gesetz und nicht, was du denkst und das macht da keinen Unterschied!

    Sonst kann ich ja bei einer befristeten Stelle von Anfang fehlen, um andere Stellen zu suchen ..

    Wenn die Stelle so kurz ist, ja. Sonst erst in angemessener Zeit vorher!

    Weiterhin halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der AN die Pflicht hat solche Termine nach Möglichkeit in die Freizeit zu legen. Gilt ja bei Arztterminen genauso. Sollte ja auch in der Regel bei einer Vertretungslehrkraft gut möglich sein.

    Schön, sieht das Gesetz auch anders! Ist ja aber in der Schule auch logisch, die haben alle zur selben Zeit Unterricht usw. also kann man das in der Regel nicht in die Freizeit legen und muss es eben auch gar nicht!

    Bei der Krankenversicherung würde ich nicht voreilig was einreichen, da du, wenn du nichts einreichst, einen Beitragsrückfluss von einigen hundert Euro bekommst. Einreichen lohnt sich erst, wenn die Erstattung über das Jahr größer ist als der Beitragsrückfluss.

    Das kann man einfach nicht so verallgemeinern, denn es gibt welche die verrechnen es, es gibt welche da gibt's gar keine Beitragsrückerstattung usw. Das muss jeder eben gucken, wann er für sich die Grenze erreicht hat, wo einreichen sinnvoll ist.

    Das geht jetzt nicht zwangsläufig hier um dich, ich nehme das aber nur mal als Aufhänger:
    Wenn man nicht gerade auf einer Baustelle arbeitet, wo man um 6 Uhr am Sammelpunkt sein muss, geht das in den meisten Fällen auch für Männer problemlos. Sie müssen nur wollen - daran hapert es häufig.

    Klar geht das an einigen Tagen, aber wenn man nicht gerade selbstständig ist, dann in der Regel eben nicht jeden Tag, weil da auch andere mit dran hängen. Bei uns z.B. würde es nicht gehen, weil an den Tagen, wo ich früher (zur 2. statt zur 3. Std) habe mein Mann nicht auf Dienstreise gehen kann, also tut er es an den anderen Tagen, damit kann er da einfach de facto kein Kind wegbringen, weil er nicht da ist. Dann gibt es auch Eltern auf Montage usw. Also doch, es gibt auch Gründe, warum der Vater sie nicht jeden Tag bringen kann und das nicht nur, weil er ein Mann ist!

    Mich stört die Haltung dahinter. Auch als Vollzeitkollege ohne Familie oder als Teilzeitkollege mit pflegebedürftigem Elternteil oder als Kollege mit anderen Dispositionen hat man Gründe für dies oder jenes.

    Aber Familie und Beruf und Vereinbarkeit ist nun mal durch Vorschriften gesichert und da gehört natürlich auch die zu pflegende Mutter dazu und da ist egal, ob Teilzeit oder Vollzeit.

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch die Bevorzugung der Kollegen bei der Stellenvergabe/die Versetzung in die Nähe gegeben. Durch die sogenannten Sozialpunkte.
    Das dürfte reichen.

    Nein, ist sie nicht. Ich zitiere da mal aus dem Berliner Frauenförderplan: "Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Einsatzwünsche der Einzustellenden nach Möglichkeit sicherzustellen."
    5.1 Arbeitszeitregelungen
    1. Schul- und Abteilungsleitungen sowie die koordinierenden Erzieherinnen und Erzieher besprechen vor der Unterrichtsverteilung sowie Stunden- bzw. Dienstplangestaltung mit den Beschäftigten im Sinne der Ziele gemäß § 10 Abs. 1 LGG folgende Regelungen:
    • Dienstbeginn und Dienstende in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen
    • einvernehmliche Pausenregelungen
    • Verteilung von Springstunden (zur Vertretung)
    • Teilnahme an Klassen- und Gruppenfahrten
    • familienfreundliche Regelungen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aktivitäten

    Bei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen freigestellt werden.

    Du siehst, da ist noch deutlich mehr notwendig bei!

    Zitat von 'Fraggles

    ,Gleiche Arbeit, gleiches Geld (wobei Du mehr Besoldung erhältst als z. B. ein Single mit gleicher Stundenzahl).

    Hm und warum genau nicht? Also in vielen Bundesländern gibt es Gesetze und Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit hat man dann schon Vorrang, wenn es um Wünsche geht. Hier z.B. ist es nicht zumutbar einer Alleinerziehenden die erste Stunde zu geben, wenn sie es mit der Kitaöffnung nicht schafft. Der AG hatte dann die Wahl die Tagesmutter für morgens zusätzlich zu bezahlen oder ihr einen anderen Stundenplan zu bauen (da hat die Frauenvertretung gut drum gekämpft und klar gewonnen) Wobei ja die Wünsche auch nicht immer gleich sind. Eine Kollegin z.B. wollte immer von 8-12 an 5 Tagen die Woche arbeiten trotz 50%.

