Beiträge von Susannea

    Ja, natürlich, wobei es nun wohl nicht mehr pauschal 130% sondern die wirklichen Kosten (inklusive der Sozialabgaben usw. sind).
    Hier z.B. steht es deutlich drin:
    https://www.krankenkassen.de/g…rankenversicherung-u1-u2/


    https://www.sbk.org/arbeitgebe…/umlageversicherung-u1u2/


    Und natürlich die Gesetzesgrundlage:
    §1 AAG:


    "(2) Die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse erstatten den Arbeitgebern in vollem Umfang
    1.den vom Arbeitgeber nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
    2.das vom Arbeitgeber nach § 11 des Mutterschutzgesetzes bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt,
    3.die auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 2 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und die Arbeitgeberzuschüsse nach § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuches"




    Die Höhe der Erstattung ist also total unabhängig von der Berufsgenossenschaft usw. da die U2 seit 2005 eine Pflichtumlage für alle AG ist, die für alle AN (auch männliche) zu zahlen ist. Einzige Ausnahme ist die Landwirtschaft, da man da ja oft sein eigener AG ist.

    Hier geht ja einiges durcheinander.


    Erstmal vorweg. Warum der FA dich wählen lässt ob BV oder nicht, ist mir eigentlich rätselhaft, aber er kann dich ja dazu genauso wenig zwingen, wie zu einer AU. Vermutlich deshalb die Frage, ob du da mitziehst.
    Nimm es also an und dann bist du komplett raus, denn es ist kein BV was bestimmte Tätigkeiten ausschließt oder vom AG oder wegen fehlender Immunitäten, sondern ein absolutes.


    Damit bekommst du weiterhin dein volles Gehalt und der Rest sollte dich nicht interessieren.

    Richtig. Bei Tierärztinnen weiß ich beispielsweise, dass diese, sobald sie von der Schwangerschaft wissen, nicht weiter arbeiten dürfen (Beschäftigungsverbot). Sie erhalten während dieser Zeit ihr volles Gehalt. Für den Arbeitgeber ist es natürlich immer besser, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, da er nach sechs Wochen keinen Lohn mehr zu zahlen hat.

    Nein, das BV ist für den AG viel besser, denn da bekommt er ab dem ersten Tag des BVs 130% des Gehaltes des AN über die U2 von der KK erstattet.


    War Nadine jetzt aber z.B. wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen im KH und deswegen krankgeschrieben, liegt sehr wohl ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vor. Denn in diesem Fall müsste sie ja dauerhaft oder zumindest viel liegen und das kann sie ja in der Schule nicht. Bei uns gibt es jedenfalls in den Klassenräumen und im Lehrerzimmer weder Betten noch Couchen.
    Eine Weiterbeschäftigung würde also das Leben des ungeborenen Kindes gefährden und genau für solche Fälle ist ein individuelles Beschäftigungsverbot da.

    Nein, genau so ist es eben nicht. Eine AU ist immer vorrangig. Muss sie also z.B. liegen, dann muss sie dies auch sonst und ist somit arbeitsunfähig und bekommt ein BV. Dürfte sie z.B. nicht mit Kinder in Kontakt kommen, dann wäre das ein Grund für ein BV, denn sie wäre arbeitsfähig, aber nicht in diesem Job!


    Vorher eine AU ist aber kein Problem, nur gleichzeitig würde das eben doch den Vorrang der AU bewirken!

    Susannae kannst du aber bitte aufhören falsche Informationen zu posten. Ich habe dir das Gesetz gepostet, nach dem nicht einfach gekündigt werden kann. Auch ein Risikozuschlag ist nur bei Vertragsabschluss ergänzbar. Ich habe eine von 30%, höher geht nicht.


    Wie kommst du auf deine Aussage? Belege?

    BEreits erlebt. Und natürlich geht mehr als 30% Risikozuschlag sobald die ersten Monate (meine 6) der Erstverbeamtung um sind.


    Also nein, diese Infos sind nicht falsch, da wird dann eben auch einfach behauptet, Krankheit x hätte man wissen müssen. Mag vielleicht inzwischen nicht mehr ganz so einfach sein, wie früher, aber unmöglich ist es leider immer noch nicht.

