Ich hab nachgefragt und dann hat die Dame mir mitbeten Stunden zugestimmt und nicht gesagt, dass sie von 40 Stunden ausgeht.
Steht in ihren Bearbeitungsrichtlinien zum Elterngeld drin ![]()
Ich hab nachgefragt und dann hat die Dame mir mitbeten Stunden zugestimmt und nicht gesagt, dass sie von 40 Stunden ausgeht.
Steht in ihren Bearbeitungsrichtlinien zum Elterngeld drin ![]()
Ja. Beamte bekommen keins mehr bzw. es wurde auf die Monate verteilt. Du musst im Dezember im ÖD beschäftigt und dann auch schon seit (xx??) Monaten beschäftigt sein, um Weihnachtsgeld bekommen zu können.
Der zweite Teil ist ein Gerücht, nur beschäftigt sein musst du am 1.12. kann auch der 1. Arbeitstag sein.
Elterngeld plus bekommt man ja nur, wenn man während des Bezugs unter 2780€ (ca) netto verdient. Das hast du ja in einem anderen Thread die Tage schön erklärt, Susannea. Da komme ich in meiner aktuellen Steuerklasse mit 70% drüber und das könnte ja auch bei Kahllouis so sein...
Nein, die 150 Euro bekommst du immer, auch wenn du drüber verdienst ![]()
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, wären dann bei einem vollen Deputat von 27,5 und 41 Stunden Wochenarbeitszeit in NRW 20 Deputatsstunden das Equivalent zu 30 Stunden.
Das BEEG geht immer von 40h aus. Also dürften es 20,5 sein.
Bei mir wäre es allerdings so, dass ich bei ca 70%, was den angegebenen 18 Stunden fürs Gymnasium entspricht, kein EGplus bekäme, weil ich dann schon zu viel verdiene.
Da müsstest du also vorher mal gucken, ob du überhaupt noch Elterngeld bekommst...
Das kann nicht sein, denn kein Elterngeld weil man zuviel verdient gibt es erst ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro für Familien. Das wirst du damit wohl eher nicht meinen ![]()
Ansonsten gibt es immer Elterngeld, selbst wenn man mehr als vor der Geburt verdient, dann das Einkommensunabhängige Elterngeld in Höhe von 300 (Basis) bzw. 150 Euro (Plus), nur der Anspruch auf Partnermonate entsteht damit nicht.
Einziges Plus ist, dass man bei der Steuererklärung +/- 0 rauskommt und nicht wegen des Progressionsvorbehalts auch noch nachzahlen muss.
Ich hoffe, da bist du dir sicher.
Mir ging es übrigens ähnlich wie dir, weil nämlich beim Einkommen nach der Geburt obwohl dann im Angestelltenverhältnis die KK usw. nicht abgezogen war, weil ich ja die Berechnungsmonate (mit selbstständigen Einkommen zählt ja das letzte Kalenderjahr vor der Geburt) Beamtin war.
Ich verstehe deinen Ärger also, aber ich hätte das vorher vermutlich vorhersagen können.
Übrigens hatte ich dann sogar noch das Problem, dass ich zwar nur 2 Monate gearbeitet habe, mir das Einkommen aber auf 12 Monate umgerechnet wurde, weil das Gewerbe nicht abgemeldet war. Sprich ich habe also nicht nur von 2 sondern von 12 Monaten Elterngeld zurückzahlen müssen.
Ich denke, dass mir das komplett vom Elterngeld wieder abgezogen wird, was ein ganzer Batzen sein wird.
Nein, es wird angerechnet, sprich Einkommen vor der Geburt (inklusive aller Zuschläge) maximal aber ca. 2783 Euro Minus Einkommen nach der Geburt inklusive aller Zuschläge aber abzüglich 83,33 Werbungskostenpauschale.
Davon gibt es dann 65% (da ich davon ausgehe, dass du vor der Geburt mehr als 1200 Euro Netto hattest)
Beim Elterngeldplus wird es noch etwas anders berechnet:
Einkommen vor der Geburt (inklusive aller Zuschläge) maximal aber ca. 2783 Euro Minus Einkommen nach der Geburt inklusive aller Zuschläge aber abzüglich 83,33 Werbungskostenpauschale.
Davon gibt es dann 65% (da ich davon ausgehe, dass du vor der Geburt mehr als 1200 Euro Netto hattest) aber maximal 50% des Elterngeldes ohne Einkommen.
Hier sind 5 Euro pro Kind maximal 10 Euro bei Gemeinschaftsgeschenken ohne Genehmigung erlaubt, danach nur mit Zustimmung des Vorgesetzten.
Bei der Debeka oder AXA (DBV) geht das bis 39. Es gibt sicher noch weitere. Also mit 35 noch kein Problem.
Gerade Debeka konnte mir keinen Anwärtertarif mehr anbieten.
Ok ja das stimmt. Weder ich noch meine Frau sind älter als 39 Jahre.
Ich befürchte, die Grenze liegt drunter. Ich war 34 und konnte nicht mehr in den Anwärtertarif.
