Beiträge von Susannea

    Nö, ich bin im Moment noch L1.Grundschullehrer sind die, die seit 2014 ausgebildet wurden und direkt E13 erhielten.
    Ab 1.8. werde ich aber auch Grundschullehrerin sein, habe heute meinen Brief bekommen. Hach! Endlich! (Leichte Ironie nicht ausgeschlossen. Was für ein Begriffschaos.)

    Ich bin aber Grundschullehrerin und trotzdem L1 und auch 2014 fertig und bisher nicht E13 ;) sondern erst ab 1.8. ;)

    DDR-Lehrer?, LoVL-Lehrer und solche mit nur einem Fach???

    Was ist LoVL? Mit einem Fach sind ja die Grundschullehrer und die bekommen ab 1.8. E13.

    @Iossif: Die geringere Stundenzahl ist also der Ausgleich für die ungerechte Bezahlung? Gleiche Arbeit = Gleiches Geld. So sollte das jedenfalls laufen, wenn Kollegen freiwillig Feuerwehr an einer anderen Schulform spielen, die durchaus nicht mit Grundschule zu vergleichen ist.

    Naja sie machen ja weniger Arbeit als die Grundschulkollegen ;)

    Ich meine auch, dass unsere Quereinsteiger noch nicht E13 + Stufe 5 bekommen, denn sie werden ja nebenher noch ausgebildet und haben dafür auch Abminderungsstunden oder wie das heißt. Das volle Gehalt bekommt man mit der vollen Ausbildung. Das ist doch normal. Bei Lehrern gehört unbedingt ein Referendariat dazu.

    Und man darf bitte nicht vergessen, dass diverse voll ausgebildetet DDR-Lehrer aktuell immer noch E10 bekommen! Da ist E12 schon gut und eigentlich eben nicht gerechtfertigt, denn das bekommen eben längst noch nicht alle voll ausgebildeten Grundschullehrer.

    Eine der Quereinsteiger hat sich schon mal beschwert, dass sie gar nicht einsieht, warum sie weniger Geld als wir bekommt, die Antwort ist doch noch viel einfacher, sie arbeitet ja auch weniger, denn sie bekommt ja dafür mit der niedrigeren Stufe die Stunden in der Uni auch bezahlt.

    Andere reduzieren eben freiwillig auf Teilzeit um z.B. nebenher noch Sonderpädagogik nachstudieren zu können und da zahlt ihnen das auch niemand, warum sollten die als voll ausgebildete Lehrer dann insgesamt weniger haben als die Quereinsteiger?

    Mir wird auch regelmäßig gesagt, dass wir mit 3 Kindern doch unbedingt Riestern sollten...ich hab es noch nicht getan und möchte es auch nicht.
    Ich arbeite Vollzeit und müsste dementsprechend auch um die 1xxx€ jährlich dazu zahlen.
    Ob es dumm oder schlau ist mag ich nicht zu sagen. Ich hab einfach kein " gutes Gefühl" beim Riestern und darum mach ich es nicht.

    Das hat sich eben vor allem mit Kinder ab 2009 in der Elternzeit usw. gelohnt, ich denke später lohnt es sich dann nur durch den Schnitt, dann erst anzufangen lohnt eher nicht.

    Das Ref ist eine Ausbildungszeit. Wer in dieser Phase mehr zum Leben benötigt als ein durchschnittlicher Singlehaushalt, auf den die dienstlichen Alimente in dieser Zeit vorrangig ausgelegt sind benötigt eben ergänzende Unterstützung. Das geht anderen Auszubildenden nicht anders, die Bafög, Ausbildungsbeihilfen oder eben auch aufstockendes ALG II benötigen. Was genau ist daran "unnatürlich" während einer Ausbildungsphase noch nicht wie eine vollausgebildete Vollzeitkraft bezahlt zu werden?