    Das funktioniert bei zwei Landesbeamten, schon bei einem Bundesbeamten fällt das raus.


    Und nein, Beihilfe steigt nicht zur Pension, denn mit Kindern hat man die ja schon vorher, so wie ich als Beamtin eben auch. ( auch wenn man die evtl. zwischenzeitlich wieder abgeben muss).
    Also würde der Beitrag dem mindestens entsprechen, keinesfalls billiger werden.


    Aber wie gesagt, ich sprach davon, dass man kein Einkommen(also natürlich auch keine Pension) hat, also stimmen da die 170 Euro.
    Deutlich weniger als als mein 30% PKV-Beitrag, da brauche ich dann nicht mal mit dem 3,5 fachen Beitrag, der fällig wäre vergleichen.


    Und nein Morales, ich rechne mit Angestellten- Zahlen, sondern mit den Zahlen, die ich als Beamtin zahlen musste.


    Achso, PKV muss nur bei erster Verbeamtung überhaupt nehmen, später nicht mehr.


    Und nein, ich kann der TE nicht einfach sagen, dass PKV auf jeden Fall günstiger ist, weil das je nach Lebensplanung eben nicht stimmt.


    Und auch wenn es nicht deiner Meinung entspricht, ist das nicht am Thema vorbei!
    Sondern genau DAS Thema.

    Und vielleicht kann man ganz nüchtern feststellen, dass die individuellen Konstellationen gepaart mit unterschiedlichen Entwicklungen in der Zukunft sowohl die eine als auch die andere Variante als die günstigere erscheinen lassen können?


    Letztlich muss man sich selbst die Mühe machen und das Ganze einmal genau durchrechnen, um für sich die günstigere bzw. sinnvollere Variante zu wählen.

    Danke, genau das habe ich ja oben gesagt, dass es Möglichkeiten gibt, wo die PKV schlechter ist und wurde belehrt, dass es keinen Grund gibt, warum man als Beamter in die GKV geht und ich denke, da habe ich nun genügend Gründe gezeigt, die eben auch für GKV sprechen können.


    Das muss sich eben jeder genau angucken und auch mit seiner Lebensplanung und seinen Möglichkeiten angucken.

    Wo? Kinder? Hab ich erwähnt Leistungen Vorstrecken? Hab ich erwähnt? Was sonst noch? Man zahlt weniger GKV -> Teilzeit, hab ich erwähnt!
    Mehr bleibt ja nicht.

    Doch, natürlich bleibt mehr, aber das scheinst du dir nicht vorstellen zu können. Scheinst also keine Familie, Eltern oder ähnliches zu haben!

    Das zielt wohl auf die 1-2 Jahre Elternzeit ab.

    Nein, ganz sicher nicht, denn da hat man ja wenigsten noch einen Beihilfeanspruch, der entfällt aber in anderen Gründen bei Beurlaubung ohne Bezüge (z.B. zur Pflege der Tante) komplett, sprich da muss man dann 100% PKV zahlen (also in meinem Falle dann das 3,5 fache des Beitrages, sprich dann man eben ca. 1000 Euro, ohne Einkommen zu haben.

    @susannea


    Solange dein Mann nicht selber in der PKV ist und sein Gehalt nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann er die Kinder doch bei sich in der GKV versichern. Du arbeitest sowieso Teilzeit und kommst da nicht drüber.
    Und selbst als Vollzeitlehrein in der Primarstufe auch nicht.

    Wie gesagt, für mich ist die PKV im Moment überhaupt keine Thema.


