Wenn sie also dann nach der Elternzeit (ich gehe von klassisch einem oder zwei Jahren aus) zurück an die Schule geht, hat sie zwar keinen "Anspruch" auf die Sommerferien aktuell, da sie vor den Sommerferien kaum gearbeitet hat, aber ja noch den Urlaubsanspruch von vor den Entbindung.
Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Wenn man von einem Kalenderjahr ausgeht, hätte sie ja 2019 nur 15 Urlaubstage (also nicht genug für die Sommerferien) und dann 20XX noch mal 15 Tage (bei vollen Jahren in EZ).
Da gibt es mehrere Denkfehler. 2019 hat sie sicher mehr als 15 Urlaubstage, wenn man davon ausgeht, dass sie eben die Sommerferien nicht in Elternzeit ist, somit stehen ihr dann in der Regel ca. 8/12 Urlaub zu, also 20 Tage. Aber, da der AG nicht im Voraus kürzen darf, muss er davon ausgehen, dass sie 30 Tage Urlaubsanspruch hat und die gewähren (und zuviel genommener Urlaub darf nicht zurückgefordert werden).
Also Elternzeit nach den Ferien ok und kein Problem.
Im Jahr nach der Elternzeit kommt sie dann vermutlich ca. im Mai/Juni wieder, also stehen ihr da vermutlich ca. 7/12 des Jahresurlaubes zu, wären dann auch wieder 18 Urlaubstage. Alles unter der Voraussetzung, dass der AG überhaupt eine Kürzung ausspricht, sonst stehen ihr jeweils 30 Tage zu.
Dann wären da sicher noch die vielen Überstunden im jetzigen Schuljahr und dann auch in dem wenn sie wiederkommt, so dass eine Bezahlung der Sommerferien keinerlei Problem darstellen sollte. Zumal davon auszugehen ist, dass sie in dem Jahr, in dem sie wiederkommt in den Sommerferien sicherlich nicht 6 Wochen Urlaub macht, sondern auch Vorbereitung, dann evtl. Präsenztage usw. so das es eh keine 6 Wochen sind, die sie da benötigt.
Für den AG sehe ich da schlechte Karten zu argumentieren, warum sie das nicht so machen sollte, ansonsten soll sie eben die Auszahlung der Überstunden und des Urlaubs vor der Elternzeit beantragen, wird vermutlich ähnliches bei rumkommen.