    Unnatürlich ist, dass man beim Staat als Beamter arbeitet und der eine Führsorgepflicht hat, also eigentlich auch vorrangig für einen zuständig ist, so dass ALGII eigentlich gar nicht in Frage kommen sollte!

    Ja, Riester kann sich lohnen, aber eher nicht, wenn dein Mann bereits einen Vertrag hat.

    Ich stelle gerade fest, trotz drei Kindern werde ich auch mit 57-75% Stelle diesmal mindestens 500 Euro selber einzahlen müssen, weil es sonst nicht mehr reicht für die volle Förderung, das Jahr davor war es nur die Hälfte ca. bei 50-57% und die Jahre davor habe ich 9 Jahre lang immer nur den Sockelbetrag einzahlen müssen und mit dem ganzen dann trotzdem inzwischen eine hohe vierstellige, fast fünfstellige Summe angespart, obwohl meine Einzahlung insgesamt nur dreistellig ist.

    Also bisher gut Verzinsung, wie das nun weiter aussieht, muss man abwarten.

    Auch die Schüler müssen ja ihre Sachen noch zusammenpacken und auf dem Hof ankommen, die sollten ja auch nicht vorher starten, also sind die auch nicht sofort da.

    Außerdem heißt es ja, sie müssen sich beaufsichtigt fühlen und das tun zumindest die Grundschüler sich, weil sie ja damit rechnen, dass jeden Moment eine Tür aufgeht und die Lehrer kommen und sei es nur, um einen Raum über den Hof zu wechseln.

    Dann ist es ja egal, ob sie ein Fach oder zwei Fächer anerkennen am Ende. Nur dass man etwas Zeit spart in Sachen Ref. Doof! Das ist wirklich NUR in Berlin so. Wenn ich nun nicht Stufe 3 beginne, cancele ich das Ganze. Wer kann von e12 leben in Berlin…???

    Bisher leben die meisten Grundschullehrer sogar von E11!


    mit Familie? 1,2k? Du hast kein krankes Kind worum sich deine Frau kümmern darf die deshalb nicht arbeiten kann zur Zeit…

    Als Refi darf ich max. 88% arbeiten, also 1900 rund.

    Alleinerziehende mit einem Kind z.B. konnte davon im Ref nur leben in dem sie ALGII beantragt haben, die Option hast du ja auch!

    Was ist eigentlich, wenn die Sekretärin gerade nichts zu tippen hat? Zählt das dann nicht als Arbeitszeit? Oder wenn ein Feuerwehrmann gerade kein Feuer zu löschen hat? Oder die Eisverkäuferin gerade keine Kundschaft hat?

    Das ist eben der Punkt, wenn ein Angestellter eine Freistunde hat, weil z.B. die Klasse auf dem Ausflug ist und die Schule braucht keine Vertretung, dann ist das trotzdem Arbeitszeit, weil der AG in Annahmeverzug kommt. Ausgleich ist stark umstritten (weil es das Arbeitsrecht außer Kraft setzt) Ich befürchte aber, dass das wieder für Beamten anders ist.

    Ja, bei angestellten Lehrern konnten sie das allgemein gültige Arbeitsschutzgesetz nicht aushebeln. Die haben also nicht das zusätzliche Problem, daß z.B. eine Ruhezeitunterschreitung unmöglich ist, weil die gesetzliche Grundlage in D fehlt und man gleich vor den EuGH ziehen müßte. Ein Beamter ist ja so übermenschlich, daß er 24/7 im Dienst sein kann, so rein physisch.

    Was heißt, sie konnten nicht aushebeln, es wird genauso ignoriert, wie bei Beamten oder hast du schon mal erlebt, dass Klassenfahrten im drei-Schicht-System stattfinden?

    Gehört wohl ähnlich zu den Ausnahmen, wie der medizinische Bereich mit den längstens 10 Stunden usw.

    Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.
    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398204

    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

    Das hilft ja Berlin gar nicht, wenn sie für verbeamtet Lehrer nicht gilt, davon gibt's nicht mehr soviele. ;)

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