    Gehirnzellen an, Rechnung los (ich setz mal bewusst niedrig an):
    25 nach dem Ref (sogar im Ref spart man schon mit Anwärter PKV, aber lassen wir das mal) bis 30 Gespart durch GKV 12*5*400= 24.000. Wenn man das nicht nur unters kopfkissen legt sondern investiert hat man gut und gerne auch 26.000
    30-36 2 Kinder, wir setzen hier mal wirklich die vollen Kosten ab die man mit PKV hat + die Kinder sind bei der Mutter, also schlimmer geht es nimmer. 250*12*6= 18000, bleiben also ein Plus von 8000
    36-40 Teilzeit plus/minus 0 Auch hier, mit 50% macht eigentlich die PKV Gewinn, aber wir rechnen ja pro GKV sonst weint wer...
    40-65 Wieder VZ 25*400*12 die man spart. 120.000 Euro. Angelegt sind das min. ~180.000

    Da redest du dann aber von dem Idealfall, dass man keine anderen Ausfallzeiten hat, nicht früher in Pension geht und ja, lass mich überlegen, wo liegt da wohl bei dir der Haken. Ach genau, dass man auch nach 65 die Beiträge ja so weiter zahlen muss, egal was man da für ein Einkommen hat.


    Also sorry, aber ich gebe die Frage mal zurück, wie blond oder wie weit an der Realität vorbei muss man eigentlich leben, dass man sich das so schönrechnet. Zumal die Zahlen ja wohl auch schlecht geträumt sind, die 250 Euro habe ich alleine schon mit 70% Beihilfeanspruch für mich gezahlt (ohne Risikozuschlag), die Kinder kämen also noch dazu, sprich man müsste wohl eher mit 400 Euro Kosten rechnen. Und auch deine angebliche Ersparnis wäre ja mit den ca. 300 Euro schon nicht mehr so hoch. Ich sage ja, schön gerechnet, aber man kann sich die Welt eben immer schönreden!


    Und natürlich darf einen die PKV problemlos rauswerfen bzw. dir einen überdimensionalen Risikozuschlag drauflegen, sprich dich nicht mehr zu den vereinbarten Bedingungen weiter versichern! Wie gesagt, frage mal Leute, die richtig krank sind und waren.


    Ja Fräulin, aber für normale AN nicht Beamte...

    Nein, für die Beamten.


    und ich bin nicht dein Fräulein, werde erstmal erwachsen, hier schon wieder nur rumzupöbeln, weil du eben nicht sehen willst, das es eben doch genügend Gründe gibt, die eben auch gegen die PKV sprechen können!
    Aber ja, es gibt sicherlich auch Lebensplanungen wo die PKV passt. So eine wie deine Schönrechnerei z.B. Nur kenne ich niemanden, der so ein Leben plant!


    Und nein, bei den Pensionären steigt die Beihilfe nicht mehr wirklich an. Und nein, man muss da nicht latzen, weil man ja Einkommensabhängig zahlt und da ist nun mal der Mindestsatz dann (sprich ohne Einkommen) 170 Euro im Monat und nicht beim Pferd, sondern bei jedem der freiwillig versichert ist, können dir sicherlich einige bestätigen!


    Zumindest in meiner Lebensplanung werde/würde ich auch zu keinen Zeitpunkt 500 Euro in der GKV zahlen.


    Aber es zeigt sich, dass du eben über die GKV deutlich zu wenig wei0t, um hier vernünftig diskutieren zu können. Und auch bei der Beihilfe (angebliches Ansteigen des Beihilfesatzes!) und der PKV (höhe der Beiträge) scheint es ja große Lücken zu geben.

    Das Bundeselterngeld wird nur für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt.

    Nicht ganz richtig.
    Denn auch nur eine Woche Elternzeit in dem Lebensmonat ca. reicht, wenn man den Rest Vollzeit gearbeitet hat, reicht um auf nicht mehr als 30h/Woche im Monatsschnitt zu kommen und somit Anspruch auf Elterngeld. Also wie lange NRW sich diese Begründung noch gefallen lässt, ist fraglich.


    eine andere Alternative wäre, vor der Geburt auf 3 Wochen Mutterschutz zu verzichten. Das geht bei Mutterschutz vor der Geburt.

    DA hat sie doch aber gar nichts von, die 14 Wochen Mutterschutz zählen ja bei der Probezeit mit, sie braucht nach dem Mutterschutz noch 3 Wochen. Verzichtet sie vorher braucht sie trotzdem danach noch 3 Wochen, hat nur unnötiger Weise zwischendurch länger gearbeitet.

