hängt das vielleicht von der Bezirksregierung ab? Beim arnsberger Antrag gibt es nämlich nur den 1.8. und den 1.2. als Beginn für VZ oder TZ.https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/t/teilz…aefte/index.php
Ist hier auch so und wird in Berlin auch so bezahlt. Da hatte ich z.B. Elternzeitende 21.7. (und damit dann keine 12 Stunden mehr ab 22.7.) und Teilzeitanztag galt erst ab 1.8. somit habe ich sogar vorher und nachher Teilzeit gearbeitet und trotzdem vom 22.7. bis 31.7. Vollzeitgehalt erhalten. Im Mutterschutz ähnlich, weil ja TZ-Antrag nur bis 31.7. galt.