Ich kann dir sagen, dass der Anwärtertarif eine ähnliche Altersgrenze hat, wie der Studententarif, somit war ich mit ähnlicher Kinderzahl und somit 80% Beihilfe bereits bei über 200 Euro nur für mich und damit wäre man dann doch deutlich teurer als GKV!
Dann bist du leider falsch informiert, denn die fehlenden Lehrämter hätten mehr ausgebildet werden können und müssen schon seit Jahrzehnten, aber das wollte gerade die CDU nicht hören.
Und das ist ja auch nicht der einzige Mängel, denn man könnte ja jetzt auch alle Quereinsteiger ausbilden, will man in Brandenburg nicht usw.
Zumindest Verliebte Zahlen singe ich mit allen 1/2/3er Klassen jedes Jahr, ich denke mit der 1/2er werde ich es auch machen. Ich habe sie ja nur im Musikunterricht, aber das singen sie total gerne (wir haben die Zahlen in A4 laminiert) und ich kann damit die Mathelehrer dann etwas unterstützen.
Die Kollegin von der ich die CD habe macht im Matheunterricht die meisten Lieder davon. Also ja, die Kleinen sind begeistert davon.
Ich habe hier die CD "Mathe-Lernlieder, 20 tolle Songs zum Rechnen und Lernen", allerdings kann ich nicht sagen, ob es dafür auch die Gitarrenakkorde gibt. Zumal das eben viel 1x1 ist, aber auch Verliebte Zahlen, Tauschaufgaben usw.
Die CDU will mehr Leistung und an Grundschulen die Konzentration auf das Wesentliche: Lesen, Schreiben, Rechnen.
Dann sollten sie dafür evtl. die wesentliche Voraussetzungen schaffen, genügend ausgebildete Lehrer, keine unausgebildeten z.T. noch nicht mal für die Lehrgänge vorgesehenen Quereinsteiger, kleinere Klassen (Flex mit 28-30 Schülern ist vollkommen bekloppt), genügend passende Schulmöbel und genügend Räume.
Von genügend Büchern und anderen Materialien träume ich dann wann anders weiter.
Bei GKV wären doch die Kinder kostenlos Familien versichert beim Mann? Dann müsste doch PKV teurer sein?
Bei du GKV wären dein Mann und die Kinder bei dir kostenlos familienversichert ![]()
Sollte nur dein Mann mit den Kindern in der GKV bleiben sind das ca. 180 Euro für die drei. Somit stellt sich also die Frage, ist deine PKV+ ca. 180 Euro billiger als GKV für dich.
Oder ist sogar viermal einzeln PKV billiger.
Sie beginnt nach den Ferien wieder an zu arbeiten. Sie würde bis zu den Sommerferien das normale Elterngeld beantragen. Ab den Ferien dann nur Elterngeldplus bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Dann müsste sie ja in den Ferien schon ihre normalen Bezüge bekommen wenn sie die Elternzeit bis dahinangibt. Sie arbeitet generell 18 Stunden.
Da gehe ich von aus, dass sie keine Bezüge bekommt, vor allem nicht die von vorher. Beißt sich dann ja auch mit dem Elterngeld.
Genau. Ich verdiene aktuell als einzige Geld.
Habt ihr Erfahrung damit bzw. wisst, ob ich mich und die Kinder dass erste halbe Jahr über meinen Mann(der ist über 30, müsste sich also freiwillig gesetzlich versichern, was wohl, ohne gezahlt ~130€ nur sind) versichern kann statt PKV? Und kann ich diese Entscheidung dann nochmal ändern. Also ab den Zeitpunkt wo wir beide ref machen, dann in PKV?
Das geht nicht, Kinder ja, du nicht, weil du selber zu hohes Einkommen hast (darf nicht mehr als 360 Euro monatlich oder eine Minijob sein). Aber dein Mann bei dir in der GKV und die Kinder auch, das geht. Muss man sich also gut durchrechnen (lassen).
Nein, du gehst einer Vollzeittätigkeit nach... also musst du dich eigenständig versichern. Er kann aber über dich, solange er Student ist.
Genau und die Kinder auch, so bliebe nur dein Beitrag. In der PKV muss für jeden ein Beitrag gezahlt werden.
berufliche Tätigkeit in einem gewissen Umfang muss vorliegen etc.
DA sie ja aber nach ihren Aussagen Alleinverdiener ist, wird das wohl nicht zutreffen ![]()
Wenn der Vater die restlichen Monate nimmt, dann geht das problemlos und sie muss auch keinerlei Abstände einhalten, auch in NRW nicht.
Wenn dem allerdings nicht so ist, dann kann es Probleme geben.
Aber mit Kindergeld und ggf. Wohngeld plus ersparten sollte es dennoch reichen.
Wie gesagt, es kann gut sein, dass du zumindest für die Kinder ergänzend ALGII erhältst, evtl. auch für dich, nur für deinen Mann wird es das als Student nicht geben.
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