    Der einzige valide Grund als Beamter (Für unseren lieben Susannea Troll nochmal in DICK und FETT - Es geht nicht um Angestellte) nicht in die PKV zu gehen ist (neben bestimmten Krankheiten usw), dass man auf lange Sicht nur TZ arbeitet.
    Also wer die nächsten 25 Jahre nur eine 30% Stelle machen will (wegen Kindern), der bezahlt halt mit AN+AG Anteil der GKV ähnlich wie in der PKV und spart sich halt den Aufwand bzw hat dann die Kind krank tage usw.

    Du scheinst ja echt ein Problem mit dem Lesen und dem Verstehen zu haben, denn ich habe dir ja gerade schon deutlich mehr Gründe aufgeführt, warum auch Beamte nicht unbedingt besser in der PKV sind, denn die von mir genannten Gründe gelten ja für beide Varianten ;)


    Aber scheint ja zu hoch für dich zu sein!


    Kinder allg. macht genau gar nix, die 50 Euro Pro Kind zahlt man locker aus den ~500 Euro pM die man in der PKV zur GKV spart (Als normaler VZ Beamter).

    Tja, nur zahlst du die immer, egal was du verdienst, ob du nichts mehr verdienst, ob du Pension bekommst usw. in der GKV zahlst du eben dann nur ca. 170 Euro. Aber natürlich sagst du ja, du schmeißt dann gerne 500 Euro jeden Monat in den Gulli für ein schlechte PKV!


    Ja ich werfe gerne jeden Monat 500 Euro in den Gulli für nix...

    Ja, tust du dann eben zu einem späteren Zeitpunkt.


    Stell dich vor, auch ich war mal Beamter und in der Familie gibt es noch mehr Beamte, die sich gegen eine PKV entschieden haben bzw. für und die Entscheidung bitter bereut haben!


    Aber du scheinst ja nicht wirklich viele Krankheitskosten zu haben, also kannst du nicht wirklich mitreden, denn genau dann wird es eben in der PKV (achso, dann bist du ja nicht mehr in der PKV, die schmei0en dich dann ja liebend gerne raus!) nicht mehr lustig!


    Auch viele Artikel sagen ganz klar, in der Regel PKV nur als Single!

    3) hier wieder die emotionale Sache, was eigentlich wirklich mein eigentlicher Punkt war: eine Fernbeziehung mit Baby? wo wohnt man? finanziell sicher unpraktisch, emotional kaum leistbar...

    Warum sollte das Kind denn mit Mann nicht mitkommen können, für ca. 3 Wochen ist fast jede Unterkunft dann groß genug.



    1) MUSS eine Schulleitung so eine Regelung akzeptieren? Kann sie nicht die TE irgendwo in die Verwaltung abschieben?

    Ja, die Schulleitung muss das und nein, du hast Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz, also Verwaltung eher nein, Vertretung natürlich (finde ich für drei Wochen nicht schlimm! Hatte oft so kurze Vertretung anfangs als PKB im Studium.).


    Gut, ich hab kein Kind, kann mich also sicher nicht mal annähernd vorstellen, in welcher emotionaler Lage man sich befindet, aber: sein kleines Baby nach 6 Wochen zuhause lassen, für lächerliche 3 Wochen und dann auch noch die ganze Zeit frustriert sein?

    Ehrlich gesagt war ich anfangs manchmal ganz froh mal ein bisschen rauszukommen.


    und auch hier wieder die Frage: kann man WIRKLICH die Tage und so bestimmen, wo man kommt und geht? ich komme ja aus NRW, es ist bei uns eben tatsächlich nicht der Fall, zusätzlich dazu macht natürlich die Schulleitung auch mal Druck wegen Ferien und so - DAS ist aber natürlich was Anderes und das finde ich nur doof)

    Ja, das kann man bestimmen, auch in NRW, man muss sich meist nur mit der Verwaltung, die das oft nicht begreift, auseinandersetzen.

    Dein Mann nimmt in der Zeit Urlaub (oder ihr holt euch eine Tagesmutter für die Zeit, wenns nicht anders geht) und du bestehst deine Probezeit.

    Warum sollte er Urlaub nehmen, wenn ihm doch auch Elternzeit mit Elterngeld zusteht?