    Finanzamt, wenn sie deine eingreichte Steuererklärung bearbeitet, auch lange Bearbeitungszeiten hat

    Ja, da ist die Beihilfe noch schnell gegen.
    Mein Einspruch aus dem Dezember 2018 zur 2017er Steuererklärung ist wohl im Januar 2019 zur Widerspruchstelle gegangen (habe ich Anfang des Monats nach mehrmaliger Nachfrage erfahren) und ist bis heute eben noch nicht bearbeitet!

    Und auch die 2018er Steuerklärung haben sie nach gut 6 Monaten erst Anfang Dezember dann bearbeitet, da geht es ja auch nur um mehrere tausend Euro (mehr als zwei meiner Monatsgehälter).

    Gewöhn dich gleich dran zu warten!

    Könnte man denn dann nicht auch sich im anderen Bundesland entlassen lassen und zum 1.8 neu einstellen lassen im anderen Bundesland , wenn man die Zusage der Wunschschule hat ?

    Kann man sicher, hier kündigen die meisten in Berlin, wenn sie nach Brandenburg gehen und machen das nicht über den Ländertausch, wobei das auch problemlos funktionieren kann.

    Verstehe ich eben nicht. Im Leistungssport gibt es eine ganze Menge Männer im Geräteturnen, wieso ist das in der Schule "Mädchensport"?

    Aber sie haben trotzdem andere Disziplinen, Frauen haben 7-Kampf, Männer Zehnkampf, Männer z.B. turnen am Barren, Frauen am Stufenbarren und so sieht es in der Regel der Rahmenlehrplan auch vor, dass dann die Disziplinen andere sind.

    Warum gibt es dafür einen Ausgleich? Wo keine Mehrarbeit stattfindet, muss auch nichts ausgeglichen werden! ("Formal")

    Doch, natürlich müssen auch andere Sachen zeitlich ausgeglichen werden, damit genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung bleibt und vor allem gibt es den bei Sachen, die nur auf den Schultern einzelner liegt, warum sollten wir für das Ansehen der Schule alleine die Arbeit machen?

    Lol, der müsste aber erst durch die entsprechenden Gremien durch und dann noch in Abstimmung mit Schulträger und Träger der Schülerbeförderung. Also bei uns dauert so etwas mindestens ein Jahr...
    Gruß !

    Das geht bei uns sehr schnell, muss ja nur die Schulkonferenz und Absprache mit dem Träger da reicht dann der Schulrat, Absprache mit der Schülerbeförderung entfällt, die gibt es nicht. Mehr als 2 Monate rechne ich da nicht.

    Wenn dem so wäre, wär's ein Mißverständnis.Als "ganz formal" habe ich es, nach der Kritik an Kollegen und dem Hinweis auf eigenes ehrenamtliche Engagements auch mit Schülern an Samstagen, nämlich gar nicht empfunden.

    Natürlich Formal, steht doch drin, laut Definition keine Mehrarbeit.
    Und nein, Arbeit am Samstag ist keine ehrenamtliches Engagement, sondern gehört dazu in die Vor- und Nachbereitung und teilweise auch zu Schulveranstaltungen. Nur selten (z.B. für den Mini-Marathon) gibt es dann dafür noch einen Ausgleich (da waren es maximal 3 Schulstunden, die wir irgendwann abbummeln können).

    Was schließen wir daraus?

    Das unnötige Bürokratie abgeschafft werden muss, Tag der offenen Türen wie bei uns eben während des Unterrichts stattfinden sollten (aber sehr wohl als Anwesenheitspflicht zulässig sind) und andere Dinge eben auch nicht sein müssen (Klassenfahrten z.B.). Einschulungen aber durchaus normal sind und auch überall stattfinden.

    Genau diese Denkweise hat doch erst zur flächendeckenden Überlastung der Lehrkräfte geführt...
    Aus Selbstschutz machen dann viele nur noch das Unvermeidbare. So kann man den "Bildungsstandort Deutschland" auch ruinieren...

    Gruß !

    Und das ist eben hier dann Schutz für alle, die das sonst alleine tragen müssen, dass alle anwesend sein müssen. Kommt die Schulleitung also nur ihrer Fürsorgepflicht nach! Was auch immer an der Denkweise zur Überlastung geführt haben soll, zur Überlastung führt das, was zusätzlich oben drauf kommt, nicht die Grundlagen, die schon immer so waren. Also dies ganze Bürokratie z.B.

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