    Bezüglich dem Stillen:
    Schau dir mal die Milchpumpen an. Dann brauchst du das Kind am Vormittag nicht stillen ->
    keinen Stress für dich, Kind oder deinen Mann.

    Das kann aber auch deutlich mehr Stress verursachen, als das Stillen selber! Das muss sie sich eben ausprobieren, wie es mit dem Kind passt. Auch da stehen ihr dann aber die Stillpausen zu, um z.B: abzupumpen.

    und selbst das sollte schwierig sein, denn die Kind-Krank-Tage sind dafür da, damit man das Kind betreuen kann. Da der Vater aber in dem Monat Elternzeit nehmen würde, ist die Betreuung gesichert.(und jetzt bitte nicht mit "mit Mama ist es am Schönsten", denn das ist es allgemein, und wenn man sich _bewusst_ dafür entscheidet, erstmals (selbst) keine Elternzeit zu nehmen, kann man sich nicht alle Rosinen rauspicken.)


    Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist und ich bin wirklich dagegen, dass man sein Familienleben und Kinderplanung sowie Betreuungspläne (zb länger Elternzeit nehmen, damit es am Halbjahr passt usw...) an die Wünsche der Schule ausrichtet, aber meine Schule würde mir den Vogel zeigen, wenn man erstmals 14 Wochen weg ist (oder mehr bei Beschäftigungsverbot), dann zurückkommt, 3-4 Wochen unterrichten will (was denn? einfach so ein bisschen?) und dann geplant wieder weg bin (darf man die Elternzeit überhaupt einfach so taggenau nehmen, wie man will?).
    Ich würde vermutlich nur Vertretung bekommen und die Schule wäre voll genervt, weil sie in dieser Zeit keine Vertretungslehrkraft bekäme...

    Naja, auch der Papa kann ja krank sein, dann geht das schon wieder oder er kann eben das Kind nicht betreuen, weil es nur Muttermilch bei sich behält. Also nein, ganz ausgeschlossen ist das trotz Elternzeit des Vaters nicht (zumal die ja nicht heißt, dass man Vollzeit fürs Kind verfügbar ist!).



    Das ist eben vermutlich ganz unterschiedlich, meine Schule wäre bei sowas begeistert, weil sie eben Vertretungsstunden oder Teilungs- DaZ-Stunden usw. hätte, die sonst nicht da sind und lieber jemanden von uns nur kurzfristig nehmen, als eine Vertretungskraft, die sie einarbeiten muss. Zumal Vertretungskräfte auch rar gesät sind.

    Aber falls das Kind krank wird, kann man sich ja dafür krank schreiben lassen

    Nein, das geht natürlich nicht, sondern du kannst einen deiner wenigen Tage zur Betreuung des Kindes nehmen (vermutlich vier in Bayern, aber das ist Bundesland und Einkommensabhängig). Du kannst dich dafür nicht krankschreiben lassen.


    Ah ok, Stunden reduzieren für die drei Wochen. Das wäre machbar und dann könnten die mich vielleicht sogar halbwegs sinnvoll für Vertretungen einsetzen. Da habt ihr mir sehr geholfen. Ich dachte dadurch verlängert sich der Spaß.

    Da musst du eben noch mal genau klären, wie hoch die Stundenzahl bei euch genau sein muss, die geht, damit nicht verlängert wird.

    Naja, der Artikel ist von 2013 und ganz so groß ist der Unterschied zwischen Beamte und Angestellte nach diverse Streiks nun nicht mehr, mal sollte also lieber die aktuellen Tabellen nehmen nach den Tarifverhandlungen!
    Die anderen Vorteile sehe ich auch nicht immer als Vorteil, man macht sich leicht zum Sklaven, das muss ich mir als Angestellter nicht bieten lassen.
    Wie gesagt, bei mir ist das Netto aktuell mit Angestelltentarif höher als verbeamtet. Wobei ich das mit drei Kindern fast wieder raus habe, da ginge es dann schon.
    Ich halte ja nicht viel von PKV und finde sie weder günstig noch empfehlenswert mit Familie.
    Kündbar bin ich als Angestellte auch nicht wirklich, da muss schon viel passieren und leisten können sie es sich auch nicht.


    Danke für eure Antworten.


    Kappa, hier im Ruhrgebiet, wo ich aktuell wohne, wird das Klientel wohl ähnlich sein - wenn nicht sogar schlechter. ;) Ich studiere Wirtschaftsinformatik. Hier in NRW hat man damit ziemlich gute Karten, sich auszusuchen, wo man arbeitet. Ich würde hoffen, dass das in Berlin ähnlich ist.


    Danke für den Link, Landlehrer.

    Bin ich mir nicht sicher, alles was Oberschule ist, ist hier deutlich schlechter an Einstellungschancen als Grundschule, das ist ja das, was hier schon angesprochen wurde.


    Du könntest auch überlegen, im Umland von Berlin zu arbeiten. Brandenburg verbeamtet noch.

    Das ist genau ein Grund, warum ich es für mich erst mal ausgeschlossen habe, denn aktuell verdient man in Berlin als Angestellter besser als Beamter in Brandenburg (durch die außertarifliche Zulage, die dich gleich auf Erfahrungsstufe 5 hievt).

    Das geht leider nicht, viel länger als die drei Wochen noch zu arbeiten wenn das Baby da ist, bekomme ich nicht organisiert. Mein Mann arbeitet weit weg, wir haben seit Ewigkeiten zwei Wohnungen. Meine oder seine Familie ist auch nicht vor Ort. Ich hätte gerne die Lebenszeit fertig und dann wohnen wir erst mal anderthalb bis zwei Jahre Elternzeit weit weg von der Schule. Nach der Zeit schaut mein Mann, dass er einen Job in der Nähe meiner Schule findet oder ich irgendwie das Bundesland wechseln kann. Alles leider kompliziert.

    Wieso geht das nicht, es sprach doch keiner von länger, sondern eben nur die Zeit, die du brauchst, damit es genau angerechnet wird.


    Alles ab halber Stundenzahl wird voll auf die Probezeit angerechnet. Darunter nur teilweise. Also: Wenn du mit einem Viertel der Stundenzahl arbeiten würdest, müsstest du statt der drei noch sechs Wochen arbeiten.
    Ich an deiner Stelle würde versuchen, mit halber Stundenzahl diese drei Wochen abzuleisten und dann in Elternzeit zu gehen. Das müsstest du doch organisiert bekommen.

    Genau so meinte ich es, eben nur die Mindestzahl, die notwendig ist, um es für die volle Zeit anzuerkennen. Wäre doch also perfekt mit halber Stelle und nicht Vollzeit.



    Falls du krank würdest..würde die zeit auch gerechnet als arbeitszeit..außer du kommst auf über 3 monate in der probezeit....kann man ja nie wissen wie es einem geht bei einer solchen Belastung...
    Aber die Revisionen solltest du alle davor ablegen..

    Böse, böse, aber ehrlich gesagt habe ich genau so etwas auch gedacht.

    Aber wenn bei euch so viele dauerkrank sind, dann sind sie doch über jede Stunde froh. Und ehrlich gesagt würde ich eben eher gucken, was die Mindeststundenzahl ist, um das angerechnet zu bekommen und nur mit der kommen.

    Kann man da jetzt irgendwas machen um die Probezeit noch fertig zu bekommen, z. B. die drei Wochen Teilzeit (ich möchte stillen, da wäre Vollzeit mit nachmittags Unterricht schwierig) und mein Mann nimmt halt in der Zeit seinem Monat Elternzeit?

    Du weißt, das du Anrecht auf bezahlte Stillpausen hast. Sprich, wenn du nah genug an der Schule wohnst, könnte dein Mann dir das Kind zwischendurch bringen und du stillst dann statt zu unterrichten.

    Es gibt ja die Möglichkeit Teilzeit in Elternzeit z. B. nur einen Tag die Woche zu arbeiten. Wie wird das auf die Probezeit abgerechnet?

    Da wirst du wohl in dem für dich zuständigen Amt nachfragen, wie genau sie das nehmen und welches die Mindeststundenzahl sein muss.

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